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222141-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Verlängerung der Außengastronomie in der Altstadt

Nummer
222141-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
02.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 06.12.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 222141 Bürgerantrag: Verlängerung der Außengastronomie in der Altstadt

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
222141-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Verlängerung der Außengastronomie in der Altstadt
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 06.12.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hält die in der Beschlussvorlage DS222056
Außengastronomien auf Pkw-Stellplätzen (Entscheidung in der Ratssitzung am
08.12.2022) vorgeschlagene Möglichkeit, dass Gastronomen künftig ganzjährig
bis zu zwei Parkplätze als Außengastronomiefläche nutzen können, für eine
sinnvolle und gute Variante, die Interessen der Fahrzeughalter an einer
ausreichenden Anzahl nutzbarer Parkplätze und der Bürger*innen an einem
attraktiven Freizeitangebot und möglichst hoher Aufenthaltsqualität
gleichermaßen und ausgewogen zu berücksichtigen. Die Variante steht auch
im Einklang mit den Zielen der Mobilitäts- und Verkehrswende. Dieses Modell
hat sich in den vergangenen Monaten bewährt, während derer die
Gastronomen bereits als Ausgleich für Corona-Bedingte Einnahmeausfälle bis
zu zwei Parkplätze als Außengastronomiefläche nutzen konnten.
Zudem ist davon auszugehen, dass im Zuge der Umsetzung des neuen
Parkraumkonzeptes für die Innere Nordstadt die Parkplatzsuche für
Bewohner*innen erleichtert wird. Dies haben zumindest die Erfahrungen mit der
Umsetzung des neuen Parkraumkonzeptes auf dem Venusberg inzwischen
gezeigt.
Eine unterschiedliche Regelung in den Stadtbezirken ist aus Sicht der
Verwaltung ebenfalls nicht empfehlenswert. Es sollte daher dem Rat in seiner
Sitzung am 08.12.2022 vorbehalten bleiben, auf der Basis der
Beschlussvorlage der Verwaltung eine stadtweit einheitliche Regelung zu
beschließen.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür
maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der
Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de