222141-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Verlängerung der Außengastronomie in der Altstadt
Kerndaten
- Nummer
- 222141-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 02.11.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 222141-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Verlängerung der Außengastronomie in der Altstadt Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 06.12.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hält die in der Beschlussvorlage DS222056 Außengastronomien auf Pkw-Stellplätzen (Entscheidung in der Ratssitzung am 08.12.2022) vorgeschlagene Möglichkeit, dass Gastronomen künftig ganzjährig bis zu zwei Parkplätze als Außengastronomiefläche nutzen können, für eine sinnvolle und gute Variante, die Interessen der Fahrzeughalter an einer ausreichenden Anzahl nutzbarer Parkplätze und der Bürger*innen an einem attraktiven Freizeitangebot und möglichst hoher Aufenthaltsqualität gleichermaßen und ausgewogen zu berücksichtigen. Die Variante steht auch im Einklang mit den Zielen der Mobilitäts- und Verkehrswende. Dieses Modell hat sich in den vergangenen Monaten bewährt, während derer die Gastronomen bereits als Ausgleich für Corona-Bedingte Einnahmeausfälle bis zu zwei Parkplätze als Außengastronomiefläche nutzen konnten. Zudem ist davon auszugehen, dass im Zuge der Umsetzung des neuen Parkraumkonzeptes für die Innere Nordstadt die Parkplatzsuche für Bewohner*innen erleichtert wird. Dies haben zumindest die Erfahrungen mit der Umsetzung des neuen Parkraumkonzeptes auf dem Venusberg inzwischen gezeigt. Eine unterschiedliche Regelung in den Stadtbezirken ist aus Sicht der Verwaltung ebenfalls nicht empfehlenswert. Es sollte daher dem Rat in seiner Sitzung am 08.12.2022 vorbehalten bleiben, auf der Basis der Beschlussvorlage der Verwaltung eine stadtweit einheitliche Regelung zu beschließen. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de