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222141 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Verlängerung der Außengastronomie in der Altstadt

Nummer
222141
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
27.10.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 27.10.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 06.12.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 06.12.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 146,5 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 222141-01 ST Verlängerung der Außengastronomie in der Altstadt

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Text anzeigen (2.187 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
222141
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
26.10.2022
Bürgerantrag: Verlängerung der Außengastronomie
in der Altstadt
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 06.12.2022 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Beantragt wird, dass die Erlaubnis für eine Fortführung der Außengastronomie
in der Bonner Altstadt/innere Nordstadt, auf den Parkplätzen NICHT über den
Zeitraum des 31.10 2022 verlängert wird und erst wieder ab dem 01.04.2023
möglich ist und dann auch wieder in der beschränkten Variante von einem
Parkplatz, 10 Quadratmeter!
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
Bürgerantrag Online
Datum
26.10.2022
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Verlängerung der Aussengastronomie in der Altstadt
Ihr Antrag
Ich beantrage, daß die Erlaubnis für eine Fortführung der Aussengastronomie in der Bonner Altstadt/ innere
Nordstadt, auf den Parkplätzen NICHT über den Zeitraum des 31.10 2022 verlängert wird und erst wieder ab
dem 01.04.2023 möglich ist und dann auch wieder in der beschränkten Variante von einem Parkplatz, 10
Quadratmeter!
Ein Kompromiss wäre, den Gastronomen zu gestatten, bis 24.00 Uhr, die Gäste zum rauchen auch mit ihrem
Getränk vor die Tür zu lassen.
Ich bin selbst Gastronom und habe viel Kontakt mit den Anwohnern und dieser Vorschlag überzeugt alle
Betroffenen!
Begründung des Antrags
In der kalten Jahreszeit wird die Aussengastronomie fast gar nicht genutzt.
Anwohner brauchen Parkplätze, Gastronomen brauchen nach den letzten Jahren Umsatz, der allerdings nicht
über die Aussengastronomie erwirtschaftet werden kann.
Anwohner sind genervt und frustriert von der Parkplatzsuche, wegen nicht genutzer, aber belegter
Aussengastronomie.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_0011_000022
77E33NV99b11
2266..1100..2222 0022::5533Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 19:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de