222135-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Einrichtung einer Verbindung für den Fuß- und Radverkehr zwischen der Spessartstraße und dem Heinrich-Böll-Ring
Kerndaten
- Nummer
- 222135-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 23.12.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 222135-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Einrichtung einer Verbindung für den Fuß- und Radverkehr zwischen der Spessartstraße und dem Heinrich-Böll-Ring Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Wegeverbindung zwischen dem Wendehammer in der Spessartstraße und dem Heinrich-Böll-Ring ist eine oft genutzte Verbindung für zu Fuß Gehende und Radfahrende, auch in Richtung Ennemoserstraße, was an den zwei ausgetretenen Pfaden zu erkennen ist. Insofern erscheint die beantragte Fuß- und Radwegeverbindung aus Bürger:innensicht nachvollziehbar, kann aus Sicht der Verwaltung aber nicht empfohlen werden. Im Hinblick auf den Radverkehr ist das dadurch begründet, dass aktuell keine Verbindung zum Heinrich-Böll-Ring besteht und eine Radverkehrsverbindung dadurch auf einem schmalen Fußweg enden würde und nicht sicher direkt auf die Straße geführt werden könnte. Eine direkte Querung über den Heinrich- Böll-Ring wäre nur mit großem baulichen Aufwand zu realisieren. Da eine Querung im Kurvenbereich des Heinrich-Böll-Rings läge und die Sichtbeziehungen schlecht wären, müsste aus Sicherheitsgründen eine Mittelinsel oder eine Lichtsignalanlage (LSA) gebaut werden. In diesem Zuge müssten ggf. Bäume gefällt werden. Im Hinblick auf den Fußverkehr sieht die Verwaltung ebenfalls mehrere Hinderungsgründe. Zunächst stünde die Realisierung einer Fußverbindung unter dem Vorbehalt, dass die Grünfläche angekauft würde, da sie sich derzeit nicht in städtischem Besitz befindet. Ein weiteres Hindernis sind die Wurzelbereiche zweier Bäume. Die Kronentraufbereiche reichen über die Wegeverbindung und könnten nur dann verdichtet werden, wenn das Wurzelwerk nicht beeinträchtigt würde, was zu prüfen wäre. Aus diesem Grund ist ohne Baumfällungen eine Befestigung des zweiten Pfades aus der Spessartstraße Richtung Hauptbahnhof voraussichtlich nicht möglich. Die Verwaltung lehnt die Errichtung einer Wegeverbindung daher sowohl für den Rad- als auch für den Fußverkehr ab. Wenn sich, durch die Realisierung der Brücke zum Innovationsdreieck, die Wegeverbindungen verändern sollten, kann die Verwaltung ggf. zu einem späteren Zeitpunkt erneut prüfen, ob eine Realisierung möglich ist. Beschlussvorschlag:Seite 1 von 2 Seite 2 Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag anzulehnen. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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