← Vorlagen

222135-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Einrichtung einer Verbindung für den Fuß- und Radverkehr zwischen der Spessartstraße und dem Heinrich-Böll-Ring

Nummer
222135-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
23.12.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 60,5 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 222135 Bürgerantrag: Einrichtung einer Verbindung für den Fuß- und Radverkehr zwischen der Spessartstraße und dem Heinrich-Böll-Ring

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.556 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
222135-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Einrichtung einer Verbindung für den Fuß- und
Radverkehr zwischen der Spessartstraße und dem
Heinrich-Böll-Ring
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Wegeverbindung zwischen dem Wendehammer in der Spessartstraße und
dem Heinrich-Böll-Ring ist eine oft genutzte Verbindung für zu Fuß Gehende
und Radfahrende, auch in Richtung Ennemoserstraße, was an den zwei
ausgetretenen Pfaden zu erkennen ist. Insofern erscheint die beantragte Fuß-
und Radwegeverbindung aus Bürger:innensicht nachvollziehbar, kann aus
Sicht der Verwaltung aber nicht empfohlen werden.
Im Hinblick auf den Radverkehr ist das dadurch begründet, dass aktuell keine
Verbindung zum Heinrich-Böll-Ring besteht und eine Radverkehrsverbindung
dadurch auf einem schmalen Fußweg enden würde und nicht sicher direkt auf
die Straße geführt werden könnte. Eine direkte Querung über den Heinrich-
Böll-Ring wäre nur mit großem baulichen Aufwand zu realisieren. Da eine
Querung im Kurvenbereich des Heinrich-Böll-Rings läge und die
Sichtbeziehungen schlecht wären, müsste aus Sicherheitsgründen eine
Mittelinsel oder eine Lichtsignalanlage (LSA) gebaut werden. In diesem Zuge
müssten ggf. Bäume gefällt werden.
Im Hinblick auf den Fußverkehr sieht die Verwaltung ebenfalls mehrere
Hinderungsgründe. Zunächst stünde die Realisierung einer Fußverbindung
unter dem Vorbehalt, dass die Grünfläche angekauft würde, da sie sich derzeit
nicht in städtischem Besitz befindet. Ein weiteres Hindernis sind die
Wurzelbereiche zweier Bäume. Die Kronentraufbereiche reichen über die
Wegeverbindung und könnten nur dann verdichtet werden, wenn das
Wurzelwerk nicht beeinträchtigt würde, was zu prüfen wäre. Aus diesem Grund
ist ohne Baumfällungen eine Befestigung des zweiten Pfades aus der
Spessartstraße Richtung Hauptbahnhof voraussichtlich nicht möglich.
Die Verwaltung lehnt die Errichtung einer Wegeverbindung daher sowohl für
den Rad- als auch für den Fußverkehr ab. Wenn sich, durch die Realisierung
der Brücke zum Innovationsdreieck, die Wegeverbindungen verändern sollten,
kann die Verwaltung ggf. zu einem späteren Zeitpunkt erneut prüfen, ob eine
Realisierung möglich ist.
Beschlussvorschlag:Seite 1 von 2
Seite 2
Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag anzulehnen. Mit diesem Votum ist
das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 01:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de