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222127 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens zur Erneuerung des Brückenbelages auf sechs Pontonbrücken in der Bonner Rheinaue

Nummer
222127
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
28.10.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 23.11.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
222127
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Erneuerung
des Brückenbelages auf sechs Pontonbrücken in
der Bonner Rheinaue
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
23.11.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens gemäß Ziff. 3.5 der Vergabeordnung für
das Bauvorhaben „Erneuerung des Brückenbelages auf sechs Pontonbrücken
im Freizeitpark Rheinaue Bonn“ wird zugestimmt.
Begründung
Die Holzbeläge der Pontonbrücken sind nicht mehr verkehrssicher zu
unterhalten und weisen einen nicht ausreichenden oder sogar ungenügenden
Bauwerkszustand auf. Es sind vielfältige Schadstellen sowie zahlreiche zu
große Spalte zwischen den Bohlen entstanden. Durch die Spalte dringen
Wasser, Schmutz und Tausalze auf die darunterliegende Stahlkonstruktion und
schädigen diese nachhaltig. Die Holzbohlen weisen darüber hinaus einen
alterungsbedingten, verwitterten Zustand auf, der unter anderem zu einer
deutlich verminderten Griffigkeit führt. Insbesondere bei feuchter Witterung
besteht eine erhöhte Sturzgefahr, die durch die gemeinsame Nutzung durch
Fuß- und Radverkehr und die damit einhergehenden Begegnungs- und
Ausweichsituationen verschärft wird und insbesondere die verkehrssichere
Nutzung für Radfahrende deutlich beeinträchtigt. Die oben genannten Schäden
beeinträchtigen vor allem die Nutzbarkeit und die Dauerhaftigkeit der jeweiligen
Bauteile und führen mittelfristig zur Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit
des gesamten Bauwerks. Eine Schadensausbreitung und Folgeschädigungen
anderer Bauteile sind zu erwarten, eine Schadensbeseitigung ist kurzfristig
erforderlich. Eine entsprechende Instandsetzung bzw. Ertüchtigung der
bestehenden Bohlenbeläge aus Holz durch den Austausch einzelner Bohlen,
wie bisher ausgeführt, ist nicht mehr wirtschaftlich. Die bestehenden
Bohlenbeläge werden daher ausgebaut und durch neue Beläge an gleicher
Stelle ersetzt, Verstärkungen der Unterkonstruktion sind nicht erforderlich.Seite 1 von 2
Seite 2
Geplante Erneuerung bzw. Ertüchtigung: Die geplante Maßnahme sieht im
Wesentlichen den Ersatz der Holzbohlenbeläge durch rutschfeste Beläge und
einige Nebenarbeiten wie Herstellung der Übergangsbereiche des
Brückenüberbaus und grobes Entrosten von Flanschoberseiten vor.
Zweck und Nutzung: Im Zuge der Erneuerung der Holzbeläge werden die
Beeinträchtigungen hinsichtlich der Standfestigkeit, Verkehrs-sicherheit und
Dauerhaftigkeit behoben.
Die Bestimmungen des § 82 GO NRW zur vorläufigen Haushaltsführung
werden erfüllt.
Vergabeart
X öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
X VOB UVgO VgV 03.2023 – 06.2023 430.000 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle (investiv)
1.12 Ingenieurbauwerke 521130 6601510
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel
ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 01:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de