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222126-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Energiekosten Kulturbetriebe

Nummer
222126-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
05.12.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 08.12.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 58,2 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 222126 Dringlichkeitsantrag CDU-Fraktion: Energiekosten Kulturbetriebe

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
222126-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
Energiekosten Kulturbetriebe
Beratungsfolge
Rat 08.12.2022 Entscheidung
Die Intention des Antrags ist aus Sicht der Kulturverwaltung nachvollziehbar (s.
dazu auch die gleichlautende Stelungnahme DS-Nr. 222079-01 ST).
Die aktuelle Kostenentwicklung betrifft die gesamte Stadtgesellschaft, die
Verwaltung nimmt derzeit Problemanzeigen aus allen gesellschaftlichen
Bereichen entgegen und prüft gezielte Unterstützungsmöglichkeiten, vor allem
bei akuten Problemlagen (z.B. Beratung, wie Energie eingespart werden kann,
Mietstundungen/Mieterlass bei städtischen Gebäuden, höhere
Unterhaltszuschüsse bei vereinseigenen Anlagen im Sport).
Der Bund/BKM bereitet derzeit im Austausch mit dem Deutschen Kulturrat und
den Ländern einen „Kulturfond Energie“ vor, der zum 1.2.2023 starten soll
(auch rückwirkend bis Oktober wirksam). Im Bundeshaushalt sind für diesen
Energiefond Mittel in Höhe von bis zu einer Milliarde Euro reserviert. In der 161.
Sitzung des Kulturausschusses des Deutschen Städtetages am 24./25.
November in Offenburg wurden die Auswirkungen der Energiekrise auf den
Kulturbereich konstruktiv diskutiert. Die Verwaltung wird die von Land und Bund
zur Verfügung gestellten Unterstützungen auf ihre Anwendungsmöglichkeiten
für Bonner Akteur*innen prüfen und diese beratend unterstützen. Dabei muss
darauf hingewiesen werden, dass eine finanzielle Unterstützung nur subsidiär
zu Hilfen des Bundes und des Landes NRW zum Tragen kommen kann, im
Kontext der sonstigen Unterstützungsmaßnahmen aber geprüft wird.
Neben den gezielten Hilfen sollen Kultureinrichtungen auch von den
Steuererleichterungen und Energiekosteneffekten profitieren, dies betrifft
insbesondere die Gaspreisbremse.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 21:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de