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222124 · Mitteilungsvorlage

Partieller Interimsstandort des Clara-Schumann-Gymnasiums

Nummer
222124
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
11.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Schulausschusses 23.11.2022 Aktuelle Informationen der Verwaltung
  2. Sitzung des Schulausschusses 19.01.2023 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
222124
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Partieller Interimsstandort des Clara-Schumann-
Gymnasiums
Beratungsfolge
Schulausschuss 23.11.2022 Aktuelle
Informationen
der Verwaltung
Schulausschuss 19.01.2023 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Am Clara-Schumann-Gymnasium werden in den nächsten Jahren
umfangreiche Baumaßnahmen stattfinden. Diese beinhalten die unabweisbare
Sanierung der NW-Bereiche sowie die Schaffung zusätzlich erforderlicher
Unterrichtsräume vor dem Hintergrund der Rückkehr zu G 9. Die aktuellen
Überlegungen sehen vor, einen separaten Neubau für den gesamten NW-
Bereich zu errichten und nachfolgend die dadurch freiwerdenden Räume im
Bestand für Unterrichtszwecke zu ertüchtigen. Weiterhin wurde beschlossen,
neben der Sanierung der vorhandenen Einfachturnhalle die Schaffung einer
weiteren, zusätzlichen Turnhalleneinheit zur Bedarfsdeckung zu realisieren.
Im Rahmen der anstehenden Baumaßnahmen wird zwangsläufig eine
übergangsweise Teil-Verlagerung des Schulstandorts erforderlich, da der
Schulbetrieb am Standort während der Bauausführung aufgrund fehlender
Flächenpotentiale nicht vollumfänglich sichergestellt werden kann.
Nach intensiver Prüfung, insbesondere unter Berücksichtigung des
notwendigen Planungsrechts, steht als einziges Grundstück in städtischem
Eigentum, das sich in annähernd akzeptabler Erreichbarkeit befindet, ein Areal
am Abendgymnasium/Weiterbildungskolleg in Bonn-Kessenich (Langwartweg)
zur Verfügung.
Die räumliche Ausgestaltung dieses möglichen Interimsstandorts bzw. dessen
Größe kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beziffert werden.
In Abhängigkeit der weiteren Planungen am Hauptstandort des Clara-
Schumann-Gymnasiums (derzeit steht das initiierte Bauleitverfahren kurz vor
dem Abschluss), wird nach Schaffung des erforderlichen Planungsrechtes am
Hauptstandort Bonner Talweg eine dezidierte Abstimmung mit den
Schulleitungen erfolgen.
Die Schulleitungen des Clara-Schumann-Gymnasiums und des
Abendgymnasiums/Weiterbildungskollegs wurden über die geplante
vorübergehende Teil-Verlagerung bereits informiert. Die weiteren SchritteSeite 1 von 2
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werden zu gegebener Zeit eng mit beiden Schulen abgestimmt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 19:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de