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222103 · Beschlussvorlage

Grundstück Bonn-Plittersdorf, Germanenstr. 4 - Errichtung eines Büro- und Geschäftshauses Az. 459051 VO

Nummer
222103
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
28.10.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 16.11.2022 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
222103
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück Bonn-Plittersdorf, Germanenstr. 4
- Errichtung eines Büro- und Geschäftshauses
Az. 459051 VO
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 16.11.2022 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beab-
sichtigt, die Bauvoranfrage positiv zu bescheiden, weil das Vorhaben den Fest-
setzungen des maßgeblichen Bebauungsplans im Sinne von § 30 BauGB nicht
widerspricht.
Begründung
Auf dem o.g. Vorhabengrundstück soll ein Bürogebäude mit einer
Bruttogeschossfläche von ca. 2540 m² mit einer untergeordneten,
erdgeschossigen Einheit für eine Bäckerei/ein Café im Eckbereich
Godesberger Allee / Germanenstraße entstehen. Bei Realisierung des
Vorhabens würde das bestehende Gebäude Germanenstraße 4/ Godesberger
Allee 28 niedergelegt werden.
Das Baugrundstück liegt im Bereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr.
8118-75, in Kraft getreten am 29.12.2004, und ist daher gemäß § 30
Baugesetzbuch (BauGB) planungsrechtlich zu beurteilen.
Der Bebauungsplan setzt für das Baugrundstück ein Sondergebiet (SO) gem. §
11 Baunutzungsverordnung (Bau NVO) mit der Zweckbindung Büro und
Verwaltung fest. Zulässig ist im Bereich parallel zur Godesberger Allee eine
maximal viergeschossige Bebauung, die sich im Bereich der Germanenstraße
um ein Geschoss auf maximal drei Geschosse reduziert. Die maximal zulässige
Grundflächenzahl gem. § 19 Bau NVO beträgt 0,6, die höchstzulässige
Geschossflächenzahl gemäß § 20 Bau NVO beträgt 1,4. Stellplätze sind
grundsätzlich nur in Tiefgaragen zulässig.
Das geplante Bürogebäude überschreitet die festgesetzten Baugrenzen im
rückwärtigen südöstlichen Grundstücksbereich durch eine dort geplante
dreigeschossige Baukörperausbildung. Da nachbarliche Belange hierdurch
nicht tangiert werden, kann eine Befreiung erteilt werden.Seite 1 von 3
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Weiterhin werden aus Gründen der Gestaltung des Eckbereichs – bei IV
zulässigen Vollgeschossen – oberhalb der drei Vollgeschosse zwei
Nichtvollgeschosse geplant. Die beiden Nichtvollgeschosse werden als
Staffelgeschosse ausgeführt, wobei das oberste Geschoss von der
flächenmäßigen Ausdehnung her wiederum ein Staffelgeschoss, bezogen auf
das darunterliegende Geschoss, darstellt. Ein weiteres Technikgeschoss ist auf
dem obersten Geschoss nicht vorgesehen.
Der Nachweis für die notwendigen Pkw-Stellplätze wird überschläglich in der
Tiefgarage geführt, bis auf zwei oberirdische PKW-Stellplätze an der
Germanenstraße. Die 28 notwendigen Fahrradabstellplätze sind innerhalb der
überbaubaren Grundstücksfläche in überdachten Abstellanlagen vorgesehen.
Die Tiefgarage wird zur Sicherstellung der geforderten Baumpflanzung auf der
nordöstlichen Seite noch reduziert.
Als Kompensation für die GFZ-Überschreitung erhalten alle Flachdächer eine
extensive Dachbegrünung. Dies geht über die Forderung des
Bebauungsplanes hinaus (textl. Festsetzung 4.4 des Bebauungsplanes). Je
angefangene 500 m² Grundstück ist ein Laubbaum zu pflanzen. Bei 1356 m²
Grundstücksfläche sind dies 3 Bäume, geplant sind 5 Bäume. Eine
detailliertere Außengestaltung wird im Genehmigungsverfahren vorgelegt.
Insgesamt bestehen aus städtebaulicher Sicht gegen die Errichtung des Büro-
und Geschäftshauses in der beabsichtigten Form keine Bedenken. Die
Verwaltung beabsichtigt daher, die Bauvoranfrage positiv zu bescheiden.
Anlage/n
1 Auszug Liegenschaftskataster Germanenstr. 4 (öffentlich)
2 Ausschnitt aus Lageplan Germanenstr. 4_n.ö._ (nichtöffentlich)
3 Ansicht 1 Germanenstr. 4_n.ö._ (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 18:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de