222098 · Beschlussvorlage
Grundstück In den Schleiden - Erweiterung und Änderung des bestehenden Geräteschuppens zur Unterbringung von Saisonarbeitern Az. 40024/2022 VO
Kerndaten
- Nummer
- 222098
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 26.10.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 222098 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück In den Schleiden - Erweiterung und Änderung des bestehenden Geräteschuppens zur Unterbringung von Saisonarbeitern Az. 40024/2022 VO Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 16.11.2022 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Bauvoranfrage abzulehnen, weil das Vorhaben keine gesicherte Erschließung aufweist und somit den Vorgaben des § 35 BauGB widerspricht. Begründung Das Vorhabengrundstück liegt vollständig im Außenbereich, so dass das Vorhaben nach § 35 BauGB zu beurteilen ist. Zudem liegt das Grundstück im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Kottenforst und im Landschaftsschutzgebiet Gartenland Lannesdorf. Im Außenbereich ist ein Vorhaben u.a. dann zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB). Das beantragte Vorhaben würde somit unter diesen Tatbestand fallen und wäre vom Grundsatz her zulässig, aber nur bei einer gesicherten Erschließung des Vorhabengrundstücks. Diese ist hier allerdings nicht gegeben, da die entwässerungstechnische Erschließung fehlt. In der angrenzenden öffentlichen Verkehrsfläche liegt kein öffentlicher Kanal, auch gibt es keine Grundwassernutzung auf dem Vorhabengrundstück.Seite 1 von 3 Seite 2 Das Vorhaben und dessen Erschließung stellen zudem einen Eingriff in Natur und Landschaft gem. § 14 BNatSchG dar, der über einen landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) und eine Eingriffs- Ausgleichs-Bilanzierung qualitativ und quantitativ zu ermitteln, zu bewerten und zu kompensieren wäre und einer Eingriffsgenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde bedürfte. Anlage/n 1 Auszug Liegenschaftskataster In den Schleiden (öffentlich) 2 Liegenschaftskataster In den Schleiden _n.ö._ (nichtöffentlich) 3 Baukörpereinzeichnung im Liegenschaftskataster In den Schleiden _n.ö._ (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de