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222098 · Beschlussvorlage

Grundstück In den Schleiden - Erweiterung und Änderung des bestehenden Geräteschuppens zur Unterbringung von Saisonarbeitern Az. 40024/2022 VO

Nummer
222098
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
26.10.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 16.11.2022 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
222098
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück In den Schleiden
- Erweiterung und Änderung des bestehenden
Geräteschuppens zur Unterbringung von
Saisonarbeitern
Az. 40024/2022 VO
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 16.11.2022 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die
Verwaltung beabsichtigt, die Bauvoranfrage abzulehnen, weil das
Vorhaben keine gesicherte Erschließung aufweist und somit den
Vorgaben des § 35 BauGB widerspricht.
Begründung
Das Vorhabengrundstück liegt vollständig im Außenbereich, so
dass das Vorhaben nach § 35 BauGB zu beurteilen ist. Zudem liegt
das Grundstück im Geltungsbereich des Landschaftsplanes
Kottenforst und im Landschaftsschutzgebiet Gartenland
Lannesdorf.
Im Außenbereich ist ein Vorhaben u.a. dann zulässig, wenn
öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende
Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder
forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten
Teil der Betriebsfläche einnimmt (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB).
Das beantragte Vorhaben würde somit unter diesen Tatbestand
fallen und wäre vom Grundsatz her zulässig, aber nur bei einer
gesicherten Erschließung des Vorhabengrundstücks. Diese ist hier
allerdings nicht gegeben, da die entwässerungstechnische
Erschließung fehlt. In der angrenzenden öffentlichen Verkehrsfläche
liegt kein öffentlicher Kanal, auch gibt es keine
Grundwassernutzung auf dem Vorhabengrundstück.Seite 1 von 3
Seite 2
Das Vorhaben und dessen Erschließung stellen zudem einen
Eingriff in Natur und Landschaft gem. § 14 BNatSchG dar, der über
einen landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) und eine Eingriffs-
Ausgleichs-Bilanzierung qualitativ und quantitativ zu ermitteln, zu
bewerten und zu kompensieren wäre und einer
Eingriffsgenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde bedürfte.
Anlage/n
1 Auszug Liegenschaftskataster In den Schleiden (öffentlich)
2 Liegenschaftskataster In den Schleiden _n.ö._ (nichtöffentlich)
3 Baukörpereinzeichnung im Liegenschaftskataster In den Schleiden _n.ö._
(nichtöffentlich)Seite 2 von 3
Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 18:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de