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222089 · Beschlussvorlage

Besetzung der Einigungsstelle

Nummer
222089
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
26.10.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 01.12.2022 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 08.12.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
222089
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. I
Besetzung der Einigungsstelle
Beratungsfolge
Hauptausschuss 17.11.2022 Empfehlung
Rat 08.12.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
I. Frau Dr. Dorothea Roebers, Richterin am Arbeitsgericht Siegburg, wird zur
Vorsitzenden der Einigungsstelle bestellt.
II. Die folgenden Personen des Personal- und Organisationsamtes werden zu
Beisitzerinnen und Beisitzern der Einigungsstelle bestellt:
1. Andreas Leinhaas (Amtsleiter Amt 10)
2. George Tulbure (Abteilungsleiter 10-1 und stellv. Amtsleiter)
3. David Adler (Sachgebietsleiter 10-12 Organisation)
4. Carina Thomas (Sachgebietsleiterin 10-13 Aus- und Fortbildung)
5. Gabriele Müller (Sachgebietsleiterin 10-14 Personalwirtschaft)
6. Marion Kraemer (Abteilungsleiterin 10-4)
7. Martina Rath (Sachgebietsleiterin 10-41 Beamtenrecht)
8. Beate Keymer (Sachgebietsleiterin 10-42 Tarifrecht)
9. Elisabeth Demmer (Grundsatzsachbearbeitung 10-42)
Begründung
Zu I.)
Nach § 67 LPVG muss bei jeder obersten Dienstbehörde für die Dauer der
Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle gebildet werden. Sie
besteht aus einer unparteiischen vorsitzenden Person, einer Stellvertretung und
Beisitzerinnen und Beisitzern. Die Wahlperiode endet zum 30.6.2024.
Da der bisherige Vorsitzende der Einigungsstelle, Herr Friedhofen leider
verstorben ist, muss der Vorsitz neu besetzt werden. Frau Dr. Roebers hat sich
bereit erklärt, das Amt zu übernehmen. Die Personalvertretung ist damit
einverstanden.
Zu II.)
Aufgrund von Personalveränderungen sind bei den Beisitzerinnen und BeisitzerSeite 1 von 2
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Anpassungen erforderlich.
Neu aufgenommen wurden: George Tulbure, David Adler, Carina Thomas. Die
anderen benannten Personen waren auch schon bisher als Beisitzer und
Beisitzerinnen bestellt.
Aus dem Pool der Beisitzerinnen und Beisitzer werden dem Vorsitz für jedes
Einigungsstellenverfahren drei Personen für die Arbeitgeberseite benannt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 05:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de