222089 · Beschlussvorlage
Besetzung der Einigungsstelle
Kerndaten
- Nummer
- 222089
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 26.10.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 222089 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. I Besetzung der Einigungsstelle Beratungsfolge Hauptausschuss 17.11.2022 Empfehlung Rat 08.12.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag I. Frau Dr. Dorothea Roebers, Richterin am Arbeitsgericht Siegburg, wird zur Vorsitzenden der Einigungsstelle bestellt. II. Die folgenden Personen des Personal- und Organisationsamtes werden zu Beisitzerinnen und Beisitzern der Einigungsstelle bestellt: 1. Andreas Leinhaas (Amtsleiter Amt 10) 2. George Tulbure (Abteilungsleiter 10-1 und stellv. Amtsleiter) 3. David Adler (Sachgebietsleiter 10-12 Organisation) 4. Carina Thomas (Sachgebietsleiterin 10-13 Aus- und Fortbildung) 5. Gabriele Müller (Sachgebietsleiterin 10-14 Personalwirtschaft) 6. Marion Kraemer (Abteilungsleiterin 10-4) 7. Martina Rath (Sachgebietsleiterin 10-41 Beamtenrecht) 8. Beate Keymer (Sachgebietsleiterin 10-42 Tarifrecht) 9. Elisabeth Demmer (Grundsatzsachbearbeitung 10-42) Begründung Zu I.) Nach § 67 LPVG muss bei jeder obersten Dienstbehörde für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle gebildet werden. Sie besteht aus einer unparteiischen vorsitzenden Person, einer Stellvertretung und Beisitzerinnen und Beisitzern. Die Wahlperiode endet zum 30.6.2024. Da der bisherige Vorsitzende der Einigungsstelle, Herr Friedhofen leider verstorben ist, muss der Vorsitz neu besetzt werden. Frau Dr. Roebers hat sich bereit erklärt, das Amt zu übernehmen. Die Personalvertretung ist damit einverstanden. Zu II.) Aufgrund von Personalveränderungen sind bei den Beisitzerinnen und BeisitzerSeite 1 von 2 Seite 2 Anpassungen erforderlich. Neu aufgenommen wurden: George Tulbure, David Adler, Carina Thomas. Die anderen benannten Personen waren auch schon bisher als Beisitzer und Beisitzerinnen bestellt. Aus dem Pool der Beisitzerinnen und Beisitzer werden dem Vorsitz für jedes Einigungsstellenverfahren drei Personen für die Arbeitgeberseite benannt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de