222083 · Beschlussvorlage
Einrichtung neuer Stellen im Rahmen der 3. Tranche des Paktes öGD
Kerndaten
- Nummer
- 222083
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 20.10.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Empfehlung
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 222083 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. I Einrichtung neuer Stellen im Rahmen der 3. Tranche des Paktes öGD Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 09.11.2022 Anhörung Hauptausschuss 17.11.2022 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 23.11.2022 Empfehlung Rat 08.12.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Basierend auf dem mit der DS 220187 „Einrichtung neuer Stellen im Rahmen der 2. Tranche des Paktes öGD“ beschlossenem Konzept zum Aufbau eines Gesundheitsamtes der Zukunft sollen im Jahr 2023 im Rahmen der 3. Tranche des Paktes desöffentlichen Gesundheitsdienstes im Gesundheitsamt folgende Stellen eingerichtet werden: • 1 Stelle für eine*n Gesundheitswissenschaftler*in in der Wertigkeit E 10 TVöD • 1 Stelle für eine*n Pharmazeutisch-technische*n Assistent*in in der Wertigkeit E 9b TVöD • 1 Stelle für Sozialarbeiter*in in der Wertigkeit S 14 TVöD SuE • 1 Stelle für Verwaltungspersonal in der Wertigkeit A 12 LBesG NRW /E 11 TVöD • 1 Stelle für Verwaltungspersonal mit dem Schwerpunkt Meldewesen in der Wertigkeit A 8 LBesG NRW 2. Die stellenplanmäßigen Voraussetzungen werden nachlaufend in der Stellenplanfortschreibung 2023/2024 geschaffen. Eine Besetzung kann im Vorgriff auf diese bereits im Januar 2023 erfolgen. Begründung Die aus dem Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst für die Stadtverwaltung der Bundesstadt Bonn vorgesehene Fördersumme wird im Jahr 2023 nochmals aufgestockt auf eine Gesamtsumme von knapp 1,8 Mio €Seite 1 von 4 Seite 2 p.a. Die weitere Erhöhung soll für zusätzliche Stelleneinrichtungen im Rahmen der Stellenplanfortschreibung 2023/2024 genutzt werden. Dadurch erhält sich das Gesundheitsamt der Bundesstadt Bonn die Möglichkeit, auf die sich ständig ändernden Anforderungen der Pandemie reagieren und das erforderliche Personal sinnvoll und bedarfsorientiert einsetzen zu können. Durch die Fördermittel wurden im Rahmen der 1. Tranche und dem Ratsbeschluss vom 9. Dezember 2021 (DS 211867) bereits acht Stellen beschlossen. Hiervon wurden zwei Stellen für Verwaltungspersonal aus dem Gesamtstellenplan der Bundesstadt Bonn dem Amt 53 dauerhaft zur Verfügung gestellt und besetzt. Mit der 2. Tranche und dem Ratsbeschluss vom 17. März 2022 (DS 220187) konnten sieben weitere Stellen aus dem Pakt für den ÖGD realisiert werden. Mit dem weiteren Beschluss der fünf vorgeschlagenen Stelleneinrichtungen ergibt sich ein Stellenzuwachs von insgesamt 20 Stellen. Ziel dieser Stelleneinrichtungen ist die langfristige, bedarfsorientierte Ausrichtung des Gesundheitsamtes auf gestiegene Anforderungen in den Bereichen Infektionsschutz, Digitalisierung, Beratung und Vernetzung. Weiterer Ausbau der Stabsstelle Gesundheitsförderung Hier sollen vor allem ein weiterer Ausbau der Gesundheitsberichterstattung sowie der gesundheitswissenschaftlichen Analysen und Kooperationen, das Gesundheitsförderung-Monitoring sowie die Themen Frauengesundheit und Migration im Mittelpunkt stehen. Darüber hinaus ist eine Ausweitung der Projektorganisation und –betreuung gesundheitsfördernder Projekte geplant. Für die Bearbeitung dieser Themenfelder ist die Einrichtung einer Stelle für eine*n Gesundheitswissenschaftler*in in der Wertigkeit E 10 TVöD zwingend erforderlich. Kommunale Impfaufgaben Aktuelle Entwicklungen und Erfahrungen im Umgang mit der Coronapandemie haben und lassen erkennen, dass immer wieder zusätzlich mit regelmäßigen kommunalen Impfaufgaben zu rechnen ist. Diese Aufgaben erfordern unmittelbar pharmazeutisches Personal für die Impfstoffversorgung der Impfstellen, weshalb die Einrichtung einer Stelle für eine*n Pharmazeutisch- technische*n Assistent*en in der Wertigkeit E 9b TVöD, die zu einer Entlastung bei der Koordination der Impfstoffversorgung beitragen soll, unabdingbar ist. Auch kann durch die Stelleneinrichtung eine Unterstützung der nunmehr zwei Amtsapotheker bei den allgemeinen Überwachungsaufgaben im Arzneimittelwesen erreicht werden. Ausbau der Beratungsangebote Durch die Schaffung der Stelle für eine*n Sozialarbeiter*in Wertigkeit S 14 TVöD SuE sollen die Beratungs-, Analyse- und Vernetzungspotenziale desSeite 2 von 4 Seite 3 Gesundheitsamtes weiter verbessert und ausgebaut werden. Ausgerichtet werden soll die Tätigkeit auf eine Maßnahmenplanung im Hinblick auf die zunehmende psychische Belastung der Bevölkerung. Die Themenfelder sind dabei derzeit sehr unterschiedlich und zeigen ein hohes Maß an Handlungspotential auf: Katastrophen und Klimawandel, Ängste im Zusammenhang mit Krieg sowie den daraus entstehenden Nöten, Spätfolgen von Pandemien und drohender Stigmatisierung (Bsp. Affenpocken). Verwaltungspersonal Der Bereich der allgemeinen Verwaltung soll im Hinblick auf die verwaltungsmäßige Steuerung des Infektionsschutzes ausgebaut werden. Das Führungsteam soll breiter aufgestellt und die organisatorischen Strukturen existentieller Aufgaben gestärkt werden. Diese Aufgaben sollen unter einer neuen Sachgebietsleitung gebündelt werden, die die Einrichtung einer Stelle in der Wertigkeit A 12 LBesG NRW /E 11 TVöD notwendig macht. Des Weiteren wird eine Verwaltungsstelle in der Wertigkeit A 8 LBesG NRW eingerichtet, um das Meldewesen und die Aufsicht über die nichtakademischen Berufe im Gesundheitswesen in einem dafür vorgesehenen Umfang wahrnehmen zu können. Derzeit sind diese Stellen unter dem Vorbehalt des politischen Beschlusses zu dieser Vorlage in der Stellenplanfortschreibung 2023/2024 vorgemerkt. Die Stellenplanfortschreibung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes durch die Bezirksregierung Köln. Die Freigabe der Stellen zur Ausschreibung erfolgt im Januar 2023. Die Besetzung der Stellen kann unmittelbar vorgenommen werden, da alle Stellen durch Fördermittel vollständig refinanziert sind und der städtische Haushalt dadurch nicht zusätzlich belastet wird. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 1.07.00 Produktgruppenbezeichn ung Amt 53 – TE-übergreifend Produkt Versch. Kostenstellen Amt 53 Produktbezeichnung Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich FolgekostenSeite 3 von 4 Seite 4 Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 387.654,89 € 153000700/7 0.1000 387.654,89 € Einzahlungen / Erträge 387.654,89 € 111000116/6 4.1000 387.654,89 € Haushaltsbelastung jährlich 0 € Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de