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222083 · Beschlussvorlage

Einrichtung neuer Stellen im Rahmen der 3. Tranche des Paktes öGD

Nummer
222083
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
20.10.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 09.11.2022 Empfehlung
  2. Sitzung des Hauptausschusses 01.12.2022 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 23.11.2022 Empfehlung
  4. Sitzung des Rates 08.12.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
222083
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. I
Einrichtung neuer Stellen im Rahmen der 3.
Tranche des Paktes öGD
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
09.11.2022 Anhörung
Hauptausschuss 17.11.2022 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
23.11.2022 Empfehlung
Rat 08.12.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Basierend auf dem mit der DS 220187 „Einrichtung neuer Stellen im
Rahmen der 2. Tranche des Paktes öGD“ beschlossenem Konzept zum
Aufbau eines Gesundheitsamtes der Zukunft sollen im Jahr 2023 im
Rahmen der 3. Tranche des Paktes desöffentlichen
Gesundheitsdienstes im Gesundheitsamt folgende Stellen eingerichtet
werden:
• 1 Stelle für eine*n Gesundheitswissenschaftler*in in der Wertigkeit E
10 TVöD
• 1 Stelle für eine*n Pharmazeutisch-technische*n Assistent*in in der
Wertigkeit E 9b TVöD
• 1 Stelle für Sozialarbeiter*in in der Wertigkeit S 14 TVöD SuE
• 1 Stelle für Verwaltungspersonal in der Wertigkeit A 12 LBesG NRW
/E 11 TVöD
• 1 Stelle für Verwaltungspersonal mit dem Schwerpunkt Meldewesen
in der Wertigkeit A 8 LBesG NRW
2. Die stellenplanmäßigen Voraussetzungen werden nachlaufend in der
Stellenplanfortschreibung 2023/2024 geschaffen. Eine Besetzung kann
im Vorgriff auf diese bereits im Januar 2023 erfolgen.
Begründung
Die aus dem Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst für die
Stadtverwaltung der Bundesstadt Bonn vorgesehene Fördersumme wird im
Jahr 2023 nochmals aufgestockt auf eine Gesamtsumme von knapp 1,8 Mio €Seite 1 von 4
Seite 2
p.a. Die weitere Erhöhung soll für zusätzliche Stelleneinrichtungen im Rahmen
der Stellenplanfortschreibung 2023/2024 genutzt werden. Dadurch erhält sich
das Gesundheitsamt der Bundesstadt Bonn die Möglichkeit, auf die sich
ständig ändernden Anforderungen der Pandemie reagieren und das
erforderliche Personal sinnvoll und bedarfsorientiert einsetzen zu können.
Durch die Fördermittel wurden im Rahmen der 1. Tranche und dem
Ratsbeschluss vom 9. Dezember 2021 (DS 211867) bereits acht Stellen
beschlossen. Hiervon wurden zwei Stellen für Verwaltungspersonal aus dem
Gesamtstellenplan der Bundesstadt Bonn dem Amt 53 dauerhaft zur Verfügung
gestellt und besetzt. Mit der 2. Tranche und dem Ratsbeschluss vom 17. März
2022 (DS 220187) konnten sieben weitere Stellen aus dem Pakt für den ÖGD
realisiert werden. Mit dem weiteren Beschluss der fünf vorgeschlagenen
Stelleneinrichtungen ergibt sich ein Stellenzuwachs von insgesamt 20 Stellen.
Ziel dieser Stelleneinrichtungen ist die langfristige, bedarfsorientierte
Ausrichtung des Gesundheitsamtes auf gestiegene Anforderungen in den
Bereichen Infektionsschutz, Digitalisierung, Beratung und Vernetzung.
Weiterer Ausbau der Stabsstelle Gesundheitsförderung
Hier sollen vor allem ein weiterer Ausbau der Gesundheitsberichterstattung
sowie der gesundheitswissenschaftlichen Analysen und Kooperationen, das
Gesundheitsförderung-Monitoring sowie die Themen Frauengesundheit und
Migration im Mittelpunkt stehen. Darüber hinaus ist eine Ausweitung der
Projektorganisation und –betreuung gesundheitsfördernder Projekte geplant.
Für die Bearbeitung dieser Themenfelder ist die Einrichtung einer Stelle für
eine*n Gesundheitswissenschaftler*in in der Wertigkeit E 10 TVöD zwingend
erforderlich.
Kommunale Impfaufgaben
Aktuelle Entwicklungen und Erfahrungen im Umgang mit der Coronapandemie
haben und lassen erkennen, dass immer wieder zusätzlich mit regelmäßigen
kommunalen Impfaufgaben zu rechnen ist. Diese Aufgaben erfordern
unmittelbar pharmazeutisches Personal für die Impfstoffversorgung der
Impfstellen, weshalb die Einrichtung einer Stelle für eine*n Pharmazeutisch-
technische*n Assistent*en in der Wertigkeit E 9b TVöD, die zu einer Entlastung
bei der Koordination der Impfstoffversorgung beitragen soll, unabdingbar ist.
Auch kann durch die Stelleneinrichtung eine Unterstützung der nunmehr zwei
Amtsapotheker bei den allgemeinen Überwachungsaufgaben im
Arzneimittelwesen erreicht werden.
Ausbau der Beratungsangebote
Durch die Schaffung der Stelle für eine*n Sozialarbeiter*in Wertigkeit S 14
TVöD SuE sollen die Beratungs-, Analyse- und Vernetzungspotenziale desSeite 2 von 4
Seite 3
Gesundheitsamtes weiter verbessert und ausgebaut werden. Ausgerichtet
werden soll die Tätigkeit auf eine Maßnahmenplanung im Hinblick auf die
zunehmende psychische Belastung der Bevölkerung. Die Themenfelder sind
dabei derzeit sehr unterschiedlich und zeigen ein hohes Maß an
Handlungspotential auf: Katastrophen und Klimawandel, Ängste im
Zusammenhang mit Krieg sowie den daraus entstehenden Nöten, Spätfolgen
von Pandemien und drohender Stigmatisierung (Bsp. Affenpocken).
Verwaltungspersonal
Der Bereich der allgemeinen Verwaltung soll im Hinblick auf die
verwaltungsmäßige Steuerung des Infektionsschutzes ausgebaut werden. Das
Führungsteam soll breiter aufgestellt und die organisatorischen Strukturen
existentieller Aufgaben gestärkt werden. Diese Aufgaben sollen unter einer
neuen Sachgebietsleitung gebündelt werden, die die Einrichtung einer Stelle in
der Wertigkeit A 12 LBesG NRW /E 11 TVöD notwendig macht.
Des Weiteren wird eine Verwaltungsstelle in der Wertigkeit A 8 LBesG NRW
eingerichtet, um das Meldewesen und die Aufsicht über die nichtakademischen
Berufe im Gesundheitswesen in einem dafür vorgesehenen Umfang
wahrnehmen zu können.
Derzeit sind diese Stellen unter dem Vorbehalt des politischen Beschlusses zu
dieser Vorlage in der Stellenplanfortschreibung 2023/2024 vorgemerkt. Die
Stellenplanfortschreibung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des
Haushaltes durch die Bezirksregierung Köln. Die Freigabe der Stellen zur
Ausschreibung erfolgt im Januar 2023. Die Besetzung der Stellen kann
unmittelbar vorgenommen werden, da alle Stellen durch Fördermittel
vollständig refinanziert sind und der städtische Haushalt dadurch nicht
zusätzlich belastet wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1.07.00
Produktgruppenbezeichn
ung
Amt 53 – TE-übergreifend
Produkt
Versch.
Kostenstellen Amt
53
Produktbezeichnung
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich FolgekostenSeite 3 von 4
Seite 4
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
387.654,89 € 153000700/7
0.1000
387.654,89 €
Einzahlungen /
Erträge
387.654,89 € 111000116/6
4.1000
387.654,89 €
Haushaltsbelastung
jährlich
0 €
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 17:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de