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222079-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Dringlichkeitsantrag CDU-Fraktion: Energiekosten Kulturbetriebe

Nummer
222079-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
01.12.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 01.12.2022 Entscheidung federführend
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  1. 222079 Dringlichkeitsantrag CDU-Fraktion: Energiekosten Kulturbetriebe

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
222079-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
Dringlichkeitsantrag CDU-Fraktion: Energiekosten
Kulturbetriebe
Beratungsfolge
Hauptausschuss 01.12.2022 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Die Intention des Antrags ist aus Sicht der Kulturverwaltung nachvollziehbar.
Die aktuelle Kostenentwicklung betrifft die gesamte Stadtgesellschaft, die
Verwaltung nimmt derzeit Problemanzeigen aus allen gesellschaftlichen
Bereichen entgegen und prüft gezielte Unterstützungsmöglichkeiten, vor allem
bei akuten Problemlagen (z.B. Beratung, wie Energie eingespart werden kann,
Mietstundungen/Mieterlass bei städtischen Gebäuden, höhere
Unterhaltszuschüsse bei vereinseigenen Anlagen im Sport).
Der Bund/BKM bereitet derzeit im Austausch mit dem Deutschen Kulturrat und
den Ländern einen „Kulturfond Energie“ vor, der zum 1.2.2023 starten soll
(auch rückwirkend bis Oktober wirksam). Im Bundeshaushalt sind für diesen
Energiefond Mittel in Höhe von bis zu einer Milliarde Euro reserviert. In der 161.
Sitzung des Kulturausschusses des Deutschen Städtetages am 24./25.
November in Offenburg wurden die Auswirkungen der Energiekrise auf den
Kulturbereich konstruktiv diskutiert.
Die Verwaltung wird die von Land und Bund zur Verfügung gestellten
Unterstützungen auf ihre Anwendungsmöglichkeiten für Bonner Akteur*innen
prüfen und diese beratend unterstützen. Dabei muss darauf hingewiesen
werden, dass eine finanzielle Unterstützung nur subsidiär zu Hilfen des Bundes
und des Landes NRW zum Tragen kommen kann, im Kontext der sonstigen
Unterstützungsmaßnahmen aber geprüft wird.
Neben den gezielten Hilfen sollen Kultureinrichtungen auch von den
Steuererleichterungen und Energiekosteneffekten profitieren, dies betrifft
insbesondere die Gaspreisbremse.
Anlage/n
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