222066 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens Verbrauchsmittel Kläranlagen; Lieferung von Aluminiumsalz-Lösung
Kerndaten
- Nummer
- 222066
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 17.10.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 222066 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Einleitung des Vergabeverfahrens Verbrauchsmittel Kläranlagen; Lieferung von Aluminiumsalz-Lösung Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 02.11.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens für folgende Maßnahme wird zugestimmt: Lieferung von Aluminiumsalz-Lösung zu den Kläranlagen Salierweg, Bad Godesberg und Duisdorf für einen Abruf-Zeitraum von einem Jahr mit Verlängerungsoption für ein weiteres Jahr. Begründung In der Ausschreibung sollen zwei aus betrieblicher Sicht verfahrenstechnisch gleichrangige Produktvarianten zugelassen werden: - Aluminiumsulfat-Lösung (DIN EN 878) - Aluminiumchlorid-Lösung (DIN EN 881) Dies erfolgt, um aufgrund der relativen Produktknappheit ein breiteres Angebotsspektrum zu ermöglichen. Derzeit besteht ein starker Mangel an Salzsäure, die für die Produktion erforderlich ist. Wertungsgrundlage ist die Wirksubstanz Aluminium (4 % bis max. 10 %) unabhängig von der Variante. Die Aluminiumsalzlösung wird entsprechend der Tagesganglinie dem Abwasser zugegeben und fällt die im Wasser gelösten Phosphor-verbindungen aus. Dies ist erforderlich, um den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwert für PhosphatSeite 1 von 3 Seite 2 einzuhalten. Außerdem werden andere betriebsspezifische Nebeneffekte erreicht, wie eine Schlammindexverbesserung. In der weitergehenden Abwasserreinigung zur Stickstoffelimination auf der Kläranlage Salierweg tritt in der biologischen Reinigungsstufe eine Schwimm- und Blähschlammbildung auf. Durch die nur ca. halbjährlich erforderliche Zugabe von Aluminiumsalz-Lösung wird das Auftreten von Blähschlamm in der Kläranlage dauerhaft verhindert. Das Aluminiumchlorid bzw. -sulfat ersetzt in der kalten Jahreszeit von etwa Dezember bis Mai die Eisenchlorid Lösung größtenteils. Insbesondere in den Wintermonaten, bei dann sinkenden Abwassertemperaturen, vermehren sich fadenförmige Bakterien stark, und es bildet sich entsprechend verstärkt ein schlecht absetzbarer Bläh- und Schwimmschlamm. Die Notwendigkeit, Aluminiumsalz-Lösung in den Kläranlagen einzusetzen ist nicht immer voraussehbar. Bei milden Temperaturen und einer nicht so dominanten Ausbreitung gewisser Mikroorganismen kann evtl. auf dieses Fällmittel verzichtet werden. Dennoch muss es bei Bedarf zur Verfügung stehen und abrufbar sein. Die Umstellung des früher durchgängig verwendeten Fällmittels Eisen-II(I)- Chlorid auf Aluminiumsalz-Lösung zur oben genannten verfahrenstechnischen Verbesserung hat bisher keine Nachteile mit sich gebracht. Mit dem Einsatz dieses Produktes werden auch Überschreitungen von Überwachungswerten vermieden. Die jahreszeitlich stark schwankende Liefermenge an Wirksubstanz Aluminium verteilt sich für einen 1-jährigen Bedarf wie folgt (ca. Angaben, da der Bedarf von vielen nicht vorhersehbaren Faktoren, wie z. B. Abwassertemperatur, mikroskopisches Bild und Schlammindex abhängig ist): 43 t für die Kläranlage Salierweg, 16 t für die Kläranlage Bad Godesberg 7 t für die Kläranlage Duisdorf Auf der Kläranlage Beuel wird alternativ Natriumaluminat-Lösung eingesetzt. Wegen des relativ hohen industriellen Anteils an den Abwasserinhaltsstoffen in der Kläranlage Beuel ist das Verfahren mit diesem alkalischen Produkt geeignet, dessen Einsatz sich in der Vergangenheit bewährt hat. Die auf vergangenen Verbrauchswerten basierende prognostizierte Tonnage ist jeweils auf die reine Wirksubstanz Aluminium, nicht auf die Lösung bezogen. Bei einem höheren angebotenen Wirksubstanzgehalt wird proportional entsprechend weniger Lösung dosiert. Die Option der Verlängerung erfolgt, um eine Kontinuität derSeite 2 von 3 Seite 3 Produktspezifikation für die biologische Reinigung ggf. zu ermöglichen. Ebenso kann durch den in Aussicht gestellten längeren Vertragszeitraum und die dadurch resultierende höhere Liefermenge u. U. ein besserer Preis erzielt werden. In den Schätzkosten wurde die Option mit berücksichtigt. Bei der Auswahl des Fällmittels ist das Vorsorgeprinzip als wichtiger Grundsatz zu beachten, d. h. der Eintrag von Verunreinigungen bzw. Schwermetall in die Umwelt sollte minimal sein. Durch die Hersteller/ Lieferanten ist daher eine laufende Qualitätskontrolle sicherzustellen. Die Verfügbarkeit der Verbrauchsmittel auf den Kläranlagen ist zur Erfüllung der rechtlichen Pflichtaufgabe Abwasserentsorgung erforderlich. Die Mittel sind im Haushalt eingestellt. Vergabeart öffentlich X offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-2022-6526 VOB X UVgO VgV 12/ 2022 – 12/ 2023 (2024) 600.000€ Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 11.03 Entwässerung und Abwasserbeseitigung 543160 6630200, 6630210, 6630230 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja X nein ja X nein X freigegeben vorgesehen Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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