← Vorlagen

222066 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens Verbrauchsmittel Kläranlagen; Lieferung von Aluminiumsalz-Lösung

Nummer
222066
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
17.10.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 02.11.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 73,8 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (5.239 Zeichen)
Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
222066
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens
Verbrauchsmittel Kläranlagen; Lieferung von
Aluminiumsalz-Lösung
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
02.11.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens für folgende Maßnahme wird
zugestimmt:
Lieferung von Aluminiumsalz-Lösung zu den Kläranlagen Salierweg, Bad
Godesberg und Duisdorf für einen Abruf-Zeitraum von einem Jahr mit
Verlängerungsoption für ein weiteres Jahr.
Begründung
In der Ausschreibung sollen zwei aus betrieblicher Sicht verfahrenstechnisch
gleichrangige Produktvarianten zugelassen werden:
- Aluminiumsulfat-Lösung (DIN EN 878)
- Aluminiumchlorid-Lösung (DIN EN 881)
Dies erfolgt, um aufgrund der relativen Produktknappheit ein breiteres
Angebotsspektrum zu ermöglichen. Derzeit besteht ein starker Mangel an
Salzsäure, die für die Produktion erforderlich ist.
Wertungsgrundlage ist die Wirksubstanz Aluminium (4 % bis max. 10 %)
unabhängig von der Variante.
Die Aluminiumsalzlösung wird entsprechend der Tagesganglinie dem Abwasser
zugegeben und fällt die im Wasser gelösten Phosphor-verbindungen aus. Dies
ist erforderlich, um den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwert für PhosphatSeite 1 von 3
Seite 2
einzuhalten. Außerdem werden andere betriebsspezifische Nebeneffekte
erreicht, wie eine Schlammindexverbesserung.
In der weitergehenden Abwasserreinigung zur Stickstoffelimination auf der
Kläranlage Salierweg tritt in der biologischen Reinigungsstufe eine Schwimm-
und Blähschlammbildung auf. Durch die nur ca. halbjährlich erforderliche
Zugabe von Aluminiumsalz-Lösung wird das Auftreten von Blähschlamm in der
Kläranlage dauerhaft verhindert.
Das Aluminiumchlorid bzw. -sulfat ersetzt in der kalten Jahreszeit von etwa
Dezember bis Mai die Eisenchlorid Lösung größtenteils. Insbesondere in den
Wintermonaten, bei dann sinkenden Abwassertemperaturen, vermehren sich
fadenförmige Bakterien stark, und es bildet sich entsprechend verstärkt ein
schlecht absetzbarer Bläh- und Schwimmschlamm. Die Notwendigkeit,
Aluminiumsalz-Lösung in den Kläranlagen einzusetzen ist nicht immer
voraussehbar.
Bei milden Temperaturen und einer nicht so dominanten Ausbreitung gewisser
Mikroorganismen kann evtl. auf dieses Fällmittel verzichtet werden. Dennoch
muss es bei Bedarf zur Verfügung stehen und abrufbar sein.
Die Umstellung des früher durchgängig verwendeten Fällmittels Eisen-II(I)-
Chlorid auf Aluminiumsalz-Lösung zur oben genannten verfahrenstechnischen
Verbesserung hat bisher keine Nachteile mit sich gebracht. Mit dem Einsatz
dieses Produktes werden auch Überschreitungen von Überwachungswerten
vermieden.
Die jahreszeitlich stark schwankende Liefermenge an Wirksubstanz Aluminium
verteilt sich für einen 1-jährigen Bedarf wie folgt (ca. Angaben, da der Bedarf
von vielen nicht vorhersehbaren Faktoren, wie z. B. Abwassertemperatur,
mikroskopisches Bild und Schlammindex abhängig ist):
43 t für die Kläranlage Salierweg,
16 t für die Kläranlage Bad Godesberg
7 t für die Kläranlage Duisdorf
Auf der Kläranlage Beuel wird alternativ Natriumaluminat-Lösung eingesetzt.
Wegen des relativ hohen industriellen Anteils an den Abwasserinhaltsstoffen in
der Kläranlage Beuel ist das Verfahren mit diesem alkalischen Produkt
geeignet, dessen Einsatz sich in der Vergangenheit bewährt hat.
Die auf vergangenen Verbrauchswerten basierende prognostizierte Tonnage ist
jeweils auf die reine Wirksubstanz Aluminium, nicht auf die Lösung bezogen.
Bei einem höheren angebotenen Wirksubstanzgehalt wird proportional
entsprechend weniger Lösung dosiert.
Die Option der Verlängerung erfolgt, um eine Kontinuität derSeite 2 von 3
Seite 3
Produktspezifikation für die biologische Reinigung ggf. zu ermöglichen. Ebenso
kann durch den in Aussicht gestellten längeren Vertragszeitraum und die
dadurch resultierende höhere Liefermenge u. U. ein besserer Preis erzielt
werden. In den Schätzkosten wurde die Option mit berücksichtigt.
Bei der Auswahl des Fällmittels ist das Vorsorgeprinzip als wichtiger Grundsatz
zu beachten, d. h. der Eintrag von Verunreinigungen bzw. Schwermetall in die
Umwelt sollte minimal sein. Durch die Hersteller/ Lieferanten ist daher eine
laufende Qualitätskontrolle sicherzustellen.
Die Verfügbarkeit der Verbrauchsmittel auf den Kläranlagen ist zur Erfüllung
der rechtlichen Pflichtaufgabe Abwasserentsorgung erforderlich.
Die Mittel sind im Haushalt eingestellt.
Vergabeart
öffentlich X offen (EU) aufgeforderte Firmen
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2022-6526 VOB X UVgO VgV 12/ 2022 – 12/ 2023 (2024) 600.000€
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle (investiv)
11.03 Entwässerung und
Abwasserbeseitigung
543160 6630200, 6630210,
6630230
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel
ja X nein ja X nein X freigegeben vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 20:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de