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222062-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Straßenquerung auf der Bachstraße

Nummer
222062-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
14.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 06.12.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 222062 Straßenquerung auf der Bachstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
222062-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Straßenquerung auf der Bachstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 15.11.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen müssen nach den R-FGÜ 2001
(Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen)
vorgegebene Belastungszahlen vorliegen, die durch eine Verkehrszählung
ermittelt werden müssen.
Die Anlage eines Zebrastreifens erfordert nach den genannten Richtlinien
bestimmte Mindestbelastungen für den Fahrzeug- bzw. Fußgängerverkehr in
einer Spitzenstunde. Bei einer Belastung von mindestens 200 Fahrzeugen
müssen 50 Fußgänger*innen queren. Empfohlen werden Fußgängerüberwege
bei einer Belastung von 100–150 Fußgänger*innen sowie 300–600 Fahrzeugen
in der Spitzenstunde.
Der Bereich der Bachstraße Ecke Mozartstraße wird für eine der nächsten
Zählungen eingeplant. Sollte die Mindestbelastungsgrenze für den Fahrzeug-
bzw. Fußgänger*innenverkehr gegeben sein, wird die Verwaltung Planungen
für einen entsprechenden Überweg in die politischen Gremien einbringen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 09:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de