222062-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Straßenquerung auf der Bachstraße
Kerndaten
- Nummer
- 222062-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 14.11.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.180 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 222062-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Straßenquerung auf der Bachstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 15.11.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen müssen nach den R-FGÜ 2001 (Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen) vorgegebene Belastungszahlen vorliegen, die durch eine Verkehrszählung ermittelt werden müssen. Die Anlage eines Zebrastreifens erfordert nach den genannten Richtlinien bestimmte Mindestbelastungen für den Fahrzeug- bzw. Fußgängerverkehr in einer Spitzenstunde. Bei einer Belastung von mindestens 200 Fahrzeugen müssen 50 Fußgänger*innen queren. Empfohlen werden Fußgängerüberwege bei einer Belastung von 100–150 Fußgänger*innen sowie 300–600 Fahrzeugen in der Spitzenstunde. Der Bereich der Bachstraße Ecke Mozartstraße wird für eine der nächsten Zählungen eingeplant. Sollte die Mindestbelastungsgrenze für den Fahrzeug- bzw. Fußgänger*innenverkehr gegeben sein, wird die Verwaltung Planungen für einen entsprechenden Überweg in die politischen Gremien einbringen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de