222056 · Beschlussvorlage
Außengastronomien auf Pkw-Stellplätzen
Kerndaten
- Nummer
- 222056
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 24.10.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 222056 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Außengastronomien auf Pkw-Stellplätzen Beratungsfolge Rat 08.12.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Beschlussvorschlag: Der Rat der Bundesstadt Bonn, beschließt, dass die zunächst bis zum 31.10.2022 beschlossene Regelung, dass Bonner Gastronom*innen, die andernfalls über keine räumliche Möglichkeit zum Betrieb einer Außengastronomie verfügen würden, bis zu zwei Pkw-Stellplätze vor ihren Gaststätten als Außengastronomien nutzen dürfen, dauerhaft fortgeführt wird. Der für diese Nutzungen ursprünglich festgesetzte Zeitraum von April bis Oktober wird in eine ganzjährige Nutzungsmöglichkeit umgewandelt. Begründung: Erstmals im Jahr 2014 hatte der Hauptausschuss im Rahmen eines Modellversuches in der Inneren Nordstadt beschlossen, dass betroffene Gastronom*innen vor ihren Gaststätten im Jahr 2015 einen Pkw-Stellplatz für den Zeitraum von April bis Oktober als Außengastronomie in Anspruch nehmen durften (Ds.-Nr.: 1312996 NV2). Diese Regelung wurde im Jahr 2015 mit Ratsbeschluss verstetigt und auf das gesamte Bonner Stadtgebiet erweitert(Ds.-Nr.: 1312996 NV3). Aus Gründen der Corona-Pandemie beschloss der Rat im Jahr 2020, dass diese Nutzung auf zwei Parkplätze ausgedehnt und überdies ganzjährig wahrgenommen werden durfte, um auf diesem Weg den Gastronom*innen die Gelegenheit zu eröffnen, Ihre Gäste vermehrt auch außerhalb ihrer Gasträume zu bewirten. Am 20.09.2021 schließlich beschloss der Rat für alle auf öff. Verkehrsfläche gelegenen Außengastronomien die Verlängerung der Befugnis zur Nutzung der pandemiebedingten Erweiterungsflächen bis zum 31.10.2022 (Ds.-Nr.: 211665).Seite 1 von 2 Seite 2 Seit dem 01.11.2022 duldet die Verwaltung bis zu einem neuen Ratsbeschluss die Fortführung der derzeit betriebenen Außengastronomien auf Pkw- Stellplätzen. Nach ihrer Einschätzung hat sich die in den vergangenen drei Jahren praktizierte Ausdehnung dieser Stellplatznutzungen als Außengastronomien auch unabhängig von dem pandemischen Geschehen bewährt. Anwohnerbeschwerden über von diesen Außengastronomien ausgehenden Lärm gehen bei der Verwaltung äußerst selten ein. Es gibt in diesem Zusammenhang lediglich ein noch nicht abgeschlossenes Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln, das sich gegen zwei Gastronom*innen richtet, deren Außengastronomien sich nah beieinander befinden und von deren Betrieb im Zeitraum zwischen 22:00 und 24:00 Uhr unzulässiger Lärm auf die Nachbarschaft einwirken soll. Dieses Klageverfahren betrifft aber nicht die generelle Erlaubnisfähigkeit dieser beiden auf Stellplätzen gelegenen Außengastronomien, sondern lediglich deren tägliche Sperrzeit. Insofern hat das Klageverfahren unabhängig von seinem Ausgang keine Auswirkungen auf die generelle Rechtmäßigkeit der Ausdehnung von einem auf zwei Stellplätze sowie auf die mögliche dauerhafte Erweiterung auf einen jährlichen Erlaubniszeitraum. Abgesehen von der Ausprägung der künftigen Stellplatz-Außengastronomien hat Oberbürgermeisterin Dörner entschieden, dass alle auf den öffentlichen Verkehrsflächen im Bonner Stadtgebiet erlaubten Außengastronomien wegen der anhaltenden Pandemie bis zum 31.03.2023 in den derzeit überwiegend genutzten erweiterten Flächen betrieben, weiterhin mobil umbaut werden dürfen. Die Möglichkeit zur mobilen Umbauung würde die Verwaltung, einen Ratsbeschluss zu der o. g. Verstetigung der Stellplatznutzungen vorausgesetzt, auch für diese Nutzungen einräumen. Zudem wird die Verwaltung nachdrücklich an alle betroffenen Bonner Gastronom*innen appellieren, in ihrer Außengastronomie zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen i. S. d. Bundes-Immissionsschutzgesetzes und zur Reduzierung des Energieverbrauches möglichst auf Heizsysteme zu verzichten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de