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222056 · Beschlussvorlage

Außengastronomien auf Pkw-Stellplätzen

Nummer
222056
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
24.10.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 08.12.2022 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 222056-01 AA Koalitions-Änderungsantrag: Außengastronomien auf Pkw-Stellplätzen Antrag zur Vorlage 222056

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Beschlussvorlage
öffentlich
222056
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Außengastronomien auf Pkw-Stellplätzen
Beratungsfolge
Rat 08.12.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Bundesstadt Bonn, beschließt, dass die zunächst bis zum
31.10.2022 beschlossene Regelung, dass Bonner Gastronom*innen, die
andernfalls über keine räumliche Möglichkeit zum Betrieb einer
Außengastronomie verfügen würden, bis zu zwei Pkw-Stellplätze vor
ihren Gaststätten als Außengastronomien nutzen dürfen, dauerhaft
fortgeführt wird.
Der für diese Nutzungen ursprünglich festgesetzte Zeitraum von April bis
Oktober wird in eine ganzjährige Nutzungsmöglichkeit umgewandelt.
Begründung:
Erstmals im Jahr 2014 hatte der Hauptausschuss im Rahmen eines
Modellversuches in der Inneren Nordstadt beschlossen, dass betroffene
Gastronom*innen vor ihren Gaststätten im Jahr 2015 einen Pkw-Stellplatz für
den Zeitraum von April bis Oktober als Außengastronomie in Anspruch nehmen
durften (Ds.-Nr.: 1312996 NV2).
Diese Regelung wurde im Jahr 2015 mit Ratsbeschluss verstetigt und auf das
gesamte Bonner Stadtgebiet erweitert(Ds.-Nr.: 1312996 NV3).
Aus Gründen der Corona-Pandemie beschloss der Rat im Jahr 2020, dass
diese Nutzung auf zwei Parkplätze ausgedehnt und überdies ganzjährig
wahrgenommen werden durfte, um auf diesem Weg den Gastronom*innen die
Gelegenheit zu eröffnen, Ihre Gäste vermehrt auch außerhalb ihrer Gasträume
zu bewirten.
Am 20.09.2021 schließlich beschloss der Rat für alle auf öff. Verkehrsfläche
gelegenen Außengastronomien die Verlängerung der Befugnis zur Nutzung der
pandemiebedingten Erweiterungsflächen bis zum 31.10.2022 (Ds.-Nr.:
211665).Seite 1 von 2
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Seit dem 01.11.2022 duldet die Verwaltung bis zu einem neuen Ratsbeschluss
die Fortführung der derzeit betriebenen Außengastronomien auf Pkw-
Stellplätzen.
Nach ihrer Einschätzung hat sich die in den vergangenen drei Jahren
praktizierte Ausdehnung dieser Stellplatznutzungen als Außengastronomien
auch unabhängig von dem pandemischen Geschehen bewährt.
Anwohnerbeschwerden über von diesen Außengastronomien ausgehenden
Lärm gehen bei der Verwaltung äußerst selten ein.
Es gibt in diesem Zusammenhang lediglich ein noch nicht abgeschlossenes
Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln, das sich gegen zwei
Gastronom*innen richtet, deren Außengastronomien sich nah beieinander
befinden und von deren Betrieb im Zeitraum zwischen 22:00 und 24:00 Uhr
unzulässiger Lärm auf die Nachbarschaft einwirken soll.
Dieses Klageverfahren betrifft aber nicht die generelle Erlaubnisfähigkeit dieser
beiden auf Stellplätzen gelegenen Außengastronomien, sondern lediglich deren
tägliche Sperrzeit.
Insofern hat das Klageverfahren unabhängig von seinem Ausgang keine
Auswirkungen auf die generelle Rechtmäßigkeit der Ausdehnung von einem
auf zwei Stellplätze sowie auf die mögliche dauerhafte Erweiterung auf einen
jährlichen Erlaubniszeitraum.
Abgesehen von der Ausprägung der künftigen Stellplatz-Außengastronomien
hat Oberbürgermeisterin Dörner entschieden, dass alle auf den öffentlichen
Verkehrsflächen im Bonner Stadtgebiet erlaubten Außengastronomien wegen
der anhaltenden Pandemie bis zum 31.03.2023 in den derzeit überwiegend
genutzten erweiterten Flächen betrieben, weiterhin mobil umbaut werden
dürfen.
Die Möglichkeit zur mobilen Umbauung würde die Verwaltung, einen
Ratsbeschluss zu der o. g. Verstetigung der Stellplatznutzungen vorausgesetzt,
auch für diese Nutzungen einräumen.
Zudem wird die Verwaltung nachdrücklich an alle betroffenen Bonner
Gastronom*innen appellieren, in ihrer Außengastronomie zur Vermeidung
schädlicher Umwelteinwirkungen i. S. d. Bundes-Immissionsschutzgesetzes
und zur Reduzierung des Energieverbrauches möglichst auf Heizsysteme zu
verzichten.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 17:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de