← Vorlagen

222051-004 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Vorplanung zum Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die A 565 zwischen Immenburgstraße und An der Immenburg – Ergebnisbericht über die Prüfung von Planungsvarianten zum Bau der Brücke vor Fertigstellung des 6-streifigen Ausbaus der A 565

Nummer
222051-004 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
26.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 27.04.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 70,9 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 222051 Vorplanung zum Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die A 565 zwischen Immenburgstraße und An der Immenburg – Ergebnisbericht über die Prüfung von Planungsvarianten zum Bau der Brücke vor Fertigstellung des 6-streifigen Ausbaus der A 565

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (4.247 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
222051-004 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Vorplanung zum Neubau einer Fuß- und
Radwegbrücke über die A 565 zwischen
Immenburgstraße und An der Immenburg –
Ergebnisbericht über die Prüfung von
Planungsvarianten zum Bau der Brücke vor
Fertigstellung des 6-streifigen Ausbaus der A 565
Beratungsfolge
Rat 27.04.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu den im Hauptausschuss am 20.04.2023 unter TOP 6.2 gestellten Fragen
nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1) Macht ein Bau der Brücke vor dem Neubau Tausendfüßler Sinn?
Der Bau der Brücke vor der Sanierung der Autobahn macht aus Sicht der
Verwaltung nur unter dem Gesichtspunkt Sinn, dass diese Radwegeverbindung
möglicherweise eher nutzbar ist, als das Projekt der Autobahn GmbH
abgeschlossen ist.
Zu 2) Welche Varianten empfiehlt die Verwaltung?
Die vier Varianten wurden auf der Grundlage des Beschlusses vom 09.12.2021
(DS-Nr. 211532) erarbeitet und sollen die Konsequenzen aufzeigen, die aus
einem Bau der Brücke vor der Maßnahme Tausendfüßler erwachsen.
Die Verwaltung hatte ursprünglich eine Variante vorgeschlagen, die nach dem
Bau des Tausendfüßlers realisiert werden sollte. Diese Variante berücksichtigte
die später um 2 m tiefer liegende Autobahn, so dass die Brücke mit
entsprechend niedrigerer lichter Höhe gebaut und mit kürzeren Rampen an die
angrenzenden Verkehrsflächen angeschlossen werden könnte.
Bei Realisierung dieser Variante käme es nicht zu Schwierigkeiten mit dieser
Anbindung, da vor allem die Rampe auf der Ostseite nicht über die Gerhard-
Domagk-Straße hinaus reichen würde, diese also nicht abgebunden würde.
Grunderwerb wäre überdies nur in geringem Umfang erforderlich.Seite 1 von 2
Seite 2
Zu 3) Welche ggf. negativen Konsequenzen könnten sich durch einen
vorherigen Bau ergeben?
Wenn die Brücke vor der Fertigstellung der A 565 gebaut wird, muss die Brücke
ca. 2 m höher gebaut werden, als es die spätere Höhenlage der Autobahn
erfordert. Hierdurch verlängern sich die Rampenabwicklungen und
infolgedessen ergeben sich erhebliche Auswirkungen auf die umliegenden
Straßen und die Erreichbarkeit von Grundstücken.
Der erforderliche Grunderwerb von Privatflächen gestaltet sich bereits bei
Umsetzung des Verwaltungsvorschlags schwierig. Sollte eine der vier
vorgelegten Varianten realisiert werden, sind darüber hinaus weitere Flächen
zu erwerben, wie zum Beispiel für den Bau von Wendemöglichkeiten. Ob und
wie ein Flächenerwerb in entsprechendem Umfang erreichbar ist, kann derzeit
nicht abgeschätzt werden.
Bei Umsetzung der Variante 4 der Alternativplanungen wäre zwar unter allen
vier Varianten noch der geringste Eingriff in die Verkehrsflächen zu erwarten.
Gleichzeitig wird aber durch die Feuerwehr darauf hingewiesen, dass aufgrund
der hohen erforderlichen Stützwände an den Grundstücksgrenzen die
Erreichbarkeit einiger Grundstücke und Gewerbebetriebe fraglich ist. Die nicht
mehr nutzbaren oder umzubauenden Grundstückszufahrten sind in der Vorlage
aufgeführt.
Aufgrund von Mehrmengen (z.B. tiefere Gründungen, höhere Wandscheiben
und höhere Stützpfeiler, längere Rampen, usw.) führen die Planungsvarianten
zu höheren Baukosten, die bisher noch nicht ermittelt wurden. Hinzu kommt der
Aufwand für die Anpassung der umliegenden Verkehrsflächen, um z.B. die
Gerhard-Domagk-Straße nicht abzubinden. Dieser Aufwand kann noch nicht
benannt und die technische Realisierbarkeit noch nicht beurteilt werden.
Eventuell hätten Synergieeffekte mit dem zeitgleichen Bau der Autobahn
genutzt werden können (z.B. aus gemeinsamer Verkehrsführung,
Baustelleneinrichtung, Erdarbeiten, usw.).
Bei einem Bau der Brücke vor der Tieferlegung der A 565 sind zudem
Bauerschwernisse beim Ausbau der A 565 denkbar, u.a. für den Bau eines
Medientunnels unter der A 565.
Die vorliegenden Planungen der Brücke Immenburgstraße über die A 565
beinhalten nicht den Anschlussbereich auf der Westseite der Autobahn (=
Planungsbereich des BLB für den Campus Endenich), sondern nur die Brücke
über die A 565 mit der Anschlussrampe auf der Ostseite der Autobahn. Die
Auswirkungen einer Höherlegung der Brücke auf die Planungen des Uni-
Campus sind noch nicht bekannt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 10:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de