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222050-03 · Mitteilungsvorlage

Jahresbericht der Geschäftsstelle „Bonner Offensive zur Überwindung von Wohnungslosigkeit

Nummer
222050-03
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
04.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Röttgen Ortsteil· Bonn Hauptort
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Karl-Finkelnburg-Straße Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren 21.05.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 222050 Beschlussvorlage zur Einrichtung einer Geschäftsstelle für die Umsetzung der Bonner Offensive im Hinblick auf die „EU-Resolution - zur Überwindung der Obdachlosigkeit in der EU bis 2030“

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
222050-03
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Jahresbericht der Geschäftsstelle „Bonner
Offensive zur Überwindung von Wohnungslosigkeit
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration,
Gesundheit, Wohnen und Senioren
21.05.2026 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Rat der Stadt Bonn hat die Verwaltung mit Beschluss vom 08.12.2022 (DS
222050) beauftragt, eine Geschäftsstelle zur Umsetzung der EU-Resolution
zur Überwindung von Wohnungslosigkeit bis 2030 einzurichten.
Gemäß dem vorgenannten Beschlussbefasst sich die zum 1.3.2023 beim Cari-
tasverband für die Stadt Bonn eingerichtete Geschäftsstelle der „Bonner Offen-
sive zur Überwindung von Wohnungslosigkeit“ unter der Steuerung der Stadt
Bonn mit folgenden Schwerpunkten:
1. Wohnraum sowie geeignete Unterbringungs- und Versorgungsstrukturen
erschließen
2. Rechtskreisübergreifende Verantwortung und Zugänge herstellen (s. Er-
läuterungen in der weiteren Vorlage)
3. Kommunikationsstrukturen nach innen und außen aufbauen
4. Organisation und Durchführung von Veranstaltungen sowie Gremienar-
beit, Einladung, Protokoll, Moderation, usw.
Die Bonner Offensive hat bereits mit ihrer bisherigen Tätigkeit aufgezeigt, dass
es bei gezieltem Zusammenwirken aller maßgeblichen Akteure auch in Bonn
gelingen könnte, einen geschützten Markt für bezahlbaren und sicheren Wohn-
raum für von Wohnungslosigkeit betroffene Menschen aufzubauen. Durch die
vertrauensvolle Zusammenarbeit mit privaten und gewerblichen Vermietern
können auch für diese weitestgehend exkludierte Personengruppe Mietverhält-
nisse begründet, begleitet und stabilisiert werden.
Um diese Bemühungen fortzusetzen und auszubauen, hat der Rat der Stadt
Bonn mit Beschluss vom 20.03.2025 (222050-02) die Geschäftsstelle der
„Bonner Offensive“ beauftragt, die Gründung einer sozialen Wohnraumagentur
für Bonn unter Einbeziehung bereits existierender Modelle anderer Kommunen
zu prüfen und der Verwaltung sowie der Politik zu gegebener Zeit geeignete
Vorschläge zu unterbreiten.Seite 1 von 11
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Zunächst wird der anliegende Jahresbericht 2025 vorgelegt, der die wichtigsten
Aktivitäten und Entwicklungen im Berichtszeitraum zusammenfasst.
Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet die Mitteilungsvorlage finanzielle Aus-
wirkungen und erfolgt mit dem Vorbehalt der weiteren Prüfung im Rahmen des
laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-
Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung.
Anlage/n
1 Jahresbericht 2025 Bonner Offensive Wohnungslosigkeit (öffentlich)Seite 2 von 11
J a h r e s b e r i c h t 2 0 2 5
Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2025Seite 3 von 11
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Einführung Ziel der Bonner Offensive zur Überwindung der
Wohnungslosigkeit bis 2030 (im Folgenden „BO“ genannt) ist
es, Wohnungslosigkeit zu verhindern und menschen-
würdiges Wohnen für alle sicherzustellen. Die Zahl
wohnungsloser Menschen ist über viele Jahre deutlich und stetig
gestiegen: Von 2011 bis 2024 hat sie sich in Bonn verzehnfacht
und lag bei 3.675 registrierten wohnungslosen Menschen (ohne
Dunkelziffer der verdeckt Betroffenen). Gleichzeitig sinkt die
Anzahl preisgebundener Wohneinheiten durch Wegfall der
Belegungsbindungen kontinuierlich: von rund 12.400
Wohnungen im Jahr 2013 auf prognostizierte ca. 4.000 im Jahr
2032. Bonn gehört aufgrund der Wohnraummangellage ohnehin
zu den angespanntesten Wohnungsmärkten in NRW. Die
Situation wird verschärft durch den anhaltenden
Bevölkerungszuzug. Dieser wird auf 15.000 zusätzliche
Haushalte innerhalb der nächsten 15 Jahre prognostiziert.
Betroffen von der Wohnungsnot sind insbesondere Menschen
mit Exklusionsrisiken, körperlichen oder psychischen
Erkrankungen, armutsbetroffene Personen, Alleinerziehende,
Ältere, Jüngere, Menschen mit Migrationshintergrund und viele
andere.
Die Grundlagen und Voraussetzungen für die Überwindung der
Wohnungslosigkeit zu schaffen, ist eine gesamtgesellschaftliche
Aufgabe. Dafür bedarf es einer inklusiven Stadtgesellschaft, die
auf Segregation und Verdrängung verzichtet. Dieses Ziel ist nur
durch enge Zusammenarbeit zwischen Verwaltung,
Wohlfahrtsverbänden, Immobilienwirtschaft, Justiz,
Gesundheitswesen und nicht zuletzt Politik erreichbar.
Die BO nahm ihre Tätigkeit erstmals im März 2023 auf. Die
Jahresberichte 2023 und 2024 liegen dem Sozialausschuss
bereits vor.
Aufgaben Zu den Aufgaben der BO gehören die Prävention von
Wohnungsverlusten, die Akquise von neuem Wohnraum,
die engere Vernetzung vorhandener Akteure sowie eine
wirksame Öffentlichkeitsarbeit für die Belange wohnungs-
loser Menschen. Zudem sollen Prozesse optimiert und
Schnittstellenarbeit verstärkt werden, um den betroffenen
Personen bestmögliche Unterstützung zu bieten. Mit Beschluss
des Rates vom 20.03.2025 wurde die BO unter anderem damit
beauftragt, die Gründung einer Sozialen Wohnraumagentur
(SWA) z.B. nach dem Vorbild der Neuen Wohnraumhilfe in
Darmstadt zu prüfen und an der Entwicklung von kommunalen
Förderprogrammen nach dem Karlsruher Modell mitzuwirken.
Organisation Die Geschäftsstelle ist im Umfang eines Vollzeitäquivalents
besetzt mit Munirae Gharevi-Kox (Rechtsanwältin, 11 Jahre
Berufserfahrung in der juristischen Vertretung von Mieterinnen
und Mietern beim DMB Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V.) und HelenaSeite 4 von 11
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Steiger (Sozialarbeiterin, umfangreiche Erfahrung in der
Wohnungslosenhilfe). Das Büro befindet sich im Prälat-Schleich-
Haus des Caritasverbands für die Stadt Bonn e.V. Die
Tätigkeiten der Geschäftsstelle wurden regelmäßig vom
Fachbereichsleiter der Wohnungslosenhilfe der Caritas sowie
einer Steuerungsgruppe supervidiert. Zur Steuerungsgruppe
gehören die Stadt Bonn (vertreten durch die Amtsleiterin des
Amtes für Soziales und Wohnen und den Abteilungsleiter
Wohnraumförderung/Wohnraumsicherung) sowie die
Geschäftsführerin des Vereins für Gefährdetenhilfe e.V. (VFG)
und der Caritasverband für die Stadt Bonn e.V.
Tätigkeitsbericht Dieser Bericht fasst die wichtigsten Aktivitäten und Ent-
wicklungen im Berichtszeitraum zusammen.
Die kontinuierliche Arbeit am Thema Wohnungslosigkeit im
Netzwerk und der Öffentlichkeit trägt weiter Früchte, was die
Prävention von Wohnungslosigkeit stärkt.
Viele Menschen, die sich von Wohnungslosigkeit bedroht fühlten,
wurden von Netzwerkpartnern an die BO verwiesen. Im Fall von
reinen Zahlungsrückständen konnten die Wohnungsverluste
durch Übergabe der Betroffenen an die Wohnungssicherung der
Stadt Bonn verhindert werden. Hierin kann sich Prävention aber
nicht erschöpfen.
In etwa jedem dritten Fall ergab eine summarische Prüfung des
Sachverhalts, dass die Kündigungen haltlos oder Befristungen
unwirksam waren und die Wohnungslosigkeit objektiv überhaupt
nicht bevorstand. Diese Feststellung führte zu einer sofortigen
Entlastung der Betroffenen, die sich in ihrer Existenz bedroht und
ohnmächtig fühlten und machte sie wieder handlungsfähig.
Der Prävention von Wohnungslosigkeit kommt eine
Bedeutung zu, die bisher noch nicht vollständig
systematisch erarbeitet und dauerhaft gesichert im
Hilfesystem bzw. in der Verwaltung abgebildet ist.
Erst dann, wenn unberechtigte Kündigungen oder
unwirksame Befristungen flächendeckend erkannt und
abgewendet werden, lässt sich Wohnungslosigkeit
nachhaltig überwinden und können städtische Unterkünfte
abgebaut werden. Andernfalls müssen diese für Not- und
Verwahrfälle weiter in großem Umfang vorgehalten
werden.
Es muss unbedingt sichergestellt werden, dass keine neuen
Fälle von Wohnungslosigkeit durch Unkenntnis der
Rechtslage entstehen.Seite 5 von 11
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Beispielhaft schildern wir an dieser Stelle den Sachverhalt, über
den auch der General-Anzeiger am 23.12.25 berichtete (s.
Anhang):
Ein Kollege der Aids-Initiative Bonn wandte sich an die BO, weil
eine Klientin mit begrenzten finanziellen Verhältnissen eine
Kündigung erhalten hatte und verzweifelt war. Die erste Prüfung
durch die BO ergab die Unwirksamkeit der Kündigung, weil hier
seitens des Vermieters zu Unrecht von einem Werkswohnungs-
vertrag ausgegangen wurde. Die Klientin wurde zur rechtlichen
Begleitung an den Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V.
verwiesen. Vertiefte Gespräche ergaben sodann, dass noch viele
andere Mieter:innen im Haus die Kündigungen erhalten hatten
und teilweise verschreckt zu Freunden oder Verwandten gezogen
sind. Bedauerlicherweise waren die Mieter:innen migrantischer
Herkunft weder sprachlich versiert, noch kannten sie sich im
Hilfesystem aus. Durch eine spontan einberufene Mieter-
versammlung konnte rund 10 weiteren betroffenen Mieter:innen
der Rücken gestärkt und Mut zugesprochen werden, für ihre
Rechte einzutreten und sich nicht ins Bockshorn jagen zu lassen.
Ihnen wurden Möglichkeiten aufgezeigt, sich zur Wehr zu setzen.
Die Erfahrung zeigt, dass unaufgeklärte Mieter:innen sich schnell
durch die „Autorität“ der Vermieter verschrecken lassen. Sie
verlieren öfter – zu Unrecht – ihre Wohnung und suchen Zuflucht
im städtischen Obdach. Von dort fällt es – insbesondere bei engen
finanziellen Verhältnissen, mangelnder Sprach- oder digitaler
Kompetenz - schwer, neuen Wohnraum zu finden. Die als
vorübergehende Notfalllösung gedachte Unterbringung wird dann
zur dauerhaften exkludierenden „Wohnform“.Seite 6 von 11
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Im Zuge der Prävention von Wohnungslosigkeit wandten sich
aber auch Betroffene, Vermieter, Rechtsanwälte des Haus- und
Grund Eigentümervereins und Rechtsberater des DMB
Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V. an die BO, um kostenintensive
Räumungsklagen bzw. -verfahren zu vermeiden. Soweit die
Kontakte nicht auf bestehenden Geschäftsbeziehungen
beruhten, wurden die Anrufer durch Internetrecherchen oder
durch vorangegangene Akquisebemühungen der BO auf diese
aufmerksam.
Die BO agiert in dieser Rolle sowohl im Interesse der Betroffenen
als auch im Interesse der Vermieter. Teilweise konnten durch die
Implementierung von Betreutem Wohnen nach §§ 67 SGB XII
Räumungsverfahren vermieden werden. In anderen Fällen, in
denen die Mietverhältnisse nicht mehr zu retten waren, wurden
geordnete Umzüge organisiert. Dadurch wird die kostspielige
Unterbringung in städtischen Unterkünften vermieden, die
Betroffenen können zumindest Teile ihres Hausstands retten und
zusätzliche Räumungskosten, welche bei mittellosen Mietern
noch zusätzlich zu Lasten der Vermieter gehen, werden erspart.
Soweit die Gründung eines eigenen Hausstands nicht für sinnvoll
gehalten wird, weil ein vertragsgemäßes Mieterverhalten nicht
erwartbar ist, kommt die Vermittlung in die stationäre
Wohnungslosenhilfe der Träger und Verbände in Betracht. Auch
hiervon wurde Gebrauch gemacht.
Ein Vermieter informierte die BO über einen Mieter, der
berechtigt fristlos gekündigt worden war. Dieser wurde
persönlich aufgesucht und er nahm das Hilfsangebot an
der Haustür gerne und dankbar an. Er zog aus der
gekündigten Wohnung in die stationäre Wohnhilfe der
Caritas um, da ihm alternativer Wohnraum kurzfristig nicht
zur Verfügung stand. Er hätte eine städtische Unterkunft
aufsuchen oder auf der Straße leben müssen. Aufgrund
einer psychischen Erkrankung war er über 20 Jahre
vereinsamt und konnte weder sich noch dem Mietobjekt
die notwendige Pflege zukommen lassen. Am Tag seines
68. Geburtstags hat er mit dem Umzug ins Prälat-
Schleich-Haus ein neues Kapitel seines Lebens
aufgeschlagen. Auch er hätte den Weg aus einer
städtischen Unterkunft aus eigenem Antrieb nicht mehr
herausgefunden.
Ein Vermieter aus Köln hatte festgestellt, dass ein junger
Mieter nicht in der Lage war, seinen Haushalt zu führen.
Anstatt ihn abzumahnen und zu kündigen suchte er aus
Mitgefühl für ihn nach Unterstützung und stieß auf dasSeite 7 von 11
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Angebot der BO. Der Haushalt war komplett verwahrlost,
was der junge Mann zunächst zu verheimlichen suchte.
Nach mehreren schriftlichen Angeboten, Nachfragen und
der Androhung, zum Kaffeetrinken vorbeizukommen,
vertraute er sich schließlich seinen Eltern an, die
gemeinsam mit ihm mehrere Transporter Müll entsorgten,
die Wohnung renovierten, Gespräche mit dem Vermieter
führten und eine neue Basis der Kommunikation mit ihrem
Sohn wiederentdeckten.
Die Beispiele machen deutlich, dass Prävention
unterschiedliche Zugänge hat und kreative Lösungen
braucht. Primärprävention von Wohnungslosigkeit setzt
sich zusammen aus rechtlicher, sozialarbeiterischer und
finanzieller Hilfestellung.
Die Akquise von Wohnraum über Internetportale und bekannte
Vermieter:innen wurde fortgesetzt. Dabei kommt der ständigen
Pflege von Kontakten zu privaten und gewerblichen Vermietern
besondere Bedeutung zu. Die BO wird für die einmal
begründeten Mietverhältnisse auch nach Ablauf von 1- 2 Jahren
immer noch als zuverlässiger Ansprechpartner für Fragen rund
um das Mietverhältnis wahrgenommen. Wohnungsvermittlungen
in private Mietverhältnisse bedürfen einer dauerhaften Be-
gleitung beider Mietparteien
Durch mehrere Berichte in der Zeitschrift des Haus & Grund
Eigentümervereins (s. Anhang) wurde daher verstärkt um
Angebote von privaten Vermietern geworben.
Gewachsene Geschäftsbeziehungen zu gewerblichen
Vermietern sind fragil, werden durch Mitarbeiterfluktuation
beeinträchtigt und müssen regelmäßig erneuert werden.
Besonders erfreulich ist die Anmietung einer Wohnung bei
einer privaten Vermieterin, in welcher ein Housing First
Projekt umgesetzt werden konnte. Eingezogen ist dort
eine ehemals obdachlose Frau, die mindestens 6 Jahre
ununterbrochen ohne festen Wohnsitz und teilweise auf
der Straße lebte. Die Dame war der Fachberatung der
Caritas seit Jahren bekannt, sie bezieht keine Leistungen,
wollte sich nicht mit den Behörden auseinandersetzen und
ist nicht krankenversichert. Ihr wurde zugesagt, dass die
Miete bis auf Weiteres über Spenden finanziert werden
kann. Durch kontinuierliche aufsuchende soziale ArbeitSeite 8 von 11
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wird perspektivisch an der Eingliederung der Dame ins
Regelsystem gearbeitet.
Dennoch bleibt die Situation gerade für wohnungslose Frauen
weiterhin angespannt. Diese sind in der öffentlichen
Wahrnehmung unterrepräsentiert, weil die Wohnungslosigkeit
Scham besetzt ist und versucht wird, diese zu kaschieren bzw.
zu überspielen. Tatsächlich sind sie aber aufgrund ihrer
Verletzlichkeit besonders schutzbedürftig ebenso wie
jugendliche wohnungslose Menschen.
An weiteren Aktivitäten der BO ist hervorzuheben, dass diese
auftragsgemäß an einer Richtlinie zum Erwerb von
Belegungsbindung bzw. der Reaktivierung von Leerständen
nach dem Karlsruher Modell mitgewirkt hat, welche bereits im
Gremienlauf ist.
Desweiteren ist das Projekt der Uniklinik Bonn, das städtische
Obdach in der Karl-Finkelnburg-Straße ambulant psychiatrisch
zu versorgen, im November 2025 auf Initiative der
Fachverwaltung und in Kooperation mit der BO an den Start
gegangen. Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung kann eine
valide Zwischenbilanz noch nicht gezogen werden. Es herrscht
aber der Eindruck vor, dass das Angebot positiv auf- und
angenommen wird.
Die Wirkkraft der BO stößt aber da an Grenzen, wo kein
bezahlbarer Wohnraum vorhanden ist und Fluktuation auf dem
bezahlbaren Mietmarkt immer seltener stattfindet.
Die Verlängerung der BO wurde daher im Jahr 2025 mit dem
Auftrag verbunden, die Realisierung einer Sozialen
Wohnraumagentur nach dem Darmstädter Modell zu prüfen.
Wir haben uns daher besonders gefreut, einen Bauträger
gewinnen zu können, der Interesse hat, öffentlich geförderten
Wohnraum zu errichten bzw. vorhandene Gewerbeimmobilien in
Wohnraum umzuwandeln und diesen speziell für Menschen zur
Verfügung zu stellen, die auf dem erschöpften Bonner Mietmarkt
regelmäßig das Nachsehen haben, weil sie aus Sicht der
Vermieter Risiken mitbringen (Schufa-Eintrag, Leistungsbezug,
Migrationshintergrund, Erkrankung, Wohnungslosigkeit u.A.). In
diesem Zusammenhang wurden zwei Objekte besichtigt,
Verhandlungen mit Maklern, Eigentümern, Architekten,
Kommunalverwaltung und schließlich ein vertieftes Gespräch mit
Verwaltung und dem MHKBD geführt. Die Realisierung des
ersten hierfür in Betracht gezogenen Vorhabens an einem
konkreten Objekt scheiterte an der Gebäudehöhe (und -größeSeite 9 von 11
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insgesamt), die in der Landesfördermittelrichtlinie für öffentlich
geförderten Wohnungsbau regelhaft definiert ist.
Bei der anderen seit Jahren leerstehenden Gewerbe-
immobilie handelt es sich um ein städtisches Gebäude,
welches vom SGB verwaltet wird. Hier wurde seitens der
Stadtentwicklungsgesellschaft eine Machbarkeitsstudie in
Auftrag gegeben. Nach deren Vorliegen wird über die Nutzung
des Objekts zu entscheiden sein. Hier wird es unter anderem
darauf ankommen, ob das Objekt unter kurz- oder langfristig
wirtschaftlich sinnvollen Aspekten vermarktet wird.
Wie bereits im Jahresbericht 2024 ausgeführt, ist die
Unterbringung von Menschen in städtischen Unterbringungen
um ein Vielfaches teurer als die Finanzierung von
Angemessenheitsmieten. Dies sollte auch bei der Verwertung
städtischer (Gewerbe-) Immobilien eine maßgebliche Rolle
spielen, zumindest bei jenen, die in öffentlich geförderten
Wohnungsbau umgewandelt werden können, ohne dass es einer
Änderung des Bebauungsplans oder einer Neuversiegelung
bedarf. Wünschenswert wäre daher die Vergabe öffentlicher
Grundstücke/Immobilien nach Konzeptqualität und nicht nach
kurzfristig erzielbaren Gewinnmargen.
Die Idee der Sozialen Wohnraum Agentur (SWA) wurde schon
gegenüber verschiedenen Trägern angedeutet und skizziert.
Die SWA stellt einen Lösungsansatz dar, dessen Zielsetzung
überzeugt, dessen Erfolg aber von verschiedenen
Rahmenbedingungen abhängig ist, insbesondere der
Finanzierung und der Immobilienangebote. Zur
Veranschaulichung soll zunächst dieses Schaubild dienen.Seite 10 von 11
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Fakt ist, dass die Stadt Bonn einen flexiblen und nicht
gewinnorientierten Akteur wie die SWA braucht, der schnell und
flexibel auf Objekt- und Wohnraumangebote reagieren kann:
So wurde der BO von einer Eigentümerin ein Einfamilienhaus in
Röttgen angeboten, 3 Zimmer, 90 qm mit Garten in bester
Wohnlage. Das Haus ist zum Abriss bestimmt, bedarf einer
rudimentären Sanierung und könnte zu einer Miete von 6,-
EUR/qm für 5 Jahre vermietet werden. Es würde damit
wenigstens vorübergehend einer 5-köpfigen Familie ein Zuhause
geben. Lebt die Familie im städtischen Obdach oder einer
Unterkunft, ist von Kosten von überschlägig 6.000,- EUR/Monat
auszugehen. Vermietet die SWA das Objekt zur aktuellen
Angemessenheitsmiete von 1.263 EUR bruttokalt, würde die
Stadt Bonn 4.737,- EUR/Monat x 5 Jahre= 284.220 EUR
einsparen. Davon ließe sich nicht nur das Objekt bequem
sanieren, sondern auch ggf. erforderliches Personal finanzieren.
Nur durch ein einziges Objekt!
Fazit und Ausblick Die BO wird durch die inzwischen knapp dreijährige Laufzeit des
Projekts wirksamer in den Bereichen Prävention, Akquise und
Vernetzung. Es wurden insgesamt 66 wohnungslose Menschen
vermittelt und 89 Jahre Wohnungslosigkeit überwunden.
Zum Ausbau eines sozialen Wohnungsmarktsegments ist es
erforderlich, nicht gewinnorientiert auf dem Wohnungsmarkt zu
agieren und flexibel Immobilienangebote in Wohnraum
umzuwandeln.
Hierzu bedarf es aus Sicht der BO die Bereitschaft der Stadt, die
wirtschaftliche Tragfähigkeit und wohnungs- und sozialpolitische
Wirkung einer Soziale Wohnraumagentur als gemeinnützige
GmbH zu prüfen und ggf. mindestens als Mehrheits-
gesellschafterin mitzutragen.
Nach Überzeugung der BO würde die Stadt Bonn dadurch nicht
nur einen Beitrag zum sozialen Frieden in der Stadtgesellschaft
leisten, sondern erhebliche Einsparungen im städtischen
Haushalt erzielen können.Seite 11 von 11

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Datenstand: 02.11.2026, 20:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de