222050-03 · Mitteilungsvorlage
Jahresbericht der Geschäftsstelle „Bonner Offensive zur Überwindung von Wohnungslosigkeit
Kerndaten
- Nummer
- 222050-03
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 04.05.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Röttgen Hauptort
- Markt
- Karl-Finkelnburg-Straße
- Bonn
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 222050-03 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Jahresbericht der Geschäftsstelle „Bonner Offensive zur Überwindung von Wohnungslosigkeit Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren 21.05.2026 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Rat der Stadt Bonn hat die Verwaltung mit Beschluss vom 08.12.2022 (DS 222050) beauftragt, eine Geschäftsstelle zur Umsetzung der EU-Resolution zur Überwindung von Wohnungslosigkeit bis 2030 einzurichten. Gemäß dem vorgenannten Beschlussbefasst sich die zum 1.3.2023 beim Cari- tasverband für die Stadt Bonn eingerichtete Geschäftsstelle der „Bonner Offen- sive zur Überwindung von Wohnungslosigkeit“ unter der Steuerung der Stadt Bonn mit folgenden Schwerpunkten: 1. Wohnraum sowie geeignete Unterbringungs- und Versorgungsstrukturen erschließen 2. Rechtskreisübergreifende Verantwortung und Zugänge herstellen (s. Er- läuterungen in der weiteren Vorlage) 3. Kommunikationsstrukturen nach innen und außen aufbauen 4. Organisation und Durchführung von Veranstaltungen sowie Gremienar- beit, Einladung, Protokoll, Moderation, usw. Die Bonner Offensive hat bereits mit ihrer bisherigen Tätigkeit aufgezeigt, dass es bei gezieltem Zusammenwirken aller maßgeblichen Akteure auch in Bonn gelingen könnte, einen geschützten Markt für bezahlbaren und sicheren Wohn- raum für von Wohnungslosigkeit betroffene Menschen aufzubauen. Durch die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit privaten und gewerblichen Vermietern können auch für diese weitestgehend exkludierte Personengruppe Mietverhält- nisse begründet, begleitet und stabilisiert werden. Um diese Bemühungen fortzusetzen und auszubauen, hat der Rat der Stadt Bonn mit Beschluss vom 20.03.2025 (222050-02) die Geschäftsstelle der „Bonner Offensive“ beauftragt, die Gründung einer sozialen Wohnraumagentur für Bonn unter Einbeziehung bereits existierender Modelle anderer Kommunen zu prüfen und der Verwaltung sowie der Politik zu gegebener Zeit geeignete Vorschläge zu unterbreiten.Seite 1 von 11 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Zunächst wird der anliegende Jahresbericht 2025 vorgelegt, der die wichtigsten Aktivitäten und Entwicklungen im Berichtszeitraum zusammenfasst. Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet die Mitteilungsvorlage finanzielle Aus- wirkungen und erfolgt mit dem Vorbehalt der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH- Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung. Anlage/n 1 Jahresbericht 2025 Bonner Offensive Wohnungslosigkeit (öffentlich)Seite 2 von 11 J a h r e s b e r i c h t 2 0 2 5 Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2025Seite 3 von 11 2 Einführung Ziel der Bonner Offensive zur Überwindung der Wohnungslosigkeit bis 2030 (im Folgenden „BO“ genannt) ist es, Wohnungslosigkeit zu verhindern und menschen- würdiges Wohnen für alle sicherzustellen. Die Zahl wohnungsloser Menschen ist über viele Jahre deutlich und stetig gestiegen: Von 2011 bis 2024 hat sie sich in Bonn verzehnfacht und lag bei 3.675 registrierten wohnungslosen Menschen (ohne Dunkelziffer der verdeckt Betroffenen). Gleichzeitig sinkt die Anzahl preisgebundener Wohneinheiten durch Wegfall der Belegungsbindungen kontinuierlich: von rund 12.400 Wohnungen im Jahr 2013 auf prognostizierte ca. 4.000 im Jahr 2032. Bonn gehört aufgrund der Wohnraummangellage ohnehin zu den angespanntesten Wohnungsmärkten in NRW. Die Situation wird verschärft durch den anhaltenden Bevölkerungszuzug. Dieser wird auf 15.000 zusätzliche Haushalte innerhalb der nächsten 15 Jahre prognostiziert. Betroffen von der Wohnungsnot sind insbesondere Menschen mit Exklusionsrisiken, körperlichen oder psychischen Erkrankungen, armutsbetroffene Personen, Alleinerziehende, Ältere, Jüngere, Menschen mit Migrationshintergrund und viele andere. Die Grundlagen und Voraussetzungen für die Überwindung der Wohnungslosigkeit zu schaffen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dafür bedarf es einer inklusiven Stadtgesellschaft, die auf Segregation und Verdrängung verzichtet. Dieses Ziel ist nur durch enge Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Wohlfahrtsverbänden, Immobilienwirtschaft, Justiz, Gesundheitswesen und nicht zuletzt Politik erreichbar. Die BO nahm ihre Tätigkeit erstmals im März 2023 auf. Die Jahresberichte 2023 und 2024 liegen dem Sozialausschuss bereits vor. Aufgaben Zu den Aufgaben der BO gehören die Prävention von Wohnungsverlusten, die Akquise von neuem Wohnraum, die engere Vernetzung vorhandener Akteure sowie eine wirksame Öffentlichkeitsarbeit für die Belange wohnungs- loser Menschen. Zudem sollen Prozesse optimiert und Schnittstellenarbeit verstärkt werden, um den betroffenen Personen bestmögliche Unterstützung zu bieten. Mit Beschluss des Rates vom 20.03.2025 wurde die BO unter anderem damit beauftragt, die Gründung einer Sozialen Wohnraumagentur (SWA) z.B. nach dem Vorbild der Neuen Wohnraumhilfe in Darmstadt zu prüfen und an der Entwicklung von kommunalen Förderprogrammen nach dem Karlsruher Modell mitzuwirken. Organisation Die Geschäftsstelle ist im Umfang eines Vollzeitäquivalents besetzt mit Munirae Gharevi-Kox (Rechtsanwältin, 11 Jahre Berufserfahrung in der juristischen Vertretung von Mieterinnen und Mietern beim DMB Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V.) und HelenaSeite 4 von 11 3 Steiger (Sozialarbeiterin, umfangreiche Erfahrung in der Wohnungslosenhilfe). Das Büro befindet sich im Prälat-Schleich- Haus des Caritasverbands für die Stadt Bonn e.V. Die Tätigkeiten der Geschäftsstelle wurden regelmäßig vom Fachbereichsleiter der Wohnungslosenhilfe der Caritas sowie einer Steuerungsgruppe supervidiert. Zur Steuerungsgruppe gehören die Stadt Bonn (vertreten durch die Amtsleiterin des Amtes für Soziales und Wohnen und den Abteilungsleiter Wohnraumförderung/Wohnraumsicherung) sowie die Geschäftsführerin des Vereins für Gefährdetenhilfe e.V. (VFG) und der Caritasverband für die Stadt Bonn e.V. Tätigkeitsbericht Dieser Bericht fasst die wichtigsten Aktivitäten und Ent- wicklungen im Berichtszeitraum zusammen. Die kontinuierliche Arbeit am Thema Wohnungslosigkeit im Netzwerk und der Öffentlichkeit trägt weiter Früchte, was die Prävention von Wohnungslosigkeit stärkt. Viele Menschen, die sich von Wohnungslosigkeit bedroht fühlten, wurden von Netzwerkpartnern an die BO verwiesen. Im Fall von reinen Zahlungsrückständen konnten die Wohnungsverluste durch Übergabe der Betroffenen an die Wohnungssicherung der Stadt Bonn verhindert werden. Hierin kann sich Prävention aber nicht erschöpfen. In etwa jedem dritten Fall ergab eine summarische Prüfung des Sachverhalts, dass die Kündigungen haltlos oder Befristungen unwirksam waren und die Wohnungslosigkeit objektiv überhaupt nicht bevorstand. Diese Feststellung führte zu einer sofortigen Entlastung der Betroffenen, die sich in ihrer Existenz bedroht und ohnmächtig fühlten und machte sie wieder handlungsfähig. Der Prävention von Wohnungslosigkeit kommt eine Bedeutung zu, die bisher noch nicht vollständig systematisch erarbeitet und dauerhaft gesichert im Hilfesystem bzw. in der Verwaltung abgebildet ist. Erst dann, wenn unberechtigte Kündigungen oder unwirksame Befristungen flächendeckend erkannt und abgewendet werden, lässt sich Wohnungslosigkeit nachhaltig überwinden und können städtische Unterkünfte abgebaut werden. Andernfalls müssen diese für Not- und Verwahrfälle weiter in großem Umfang vorgehalten werden. Es muss unbedingt sichergestellt werden, dass keine neuen Fälle von Wohnungslosigkeit durch Unkenntnis der Rechtslage entstehen.Seite 5 von 11 4 Beispielhaft schildern wir an dieser Stelle den Sachverhalt, über den auch der General-Anzeiger am 23.12.25 berichtete (s. Anhang): Ein Kollege der Aids-Initiative Bonn wandte sich an die BO, weil eine Klientin mit begrenzten finanziellen Verhältnissen eine Kündigung erhalten hatte und verzweifelt war. Die erste Prüfung durch die BO ergab die Unwirksamkeit der Kündigung, weil hier seitens des Vermieters zu Unrecht von einem Werkswohnungs- vertrag ausgegangen wurde. Die Klientin wurde zur rechtlichen Begleitung an den Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V. verwiesen. Vertiefte Gespräche ergaben sodann, dass noch viele andere Mieter:innen im Haus die Kündigungen erhalten hatten und teilweise verschreckt zu Freunden oder Verwandten gezogen sind. Bedauerlicherweise waren die Mieter:innen migrantischer Herkunft weder sprachlich versiert, noch kannten sie sich im Hilfesystem aus. Durch eine spontan einberufene Mieter- versammlung konnte rund 10 weiteren betroffenen Mieter:innen der Rücken gestärkt und Mut zugesprochen werden, für ihre Rechte einzutreten und sich nicht ins Bockshorn jagen zu lassen. Ihnen wurden Möglichkeiten aufgezeigt, sich zur Wehr zu setzen. Die Erfahrung zeigt, dass unaufgeklärte Mieter:innen sich schnell durch die „Autorität“ der Vermieter verschrecken lassen. Sie verlieren öfter – zu Unrecht – ihre Wohnung und suchen Zuflucht im städtischen Obdach. Von dort fällt es – insbesondere bei engen finanziellen Verhältnissen, mangelnder Sprach- oder digitaler Kompetenz - schwer, neuen Wohnraum zu finden. Die als vorübergehende Notfalllösung gedachte Unterbringung wird dann zur dauerhaften exkludierenden „Wohnform“.Seite 6 von 11 5 Im Zuge der Prävention von Wohnungslosigkeit wandten sich aber auch Betroffene, Vermieter, Rechtsanwälte des Haus- und Grund Eigentümervereins und Rechtsberater des DMB Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V. an die BO, um kostenintensive Räumungsklagen bzw. -verfahren zu vermeiden. Soweit die Kontakte nicht auf bestehenden Geschäftsbeziehungen beruhten, wurden die Anrufer durch Internetrecherchen oder durch vorangegangene Akquisebemühungen der BO auf diese aufmerksam. Die BO agiert in dieser Rolle sowohl im Interesse der Betroffenen als auch im Interesse der Vermieter. Teilweise konnten durch die Implementierung von Betreutem Wohnen nach §§ 67 SGB XII Räumungsverfahren vermieden werden. In anderen Fällen, in denen die Mietverhältnisse nicht mehr zu retten waren, wurden geordnete Umzüge organisiert. Dadurch wird die kostspielige Unterbringung in städtischen Unterkünften vermieden, die Betroffenen können zumindest Teile ihres Hausstands retten und zusätzliche Räumungskosten, welche bei mittellosen Mietern noch zusätzlich zu Lasten der Vermieter gehen, werden erspart. Soweit die Gründung eines eigenen Hausstands nicht für sinnvoll gehalten wird, weil ein vertragsgemäßes Mieterverhalten nicht erwartbar ist, kommt die Vermittlung in die stationäre Wohnungslosenhilfe der Träger und Verbände in Betracht. Auch hiervon wurde Gebrauch gemacht. Ein Vermieter informierte die BO über einen Mieter, der berechtigt fristlos gekündigt worden war. Dieser wurde persönlich aufgesucht und er nahm das Hilfsangebot an der Haustür gerne und dankbar an. Er zog aus der gekündigten Wohnung in die stationäre Wohnhilfe der Caritas um, da ihm alternativer Wohnraum kurzfristig nicht zur Verfügung stand. Er hätte eine städtische Unterkunft aufsuchen oder auf der Straße leben müssen. Aufgrund einer psychischen Erkrankung war er über 20 Jahre vereinsamt und konnte weder sich noch dem Mietobjekt die notwendige Pflege zukommen lassen. Am Tag seines 68. Geburtstags hat er mit dem Umzug ins Prälat- Schleich-Haus ein neues Kapitel seines Lebens aufgeschlagen. Auch er hätte den Weg aus einer städtischen Unterkunft aus eigenem Antrieb nicht mehr herausgefunden. Ein Vermieter aus Köln hatte festgestellt, dass ein junger Mieter nicht in der Lage war, seinen Haushalt zu führen. Anstatt ihn abzumahnen und zu kündigen suchte er aus Mitgefühl für ihn nach Unterstützung und stieß auf dasSeite 7 von 11 6 Angebot der BO. Der Haushalt war komplett verwahrlost, was der junge Mann zunächst zu verheimlichen suchte. Nach mehreren schriftlichen Angeboten, Nachfragen und der Androhung, zum Kaffeetrinken vorbeizukommen, vertraute er sich schließlich seinen Eltern an, die gemeinsam mit ihm mehrere Transporter Müll entsorgten, die Wohnung renovierten, Gespräche mit dem Vermieter führten und eine neue Basis der Kommunikation mit ihrem Sohn wiederentdeckten. Die Beispiele machen deutlich, dass Prävention unterschiedliche Zugänge hat und kreative Lösungen braucht. Primärprävention von Wohnungslosigkeit setzt sich zusammen aus rechtlicher, sozialarbeiterischer und finanzieller Hilfestellung. Die Akquise von Wohnraum über Internetportale und bekannte Vermieter:innen wurde fortgesetzt. Dabei kommt der ständigen Pflege von Kontakten zu privaten und gewerblichen Vermietern besondere Bedeutung zu. Die BO wird für die einmal begründeten Mietverhältnisse auch nach Ablauf von 1- 2 Jahren immer noch als zuverlässiger Ansprechpartner für Fragen rund um das Mietverhältnis wahrgenommen. Wohnungsvermittlungen in private Mietverhältnisse bedürfen einer dauerhaften Be- gleitung beider Mietparteien Durch mehrere Berichte in der Zeitschrift des Haus & Grund Eigentümervereins (s. Anhang) wurde daher verstärkt um Angebote von privaten Vermietern geworben. Gewachsene Geschäftsbeziehungen zu gewerblichen Vermietern sind fragil, werden durch Mitarbeiterfluktuation beeinträchtigt und müssen regelmäßig erneuert werden. Besonders erfreulich ist die Anmietung einer Wohnung bei einer privaten Vermieterin, in welcher ein Housing First Projekt umgesetzt werden konnte. Eingezogen ist dort eine ehemals obdachlose Frau, die mindestens 6 Jahre ununterbrochen ohne festen Wohnsitz und teilweise auf der Straße lebte. Die Dame war der Fachberatung der Caritas seit Jahren bekannt, sie bezieht keine Leistungen, wollte sich nicht mit den Behörden auseinandersetzen und ist nicht krankenversichert. Ihr wurde zugesagt, dass die Miete bis auf Weiteres über Spenden finanziert werden kann. Durch kontinuierliche aufsuchende soziale ArbeitSeite 8 von 11 7 wird perspektivisch an der Eingliederung der Dame ins Regelsystem gearbeitet. Dennoch bleibt die Situation gerade für wohnungslose Frauen weiterhin angespannt. Diese sind in der öffentlichen Wahrnehmung unterrepräsentiert, weil die Wohnungslosigkeit Scham besetzt ist und versucht wird, diese zu kaschieren bzw. zu überspielen. Tatsächlich sind sie aber aufgrund ihrer Verletzlichkeit besonders schutzbedürftig ebenso wie jugendliche wohnungslose Menschen. An weiteren Aktivitäten der BO ist hervorzuheben, dass diese auftragsgemäß an einer Richtlinie zum Erwerb von Belegungsbindung bzw. der Reaktivierung von Leerständen nach dem Karlsruher Modell mitgewirkt hat, welche bereits im Gremienlauf ist. Desweiteren ist das Projekt der Uniklinik Bonn, das städtische Obdach in der Karl-Finkelnburg-Straße ambulant psychiatrisch zu versorgen, im November 2025 auf Initiative der Fachverwaltung und in Kooperation mit der BO an den Start gegangen. Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung kann eine valide Zwischenbilanz noch nicht gezogen werden. Es herrscht aber der Eindruck vor, dass das Angebot positiv auf- und angenommen wird. Die Wirkkraft der BO stößt aber da an Grenzen, wo kein bezahlbarer Wohnraum vorhanden ist und Fluktuation auf dem bezahlbaren Mietmarkt immer seltener stattfindet. Die Verlängerung der BO wurde daher im Jahr 2025 mit dem Auftrag verbunden, die Realisierung einer Sozialen Wohnraumagentur nach dem Darmstädter Modell zu prüfen. Wir haben uns daher besonders gefreut, einen Bauträger gewinnen zu können, der Interesse hat, öffentlich geförderten Wohnraum zu errichten bzw. vorhandene Gewerbeimmobilien in Wohnraum umzuwandeln und diesen speziell für Menschen zur Verfügung zu stellen, die auf dem erschöpften Bonner Mietmarkt regelmäßig das Nachsehen haben, weil sie aus Sicht der Vermieter Risiken mitbringen (Schufa-Eintrag, Leistungsbezug, Migrationshintergrund, Erkrankung, Wohnungslosigkeit u.A.). In diesem Zusammenhang wurden zwei Objekte besichtigt, Verhandlungen mit Maklern, Eigentümern, Architekten, Kommunalverwaltung und schließlich ein vertieftes Gespräch mit Verwaltung und dem MHKBD geführt. Die Realisierung des ersten hierfür in Betracht gezogenen Vorhabens an einem konkreten Objekt scheiterte an der Gebäudehöhe (und -größeSeite 9 von 11 8 insgesamt), die in der Landesfördermittelrichtlinie für öffentlich geförderten Wohnungsbau regelhaft definiert ist. Bei der anderen seit Jahren leerstehenden Gewerbe- immobilie handelt es sich um ein städtisches Gebäude, welches vom SGB verwaltet wird. Hier wurde seitens der Stadtentwicklungsgesellschaft eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Nach deren Vorliegen wird über die Nutzung des Objekts zu entscheiden sein. Hier wird es unter anderem darauf ankommen, ob das Objekt unter kurz- oder langfristig wirtschaftlich sinnvollen Aspekten vermarktet wird. Wie bereits im Jahresbericht 2024 ausgeführt, ist die Unterbringung von Menschen in städtischen Unterbringungen um ein Vielfaches teurer als die Finanzierung von Angemessenheitsmieten. Dies sollte auch bei der Verwertung städtischer (Gewerbe-) Immobilien eine maßgebliche Rolle spielen, zumindest bei jenen, die in öffentlich geförderten Wohnungsbau umgewandelt werden können, ohne dass es einer Änderung des Bebauungsplans oder einer Neuversiegelung bedarf. Wünschenswert wäre daher die Vergabe öffentlicher Grundstücke/Immobilien nach Konzeptqualität und nicht nach kurzfristig erzielbaren Gewinnmargen. Die Idee der Sozialen Wohnraum Agentur (SWA) wurde schon gegenüber verschiedenen Trägern angedeutet und skizziert. Die SWA stellt einen Lösungsansatz dar, dessen Zielsetzung überzeugt, dessen Erfolg aber von verschiedenen Rahmenbedingungen abhängig ist, insbesondere der Finanzierung und der Immobilienangebote. Zur Veranschaulichung soll zunächst dieses Schaubild dienen.Seite 10 von 11 9 Fakt ist, dass die Stadt Bonn einen flexiblen und nicht gewinnorientierten Akteur wie die SWA braucht, der schnell und flexibel auf Objekt- und Wohnraumangebote reagieren kann: So wurde der BO von einer Eigentümerin ein Einfamilienhaus in Röttgen angeboten, 3 Zimmer, 90 qm mit Garten in bester Wohnlage. Das Haus ist zum Abriss bestimmt, bedarf einer rudimentären Sanierung und könnte zu einer Miete von 6,- EUR/qm für 5 Jahre vermietet werden. Es würde damit wenigstens vorübergehend einer 5-köpfigen Familie ein Zuhause geben. Lebt die Familie im städtischen Obdach oder einer Unterkunft, ist von Kosten von überschlägig 6.000,- EUR/Monat auszugehen. Vermietet die SWA das Objekt zur aktuellen Angemessenheitsmiete von 1.263 EUR bruttokalt, würde die Stadt Bonn 4.737,- EUR/Monat x 5 Jahre= 284.220 EUR einsparen. Davon ließe sich nicht nur das Objekt bequem sanieren, sondern auch ggf. erforderliches Personal finanzieren. Nur durch ein einziges Objekt! Fazit und Ausblick Die BO wird durch die inzwischen knapp dreijährige Laufzeit des Projekts wirksamer in den Bereichen Prävention, Akquise und Vernetzung. Es wurden insgesamt 66 wohnungslose Menschen vermittelt und 89 Jahre Wohnungslosigkeit überwunden. Zum Ausbau eines sozialen Wohnungsmarktsegments ist es erforderlich, nicht gewinnorientiert auf dem Wohnungsmarkt zu agieren und flexibel Immobilienangebote in Wohnraum umzuwandeln. Hierzu bedarf es aus Sicht der BO die Bereitschaft der Stadt, die wirtschaftliche Tragfähigkeit und wohnungs- und sozialpolitische Wirkung einer Soziale Wohnraumagentur als gemeinnützige GmbH zu prüfen und ggf. mindestens als Mehrheits- gesellschafterin mitzutragen. Nach Überzeugung der BO würde die Stadt Bonn dadurch nicht nur einen Beitrag zum sozialen Frieden in der Stadtgesellschaft leisten, sondern erhebliche Einsparungen im städtischen Haushalt erzielen können.Seite 11 von 11
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de