222045 · Mitteilungsvorlage
Ergebnis zum Prüfauftrag: Ergänzung der Stadtmöblierung in Bonn durch autarke „Smart Benches“ zwecks ökologischer WLAN- und Strom-Versorgung
Kerndaten
- Nummer
- 222045
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 24.10.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Unterausschusses für Digitalisierung und Organisation Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 222045 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Ergebnis zum Prüfauftrag: Ergänzung der Stadtmöblierung in Bonn durch autarke „Smart Benches“ zwecks ökologischer WLAN- und Strom- Versorgung Beratungsfolge Unterausschuss für Digitalisierung und Organisation 08.11.2022 Kenntnisnahme Hauptausschuss 17.11.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung vom 10.03.2022 die Verwaltung beauftragt, die Aufstellung von autarken „Smart Benches“, die mit öffentlichem Strom für E-Mobilität und gleichzeitigem WLAN sowie Ladestrom für digitale Geräte im Sinne der digitalen Teilhabe zu prüfen, sh. DS-Nr.: 220199. In der Sitzung des Unterausschusses für Digitalisierung und Organisation vom 23.08.2022 hat die Verwaltung zunächst unterschiedliche Modelle und Funktionen im Rahmen einer Präsentation vorgestellt, sh. DS-Nr.: 221470. Ergänzend zu der mündlichen Präsentation sind im Folgenden noch einmal die wesentlichen Aspekte aufgeführt: Die Basis einer „Smart Bench“ ist ein Photovoltaik-Modul, welches meist in der Sitzfläche eingebaut ist. Es lädt den Batteriespeicher in der Bank, der immer genügend Strom bereitstellt, um mehrere Handys per USB-Kabel oder induktiv aufzutanken. Die Sonne speist auch einen WLAN-Router, optional kann auch ein LTE-Zusatz verbaut werden, so dass eine Internetverbindung über Mobilfunk gewährleistet werden kann. Das Design der meisten Bänke ist minimalistisch. Es gibt aber ebenfalls Modelle, die sich normalen Sitzbänken im Design ähnlich sind und somit Aspekte der Stadtmöblierung mit einbeziehen können. Ausgehend vom sehr „einfachen“ Model gibt es mittlerweile eine große Auswahl an Bänken und Funktionalitäten. In den Standardversionen können mittels der PV Anlage Handys per Kabel oder induktiv geladen werden. Darüber hinaus gibt es bei weiterführenden Modellen die Integration von Blue-tooth-Lautsprechern. Selbst Lüfter, die die Sitztemperatur im Sommer angenehmer gestalten, können integriert werden. Bei einigen Modellen, werden auch Display-MöglichkeitenSeite 1 von 3 Seite 2 angeboten, die Raum für Werbung, Nachrichten und über Sensoren sogar Wetter –und Klimadaten anzeigen können. Es gibt Smart Benches, die auch eine Ladefunktion für e-Bikes vorhalten. Bisher wird von vielen Herstellern solcher Bänke jedoch noch davon abgeraten, weil die verbaute PV-Leistung für Ladevorgänge noch nicht ausreichend ist. Viele Bänke zeichnen sich dadurch aus, dass sie an nahezu jedem beliebigen, sonnigen Ort platziert und im Boden verankert werden können, dadurch sind sie flexibel und mobil einsetzbar. Über die technische Ausstattung hinaus, sind aus Sicht der Verwaltung noch weitere Aspekte wie Anpassung an die Stadtmöblierung, Sondernutzungen, Anforderungen aus touristischer Sicht zu berücksichtigen. Aus touristischer Sicht sind neben den oben genannten Funktionskriterien weitere Aspekte von Interesse, wie z.B. die Aufstellung eines Mülleimers neben jeder Smart Bench oder die Integration von Bildschirm- und Informationstafeln mit Hinweisen zum Stadtplan oder ähnlichen Werbeinformationen. Ferner wäre es sinnvoll, die Bänke mit dem CD der Stadt zu versehen. Aus Sicht des Amtes für Umwelt und Stadtgrün müssten folgende Anforderungen für mögliche Standorte berücksichtigt werden: Ein Aufstellen der Bänke ist im Tausch gegen bestehende Bänken am Rheinufer denkbar. Des Weiteren könnten die Smart Benches auch in anstehende Planungen wie z.B. der Neugestaltung der Rheinuferpromenade integriert werden. Die Kosten dafür sind jedoch bislang nicht berücksichtigt. Da diese Bänke mehr Technik als Bank sind, muss die Unterhaltung und Betreuung der Bänke extern erfolgen. Für die Aufstellung von Smart Benches in einer Pilotphase müssen die notwendigen baulichen Voraussetzungen wie Strom- und Datenversorgung vorhanden sein bzw. eingerichtet werden. Darüber hinaus könnten in die Geltungsbereiche der Landschaftspläne der Stadt Bonn und der Rheinuferschutz VO der Bezirksregierung berührt sein. Insbesondere sind die Errichtung baulicher Anlagen, die Leitungsverlegungen, die Versiegelung von Flächen und Ausschachtungen oder sonstige Veränderungen der Bodengestalt in Schutzgebieten verboten. Aus diesen Gründen ist bei einer geplanten Aufstellung von Smart Benches in Natur- oder Landschaftsschutzgebieten die Untere Naturschutzbehörde frühzeitig zu beteiligen. Die Voraussetzungen für eine naturschutzrechtliche Genehmigung werden durch die Untere Naturschutzbehörde geprüft. Aus Sicht der Stadtentwicklung sind weitere Aspekte zu einzubeziehen, z.B. inwieweit die Bänke den Anforderungen der städtischen Vorgaben zur Stadtmöblierung (Farbe und Design) genügen. Zudem sind Fragen nach erforderlichen Sondernutzungserlaubnissen im Einzelfall zu klären. Darüber sind bei der Suche geeigneter Standorte auch Kriterien für Veranstaltungsorte mit zu berücksichtigen. Die Verwaltung hat unterschiedlich ausgestattete Bank-Varianten recherchiert.Seite 2 von 3 Seite 3 Die Kosten erstrecken sich in der Basis-Variante in Höhe von 3.300,-- € bis zur vollausgestatten Variante von 16.800,-- €. Die unterschiedliche Preisspanne ergibt sich zum einen aus verschiedenwertigen Materialien und den Funktionen, z.B. sensorbasierte Darstellung von Wetter- und Klimadaten. Leasing- oder Mietmodelle sind nach Auskunft der Hersteller derzeit noch nicht vorgesehen. Sponsoring-Anfragen sind bislang noch nicht abschließend geklärt. Der Verwaltung stehen weder im laufenden Haushalt zur Verfügung noch sind Mittel in der Haushaltsanmeldung eingebracht, so dass für jedwede Variante die Mittel zur Verfügung gestellt werden müssten. Um in einem möglichen Pilotbetrieb Erfahrungen mit verschieden ausgestatteten Bänke zu erhalten, wäre es denkbar, drei Bänke an ausgewählten Standorte aufzustellen. Die im Antrag seitens der Politik beispielhaft aufgeführt möglichen Standorte Innenstadt Bonn (Münsterplatz), Bad Godesberg (Theaterplatz), Beuel (Rheinpromenade) müssen in einem weiteren Schritt konkretisiert und mit den betroffenen Fachbereichen der Verwaltung jeweils abgestimmt werden. Zusammenfassung und Fazit der grundsätzlichen Prüfung: Bei einer möglichen Umsetzung, ist zu beachten, dass - verkehrspolitische Belange- u.a. des Fußverkehrs an geplanten Standorten zu berücksichtigen sind und - bei Aufstellung in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten die Untere Naturschutzbehörde zu beteiligen ist, die die Voraussetzungen für eine naturschutzrechtliche Genehmigung prüft. - die Finanzierung, die konkreten Standorte und die Anpassung an das Stadtmobiliar erfolgen muss, Sollte ein Sponsoring oder Miet-oder Leasing-Modell nicht realisierbar sein, rät die Verwaltung von einem Kauf der Bänke für eine nur dreimonatige Testphase ab. Sollte sich jedoch ein Sponsoring-Angebot entwickeln, hält die Verwaltung eine zweistufige Vorgehensweise für sinnvoll. Erstens Evaluierung einer dreimonatigen Testphase und zweitens mögliche Implementierung in Abhängigkeit der Ergebnisse der Evaluierung und der verfügbaren Mittel. Sollten dann nach dem Testzeitraum die Ergebnisse positiv ausfallen, würde in einem weiteren Schritt ein Konzept für eine stadtweite Ausweitung der Standorte vorgelegt. Dazu ist eine detaillierte Standortprüfung auf der Basis der skizzierten Anforderungen notwendig. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de