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222045 · Mitteilungsvorlage

Ergebnis zum Prüfauftrag: Ergänzung der Stadtmöblierung in Bonn durch autarke „Smart Benches“ zwecks ökologischer WLAN- und Strom-Versorgung

Nummer
222045
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
24.10.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 01.12.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Unterausschusses für Digitalisierung und Organisation 08.11.2022 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
222045
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Ergebnis zum Prüfauftrag: Ergänzung der
Stadtmöblierung in Bonn durch autarke „Smart
Benches“ zwecks ökologischer WLAN- und Strom-
Versorgung
Beratungsfolge
Unterausschuss für Digitalisierung und
Organisation
08.11.2022 Kenntnisnahme
Hauptausschuss 17.11.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung vom 10.03.2022 die Verwaltung
beauftragt, die Aufstellung von autarken „Smart Benches“, die mit öffentlichem
Strom für E-Mobilität und gleichzeitigem WLAN sowie Ladestrom für digitale
Geräte im Sinne der digitalen Teilhabe zu prüfen, sh. DS-Nr.: 220199.
In der Sitzung des Unterausschusses für Digitalisierung und Organisation vom
23.08.2022 hat die Verwaltung zunächst unterschiedliche Modelle und
Funktionen im Rahmen einer Präsentation vorgestellt, sh. DS-Nr.: 221470.
Ergänzend zu der mündlichen Präsentation sind im Folgenden noch einmal die
wesentlichen Aspekte aufgeführt:
Die Basis einer „Smart Bench“ ist ein Photovoltaik-Modul, welches meist in der
Sitzfläche eingebaut ist. Es lädt den Batteriespeicher in der Bank, der immer
genügend Strom bereitstellt, um mehrere Handys per USB-Kabel oder induktiv
aufzutanken.
Die Sonne speist auch einen WLAN-Router, optional kann auch ein LTE-Zusatz
verbaut werden, so dass eine Internetverbindung über Mobilfunk gewährleistet
werden kann.
Das Design der meisten Bänke ist minimalistisch. Es gibt aber ebenfalls
Modelle, die sich normalen Sitzbänken im Design ähnlich sind und somit
Aspekte der Stadtmöblierung mit einbeziehen können. Ausgehend vom sehr
„einfachen“ Model gibt es mittlerweile eine große Auswahl an Bänken und
Funktionalitäten. In den Standardversionen können mittels der PV Anlage
Handys per Kabel oder induktiv geladen werden. Darüber hinaus gibt es bei
weiterführenden Modellen die Integration von Blue-tooth-Lautsprechern. Selbst
Lüfter, die die Sitztemperatur im Sommer angenehmer gestalten, können
integriert werden. Bei einigen Modellen, werden auch Display-MöglichkeitenSeite 1 von 3
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angeboten, die Raum für Werbung, Nachrichten und über Sensoren sogar
Wetter –und Klimadaten anzeigen können.
Es gibt Smart Benches, die auch eine Ladefunktion für e-Bikes vorhalten.
Bisher wird von vielen Herstellern solcher Bänke jedoch noch davon abgeraten,
weil die verbaute PV-Leistung für Ladevorgänge noch nicht ausreichend ist.
Viele Bänke zeichnen sich dadurch aus, dass sie an nahezu jedem beliebigen,
sonnigen Ort platziert und im Boden verankert werden können, dadurch sind
sie flexibel und mobil einsetzbar.
Über die technische Ausstattung hinaus, sind aus Sicht der Verwaltung noch
weitere Aspekte wie Anpassung an die Stadtmöblierung, Sondernutzungen,
Anforderungen aus touristischer Sicht zu berücksichtigen.
Aus touristischer Sicht sind neben den oben genannten Funktionskriterien
weitere Aspekte von Interesse, wie z.B. die Aufstellung eines Mülleimers neben
jeder Smart Bench oder die Integration von Bildschirm- und Informationstafeln
mit Hinweisen zum Stadtplan oder ähnlichen Werbeinformationen.
Ferner wäre es sinnvoll, die Bänke mit dem CD der Stadt zu versehen.
Aus Sicht des Amtes für Umwelt und Stadtgrün müssten folgende
Anforderungen für mögliche Standorte berücksichtigt werden:
Ein Aufstellen der Bänke ist im Tausch gegen bestehende Bänken am
Rheinufer denkbar. Des Weiteren könnten die Smart Benches auch in
anstehende Planungen wie z.B. der Neugestaltung der Rheinuferpromenade
integriert werden. Die Kosten dafür sind jedoch bislang nicht berücksichtigt.
Da diese Bänke mehr Technik als Bank sind, muss die Unterhaltung und
Betreuung der Bänke extern erfolgen.
Für die Aufstellung von Smart Benches in einer Pilotphase müssen die
notwendigen baulichen Voraussetzungen wie Strom- und Datenversorgung
vorhanden sein bzw. eingerichtet werden. Darüber hinaus könnten in die
Geltungsbereiche der Landschaftspläne der Stadt Bonn und der
Rheinuferschutz VO der Bezirksregierung berührt sein. Insbesondere sind die
Errichtung baulicher Anlagen, die Leitungsverlegungen, die Versiegelung von
Flächen und Ausschachtungen oder sonstige Veränderungen der Bodengestalt
in Schutzgebieten verboten.
Aus diesen Gründen ist bei einer geplanten Aufstellung von Smart Benches in
Natur- oder Landschaftsschutzgebieten die Untere Naturschutzbehörde
frühzeitig zu beteiligen. Die Voraussetzungen für eine naturschutzrechtliche
Genehmigung werden durch die Untere Naturschutzbehörde geprüft.
Aus Sicht der Stadtentwicklung sind weitere Aspekte zu einzubeziehen, z.B.
inwieweit die Bänke den Anforderungen der städtischen Vorgaben zur
Stadtmöblierung (Farbe und Design) genügen. Zudem sind Fragen nach
erforderlichen Sondernutzungserlaubnissen im Einzelfall zu klären. Darüber
sind bei der Suche geeigneter Standorte auch Kriterien für Veranstaltungsorte
mit zu berücksichtigen.
Die Verwaltung hat unterschiedlich ausgestattete Bank-Varianten recherchiert.Seite 2 von 3
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Die Kosten erstrecken sich in der Basis-Variante in Höhe von 3.300,-- € bis zur
vollausgestatten Variante von 16.800,-- €. Die unterschiedliche Preisspanne
ergibt sich zum einen aus verschiedenwertigen Materialien und den
Funktionen, z.B. sensorbasierte Darstellung von Wetter- und Klimadaten.
Leasing- oder Mietmodelle sind nach Auskunft der Hersteller derzeit noch nicht
vorgesehen. Sponsoring-Anfragen sind bislang noch nicht abschließend
geklärt.
Der Verwaltung stehen weder im laufenden Haushalt zur Verfügung noch sind
Mittel in der Haushaltsanmeldung eingebracht, so dass für jedwede Variante
die Mittel zur Verfügung gestellt werden müssten.
Um in einem möglichen Pilotbetrieb Erfahrungen mit verschieden
ausgestatteten Bänke zu erhalten, wäre es denkbar, drei Bänke an
ausgewählten Standorte aufzustellen.
Die im Antrag seitens der Politik beispielhaft aufgeführt möglichen Standorte
Innenstadt Bonn (Münsterplatz), Bad Godesberg (Theaterplatz), Beuel
(Rheinpromenade) müssen in einem weiteren Schritt konkretisiert und mit den
betroffenen Fachbereichen der Verwaltung jeweils abgestimmt werden.
Zusammenfassung und Fazit der grundsätzlichen Prüfung:
Bei einer möglichen Umsetzung, ist zu beachten, dass
- verkehrspolitische Belange- u.a. des Fußverkehrs an geplanten
Standorten zu berücksichtigen sind und
- bei Aufstellung in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten die
Untere Naturschutzbehörde zu beteiligen ist, die die Voraussetzungen
für eine naturschutzrechtliche Genehmigung prüft.
- die Finanzierung, die konkreten Standorte und die Anpassung an das
Stadtmobiliar erfolgen muss,
Sollte ein Sponsoring oder Miet-oder Leasing-Modell nicht realisierbar sein, rät
die Verwaltung von einem Kauf der Bänke für eine nur dreimonatige Testphase
ab. Sollte sich jedoch ein Sponsoring-Angebot entwickeln, hält die Verwaltung
eine zweistufige Vorgehensweise für sinnvoll.
Erstens Evaluierung einer dreimonatigen Testphase und zweitens mögliche
Implementierung in Abhängigkeit der Ergebnisse der Evaluierung und der
verfügbaren Mittel.
Sollten dann nach dem Testzeitraum die Ergebnisse positiv ausfallen, würde in
einem weiteren Schritt ein Konzept für eine stadtweite Ausweitung der
Standorte vorgelegt. Dazu ist eine detaillierte Standortprüfung auf der Basis der
skizzierten Anforderungen notwendig.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 00:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de