222034 · Mitteilungsvorlage
Durchfahrtshöhen in der Stadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 222034
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 24.10.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 222034 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Durchfahrtshöhen in der Stadt Bonn Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 15.11.2022 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.11.2022 Kenntnisnahme Ausschuss für Mobilität und Verkehr 23.11.2022 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Beuel 07.12.2022 Kenntnisnahme Rat 08.12.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Durch die Beschaffung von Elektrobussen durch die SWBV und Wasserstoffbussen durch die Regionalverkehr Köln (RVK) zur Erreichung eines bis 2035 lokal emissionsfreien Nahverkehrs ist es relevant, dass sämtliche Durchfahrtshöhen im Bereich des Bonner Liniennetzes zukünftig mindestens 3,50 m betragen. Die Batterien der Elektrobusse sind größtenteils auf dem Dach verbaut, wodurch die Gesamthöhe des Fahrzeugs ansteigt. Bei den mit Wasserstoff betriebenen Fahrzeugen befindet sich der Tank ebenfalls auf dem Dach. Aktuell zeichnet sich nicht ab, dass Fahrzeuge unter 3,50 m serienreif und in ausreichender Stückzahl am Markt verfügbar sein werden. Durch den Einsatz der neuen Antriebstechnik können schon heute Neufahrzeuge auf bestimmten Linienwegen aufgrund der mangelnden Durchfahrtshöhe nicht eingesetzt werden. In Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen SWBV und RVK , bildet die Durchfahrtshöhe von 3,50 m nach den jetzigen Kenntnisständen eine zukunftssichere Lösung. In diesem Zusammenhang wurden folgende kritische Unterführungen ermittelt, die in Zukunft ohne bauliche Veränderungen nicht mehr von Elektro- bzw. Wasserstofflinienbussen genutzt werden können. - Rheinallee Höhe gemäß Beschilderung 3,00 m (Buslinien 611, 613, 637, 638, 855, E-Wagen, N7, N10) - Ramersdorf – Heinrich-Konen-Straße Höhe gemäß Beschilderung 3,20 m (Buslinie 607) - Am Propsthof Höhe gemäß Beschilderung 3,40 m (Buslinie 632) An folgenden Unterführungen, die sich nicht im Stadtgebiet Bonn befinden, aber von Linien der SWBV genutzt werden, wurden ebenfalls kritischeSeite 1 von 2 Seite 2 Durchfahrtshöhen ermittelt: - Sankt Augustin – Bahnhof Menden / Meindorf Höhe gemäß Beschilderung 3,10 m (Buslinien 540, 640) - Rhöndorf – Karl-Broehl-Straße Höhe gemäß Beschilderung 3,20 m (Bahnersatzverkehr Linie 66) In Abstimmung mit der Verwaltung wird die SWBV ein Ingenieurbüro beauftragen, das die kritischen Bahnunterführungen nochmals genau vermisst und Handlungsoptionen (z.B. Tieferlegung der Fahrbahn, mittige Verkehrsführung bei Bogenbrücken, Veränderung der Linienführung) aufzeigt. Über die Ergebnisse wird die Verwaltung die Politik nach Abschluss der Untersuchung informieren und entsprechende Beschlussvorlagen erstellen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de