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222034 · Mitteilungsvorlage

Durchfahrtshöhen in der Stadt Bonn

Nummer
222034
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
24.10.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 08.12.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 30.11.2022 Kenntnisnahme
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 07.12.2022 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 23.11.2022 Kenntnisnahme
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 15.11.2022 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
222034
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Durchfahrtshöhen in der Stadt Bonn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 15.11.2022 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.11.2022 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 23.11.2022 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Beuel 07.12.2022 Kenntnisnahme
Rat 08.12.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Durch die Beschaffung von Elektrobussen durch die SWBV und
Wasserstoffbussen durch die Regionalverkehr Köln (RVK) zur Erreichung eines
bis 2035 lokal emissionsfreien Nahverkehrs ist es relevant, dass sämtliche
Durchfahrtshöhen im Bereich des Bonner Liniennetzes zukünftig mindestens
3,50 m betragen.
Die Batterien der Elektrobusse sind größtenteils auf dem Dach verbaut,
wodurch die Gesamthöhe des Fahrzeugs ansteigt. Bei den mit Wasserstoff
betriebenen Fahrzeugen befindet sich der Tank ebenfalls auf dem Dach.
Aktuell zeichnet sich nicht ab, dass Fahrzeuge unter 3,50 m serienreif und in
ausreichender Stückzahl am Markt verfügbar sein werden.
Durch den Einsatz der neuen Antriebstechnik können schon heute
Neufahrzeuge auf bestimmten Linienwegen aufgrund der mangelnden
Durchfahrtshöhe nicht eingesetzt werden.
In Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen SWBV und RVK , bildet die
Durchfahrtshöhe von 3,50 m nach den jetzigen Kenntnisständen eine
zukunftssichere Lösung.
In diesem Zusammenhang wurden folgende kritische Unterführungen ermittelt,
die in Zukunft ohne bauliche Veränderungen nicht mehr von Elektro- bzw.
Wasserstofflinienbussen genutzt werden können.
- Rheinallee Höhe gemäß Beschilderung 3,00 m (Buslinien 611, 613,
637, 638, 855, E-Wagen, N7, N10)
- Ramersdorf – Heinrich-Konen-Straße Höhe gemäß Beschilderung 3,20
m (Buslinie 607)
- Am Propsthof Höhe gemäß Beschilderung 3,40 m (Buslinie 632)
An folgenden Unterführungen, die sich nicht im Stadtgebiet Bonn befinden,
aber von Linien der SWBV genutzt werden, wurden ebenfalls kritischeSeite 1 von 2
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Durchfahrtshöhen ermittelt:
- Sankt Augustin – Bahnhof Menden / Meindorf Höhe gemäß
Beschilderung 3,10 m (Buslinien 540, 640)
- Rhöndorf – Karl-Broehl-Straße Höhe gemäß Beschilderung 3,20 m
(Bahnersatzverkehr Linie 66)
In Abstimmung mit der Verwaltung wird die SWBV ein Ingenieurbüro
beauftragen, das die kritischen Bahnunterführungen nochmals genau vermisst
und Handlungsoptionen (z.B. Tieferlegung der Fahrbahn, mittige
Verkehrsführung bei Bogenbrücken, Veränderung der Linienführung) aufzeigt.
Über die Ergebnisse wird die Verwaltung die Politik nach Abschluss der
Untersuchung informieren und entsprechende Beschlussvorlagen erstellen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 03:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de