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222029 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Bürgerenergie unterstützen

Nummer
222029
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
10.10.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 10.10.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 02.03.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 02.03.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 107,2 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 222029-01 ST Bürgerenergie unterstützen; hier: Stellungnahme der Stadtwerke Bonn GmbH

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
222029
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
10.10.2022
Bürgerantrag: Bürgerenergie unterstützen
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
16.11.2022 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Hiermit beantrage ich, dass der Rat der Stadt Bonn folgenden Beschluss fasst:
Die Stadt Bonn unterstützt Bonner Bürgerenergieprojekte im max. Umfang ihrer
rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten.
Einzelheiten zu den Antragsinhalten und zur Begründung ergeben sich aus
dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
Datum
10.10.2022
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Bürgerenergie unterstützen!
Ihr Antrag
Bürgerantrag 5 vom 10.10.2022
Hiermit beantrage ich, dass der Rat der Stadt Bonn folgenden Beschluss fasst:
Die Stadt Bonn unterstützt Bonner Bürgerenergieprojekte im max. Umfang ihrer rechtlichen und finanziellen
Möglichkeiten.
Dies kann insbesondere geschehen durch:
•Direkte finanzielle Beteiligung an Bonner Bürgerenergieprojekten
•Bei der Ausschreibung von Bonner Energieprojekten entweder Bürgerenergiegruppen zu bevorzugen oder
zumindest einen maximalen Anteil an Bonner Bürgerenergie festzuschreiben.
•Kostenlose Überlassung von städtischem Grund an Bonner Bürgerenergieprojekten, z. B., wenn Strom- oder
Wärmespeicher oder Anlagen installiert werden sollen.
•Erteilung von kostenlosen Lizenzen, wenn Bürgerenergie eigene Netze errichten wollen.
•Schnelle Umsetzung der vom Land gegebenen Möglichkeiten Klein- und Mikrowindanlagen im gesamten
Bonner Stadtgebiet zu ermöglichen.
•Übernahme von Mindestkosten durch das Sozialamt, wenn sich gering verdienende Menschen oder
Leistungsbezieher die Mitgliedschaft in Bonner Bürgerenergiegruppen nicht leisten können.
•Usw.
Im Hinblick auf die immer weiter steigenden Energiekosten und im Hinblick auf RED II der europäischen Union
bieten Bürgerenergiegruppen eine Möglichkeit sowohl den Klimawandel maßgeblich zu beeinflussen und
gleichzeitig die Kosten für die Bürger und kleine Betriebe nicht ins uferlose steigen zu lassen. Aus diesem Grund
sollte die Stadt Bonn auch ihr möglichste tun, um sowohl die Kosten für den Umbau auf erneuerbare Energien
und die Kosten, die der Klimawandel verursacht, so gering wie möglich zu halten. Ein solcher Beschluss wäre ein
Zeichen, dass die Stadt Bonn den Klimawandel ernsthaft bekämpfen und die Bürger beim Umbau der
Energieversorgung beteiligen will.
Begründung des Antrags
Es ist Zeit, dass was geschieht. Die Stadt hat nur noch 12 Jahre Zeit um ihre selbst gesteckten Klimaziele zu
erreichen.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_01_002
AQtgjZ4C
10.10.22 09:03Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 21:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de