222029 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Bürgerenergie unterstützen
Kerndaten
- Nummer
- 222029
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 10.10.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 222029 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 10.10.2022 Bürgerantrag: Bürgerenergie unterstützen Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 16.11.2022 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Hiermit beantrage ich, dass der Rat der Stadt Bonn folgenden Beschluss fasst: Die Stadt Bonn unterstützt Bonner Bürgerenergieprojekte im max. Umfang ihrer rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten. Einzelheiten zu den Antragsinhalten und zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Datum 10.10.2022 Anrede Frau Herr ohne Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Bürgerenergie unterstützen! Ihr Antrag Bürgerantrag 5 vom 10.10.2022 Hiermit beantrage ich, dass der Rat der Stadt Bonn folgenden Beschluss fasst: Die Stadt Bonn unterstützt Bonner Bürgerenergieprojekte im max. Umfang ihrer rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten. Dies kann insbesondere geschehen durch: •Direkte finanzielle Beteiligung an Bonner Bürgerenergieprojekten •Bei der Ausschreibung von Bonner Energieprojekten entweder Bürgerenergiegruppen zu bevorzugen oder zumindest einen maximalen Anteil an Bonner Bürgerenergie festzuschreiben. •Kostenlose Überlassung von städtischem Grund an Bonner Bürgerenergieprojekten, z. B., wenn Strom- oder Wärmespeicher oder Anlagen installiert werden sollen. •Erteilung von kostenlosen Lizenzen, wenn Bürgerenergie eigene Netze errichten wollen. •Schnelle Umsetzung der vom Land gegebenen Möglichkeiten Klein- und Mikrowindanlagen im gesamten Bonner Stadtgebiet zu ermöglichen. •Übernahme von Mindestkosten durch das Sozialamt, wenn sich gering verdienende Menschen oder Leistungsbezieher die Mitgliedschaft in Bonner Bürgerenergiegruppen nicht leisten können. •Usw. Im Hinblick auf die immer weiter steigenden Energiekosten und im Hinblick auf RED II der europäischen Union bieten Bürgerenergiegruppen eine Möglichkeit sowohl den Klimawandel maßgeblich zu beeinflussen und gleichzeitig die Kosten für die Bürger und kleine Betriebe nicht ins uferlose steigen zu lassen. Aus diesem Grund sollte die Stadt Bonn auch ihr möglichste tun, um sowohl die Kosten für den Umbau auf erneuerbare Energien und die Kosten, die der Klimawandel verursacht, so gering wie möglich zu halten. Ein solcher Beschluss wäre ein Zeichen, dass die Stadt Bonn den Klimawandel ernsthaft bekämpfen und die Bürger beim Umbau der Energieversorgung beteiligen will. Begründung des Antrags Es ist Zeit, dass was geschieht. Die Stadt hat nur noch 12 Jahre Zeit um ihre selbst gesteckten Klimaziele zu erreichen. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_01_002 AQtgjZ4C 10.10.22 09:03Seite 2 von 2
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