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222028-01 · Mitteilungsvorlage

„Vielfalt! Das Bonner Kultur- und Begegnungsfest“ Durchführung 2023

Nummer
222028-01
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
05.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Integrationsrates 25.04.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 68,8 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 222028 „Vielfalt! Das Bonner Kultur- und Begegnungsfest“ Evaluation 2022 und Durchführung 2023

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
222028-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
„Vielfalt! Das Bonner Kultur- und Begegnungsfest“
Durchführung 2023
Beratungsfolge
Integrationsrat 25.04.2023 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Integrationsrat hat die Verwaltung in der Sitzung vom 21.03.2023 dazu
aufgefordert,
1. „eine gesamthafte Haftpflichtversicherung für „Vielfalt! Das Bonner
Kultur- und Begegnungsfest“ 2023 abzuschließen;
2. den Teilnehmer*innen zu ermöglichen, Essen und Getränke unter
Einhaltung der gesetzlichen Auflagen anzubieten.“
Zu 1.
Die Stadt kann weder externe Personen noch deren Eigentum in ihren
Deckungsschutz aufnehmen. Die Satzung des Versicherers der Stadt, des
kommunalen Schadensausgleich (KSA), schließt einen Versicherungsschutz
für Externe aus. Rein rechtlich ist es der Verwaltung daher nicht möglich, über
den KSA den gewünschten Versicherungsschutz herzustellen.
Selbstverständlich sind die Mitarbeitenden der Verwaltung im Rahmen ihrer
Tätigkeit für das Fest haftpflichtversichert.
Um einen Haftpflichtversicherungsschutz für die Teilnehmenden zur Verfügung
stellen zu können, müsste die Verwaltung eine Versicherung auf dem privaten
Markt suchen und abschließen. Das ist mit den für die Vorbereitung und
Durchführung des Festes zur Verfügung stehenden personellen und
finanziellen Ressourcen nicht leistbar. Dies erscheint auch praktisch kaum
durchführbar, da für den Abschluss einer solchen Police z. B. ausnahmslos alle
zu versichernden Personen und deren Equipment detailliert bekannt sein und
zur Risikoabschätzung im Vorfeld überprüft werden müssten.
Die eigene Versicherung sichert die Teilnehmenden zu einem finanziell
überschaubaren Aufwand gegen das Risiko ab, durch ein Schadensereignis in
Zahlungsschwierigkeiten zu kommen, für das eine Haftung der Teilnehmenden
und nicht der Stadt besteht. Derartige Versicherungen können je nach
Anbieter*in als Tagesversicherung abgeschlossen werden; bei privaten
Standbetreiber*innen kann ggf. auch die bereits bestehende private
Haftpflichtversicherung das Risiko abdecken.
Nach derzeitigem Kenntnisstand der Kulturverwaltung verlangt die BundesstadtSeite 1 von 2
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Bonn bei allen Veranstaltungen dieser Art von den Teilnehmenden
Versicherungsnachweise (vgl. z. B. Nikolausmarkt oder Weltkindertag). Das
Bonner Kultur- und Begegnungsfest bildet also keine Ausnahme. Ein
„Versicherungsservice“ müsste dann nicht nur für das Vielfalt!-Fest, sondern im
Sinne der Gleichbehandlung für sämtliche städtischen Veranstaltungen
angeboten werden.
Zu 2.
Mit den beim Kulturamt vorhandenen personellen Ressourcen ist die
Durchführung des Festes mit einem Speisen- und Getränkeangebot nicht
möglich und wäre zum jetzigen Zeitpunkt für 2023 auch nicht mehr umsetzbar.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de