222028-01 · Mitteilungsvorlage
„Vielfalt! Das Bonner Kultur- und Begegnungsfest“ Durchführung 2023
Kerndaten
- Nummer
- 222028-01
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 05.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Integrationsrates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Mitteilungsvorlage öffentlich 222028-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 41 Kulturamt Dezernat: Dez. IV „Vielfalt! Das Bonner Kultur- und Begegnungsfest“ Durchführung 2023 Beratungsfolge Integrationsrat 25.04.2023 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Integrationsrat hat die Verwaltung in der Sitzung vom 21.03.2023 dazu aufgefordert, 1. „eine gesamthafte Haftpflichtversicherung für „Vielfalt! Das Bonner Kultur- und Begegnungsfest“ 2023 abzuschließen; 2. den Teilnehmer*innen zu ermöglichen, Essen und Getränke unter Einhaltung der gesetzlichen Auflagen anzubieten.“ Zu 1. Die Stadt kann weder externe Personen noch deren Eigentum in ihren Deckungsschutz aufnehmen. Die Satzung des Versicherers der Stadt, des kommunalen Schadensausgleich (KSA), schließt einen Versicherungsschutz für Externe aus. Rein rechtlich ist es der Verwaltung daher nicht möglich, über den KSA den gewünschten Versicherungsschutz herzustellen. Selbstverständlich sind die Mitarbeitenden der Verwaltung im Rahmen ihrer Tätigkeit für das Fest haftpflichtversichert. Um einen Haftpflichtversicherungsschutz für die Teilnehmenden zur Verfügung stellen zu können, müsste die Verwaltung eine Versicherung auf dem privaten Markt suchen und abschließen. Das ist mit den für die Vorbereitung und Durchführung des Festes zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen nicht leistbar. Dies erscheint auch praktisch kaum durchführbar, da für den Abschluss einer solchen Police z. B. ausnahmslos alle zu versichernden Personen und deren Equipment detailliert bekannt sein und zur Risikoabschätzung im Vorfeld überprüft werden müssten. Die eigene Versicherung sichert die Teilnehmenden zu einem finanziell überschaubaren Aufwand gegen das Risiko ab, durch ein Schadensereignis in Zahlungsschwierigkeiten zu kommen, für das eine Haftung der Teilnehmenden und nicht der Stadt besteht. Derartige Versicherungen können je nach Anbieter*in als Tagesversicherung abgeschlossen werden; bei privaten Standbetreiber*innen kann ggf. auch die bereits bestehende private Haftpflichtversicherung das Risiko abdecken. Nach derzeitigem Kenntnisstand der Kulturverwaltung verlangt die BundesstadtSeite 1 von 2 Seite 2 Bonn bei allen Veranstaltungen dieser Art von den Teilnehmenden Versicherungsnachweise (vgl. z. B. Nikolausmarkt oder Weltkindertag). Das Bonner Kultur- und Begegnungsfest bildet also keine Ausnahme. Ein „Versicherungsservice“ müsste dann nicht nur für das Vielfalt!-Fest, sondern im Sinne der Gleichbehandlung für sämtliche städtischen Veranstaltungen angeboten werden. Zu 2. Mit den beim Kulturamt vorhandenen personellen Ressourcen ist die Durchführung des Festes mit einem Speisen- und Getränkeangebot nicht möglich und wäre zum jetzigen Zeitpunkt für 2023 auch nicht mehr umsetzbar. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de