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222026 · Beschlussvorlage

Kinder- und Jugendbeteiligung im Verwaltungshandeln und an politischen Entscheidungsprozessen in Bonn

Nummer
222026
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
25.10.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 08.12.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 16.11.2022 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 24.11.2022 Empfehlung
  4. Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung 11.11.2022 Empfehlung
  5. Sitzung des Hauptausschusses 01.12.2022 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 222026-01 AA Kinder- und Jugendbeteiligung im Verwaltungshandeln und an politischen Entscheidungsprozessen in Bonn Antrag zur Vorlage 222026

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Beschlussvorlage
öffentlich
222026
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
Kinder- und Jugendbeteiligung im
Verwaltungshandeln und an politischen
Entscheidungsprozessen in Bonn
Beratungsfolge
Beirat Bürgerbeteiligung 11.11.2022 Empfehlung
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
16.11.2022 Empfehlung
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 24.11.2022 Empfehlung
Hauptausschuss 01.12.2022 Empfehlung
Rat 08.12.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Das beigefügte Konzept zur „Kinder- und Jugendbeteiligung im
Verwaltungshandeln und an politischen Entscheidungsprozessen in Bonn“ wird
beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die beschriebenen Handlungsschritte im
Kapitel 5 „Erste Handlungsschritte für die Stadt Bonn“ umzusetzen und im
vierten Quartal 2023 dazu einen Erfahrungsbericht vorzulegen.
Begründung
Im Oktober 2018 hat der Rat per Beschluss vom 23.10.2018 (Drucksachen-Nr.
1812796) die Verwaltung dazu aufgefordert, auf Grundlage bisheriger
Beteiligungsformate des „Bonner Modells für Kinder- und Jugendbeteiligung“
und der Festschreibung der „Leitlinien Bürgerbeteiligung Bonn“ Ideen zum
Ausbau der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an
Entscheidungsprozessen in Bonn zu erarbeiten und ein Konzept zur Kinder-
und Jugendbeteiligung zu erstellen, das in die zuständigen politischen Gremien
zu Beratung und Beschluss eingebracht werden soll.
Das Konzept greift unter anderem Ideen und Vorstellung von Bonner
Jugendlichen zu einer kommunalen Kinder- und Jugendbeteiligung auf, die bei
einem Barcamp gesammelt wurden, beschreibt Voraussetzungen einerSeite 1 von 21
Seite 2
erfolgreichen Kinder- und Jugendbeteiligung im Verwaltungshandeln und
schließt mit konkreten Handlungsschritte ab. Dies sind erste Handlungsschritte
zu einer erfolgreichen Kinder- und Jugendbeteiligung im Verwaltungshandeln
und an politischen Entscheidungsprozessen in Bonn. Sie müssen zukünftig
weiterentwickelt und um weitere Vorgehensweisen ergänzt werden, um sowohl
eine Beteiligung „botton up“(bei der Kinder und Jugendliche die Themen
setzen) als auch eine Beteiligung „top down“ (bei der die Verwaltung die
Themen vorgibt und regelmäßig zu konkreten Vorhaben Beteiligungsverfahren
initiiert und organisiert) zu gewährleisten.
Erste Handlungsschritte sind:
1. Die Leitlinien Bürgerbeteiligung Bonn werden zeitnah bezüglich der
Kinder- und Jugendbeteiligung an politischen
Entscheidungsprozessen erweitert und fortgeschrieben.
2. Ein Leitfaden zur Kinder- und Jugendbeteiligung an politischen
Entscheidungsprozessen für die Verwaltung wird bis Ende 2023
entwickelt. Hier sollen Antworten auf die Fragen gegeben werden,
warum es eine Kinder- und Jugendbeteiligung im Verwaltungshandeln
und an Entscheidungsprozessen braucht und welchen Mehrwert sie
hat. Voraussetzungen, Instrumente und Methoden der Kinder- und
Jugendbeteiligung sollen hier beschrieben sein.
3. Die jeweiligen Vorhabenblätter der Vorhabenliste werden sofort um
den Schritt der Überprüfung erweitert, inwiefern Kinder und
Jugendliche im Beteiligungsprozess/-verfahren beteiligt werden.
Hierzu müssen die jeweiligen Fachämter kurz beschreiben, wie sie die
Kinder und Jugendlichen erreichen und beteiligen wollen. Wenn keine
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vorgesehen ist, muss eine
Begründung dafür durch das jeweilige Fachamt erfolgen.
4. Die Stabstelle Bürgerbeteiligung hat die Aufgabe, in allen Belangen
der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an
Entscheidungsprozessen in der Verwaltung zu beraten und
konzeptionell zu begleiten sowie die Qualität der Beteiligungsverfahren
zu evaluieren und weiterzuentwickeln.
5. Es wird ein fester Arbeitskreis „Kinder- und Jugendbeteiligung“ zur
Evaluation aller Beteiligungsprozesse von Kindern und Jugendlichen
und zur Sicherung und stetigen Weiterentwicklung der kommunalen
Kinder- und Jugendbeteiligung eingerichtet. Der Arbeitskreis wird von
der Stabstelle Bürgerbeteiligung eingerichtet und geleitet. Angehören
sollen dem Arbeitskreis zunächst die am bisherigen Prozess
beteiligten Akteur*innen der Kinder- und Jugendbeteiligung.
6. Ein Netzwerk wird geschaffen, um die Kinder- und Jugendbeteiligung
in der Breite der Stadtgesellschaft zu verankern.
7. Ein digitales Jugendportal zur Kinder- und Jugendbeteiligung an
politischen Entscheidungsprozessen wird eingerichtet, das kinder- undSeite 2 von 21
Seite 3
jugendgerecht gestaltet ist. Dieses kann als Unterseite der Website
www.bonn-macht-mit.de angelegt werden. So kann zugleich eine
Querverbindung zu Beteiligungsformen zielend auf Erwachsene und
damit eine generationenübergreifende Durchlässigkeit innerhalb der
kommunalen Bürgerbeteiligung erreicht werden.
8. Die Verwaltung klärt, wie Social-Media-Accounts genutzt werden
können. Kinder und Jugendliche werden so am ehesten erreicht und
beteiligen sich, wenn die Möglichkeit gegeben ist, ihnen auf den von
ihnen benutzen sozialen Netzwerken zu begegnen, und sie sich dort
austauschen können.
9. Gemeinsam mit den Akteuer*innen der Kinder- und Jugendbeteiligung
sollen Kinder und Jugendliche über ihre Mitwirkungsmöglichkeiten (wie
beispielsweise das Stellen von Bürgeranträgen) beraten und
aufgeklärt werden.Informations- und Beratungsangebote werden
ausgebaut und sichtbar gemacht. Anstoß hierzu gibt der Arbeitskreis
Kinder- und Jugendbeteiligung (siehe oben).
10. Der Beirat Bürgerbeteiligung wird pro Stadtbezirk um einen
Jugendlichen zwischen 13 und 17 Jahren erweitert. Zusätzlich wird pro
Stadtbezirk ein Jugendlicher zwischen 13 und 17 Jahren als
Vertretung benannt. Die Auswahl der Jugendlichen erfolgt auf
Grundlage einer repräsentativen Zufallsauswahl und soll regelmäßig
(beispielsweise nach einem Jahr) erfolgen. Die Jugendlichen werden
vom Arbeitskreis „Kinder- und Jugendbeteiligung“ (siehe oben)
unterstützt und begleitet. Nach einem Jahr soll evaluiert werden,
inwiefern die Jugendlichen sich im Beirat Bürgerbeteiligung einbringen
und die Interessen der Kinder und Jugendlichen in der Vorbereitung,
Umsetzung und Nachbereitung von Bürgerbeteiligungsprozessen
vertreten konnten. Anhand der Ergebnisse der Evaluation muss das
Format weiterentwickelt und an die Bedürfnisse der Jugendlichen
angepasst werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
102000103 Verwaltungsführung 1.02.00.01.03.05 Bürgerbeteiligung
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich FolgekostenSeite 3 von 21
Seite 4
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
14.288 102000103/
72.1000
2023/2024
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
1 Kinder- und Jugendbeteiligung im Verwaltungshandeln und an politischen
Entscheidungsprozessen in Bonn (öffentlich)Seite 4 von 21
1
Kinder- und Jugendbeteiligung
im Verwaltungshandeln und an politischen Entscheidungsprozessen
in Bonn
Inhalt
1. Präambel .............................................................................................................................................. 2
2. Ausgangssituation ................................................................................................................................ 4
2.1 Ergebnisse des digitalen Jugendbarcamps zur „Kommunalen Kinder- und Jugendbeteiligung“ .... 5
3. Kinder- und Jugendbeteiligung im Verwaltungshandeln verankern .................................................... 7
3.1 Umsetzung ..................................................................................................................................... 8
4. Voraussetzungen ............................................................................................................................... 10
4.1 Haltung ........................................................................................................................................ 10
4.2 Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen .................................................................................. 10
4.3 Gemeinsames Beteiligungsverständnis........................................................................................ 11
4.4 Wissen und Qualitätsentwicklung ................................................................................................ 11
4.5 Kommunikations- und Informationsmanagement ....................................................................... 12
4.6 Netzwerke .................................................................................................................................... 12
4.7 Personal ....................................................................................................................................... 12
4.8 Finanz- und Sachressourcen ........................................................................................................ 13
4.9 Öffentlichkeitsarbeit .................................................................................................................... 13
4.10 Fehlerfreundlichkeit............................................................................................................... 13
5. Erste Handlungsschritte für die Stadt Bonn ....................................................................................... 14
6. Anhang ............................................................................................................................................... 17Seite 5 von 21
2
1. Präambel
In der UN-Kinderrechtskonvention heißt es in Artikel 12, dass Kinder an allen sie betreffenden
Angelegenheiten zu beteiligen sind, ihre Meinung zu hören und diese angemessen zu berücksichtigen
ist. Im Kinder- und Jugendförderungsgesetz, § 6 „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“, steht
darüber hinaus, dass Kinder und Jugendliche an allen ihre Interessen berührenden Planungen,
Entscheidungen und Maßnahmen, insbesondere bei der Wohnumfeld- und Verkehrsplanung, der
bedarfsgerechten Anlage und Unterhaltung von Spielflächen sowie der baulichen Ausgestaltung
öffentlicher Einrichtungen in angemessener Weise zu beteiligen sind.1 Weiter heißt es im Kinder- und
Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen: „Nordrhein-Westfalen braucht für die Gestaltung
seiner Gegenwart und Zukunft die Expertise junger Menschen. Zugleich haben diese das Recht, an
allen sie betreffenden Entscheidungen beteiligt zu werden.“2 Um dieses Recht einzulösen, junge
Menschen in die Demokratie einzubinden und ihnen die Chance zu geben, sich demokratisch zu bilden
und mit ihrem Umfeld und der Gesellschaft in den Dialog über Veränderungen und Entwicklungen zu
treten, braucht es geeignete Angebote und Beteiligungsformate. Denn ein zentrales Ziel der Kinder-
und Jugendbeteiligung ist nicht zuletzt „die Förderung des mündigen Bürgers, der politisch
interveniert und sich so in seine eigenen Angelegenheiten einmischt“3.
Eine besondere Bedeutung bei der Umsetzung von Kinder- und Jugendbeteiligung auf lokaler Ebene
kommt der Kommune zu. Hier leben Kinder und Jugendliche mit ihren Familien, besuchen
Einrichtungen, gehen zur Schule und treffen sich mit ihren Freund*innen: „Die Ortsbindung von
Kindern und Jugendlichen ist deutlich größer als die von Erwachsenen, die meist durch Beruf, Lehre
und Studium erhöhten räumlichen Mobilitätszwängen und -chancen ausgesetzt sind. Die Lebenswelt
von Kindern und Jugendlichen ist dagegen wesentlich durch ihren Wohnort geprägt. Dort befinden
sich zumeist ihre Bildungs- und Freizeiteinrichtungen. Ihre selbständige Mobilität wird zudem durch
die kommunale Verkehrsinfrastruktur und den öffentlichen Nahverkehr geprägt.“4
Gemeindeentwicklungs- und Stadtplanungsprozesse brauchen immer eine Perspektivierung auf die
Zukunft, eine Vorstellung von dem, wie die Gemeinde oder Stadt zukünftig aussehen soll. „Diese auf
Potentiale und Szenarien bezogenen Vorstellungen und die dahin führenden Prozesse sind
kommunalpolitisch von großer Bedeutung, sie bedürfen auch der Beteiligung von Kindern und
Jugendlichen. Es braucht eine möglichst bildhafte und erstrebenswerte Vorstellung, wie der
Idealzustand aussehen sollte. Diese Vision […] motiviert für Veränderungs- und Entwicklungsprozesse.
Dies ist wichtig für die Entscheider*innen öffentlicher Belange, des öffentlichen Lebens und der
Politik.“5
Daher gilt: „Kinder und Jugendliche sollten ihre sozialen Räume wirksam mitgestalten und über reale
Konflikte und Probleme mitentscheiden können.“6 Denn die Kinder- und Jugendbeteiligung leistet
1 Vgl. https://recht.nrw.de (07. September 2022)
2 https://www.mkffi.nrw/kinder-und-jugendfoerderplan-2018-2022-des-landes-nordrhein-westfalen (03. März 2022)
3 Stiftung Mitarbeit (Hrsg.). Jugendbeteiligung von Ort. Selbstwirksamkeit und Empowerment junger Menschen. Bonn 2021.
S. 11.
4 Deutsches Kinderhilfswerk e.V. (Hrsg.). Starke Kinder- und Jugendparlamente. Kommunale Erfahrungen und
Qualitätsmerkmale. Berlin 2020. S. 7.
5 Stiftung Mitarbeit (Hrsg.). Jugendbeteiligung von Ort. Selbstwirksamkeit und Empowerment junger Menschen. Bonn 2021.
S. 6.
6 Ebd. S. 8.Seite 6 von 21
3
einen Beitrag dazu, ein lebensweltbezogenes Interesse für das Gemeinwohl zu wecken und ein Umfeld
zu bieten, in dem sich kompetentes demokratisches Verhalten entwickelt.7
Die Leitlinien Bürgerbeteiligung Bonn bilden die Grundlage für alle freiwillig durchgeführten
Beteiligungsprozesse in Bonn und umfassen somit auch die kommunale Kinder- und
Jugendbeteiligung. So heißt es in den Leitlinien zur Bürgerbeteiligung: „Die Bundesstadt Bonn setzt
sich zum Ziel, Bürgerbeteiligung zum selbstverständlichen Teil der politischen Meinungs- und
Entscheidungsfindung zu machen. Alle Bonner Einwohner*innen sind dazu eingeladen, an Prozessen
der Bürgerbeteiligung teilzunehmen. Ein besonderes Augenmerk wird darauf gerichtet, auch Kinder
und Jugendliche sowie behinderte, beeinträchtigte und anders benachteiligte Menschen dafür zu
gewinnen, sich zu beteiligen. […] Ziel ist die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe aller
Menschen, die in Bonn leben.“ Daher gelten die verbindlichen Qualitätskriterien, die für die
Bürgerbeteiligung in Bonn in den Leitlinien festgeschrieben worden sind, sowie die
Bürgerbeteiligungsverfahren – unter Berücksichtigung des Alters und Entwicklungsstandes des Kindes
oder Jugendlichen – auch für die Kinder- und Jugendbeteiligung unserer Stadt. In der Entwicklung,
Verankerung und im Verlauf von Kinder- und Jugendbeteiligungsformaten ist jedoch zu prüfen, ob die
Leitlinien Bürgerbeteiligung erweitert und angepasst werden müssen.
Bereits heute sind Beteiligungsprozesse mit jungen Menschen in Institutionen in der Stadt Bonn, die
für und mit ihnen arbeiten, und in Angeboten für junge Menschen etabliert und unbedingte
Handlungsgrundlage. Dies beginnt bereits unter anderem in Kindertagesstätten, wird in Schulen und
Offenen Ganztagsschulen sowie bei Trägern der Jugendhilfe und Jugendverbänden fortgeführt. In den
Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit beispielsweise ist die Beteiligung von Kindern und
Jugendlichen eines der sechs Prinzipien, die zwingend von allen Einrichtungen umgesetzt werden
müssen. Diese Partizipation im Alltag junger Menschen ist wichtige Voraussetzung für sie, um
o Partizipation und Mitbestimmungsmöglichkeiten nah an ihren Bedürfnissen und
Interessen kennenzulernen,
o in einfachen und alltäglichen Situationen sowohl Selbstwirksamkeit als auch Einfluss- und
Mitbestimmungsmöglichkeiten zu erfahren,
o Grundlagen für komplexere Beteiligungsverfahren im Rahmen der politischen
Beschlussfassung zu erlernen.
Die Stärkung und der Erhalt dieser alltäglichen und unbürokratischen Beteiligungsprozesse ist eine
wichtige Voraussetzung für erfolgreiche Kinder- und Jugendbeteiligung an politischen
Entscheidungsprozessen.
7 Vgl. ebd.Seite 7 von 21
4
2. Ausgangssituation
Am 09. März 2007 fand im Haus der Stadtwerke eine Ideenwerkstatt mit mehr als 80
Teilnehmer*innen zur Kinder- und Jugendbeteiligung statt. Im Mittelpunkt standen die teilnehmenden
Kinder im Alter von 9 bis 12 Jahren und Jugendlichen ab 13 Jahren: „Alle Beteiligten haben zu diesem
Zeitpunkt deutlich gemacht, dass sie sich eine Stärkung der Partizipationsmöglichkeiten von Kindern
und Jugendlichen wünschen.“8 Auf der Basis der Ideenwerkstatt wurde ein „Bonner Modell der Kinder-
und Jugendbeteiligung“ entwickelt und umgesetzt. Als wesentliche Beteiligungsformate wurden
benannt:
o stadtteilbezogene Kinder- und Jugendforen
o Beteiligungs- und Zukunftswerkstätten
o Geh-hin-Beteiligung: Spielplatzpaten/-patinnen setzen sich für die Interessen und
Bedürfnisse der Kinder und Familien vor Ort ein. Sie sind Bindeglied zwischen
Spielplatznutzer*innen und der Verwaltung.
o Nebenbei-Partizipation: Förderung der Mitbestimmung in Kindertagesstätten, Schulen,
Jugendzentren und Vereinen
o Beteiligungsverfahren im Rahmen der Spielplatzgestaltung und Gestaltung von Freiflächen
im öffentlichen Raum
o Indirekte Partizipation durch die Kinder- und Jugendbeauftragte
o Internetportal für Kinder und Jugendliche: www.bonn.de/kinderrechte
Im Oktober 2018 hat der Rat per Beschluss vom 23.10.2018 (Drucksachen-Nr. 1812796) die
Verwaltung dazu aufgefordert, auf Grundlage bisheriger Beteiligungsformate des „Bonner Modells für
Kinder- und Jugendbeteiligung“ und der Festschreibung der „Leitlinien Bürgerbeteiligung Bonn“ Ideen
zum Ausbau der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungsprozessen in Bonn zu
erarbeiten und ein Konzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung zu erstellen, das in den zuständigen
politischen Gremien zu Beratung und Beschluss eingebracht werden soll.
Am 13. März 2021 fand nach einer längeren Vorbereitungszeit ein digitales Jugendbarcamp zur
Kinder- und Jugendbeteiligung in Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Internationale Jugendarbeit
der Bundesrepublik (IJAB) statt. Es nahmen 140 Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren teil. Die
Themen und Inhalte wurden zu Beginn der Veranstaltung gemeinsam mit den Teilnehmenden
festgelegt. Hierzu wurden die Jugendlichen aufgefordert, Formate und Ideen zu sammeln, wie eine
erfolgreiche kommunale Jugendpartizipation gestaltet sein und aus ihrer Sicht erreicht werden
könnte. Darüber hinaus konnten Themen benannt werden, bei denen sie sich zukünftig eine
intensivere Beteiligung wünschen. Die Zusammenführung der Ergebnisse bildeten die Grundlage der
anschließend geführten Diskussion und Empfehlung der hier beschriebenen Handlungsschritte für
Beteiligungsverfahren von Kindern und Jugendlichen und ihrer Umsetzung durch die Stadt Bonn.
Voraussetzung ist aber immer, dass kommunale Kinder- und Jugendbeteiligung sowohl eine
Beteiligung „bottom up“ (bei der Kinder und Jugendliche die Themen setzen) als auch eine Beteiligung
„top down“ (bei der die Verwaltung die Themen vorgibt und regelmäßig zu konkreten Vorhaben
Beteiligungsverfahren initiiert und organisiert) braucht. „Die Verwaltung muss für beide Ansätze offen
sein und dafür passende Verfahren entwickeln.“9
8 Siehe Mitteilungsvorlage zum Bonner Modell der Kinder- und Jugendbeteiligung. Drucksachen-Nr. 1812121.
9 https://www.kinderrechte.de/bundesnetzwerk/positionen/ (02. März 2021)Seite 8 von 21
5
2.1 Ergebnisse des digitalen Jugendbarcamps zur „Kommunalen Kinder- und Jugendbeteiligung“10
Die Teilnehmenden des Jugendbarcamps zur kommunalen Kinder- und Jugendbeteiligung im März
2021 sprachen sich unter anderem für die Einrichtung eines Jugendparlaments aus. Kritisch
diskutierten die Jugendlichen die Funktion und Aufgaben eines solchen Formates der Partizipation.
Dabei herrschte Einigkeit darüber, dass es ein festes kommunales Beteiligungsgremium geben soll.
Festgehalten wurde, dass die Mitglieder eines Kinder- und Jugendparlaments unabhängig von
bestehenden Gruppen und Parteien benannt werden sollen. Fragen beispielsweise zur Bedeutung und
zu den Befugnissen eines solchen Gremiums, zur Anzahl der Mitglieder oder der finanziellen und
personellen Ressourcen für eine gelingende Umsetzung wurden gesammelt und diskutiert. Einigkeit
herrschte darüber, dass diese und weitere Fragen im Vorfeld eines Kinder- und Jugendgremiums mit
Kindern und Jugendlichen, Trägern der Jugendhilfe sowie Vertreter*innen aus der Verwaltung und
Politik geklärt werden müssen, damit ein solches Vorhaben erfolgreich gelingen kann.
Weiter sprachen sich die Jugendlichen für offene, projektorientierte Beteiligungsformen wie
beispielsweise ein digitales Jugendbarcamp aus, um sicherzustellen, dass auch weitere Kinder und
Jugendliche an kommunalen Entscheidungen und Entwicklungen beteiligt werden. Aber auch
Veranstaltungen, Aktionen oder Arbeitsgruppen zu bestimmten Themen wie beispielsweise
Klimaschutz, Digitalisierung, Bildung oder Nahverkehr wurden genannt.
Wichtig war den Teilnehmenden des Jugendbarcamps, dass möglichst viele Kinder und Jugendliche
beteiligt werden, auch jene, die schwerer zu erreichen sind. Nicht alle Kinder und Jugendlichen wollen
in Gremien mitwirken. Bei offenen Beteiligungsformen (wie beispielsweise Kinder- und
Jugendkonferenzen, Zukunftswerkstätten, World Cafés) besteht für eine große Anzahl von Kindern
und Jugendlichen die Möglichkeit, Anregungen und Empfehlungen zu sammeln und diese direkt an die
Politik heranzutragen. Projektbezogene Beteiligung bietet wiederum Kindern und Jugendlichen die
Möglichkeit, an konkreten Projekten und Vorhaben über einen begrenzten Zeitraum mitzuwirken.
„Diese Form wird insbesondere für spezielle Vorhaben (Spielleitplanung, Infrastrukturprojekte) und
jugendspezifische Veranstaltungen genutzt. Beispiele für projektbezogene Beteiligung sind zum
Beispiel Zukunftskonferenzen, Jugendversammlungen, Workshops und Veranstaltungen wie Speed
Debating.“11
Eine Anregung der Jugendlichen war es, das digitale Jugendbarcamp ein- bis zweimal im Jahr
stattfinden zu lassen. Die Jugendlichen selbst erlebten das Barcamp als ein offenes Forum, bei dem
jede und jeder gleichberechtigt war, ein Thema einbringen und die eigenen Erfahrungen und das
eigene Wissen teilen konnte.12 Jedoch muss bedacht werden, dass nicht alle Kinder und Jugendlichen
den Zugang zu digitalen Medien haben und auch nicht immer das nötige Know-How.
Eine weitere Idee war die Einrichtung eines generationenübergreifenden Forums. Der Gedanke
dahinter war, dass junge und ältere Menschen – Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senior*innen –
10 Siehe Anlage „Dokumentation zum Jugendbarcamp ‚Kommunale Jugendbeteiligung‘“ (13. März 2021)
11 https://www.jugendbeteiligung-in-nrw.de/information/beteiligungsformen/ (18. März 2022)
12 „Ein Barcamp […] ist ein offenes Veranstaltungsformat, dessen Inhalte von den Teilnehmer*innen zu Beginn der Veranstaltung selbst
entwickelt und im weiteren Verlauf ausgestaltet werden. Ein Barcamp dient dem Austausch und der Diskussion auf Augenhöhe. Im Treffen
spielen digitale Medien vor allem im Hinblick auf Kommunikations- und Informationskanäle eine besondere Rolle. Auch für Jugendliche und
mit Jugendlichen können Barcamps veranstaltet werden.“ IJAB (Hrsg.). Jugend Barcamp. Leitfaden für ein offenes Veranstaltungsformat.
Bonn 2020. S. 4.Seite 9 von 21
6
ins Gespräch kommen und ein gegenseitiges Verständnis für die Bedürfnisse und Belange der
verschiedenen Generationen unserer Stadt entwickeln. So könnten Foren zu allgemeinen Themen (die
im Vorfeld gesetzt werden) wie beispielsweise ÖPNV, Alltagsrassismus, Digitalisierung durchgeführt
werden oder zu aktuellen Themen zwischen den Generationen dieser Stadt. Ein Dialog zwischen den
Generationen kann dazu beitragen, Vorurteile und Konflikte abzubauen und voneinander zu lernen.
Netzwerke und Tandems aus Jung und Alt zur gegenseitigen Unterstützung können hieraus entstehen.
Weitere Jugendliche haben sich mit der Möglichkeit bzw. dem Recht auf Bürgeranträge (um sich
schriftlich an den Rat oder eine Bezirksvertretung zu wenden, um Anregungen und Beschwerden
vorzubringen) auseinandergesetzt. Dies setzt kein Mindestalter voraus – jede Einwohnerin und jeder
Einwohner, die oder der seit mindestens drei Monaten in Bonn lebt, kann einen solchen Antrag
stellen. Die meisten Kinder und Jugendlichen wissen jedoch nicht, dass es diese Möglichkeit gibt.
Die Jugendlichen nehmen wahr, dass in Bonn zu wenig über kommunale Beteiligungsmöglichkeiten
aufgeklärt wird und diese beworben werden. Um Formen der Kinder- und Jugendbeteiligung
nachhaltig zu etablieren, muss also zunächst ein Bewusstsein bei den Bonner Jugendlichen geschaffen
werden: Jugendliche müssen informiert und kommunale Beteiligungsmöglichkeiten beworben
werden. Die Einrichtung eines Kinder- und Jugendportals könnte hier beispielsweise Abhilfe schaffen
und über Möglichkeiten der kommunalen Beteiligungsstrukturen für Kinder und Jugendliche
informieren – wie es auf dem Portal für Bürgerbeteiligung in Bonn „BONN MACHT MIT!“, hier
vornehmlich auf Erwachsene zielend, bereits geschieht. Darüber hinaus sollen die Kinder und
Jugendlichen die Möglichkeit haben, sich über ihre kommunalen Beteiligungsmöglichkeiten zu
informieren und an stadtgesellschaftlichen Themen aktiv mitzuwirken. Ferner wurde der Wunsch
einer Jugend-App geäußert, die mit dem Jugendportal verknüpft sein sollte. Mit der App soll es für
Kinder und Jugendliche möglich sein, an Umfragen teilzunehmen und weitere Meinungen von Kindern
und Jugendlichen zu Beteiligungsprojekten einzufangen.
Viele Kinder und Jugendliche werden zumeist über digitale Medien erreicht, weswegen Einigkeit auf
dem Jugendbarcamp darüber herrschte, dass es wünschenswert wäre, wenn die Verwaltung prüft, wie
Social Media Plattformen und Messenger-Dienste verwendet und genutzt werden können. Kinder und
Jugendliche hätten so die Möglichkeit, sich zu vernetzen und über Themen beispielsweise aus den
Bereichen Kultur, Schule und Stadtleben auszutauschen. Wichtig war den Jugendlichen, dass die
digitalen Medien altersgerecht, sicher und selbständig von den Kindern und Jugendlichen gebraucht
werden können.
Die Ergebnisse des Jugendbarcamps haben nicht den Anspruch, repräsentativ für alle Kinder und
Jugendlichen dieser Stadt zu sein. Dennoch stellen die Ideen und Anregungen der 140 Jugendlichen,
die teilgenommen haben, ein gutes Meinungsbild für die Etablierung von Beteiligungsprozessen dar.Seite 10 von 21
7
3. Kinder- und Jugendbeteiligung im Verwaltungshandeln verankern
Kinder- und Jugendbeteiligung kann nur erfolgreich gelingen, wenn Politik und Verwaltung Kinder und
Jugendliche an allen Vorhaben teilhaben und ihre Interessen, Bedürfnisse und Meinungen in die
Entscheidungen einfließen lassen und sie so mit einem starken Mandat versehen. Der politische Wille,
Kinder und Jugendliche in die kommunale Politik miteinzubeziehen und zu beteiligen, muss vorhanden
sein, öffentlich vertreten und politisch legitimiert werden. „Verwaltung und Politik sollten Initiative,
Engagement und Führung in der Beteiligungsfrage demonstrieren. Es muss – alles in allem – eine
ehrliche Bereitschaft für eine umfassende Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in die
Kommunalpolitik geben.“13
Ein weiterer entscheidender Faktor für das erfolgreiche Gelingen von Kinder- und Jugendbeteiligung
ist die Wirksamkeitserfahrung: Nur, wenn junge Menschen erleben, dass ihr Handeln eine
Wirksamkeit entfaltet und einen Unterschied macht, werden sie sich nachhaltig beteiligen.
Alle Fachressorts befassen sich mit Themen, die Kinder und Jugendliche heute oder in Zukunft
betreffen. Daher muss oberstes Ziel sein, alle relevanten Vorhaben (Vorhabendefinition gemäß der
Leitlinien Bürgerbeteiligung)14 in Bonn daraufhin zu überprüfen, ob sie die Belange von Kindern und
Jugendlichen betreffen und welche Relevanz und Bedeutung sie für diese haben. Wenn ja, muss
nachvollziehbar entschieden werden, ob und in welcher Form sie beteiligt werden können, sollen oder
müssen. Hierzu bedarf es einer Prüfung durch die jeweiligen Fachämter in Zusammenarbeit mit der
Stabstelle Bürgerbeteiligung.
Ein weiteres Ziel muss es sein, alle Kinder und Jugendlichen zu beteiligen, auch jene, die schwerer zu
erreichen sind. Denn die SINUS-Studie zeigt unter anderem, wie wichtig es ist, jene Jugendlichen
anzusprechen, die sich selbst als (Bildungs-)Verlierer*innen wahrnehmen und abgekoppelt von
gesellschaftlicher Teilhabe sind: „Zwar haben vor allem die bildungsnahen Jugendlichen Interesse an
politischen Themen, aber viele sozial benachteiligte Jugendliche äußerten sich über die konkreten
Beschreibungen von Ungerechtigkeiten, da sie um diese Themen in ihrem Alltag gar nicht
herumkommen.“15
Das bedeutet, dass alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen
und Handicaps beteiligt werden müssen, wie es der Rat zum Thema der inklusiven Bildung in Bonn
vom 08.07.2010 beschlossen hat.16
Die Qualität von Kinder- und Jugendbeteiligung ist immer auch davon abhängig, ob es gelingt, eine
möglichst repräsentative Beteiligung junger Menschen im Hinblick auf Geschlecht, Herkunft,
Hautfarbe, Religion, Beeinträchtigung, soziale Lage, Bildungstand, sexuelle Orientierung etc. zu
erzielen. Denn viele von ihnen erleben Ausgrenzung und Diskriminierung. Andere bangen um ihre
Bleibeperspektive in unserer Stadt. Eine starke Kinder- und Jugendbeteiligung muss daher macht eine
möglichst breite und faire Repräsentation von Kindern und Jugendlichen zu ihrer Gestaltungsaufgabe
machen.
13 Deutsches Kinderhilfswerk e.V. (Hrsg.). Starke Kinder- und Jugendparlamente. Kommunale Erfahrungen und Qualitätsmerkmale. Berlin
2020. S. 51.
14 Vgl. Definition Vorhaben in den Leitlinien Bürgerbeteiligung: C1, S. 14.
15 https://www.bdkj.de/aktuelles/artikel/jugendliche-aus-prekaeren-verhaeltnissen-werden-ausgegrenzt/ (02. März 2021)
16 Beschlussvorlage zur inklusiven Bildung für Bonn. Drucksachen-Nr. 1010622.Seite 11 von 21
8
Nicht alle jungen Menschen wollen und können in Gremien mitwirken. Umso wichtiger ist es, die
Beteiligungsverfahren und -formen flexibel zu gestalten und angemessen gemäß den Interessen und
Bedürfnissen sowie nach Alter und Entwicklungsstand auszuwählen und durchzuführen. Die besten
Wirkungen können erzielt werden, wenn flexibel verschiedene kinder- und jugendgerechte Formate in
möglichst verschiedenen Phasen von Prozessverläufen zum Einsatz kommen.
Beteiligungsverfahren werden immer als Prozess verstanden, die einer Analyse, einer Planung, einer
zielgruppengerechten Umsetzung, einem klar geregelten transparenten Verfahren sowie einer
koordinierten Umsetzung und Evaluation (im Sinne von Bewertung, Veränderung und Nachjustierung)
bedürfen. Das bedeutet unter anderem, dass alle notwendigen Ressourcen sichtbar sein müssen, um
so Ziele, Verfahren und Methoden gemeinsam abzustimmen. So wird die Umsetzung für alle
Akteur*innen verlässlich und klar. Die Beteiligungsverfahren müssen vielfältig sein, einschließlich der
gewählten Methoden, die in der Umsetzung an den jeweiligen Lebenswirklichkeiten von Kindern und
Jugendlichen ausgerichtet werden.
Der zeitliche Rahmen muss vorab geklärt sein: Junge Menschen erleben zeitliche Zusammenhänge
anders. Zeit vergeht langsamer für sie, zurückliegende Dinge sind weiter weg. Sie benötigen für ein
Erfolgserlebnis eine schnelle und direkte Rückmeldung
Evaluationsverfahren sichern die Ergebnisse und bilden die Grundlage einer stetigen
Weiterentwicklung und eines stetigen Weiterlernens.
Die Verankerung von Beteiligungsstrukturen und -verfahren in Leitbildern, Beschlüssen und
Qualitätsstandards führt zur nachhaltigen Sicherung und Berücksichtigung der Interessen und
Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen in allen sie betreffenden Entscheidungen. Darüber hinaus
müssen Beteiligungsstrukturen in Arbeits- und Verfahrensabläufe der Verwaltung bis hin zu
Beschlussverfahren der politischen Gremien integriert und durch entsprechendes Personal gesichert
werden.
3.1 Umsetzung
So vielfältig Kinder und Jugendliche sind, so vielfältig müssen auch die Formate und Methoden der
Beteiligung sein.
Um eine große Wirkung zu erzielen und eine hohe Akzeptanz bei Kindern und Jugendlichen zu
erreichen, muss Kinder- und Jugendbeteiligung, wie bereits beschrieben, als ein Prozess gedacht
werden, der stetig reflektiert, evaluiert und modifiziert sowie an die Bedürfnisse der Kinder und
Jugendlichen angepasst wird. Es bedarf eines bunten Straußes an verschiedenen Formen und
Methoden – und es erübrigt sich die Frage, ob eher projektorientierte und offene Formen der Kinder-
und Jugendbeteiligung oder eher Kinder- und Jugendgremien einen wesentlichen und größeren
Beitrag für eine lebendige und nachhaltige Demokratie leisten. Beides muss gedacht, konzipiert und
umgesetzt werden. „Auch wenn die große Bedeutung der offenen und projektorientierten
Beteiligungsformate für die engagierten Kinder und Jugendlichen unverändert gilt, bedürfen sie der
Ergänzung durch die Formate wie die kommunalen Kinder- und Jugendgremien, die in der Regel die
Einbettung in eine verlässliche kommunale Beteiligungskultur gezielter angehen können.“17
17 Deutsches Kinderhilfswerk e.V. (Hrsg.). Starke Kinder- und Jugendparlamente. Kommunale Erfahrungen und Qualitätsmerkmale. Berlin
2020. S. 9.Seite 12 von 21
9
Projektorientierte und offene Formen sind die am weitesten verbreiteten Beteiligungsangebote von
Kommunen an Kinder und Jugendliche. „Die damit verbundenen Lernchancen und
Selbstwirksamkeitserfahrungen sind hinlänglich bekannt und nicht zu unterschätzen. Sie entsprechen
in ihren zeitlichen und thematischen Beschränkungen zudem auch dem verstärkten Zeitdruck, dem
sich junge Menschen nicht zuletzt durch die Verdichtung und Ausweitung der Bildungsangebote
(Ganztag) ausgesetzt sehen.“18 Ein weiterer Vorteil der projektorientierten und offenen Formen ist,
„dass sie auch mit überschaubarem Ressourcenaufwand an Personal und professionellem Know-How
in aller Regel sehr gut funktionieren.“19 Jedoch haben diese Formate auch ihre Grenzen. So bieten sie
beispielweise nicht immer genügend Raum für längerfristige und kumulative Lernprozesse und „sind
oft neben den Regelstrukturen angesiedelt und lassen diese meist unverändert.“20
Repräsentative Beteiligungsformate dagegen– wie Kinder- und Jugendparlamente oder Kinder- und
Jugendbeiräte – „zielen als institutionalisierte und kontinuierliche Form der Interessenvertretung mit
einem breiten thematischen Mandat auf garantierte Zugänge zur Kommunalpolitik und
Kommunalverwaltung ab. Sie haben den Auftrag und die institutionelle Legitimation, die vielfältigen
Interessen von Kindern und Jugendlichen zu bündeln und dabei zwischen den unterschiedlichen und
zuweilen divergierenden Interessen zu vermitteln. Auch wenn der Grad der Einbindung in die Arbeit
von Kommunalparlamenten oder Kinder- und Jugendhilfeausschüssen unterschiedlich ausfällt, bieten
Kinder- und Jugendgremien die Chance, Kommunalpolitik in ihrer Breite kennenzulernen und zu
beeinflussen.“21 Klar ist aber auch, dass diese Beteiligungsformate wesentlich höhere Ansprüche an
alle Beteiligten stellen und deutlich mehr dauerhafte Unterstützung benötigen. Schaffen sie es, Kinder
und Jugendliche in ihrer hier bereits beschriebenen Vielfalt zu beteiligen, könnten sie durchaus Vorbild
sein für Erwachsene.
18 Ebd. S. 8.
19 Ebd. S. 9.
20 Ebd.
21 Ebd.Seite 13 von 21
10
4. Voraussetzungen22
4.1 Haltung
Die Haltung der erwachsenen Akteur*innen zur Kinder- und Jugendbeteiligung ist ein entscheidender
Erfolgsfaktor. Kinder- und Jugendbeteiligung gelingt nur dann, wenn der politische Wille vorhanden ist
und alle Erwachsenen die Bereitschaft zur interdisziplinären, intergenerativen und respektvollen
Kooperation mitbringen. Verwaltung und Politik in Bonn müssen sich den folgenden Prinzipien
verpflichtet fühlen:
o Die Kommunalpolitik in Bonn hat den ernsthaften Willen zur Umsetzung von Kinder-
und Jugendbeteiligung artikuliert und in den Leitlinien Bürgerbeteiligung Bonn
festgeschrieben.
o Kinder und Jugendliche sind in ihrer Vielfalt willkommen und werden respektiert
o Die Wünsche und Forderungen der Kinder und Jugendlichen als Expert*innen in
eigener Sache werden in Bonn ernstgenommen.
o Innerhalb von Verwaltung und Politik werden Haltung und Bewusstsein dafür
entwickelt, dass Kinder- und Jugendbeteiligung ein Querschnittsthema im
kommunalen Alltag ist und interdisziplinäres Zusammenwirken benötigt. Nur in guter
Zusammenarbeit aller beteiligten Akteur*innen aus Politik, Verwaltung, Schule,
Kinder- und Jugendhilfe sowie Verbänden und Vereinen kann Kinder- und
Jugendbeteiligung umgesetzt werden und gelingen.
o Verwaltung und Politik arbeiten in Beteiligungsprozessen abgestimmt und kooperativ
zusammen.
o Beteiligungsprozesse werden von allen Beteiligten als Lernprozesse verstanden, in
denen Fehler passieren können und dürfen.
o Das ehrenamtliche Engagement von Kindern und Jugendlichen wird anerkannt,
wertgeschätzt und unterstützt. Dies drückt sich unter anderem in der Kommunikation
mit ihnen und in der Öffentlichkeit aus.
4.2 Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen
Die Interessen und die Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen werden aufgegriffen und bei der
Umsetzung von Beteiligungsprozessen berücksichtigt. Kinder und Jugendliche werden umso bereiter
sein, sich zu beteiligen, mitzuwirken und ihre Zeit zu investieren, je direkter der
Beteiligungsgegenstand das eigene Lebensumfeld und die eigene Lebenswelt berührt. Sie sind, wie
oben beschrieben, an allen relevanten Vorhaben dieser Stadt zu beteiligen. Für die Umsetzung
bedeutet dies:
o Durch die frühzeitige Einbindung von Kindern und Jugendlichen werden
Beteiligungsprozesse entwickelt, die sich an den Lebenswelten der Zielgruppe orientieren
und sich nicht ausschließlich an den Maßstäben der Erwachsenenwelt messen.
o Es müssen alle Kinder und Jugendlichen erreicht und beteiligt werden. Dies wird durch die
Zusammenarbeit unter anderem mit Kindertagesstätten, Schulen und offenen
Ganztagsschulen, Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit, Jugendverbänden und dem
Kinder- und Jugendring Bonn, Trägern der freien Jugendhilfe, Vereinen und Akteur*innen
22 Siehe auch die Qualitätsstandards für Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend. https://www.bmfsfj.de/resource/blob/94118/c49d4097174e67464b56a5365bc8602f/kindergerechtes-deutschland-broschuere-
qualitaetsstandards-data.pdf (8. September 2022)Seite 14 von 21
11
rund um das Thema Vielfalt, den Quartiersmanagements sowie Multiplikator*innen der
außerschulischen Bildungsarbeit erreicht.
o Die Verfahren und die Zeitpläne müssen auf die Alltags- und Lebensabläufe von Kindern
und Jugendlichen abgestimmt werden. Hierzu bedarf es des Know-Hows von
pädagogischen Fachkräften, die die Lebenswelt der jungen Menschen kennen und
einschätzen können. Denn deren Lebenswelt ist ebenso in permanentem Wandel wie ihre
Prioritäten und Interessen (anders als bei Erwachsenen). Um dem Rechnung zu tragen,
müssen die Beteiligungsprozesse überschaubar sein. Zwischenergebnisse müssen genauso
wie die Entscheidungs- und Umsetzungsdauer kommuniziert und transparent gemacht
werden, um Kinder und Jugendliche im laufenden Prozess nicht zu verlieren.
o Kinder und Jugendliche müssen entsprechend ihrer individuellen Voraussetzungen
beteiligt werden. Es muss im Vorfeld berücksichtigt werden, welche Beteiligungsform
entsprechend der individuellen Voraussetzungen der jeweils angesprochenen Zielgruppe
gewählt wird.
4.3 Gemeinsames Beteiligungsverständnis23
Unter allen beteiligten Akteur*innen ist von Beginn an geklärt, wie Beteiligung konkret verstanden
wird. Es werden Vereinbarungen zur Reichweite und Verbindlichkeit der Ergebnisse getroffen und
festgehalten. Kriterien dafür sind:
o Im Vorfeld muss sowohl politisch als auch innerhalb der Verwaltung geklärt und
verbindlich festgelegt sein, welche Reichweite Beteiligungsprozesse von Kindern und
Jugendlichen in Bonn haben sollen.
o Es muss allen beteiligten Akteur*innen klar sein, welche Instrumente der Beteiligung es
gibt, welche Beteiligung vorgesehen ist und welche Einflussmöglichkeiten für Kinder und
Jugendliche im Bezug zum konkreten Beteiligungsvorhaben bzw. -verfahren tatsächlich
bestehen.
o Einschränkungen und Vorfestlegungen sind deutlich formuliert und bekannt.
o Zu Beginn eines Prozesses müssen klare Verabredungen getroffen werden, wie mit den
Ergebnissen aus der Beteiligung umgegangen wird. Dies, wie auch der Zeitplan des
Vorhabens, wird transparent allen Beteiligten kommuniziert.
o Alte Konflikte, ungeklärte Interessenlagen oder negative Vorerfahrungen werden im
Vorhinein identifiziert, da diese sich störend auswirken können.
4.4 Wissen und Qualitätsentwicklung
Beteiligung braucht Wissen, Lernräume und Weiterbildungsangebote. Gemeinsame Aus- und
Weiterbildung aller beteiligten Akteur*innen stärkt das Netzwerk der Kinder- und Jugendbeteiligung,
qualifiziert und trägt so zum Gelingen bei. Um professionell zu handeln, werden alle Prozesse
evaluiert, dokumentiert und Gelingendes weitergegeben. Erforderlich dafür ist:
o Grundlegendes Wissen zur Gestaltung von Beteiligungsprozessen ist in der Verwaltung
vorhanden oder wird bei Bedarf durch Weiterbildungsangebote erschlossen.
o Kinder und Jugendliche werden mit Unterstützung von Jugend(bildungs-)arbeit,
Bildungsträgern und aus der Kommunalpolitik und -verwaltung unterstützt, begleitet und
(weiter-)gebildet.
23 Siehe Leitlinien Bürgerbeteiligung Bonn 2014.Seite 15 von 21
12
o Innerhalb der Verwaltung arbeiten Beteiligungsexpert*innen mit Expertise zu
Lebenswelten Bedarfen, Bedürfnissen und Interessen junger Menschen.
4.5 Kommunikations- und Informationsmanagement
Damit Kinder und Jugendliche sich grundsätzlich an allen Prozessen und Vorhaben beteiligen können,
müssen Informationen altersgerecht aufgearbeitet, Anliegen und Ideen rechtzeitig kommuniziert,
Entscheidungsverläufe transparent und nachvollziehbar gestaltet werden. Kinder und Jugendliche
brauchen eine Rückmeldung, welche Wirkungen ihre Meinungen, Ideen und Anregungen auf
politische Vorhaben haben. Transparent muss ihnen dabei immer wieder der Spagat zwischen
Beteiligung (im Sinne einer aktiven Mitgestaltung des Stadtlebens) auf der einen Seite und
repräsentativer Demokratie auf der anderen Seite verdeutlicht werden. Daher ist es wichtig und
unverzichtbar, beteiligte Kinder und Jugendliche regelmäßig zu informieren, welche Resultate und
Wirkungen erzielt werden konnten. Hier sind Strukturen zu implementieren, die Informationen und
Ergebnisse zuverlässig, kontinuierlich und adressat*innengerecht an die beteiligten Kinder und
Jugendlichen weiterleiten. Frustrationen in Beteiligungsverfahren entstehen vor allem durch
Intransparenz und mangelnde Kommunikation. Kriterien dafür sind:
o Junge und ältere Expert*innen aus Bonn helfen dabei, Informationen kinder- und
jugendgerecht zu gestalten und zu verteilen.
o In allen Beteiligungsverfahren gelingt es, Themen aus Kommunalpolitik und -verwaltung so
darzustellen, dass Kinder und Jugendliche verstehen können, worüber geredet und
entschieden wird. Zur Unterstützung werden bei gemeinsamen Beteiligungsverfahren wie
beispielsweise bei generationsübergreifenden Foren Expert*innen als Moderationen
eingesetzt, die zwischen den verschiedenen Kommunikationsebenen vermitteln und
„übersetzen“.
4.6 Netzwerke
Eine stabile Kooperation zwischen Politik, Verwaltung, Schulen, Trägern der freien Jugendhilfe und
weiteren Organisationen der Jugend(bildungs)arbeit ist unumgänglich für einen nachhaltigen Aufbau
von Beteiligungsstrukturen. Zusammen gelingt es, Kommunikationszugänge und -wege sowie
Beteiligungsformate zu entwickeln, die alle Kinder und Jugendlichen erreichen, informieren und
motivieren. So können beispielsweise durch die gute Zusammenarbeit mit Schulen kommunale
Themen in den Schulalltag transportiert und Beteiligungsprozesse angestoßen werden. Durch die
Einbeziehung der Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit und der Jugendverbände können Kinder
und Jugendliche außerhalb formaler Bildungssettings erreicht werden. Dies bedeutet:
o Die Akteur*innen kooperieren gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen in festen
Netzwerkstrukturen, entwickeln eine gemeinsame Haltung und stimmen Verfahren ab,
um Beteiligungsprozesse gemeinsam zu verstetigen.
o Die verwaltungsinterne Zusammenarbeit funktioniert fachgebietsübergreifend erfolgreich.
Vertrauen in die Kompetenzen anderer Fachbereiche und der lokalen Akteur*innen ist
vorhanden.
4.7 Personal
Langfristige Planungs- und Dialogverfahren brauchen eine dauerhafte und zentrale Koordination, die
fachübergreifend in der Verwaltung verankert und eng angebunden an Politik und Strukturen der
Kinder- und Jugendhilfe ist. Kriterien dafür sind:Seite 16 von 21
13
o Erwachsene Akteur*innen aus Verwaltung, Politik, Schulen und den Angeboten und
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind für Kinder und Jugendliche in
Beteiligungsprozessen für Fragen und Anliegen junger Menschen ansprechbar.
o Alle Kinder- und Jugendbeteiligungsverfahren in Bonn werden durch feste, qualifizierte
und neutrale Ansprechpartner*innen aus Verwaltung begleitet. Für eine wirksame
Umsetzung ist die Unterstützung erwachsener Personen notwendig, die hauptamtlich
aktiv und professionell sind. „Sie unterstützen die Einbindung in die Arbeit des Stadtrates,
vermitteln Grundkenntnisse über die kommunalpolitische Praxis, helfen bei der
Gremienarbeit, moderieren bei Streitfällen, unterstützen die Öffentlichkeitsarbeit, sorgen
mit dafür, dass die Impulse in den kommunalen Entscheidungsgremien und der lokalen
Öffentlichkeit ankommen und zeitnah wirksam werden bzw. unterstützen die zügige
Umsetzung von Projekten und Vorhaben.“24
4.8 Finanz- und Sachressourcen
Die qualitativ gute Umsetzung von Beteiligungsprozessen braucht finanzielle und materielle
Ressourcen für die Begleitung von Gremien und die Umsetzung von Projekten, Veranstaltungen und
Öffentlichkeitsarbeit. Das bedeutet:
o Es werden ausreichende Haushaltmittel (jährliches Budget) bereitgestellt.
o Bonn stellt kostenlos Räume und Material für die Beteiligungsarbeit zur Verfügung und
unterstützt durch eigene Kompetenzen und Ressourcen.
o Netzwerk- und Kooperationspartner*innen stellen Räume, Veranstaltungstechnik und ihr
Know-How (Moderation und Mediation) zur Verfügung.
4.9 Öffentlichkeitsarbeit
Beteiligungsprozesse für Kinder und Jugendliche brauchen eine gute und zeitgemäße multimediale
Öffentlichkeitarbeit in kinder- und jugendgerechter Sprache und Form, um eine große Breite von
Kindern und Jugendlichen zu erreichen und weitere Beteiligungsmöglichkeiten zu eröffnen.
Erforderlich dafür ist:
o Über die Homepages www.bonn.de und www.bonn-macht-mit.de werden regelmäßig leicht
zu findende Informationen zu Kinder- und Jugendbeteiligungsprozessen veröffentlicht.
o Kinder und Jugendliche haben über die Verwaltung die Möglichkeit, Formen der eigenen
Öffentlichkeitsarbeit zu entwickeln und zu nutzen.
o Die Verwaltung prüft den Einsatz von Social Media Plattformen und Messenger-Diensten, um
auf eine lebensweltnahe Kommunikationsebene mit jungen Menschen zu gelangen.
o Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die in Beteiligungsstrukturen aktiv sind, bilden sich
gemeinsam fort, um grundsätzliche Beteiligungsstrukturen in Bonn und zielgruppengerechte
Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit kennen und nutzen zu lernen.
4.10 Fehlerfreundlichkeit
Kinder- und Jugendbeteiligung ist auch immer ein Lernort selbstbestimmten Lernens. Es muss möglich
sein, Fehler zu machen und sie zu korrigieren, ohne dass die Kinder und Jugendlichen in der
öffentlichen Wahrnehmung abgewertet werden. „Der Rat, die Ausschüsse, die politische und die
Verwaltungsführung sollten Such- und Experimentierphasen der Kinder und Jugendlichen tolerieren
24 Deutsches Kinderhilfswerk e.V. (Hrsg.). Starke Kinder- und Jugendparlamente. Kommunale Erfahrungen und Qualitätsmerkmale. Berlin
2020. S. 52.Seite 17 von 21
14
und bereit sein, das Risiko von Fehlern und Fehlschlägen in Kauf zu nehmen und sie konstruktiv
aufzuarbeiten.“25
5. Erste Handlungsschritte für die Stadt Bonn
Im Folgenden werden erste Handlungsschritte zur Etablierung einer kommunalen Kinder- und
Jugendbeteiligung im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention (Kinder an allen sie betreffenden
Angelegenheiten zu beteiligen, ihre Meinung zu hören und angemessen zu berücksichtigen) und zur
Verankerung der Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadt Bonn im kommunalen
Verwaltungshandeln genannt und beschrieben. Dabei sind Kinder und Jugendliche zukünftig bei allen
großen Vorhaben dieser Stadt wie beispielsweise Klimaneutrales Bonn 2035, Mobilitätswende, digitale
Transformation oder soziale Gerechtigkeit mitzudenken und aktiv einzubeziehen. Es ist notwendig,
dass sich die Akteur*innen der Kinder- und Jugendbeteiligung (die Kinder und Jugendlichen selbst, die
Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe, die Jugendverbände, das Amt für Kinder, Jugend und
Familie, das Amt für Integration und Vielfalt, die Programmkoordination „Kinderfreundliche
Kommune“ sowie die Stabsstelle Bürgerbeteiligung) vernetzen, zusammenarbeiten, Ressourcen
nutzen und gezielte Absprachen zur Umsetzung der kommunalen Kinder- und Jugendbeteiligung im
Sinne aller Kinder und Jugendlichen treffen. Die bestehenden Strukturen der Kinder- und
Jugendbeteiligung in Bonn müssen dabei gestärkt und unterstützt sowie vorhandene
Beteiligungsformen fortgeführt und weiterentwickelt werden.
Unter Einbezug der Ergebnisse des Jugendbarcamps zur „Kommunalen Jugendbeteiligung“, einer
anschließenden Auseinandersetzung und Prüfung, werden im folgenden Handlungsschritte zur
Etablierung einer kommunalen Kinder- und Jugendbeteiligung an politischen Entscheidungsprozessen
vorgeschlagen. Wichtig ist, dass diese realistisch realisierbar sind, zeitnah umgesetzt und mit Leben
gefüllt werden. Die Ideen, Vorschläge und Wünsche der Jugendlichen aus dem Jugendbarcamp, die
hier beschrieben wurden, gehen weit über die vorgeschlagenen Handlungsschritte hinaus. Sie dürfen
nicht verlorengehen und sind weiterhin auf ihre Umsetzbarkeit zu prüfen. Politische
Beteiligungsprozesse von Kindern und Jugendlichen bedeuten immer auch stetige Weiterentwicklung.
So wird beispielsweise in naher Zukunft der Aktionsplan der Kinderfreundlichen Kommune vorliegen,
Erkenntnisse aus gemachten Erfahrungen gewonnen werden und weitere Ideen aus
Beteiligungsverfahren entstehen. Kinder- und Jugendbeteiligung im Verwaltungshandeln und an
politischen Entscheidungsprozessen in Bonn wird stetig weiterentworfen und fortgeschrieben. Erste
konkrete Schritte sind:
1. Die Leitlinien Bürgerbeteiligung Bonn werden zeitnah bezüglich der Kinder- und Jugendbeteiligung
an politischen Entscheidungsprozessen erweitert und fortgeschrieben.
2. Ein Leitfaden zur Kinder- und Jugendbeteiligung an politischen Entscheidungsprozessen für die
Verwaltung wird bis Ende 2023 entwickelt. Hier sollen Antworten auf die Fragen, warum es eine
Kinder- und Jugendbeteiligung im Verwaltungshandeln und an Entscheidungsprozessen braucht
und welchen Mehrwert sie hat, gegeben werden. Voraussetzungen, Instrumente und Methoden
der Kinder- und Jugendbeteiligung sollen hier beschrieben sein.
25 Ebd. S. 55.Seite 18 von 21
15
3. Die jeweiligen Vorhabenblätter der Vorhabenliste26 werden sofort um den Schritt der Überprüfung
erweitert, inwiefern Kinder und Jugendliche im Beteiligungsprozess/-verfahren beteiligt werden.
Hierzu müssen die jeweiligen Fachämter kurz beschreiben, wie sie die Kinder und Jugendlichen
erreichen und beteiligen wollen. Wenn keine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
vorgesehen ist, muss eine Begründung durch das jeweilige Fachamt erfolgen.
4. Die Stabstelle Bürgerbeteiligung hat die Aufgabe, in allen Belangen der Beteiligung von Kindern
und Jugendlichen an Entscheidungsprozessen in der Verwaltung zu beraten, konzeptionell zu
begleiten und die Qualität der Beteiligungsverfahren zu evaluieren und weiterzuentwickeln.
5. Es wird ein fester Arbeitskreis „Kinder- und Jugendbeteiligung“ zur Evaluation aller
Beteiligungsprozesse von Kindern und Jugendlichen und zur Sicherung und stetigen
Weiterentwicklung der kommunalen Kinder- und Jugendbeteiligung eingerichtet. Der Arbeitskreis
wird von der Stabstelle Bürgerbeteiligung eingerichtet und geleitet. Angehören sollen dem
Arbeitskreis zunächst die am bisherigen Prozess beteiligten Akteur*innen der Kinder- und
Jugendbeteiligung.
6. Ein Netzwerk wird geschaffen, um die Kinder- und Jugendbeteiligung in der Breite der
Stadtgesellschaft zu verankern.
7. Ein digitales Jugendportal zur Kinder- und Jugendbeteiligung an politischen
Entscheidungsprozessen wird eingerichtet, die kinder- und jugendgerecht gestaltet ist. Dieses
kann als Unterseite der Website www.bonn-macht-mit.de angelegt werden. So kann zugleich eine
Querverbindung zu Beteiligungsformen zielend auf Erwachsene und damit eine
generationenübergreifende Durchlässigkeit innerhalb der kommunalen Bürgerbeteiligung erreicht
werden.
8. Die Verwaltung klärt, wie Social Media Accounts genutzt werden können. Kinder und Jugendliche
werden am ehesten erreicht und beteiligen sich, wenn die Möglichkeit gegeben ist, ihnen auf den
von ihnen benutzen sozialen Netzwerken zu begegnen und sie sich dort austauschen können.27
9. Gemeinsam mit den Akteuer*innen der Kinder- und Jugendbeteiligung sollen Kinder und
Jugendliche über ihre Mitwirkungsmöglichkeiten (wie beispielsweise das Stellen von
Bürgeranträgen) beraten und aufgeklärt werden. Informations- und Beratungsangebote werden
ausgebaut und sichtbar gemacht. Anstoß hierzu gibt der Arbeitskreis Kinder- und
Jugendbeteiligung (siehe oben).
10. Der Beirat Bürgerbeteiligung wird pro Stadtbezirk um einen Jugendlichen zwischen 13 und 17
Jahren erweitert. Zusätzlich wird pro Stadtbezirk ein Jugendlicher zwischen 13 und 17 Jahren als
Vertretung benannt. Die Auswahl der Jugendlichen erfolgt auf Grundlage einer repräsentativen
Zufallsauswahl und soll regelmäßig (beispielsweise nach einem Jahr) erfolgen. Die Jugendlichen
werden vom Arbeitskreis „Kinder- und Jugendbeteiligung“ (siehe oben) unterstützt und begleitet.
Nach einem Jahr soll evaluiert werden, inwiefern die Jugendlichen sich im Beirat Bürgerbeteiligung
einbringen und die Interessen der Kinder und Jugendlichen in der Vorbereitung, Umsetzung und
26 „Auf die Vorhabenliste werden alle Vorhaben der Bundesstadt Bonn gesetzt, bei denen potentiell ein Beteiligungsverfahren durchgeführt
werden könnte. Zu jedem Vorhaben wird vermerkt, ob Bürgerbeteiligung vorgesehen ist und wenn ja, ob ein standardisiertes oder
komplexes Verfahren geplant ist.“ Leitlinien Bürgerbeteiligung Bonn 2014. S. 14.
27 Instagram, Snapchat und TikTok sind Beispiele von Social-Media-Apps, die von Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 19 Jahren häufig
genutzt werden. Vier von fünf Jugendlichen haben nach der JAMES-Studie 2020 ein Kundenkonto bei mindestens einer solchen App. „Am
häufigsten nutzen Jugendliche soziale Netzwerke, um Fotos anzuschauen und Beiträge Anderer zu liken. Ebenfalls gerne werden Profile von
Freunden besucht, Chatfunktionen genutzt, Nachrichten versendet und eigens Fotos gepostet. Auch als Informationsquelle spielen soziale
Medien für Jugendliche eine Rolle.“ https://www.jugendundmedien.ch/digitale-medien/soziale-medien (02. April 2022)Seite 19 von 21
16
Nachbereitung von Bürgerbeteiligungsprozessen vertreten konnten. Anhand der Ergebnisse der
Evaluation muss das Format weiterentwickelt und an die Bedürfnisse der Jugendlichen angepasst
werden.
Dies sind erste Handlungsschritte zu einer erfolgreichen Kinder- und Jugendbeteiligung im
Verwaltungshandeln und an politischen Entscheidungsprozessen in Bonn. Um dem Anspruch gerecht
zu werden, dass die Stadt Bonn eine Kinder- und Jugendbeteiligung, sowohl „top down“ als auch
„bottom up“ (bei der die Kinder und Jugendlichen ihre Themen setzen und einbringen können) lebt
und umsetzt, muss dieses Konzept ständig weiterentwickelt und zukünftig um weitere
Vorgehensweisen ergänzt werden. Hierzu wird der Arbeitskreis „Kinder- und Jugendbeteiligung“ (siehe
oben) regelmäßig berichten und weitere Handlungsschritte vorschlagen.Seite 20 von 21
17
6. Anhang
Dokumentation „Digitales Jugendbarcamp zum Thema ‚Kommunale Jugendbeteiligung‘ 13. März 2021
(pdf)
Leitlinien Bürgerbeteiligung (pdf)
Quellen
Deutsches Kinderhilfswerk e.V. (Hrsg.). Starke Kinder- und Jugendparlamente. Kommunale
Erfahrungen und Qualitätsmerkmale. Berlin 2020.
Beschlussvorlage zur inklusiven Bildung für Bonn. Drucksachen-Nr. 1010622.
Mitteilungsvorlage zum Bonner Modell der Kinder- und Jugendbeteiligung. Drucksachen-Nr.
1812121.
Leitlinien Bürgerbeteiligung Bonn. Bonn 2014.
IJAB (Hrsg.). Jugend Barcamp. Leitfaden für ein offenes Veranstaltungsformat. Bonn 2020.
Stiftung Mitarbeit (Hrsg.). Jugendbeteiligung von Ort. Selbstwirksamkeit und Empowerment junger
Menschen. Bonn 2021.
https://www.bdkj.de/aktuelles/artikel/jugendliche-aus-prekaeren-verhaeltnissen-werden-
ausgegrenzt/ (02. März 2021)
https://www.kinderrechte.de/bundesnetzwerk/positionen/ (02. März 2021)
https://www.mkffi.nrw/kinder-und-jugendfoerderplan-2018-2022-des-landes-nordrhein-
westfalen (03. März 2022)
https://www.jugendbeteiligung-in-nrw.de/information/beteiligungsformen/ (18. März 2022)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2320021205103438063 (29. März 2022)
https://www.jugendundmedien.ch/digitale-medien/soziale-medien (02. April 2022)
https://www.bochum.de/Referat-fuer-politische-Gremien-Buergerbeteiligung-und-
Kommunikation/JugendDialog (07. April 2022)
https://www2.duisburg.de/micro2/jugendliche/medien/bindata/Flyer_Kuemmerer.pdf (07. April
2022)
https://recht.nrw.de (07. September 2022)Seite 21 von 21

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Datenstand: 02.11.2026, 18:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de