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222014 · Beschlussvorlage

Weiterführung des JOBWÄRTS-Programms - Vergaben 2023

Nummer
222014
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
20.10.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 27.10.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 26.10.2022 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
222014
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Weiterführung des JOBWÄRTS-Programms -
Vergaben 2023
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 26.10.2022 Empfehlung
Rat 27.10.2022 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Aktuell konnte aufgrund der ausstehenden Haushaltsberatungen des Rhein-
Sieg-Kreises noch keine Vereinbarung über die gemeinsame Fortsetzung des
JOBWÄRTS-Programms gefasst werden. Um eine Weiterführung der
laufenden JOBWÄRTS-Maßnahmen sicherzustellen, müssen zeitnah Aufträge
vergeben werden.
Hierzu benötigt es die Freigabe des Stadtrats, schon im Herbst 2022 Aufträge
vergeben zu dürfen, bevor der Projektpartner die Weiterführung seinerseits
entscheidet. Die internen Abstimmungen konnten erst jetzt abgeschlossen
werden. Können die Aufträge nicht zeitnah vergeben werden, ist eine
Weiterführung der genannten Maßnahmen nicht mehr möglich bzw. die
Programmsteuerung für die Zukunft nicht gesichert.
Beschlussvorschlag
Um die kontinuierliche Weiterführung des JOBWÄRTS-Programms
sicherzustellen, wird die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Vergaben
bereits vor Abschluss der Kooperationsvereinbarung mit dem Rhein-Sieg-Kreis
zu tätigen.
Dies geschieht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Doppelhaushaltes
2023/2024 sowie unter Beachtung der Regelungen des § 82 I GO zur
vorläufigen HH-Führung.
Begründung
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat am 09.06.2022 folgenden Beschluss
(220492-01) gefasst:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Programm JOBWÄRTS gemeinsam mit
dem Rhein-Sieg-Kreis über das Jahr 2022 hinweg zunächst für zwei weitere
Jahre fortzusetzen. Dabei sollen 50% der hierfür entstehenden Kosten aufSeite 1 von 4
Seite 2
Basis der verlängerten Kooperationsvereinbarung vom Rhein-Sieg-Kreis (s.u.
Beschlussziffer 5) refinanziert werden. Gegen Ende des Zeitraums wird das
Programm evaluiert und dann über eine weitere Fortsetzung entschieden.
(...)
5. Die Verwaltung wird ermächtigt, die abgeschlossene
Kooperationsvereinbarung zur Programmdurchführung und zur Deckung der
Personal- und Sachkosten mit dem Rhein-Sieg-Kreis zu verlängern. Eine
entsprechende Erklärung des Rhein-Sieg-Kreises ist Voraussetzung
dieses Beschlusses.
(Die weiteren Beschlusspunkte können der beigefügten Anlage entnommen
werden.)
Aktuell ist mit Abschluss einer Kooperationsvereinbarung erst nach Abschluss
der anstehenden Haushaltsberatungen des Rhein-Sieg-Kreises am Ende des
Jahres auszugehen. Es wurde aber noch einmal von der Verwaltung des
Rhein-Sieg-Kreises bestätigt, dass der Rhein-Sieg-Kreis weiterhin zu einer
Fortsetzung des erfolgreichen Gemeinschaftsprogramm steht und die
entsprechenden Mittelansätze in den Haushaltsansätzen eingebracht wurden.
Von Seiten der Verwaltung müssen zeitnah Aufträge vergeben werden, um
eine Weiterführung der laufenden Maßnahmen im Programm JOBWÄRTS
sicherzustellen. Hierbei handelt es sich in erster Linie um die Bereitstellung von
Zweirädern für die Testwochen. Für die Pedelecs besteht ein Vertrag mit dem
Dienstleister bis Ende 2022. In der Ausschreibung wurde damals eine
Verlängerungsoption für 2023 aufgeführt, die bis spätestens Anfang November
angemeldet werden kann. Falls das nicht geschieht, wird der Dienstleister die
Räder anderweitig verwenden, was bedeuten würde, dass eine neue öffentliche
Ausschreibung gestartet werden müsste. Bei den aktuellen Lieferzeiten für
Zweiräder von mehreren Monaten ist eine Durchführung der Testwochen
nächstes Jahr damit also realistisch nicht mehr möglich.
Die Kosten für die Beauftragung des Dienstleisters zur Weiternutzung der zur
Verfügung gestellten Räder inkl. Transport, Wartung und Equipment würde die
Bundesstadt Bonn max. 200.000€ kosten.
Zusätzlich muss im Dezember der Auftrag zur Programmsteuerung vergeben
werden, damit das Programm ab Januar weiter betreut werden kann. Um die
Kontinuität zu sichern, soll der Auftrag hierfür erst einmal bis Ende Juni 2023
vergeben werden und dann, sobald der Beschluss des Rhein-Sieg-Kreises
vorliegt, verlängert werden. Hierfür sind pro Halbjahr 2023 jeweils 50.000€
vorgesehen.
Die Finanzierung der Folgekosten für die Pedelecs ist mit der vorhandenen
Mittelbindung 5200106780 bereits ausreichend abgedeckt. Für die Kosten für
die Programmsteuerung sind auf der Haushaltsstelle IA 6102002 (JOBWÄRTS)
noch ausreichend Mittel verfügbar. Die Verwaltung ist außerdem zurzeit in
Gesprächen mit dem Landesverkehrsministerium zur Förderfähigkeit dieser
Maßnahmen.Seite 2 von 4
Seite 3
Kosten bei 3 Stellen ohne Förderung Bund/Land
Für die nächsten Jahre werden folgende Kosten (brutto) für Personal,
Beratung und Durchführung der Mobilitätskampagnen veranschlagt:
Finanzielle Auswirkungen:
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
2023
Betrag
EUR
Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch
bereitzustellen Deckung
Auszahlungen/
Aufwendungen
(Personalkosten +
Sachkosten ohne
Berücksichtigung der
Einnahmen) 1.284.266 2023
davon
Sachaufwand 1.034.250
161001207/
Innenauftrag
6102002,
Fipo.
72.1000 2023
davon Personal-
aufwand bei 3
Stellen 250.016
Etatisierung
bei Amt 10,
Fipo.
70.1000 2023
Einzahlungen /
Erträge
Beiträge
teilnehmende
Arbeitgebende 256.043
161001207/
Fipo.
61.1000,
Sachkonto
414700 u. a. 2023
Erstattung
Projektpartner
RSK (50%) 514.111
161001207/
Fipo.
61.1000
Sachkonto
414200 2023
Haushaltsbelastung
jährlich 514.111
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten 2024
Betrag
EUR
Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch
bereitzustellen DeckungSeite 3 von 4
Seite 4
Auszahlungen/
Aufwendungen
(Personalkosten +
Sachkosten ohne
Berücksichtigung der
Einnahmen) 1.113.946 2024
davon
Sachaufwand 860.555
161001207/
Innenauftrag
6102002,
Fipo.
72.1000 2024
davon Personal-
aufwand bei 3
Stellen 253.391
Etatisierung
bei Amt 10,
Fipo.
70.1000 2024
Einzahlungen /
Erträge
Beiträge
teilnehmende
Arbeitgebende 301.107
161001207/
Fipo.
61.1000,
Sachkonto
414700 u.a. 2024
Erstattung
Projektpartner
RSK (50%) 406.420
161001207/
Fipo.
61.1000,
Sachkonto
414200 2024
Haushaltsbelastung
jährlich 406.420
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 19:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de