222014 · Beschlussvorlage
Weiterführung des JOBWÄRTS-Programms - Vergaben 2023
Kerndaten
- Nummer
- 222014
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 20.10.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 222014 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Weiterführung des JOBWÄRTS-Programms - Vergaben 2023 Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 26.10.2022 Empfehlung Rat 27.10.2022 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Aktuell konnte aufgrund der ausstehenden Haushaltsberatungen des Rhein- Sieg-Kreises noch keine Vereinbarung über die gemeinsame Fortsetzung des JOBWÄRTS-Programms gefasst werden. Um eine Weiterführung der laufenden JOBWÄRTS-Maßnahmen sicherzustellen, müssen zeitnah Aufträge vergeben werden. Hierzu benötigt es die Freigabe des Stadtrats, schon im Herbst 2022 Aufträge vergeben zu dürfen, bevor der Projektpartner die Weiterführung seinerseits entscheidet. Die internen Abstimmungen konnten erst jetzt abgeschlossen werden. Können die Aufträge nicht zeitnah vergeben werden, ist eine Weiterführung der genannten Maßnahmen nicht mehr möglich bzw. die Programmsteuerung für die Zukunft nicht gesichert. Beschlussvorschlag Um die kontinuierliche Weiterführung des JOBWÄRTS-Programms sicherzustellen, wird die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Vergaben bereits vor Abschluss der Kooperationsvereinbarung mit dem Rhein-Sieg-Kreis zu tätigen. Dies geschieht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Doppelhaushaltes 2023/2024 sowie unter Beachtung der Regelungen des § 82 I GO zur vorläufigen HH-Führung. Begründung Der Rat der Bundesstadt Bonn hat am 09.06.2022 folgenden Beschluss (220492-01) gefasst: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Programm JOBWÄRTS gemeinsam mit dem Rhein-Sieg-Kreis über das Jahr 2022 hinweg zunächst für zwei weitere Jahre fortzusetzen. Dabei sollen 50% der hierfür entstehenden Kosten aufSeite 1 von 4 Seite 2 Basis der verlängerten Kooperationsvereinbarung vom Rhein-Sieg-Kreis (s.u. Beschlussziffer 5) refinanziert werden. Gegen Ende des Zeitraums wird das Programm evaluiert und dann über eine weitere Fortsetzung entschieden. (...) 5. Die Verwaltung wird ermächtigt, die abgeschlossene Kooperationsvereinbarung zur Programmdurchführung und zur Deckung der Personal- und Sachkosten mit dem Rhein-Sieg-Kreis zu verlängern. Eine entsprechende Erklärung des Rhein-Sieg-Kreises ist Voraussetzung dieses Beschlusses. (Die weiteren Beschlusspunkte können der beigefügten Anlage entnommen werden.) Aktuell ist mit Abschluss einer Kooperationsvereinbarung erst nach Abschluss der anstehenden Haushaltsberatungen des Rhein-Sieg-Kreises am Ende des Jahres auszugehen. Es wurde aber noch einmal von der Verwaltung des Rhein-Sieg-Kreises bestätigt, dass der Rhein-Sieg-Kreis weiterhin zu einer Fortsetzung des erfolgreichen Gemeinschaftsprogramm steht und die entsprechenden Mittelansätze in den Haushaltsansätzen eingebracht wurden. Von Seiten der Verwaltung müssen zeitnah Aufträge vergeben werden, um eine Weiterführung der laufenden Maßnahmen im Programm JOBWÄRTS sicherzustellen. Hierbei handelt es sich in erster Linie um die Bereitstellung von Zweirädern für die Testwochen. Für die Pedelecs besteht ein Vertrag mit dem Dienstleister bis Ende 2022. In der Ausschreibung wurde damals eine Verlängerungsoption für 2023 aufgeführt, die bis spätestens Anfang November angemeldet werden kann. Falls das nicht geschieht, wird der Dienstleister die Räder anderweitig verwenden, was bedeuten würde, dass eine neue öffentliche Ausschreibung gestartet werden müsste. Bei den aktuellen Lieferzeiten für Zweiräder von mehreren Monaten ist eine Durchführung der Testwochen nächstes Jahr damit also realistisch nicht mehr möglich. Die Kosten für die Beauftragung des Dienstleisters zur Weiternutzung der zur Verfügung gestellten Räder inkl. Transport, Wartung und Equipment würde die Bundesstadt Bonn max. 200.000€ kosten. Zusätzlich muss im Dezember der Auftrag zur Programmsteuerung vergeben werden, damit das Programm ab Januar weiter betreut werden kann. Um die Kontinuität zu sichern, soll der Auftrag hierfür erst einmal bis Ende Juni 2023 vergeben werden und dann, sobald der Beschluss des Rhein-Sieg-Kreises vorliegt, verlängert werden. Hierfür sind pro Halbjahr 2023 jeweils 50.000€ vorgesehen. Die Finanzierung der Folgekosten für die Pedelecs ist mit der vorhandenen Mittelbindung 5200106780 bereits ausreichend abgedeckt. Für die Kosten für die Programmsteuerung sind auf der Haushaltsstelle IA 6102002 (JOBWÄRTS) noch ausreichend Mittel verfügbar. Die Verwaltung ist außerdem zurzeit in Gesprächen mit dem Landesverkehrsministerium zur Förderfähigkeit dieser Maßnahmen.Seite 2 von 4 Seite 3 Kosten bei 3 Stellen ohne Förderung Bund/Land Für die nächsten Jahre werden folgende Kosten (brutto) für Personal, Beratung und Durchführung der Mobilitätskampagnen veranschlagt: Finanzielle Auswirkungen: Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten 2023 Betrag EUR Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereitzustellen Deckung Auszahlungen/ Aufwendungen (Personalkosten + Sachkosten ohne Berücksichtigung der Einnahmen) 1.284.266 2023 davon Sachaufwand 1.034.250 161001207/ Innenauftrag 6102002, Fipo. 72.1000 2023 davon Personal- aufwand bei 3 Stellen 250.016 Etatisierung bei Amt 10, Fipo. 70.1000 2023 Einzahlungen / Erträge Beiträge teilnehmende Arbeitgebende 256.043 161001207/ Fipo. 61.1000, Sachkonto 414700 u. a. 2023 Erstattung Projektpartner RSK (50%) 514.111 161001207/ Fipo. 61.1000 Sachkonto 414200 2023 Haushaltsbelastung jährlich 514.111 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten 2024 Betrag EUR Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereitzustellen DeckungSeite 3 von 4 Seite 4 Auszahlungen/ Aufwendungen (Personalkosten + Sachkosten ohne Berücksichtigung der Einnahmen) 1.113.946 2024 davon Sachaufwand 860.555 161001207/ Innenauftrag 6102002, Fipo. 72.1000 2024 davon Personal- aufwand bei 3 Stellen 253.391 Etatisierung bei Amt 10, Fipo. 70.1000 2024 Einzahlungen / Erträge Beiträge teilnehmende Arbeitgebende 301.107 161001207/ Fipo. 61.1000, Sachkonto 414700 u.a. 2024 Erstattung Projektpartner RSK (50%) 406.420 161001207/ Fipo. 61.1000, Sachkonto 414200 2024 Haushaltsbelastung jährlich 406.420 Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de