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222013 · Informationsbrief

Informationsbrief - Kanalerneuerung Plittersdorfer Straße

Nummer
222013
Art
Informationsbrief
Veröffentlicht
07.10.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen und
Anwohner der Plittersdorfer Straße zwischen Viktoriastraße und Augustastraße
Kanalerneuerung Plittersdorfer Straße
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn wird den Kanal in der Plittersdorfer Straße im Bereich
zwischen Viktoriastraße und Augustastraße erneuern. Der Baubeginn ist für den 02.11.2022
vorgesehen. Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage der vom Rat am 09.11.2017 unter der
Drucksachennummer 1712151 beschlossenen Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzep-
tes durchgeführt.
Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu
Verkehrsbehinderungen kommt. Für die Durchführung der Arbeiten ist eine Vollsperrung der
Plittersdorfer Straße mit dem Zusatz „Anlieger frei bis Baustelle“ erforderlich. Entsprechende
Umleitungen werden ausgeschildert.
Die Bauarbeiten werden an der Viktoriastraße beginnen und sich dann weiter in Richtung der
Augustastraße als Wanderbaustelle weiter fortsetzten.
Straßenausbaubeiträge:
Die Stadt Bonn erhebt für die Baumaßnahme Beiträge von den Eigentümerinnen und Eigentümern
sowie Erbbauberechtigten der von der Plittersdorfer Straße im Bereich Augustastraße bis
Viktoriastraße erschlossenen Grundstücke. Grundlage für die Beitragserhebung ist § 8 des
Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie
Erbbauberechtigten der betroffenen Grundstücke werden diesbezüglich zu gegebener Zeit im
Rahmen der Beitragsfestsetzung nähere Informationen erhalten.
Eine abschließende Aussage zur Höhe der zu erwartenden Beiträge kann erst nach Abschluss aller
straßenbaulichen Maßnahmen und der damit einhergehenden Auswertung aller
Unternehmerrechnungen vorgenommen werden. Um Ihnen bereits jetzt einen unverbindlichen
Überblick hinsichtlich der zu erwartenden Beiträge zu geben, wurde die durchschnittliche
Beitragsbelastung für die Erneuerung der Oberflächenentwässerung ermittelt:
- 16,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei eingeschossiger Bebauung
- 21,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei zweigeschossiger Bebauung
- 24,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei dreigeschossiger Bebauung.Seite 1 von 2
Die straßenbaulichen Maßnahmen unterliegen grundsätzlich der Förderung des Landes Nordrhein-
Westfalen zur Reduzierung von Beitragsbelastungen. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden
entsprechende Fördermittel von Seiten der Stadt beantragt. Soweit diese gewährt werden,
reduzieren sich die oben genannten Beitragsbelastungen. Nach derzeitigem Stand beträgt die
Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen 100% der umlagefähigen Kosten.
Bauzeit:
Die Kanalbauarbeiten werden voraussichtlich bis Dezember 2023 abgeschlossen. Es ist jedoch nicht
auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder durch
schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf kommen kann.
Ansprechpartner:
Alle Fragen zum Kanalbau: Tiefbauamt der Stadt Bonn
Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1E, Aufzugsgruppe 3
Uwe Burdack, Telefon 0228-77 35 16
uwe.burdack@bonn.de
Alle Fragen zu den Straßen- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11)
ausbaubeiträgen: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 5C, Aufzugsgruppe 2
Stefanie Reichert, Telefon 0228 77 36 50
stefanie.reichert@bonn.de
Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen
Informationsbrief an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten.
Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu
erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Stadt Bonn
Bonn, im Oktober 2022
Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Tiefbauamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer Engel“
zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 21:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de