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222007-02 · Große Anfrage

Prüfung der Antragsberechtigung bei Bürgeranträgen nach Novellierung der Gemeindeordnung NRW BBB-Große Anfrage zu DS 222007-01 ST

Nummer
222007-02
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
22.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 08.12.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 222007 Prüfung der Antragsberechtigung bei Bürgeranträgen nach Novellierung der Gemeindeordnung NRW

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Große Anfrage
öffentlich
222007-02
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
17.11.22
Prüfung der Antragsberechtigung bei
Bürgeranträgen nach Novellierung der
Gemeindeordnung NRW
BBB-Große Anfrage zu DS 222007-01 ST
Beratungsfolge
Rat 08.12.2022 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Trifft es zu, dass der Einreicher des Bürgerantrages „Keine Weitergabe von
Daten Minderjähriger an die Bundeswehr“ in seiner Nachricht vom 21.03.2022
nicht von „meinem“ sondern von „unserem“ Bürgerantrag geschrieben hat,
mithin das Bonner Bündnis „Keine Weitergabe von Daten Minderjähriger an die
Bundeswehr“ klar als Antragsteller definierte, die eingereichte Initiative somit
entgegen der einschlägigen Vorgabe der GO NRW für Bürgeranträge von
einem Zusammenschluss juristischer Personen erfolgte und die
Oberbürgermeisterin die Petition von vornherein nicht als Bürgerantrag hätte
annehmen dürfen?
2. In ihrer Stellungnahme DS 222007-01ST führt die Oberbürgermeisterin u.a.
aus:
„Die genannte Person ist von Beginn an und auch im Fortlauf des Prozesses
als Antragsteller in Erscheinung getreten. Dies wurde auch im Zuge der
telefonischen Rücksprache mit dem Antragsteller aufgrund seiner
Vertagungsbitten deutlich.“
a) Wann genau hat wer von der Stadtverwaltung mit dem Einreicher ein
fernmündliches Gespräch geführt und warum haben sich in den im Rahmen der
von der BBB-Fraktion durchgeführten Durchsicht der von der
Oberbürgermeisterin in der Sache angeblich vollständig vorgelegten Unterlagen
keinerlei Aufzeichnungen über das behauptete Telefonat befunden?
b) Für den Fall, dass die Oberbürgermeisterin im Rahmen der von der BBB-
Fraktion durchgeführten Akteneinsicht - wie verlangt - alle vorhandenen
Unterlagen im Zusammenhang mit dem o.g. Ansinnen des nicht
antragsberechtigten Zusammenschlusses von Initiativen vorgelegt hat:
c) Stimmt die Oberbürgermeisterin zu, dass eine Dokumentation des
behaupteten Gesprächs gemäß Ziffer 8.4, Abs. 1, Satz 2 der Allgemeinen
Dienstanweisung (ADA) „Um den Bearbeitungsstand stets lückenlos
nachhalten zu können, sind über Feststellungen, Besprechungsergebnisse,
Vereinbarungen usw., die für die Bearbeitung eines Falles wichtig sind,
Vermerke zu fertigen.“ zwingend zu erfolgen gehabt hätte, wenn nein, aus
welchem Grunde glaubt die Oberbürgermeisterin, dass sie oder Einzelne ihrerSeite 1 von 3
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Mitarbeiter sich über die ADA hinwegsetzen können, während die übrigen
städtischen Bediensteten sich an die Dienstanweisung zu halten haben?
d) Für den Fall, dass die Oberbürgermeisterin keine Ausnahme von den
Bestimmungen der ADA für sich oder Dritte als Sonderrecht vor allen Anderen
innerhalb der Stadtverwaltung reklamiert: Welche Konsequenz hat
die Oberbürgermeisterin bzw. zieht sie noch gegenüber dem/ der
Mitarbeiter/in bzw. dem für sich diverse Eigenschaften reklamierenden
städtischen Bediensteten, aus dem erfolgten Verstoß gegen die ADA?
e) Für den Fall, dass wider Erwarten doch eine ADA konforme Dokumentation
des in Rede stehenden Gesprächs stattgefunden hat: Aus welchem Grunde
wurde der Vermerk der BBB-Fraktion nicht vorgelegt bzw. die Urkunde
unterdrückt?
3. Stimmt die Oberbürgermeisterin zu, dass es sich bei § 24 Gemeindeordnung
NRW um den Einwohnerbegriff i.S.d. § 21 Gemeindeordnung NRW handelt?
Schließt sich die Oberbürgermeisterin des Weiteren der schriftlich
festgehaltenen Ansicht der von ihr geführten Verwaltung an, dass es sich bei
Einwohnern ausschließlich um natürliche Personen handelt und wenn nein,
woraus glaubt die Oberbürgermeisterin ableiten zu dürfen, dass der
Einwohnerbegriff auch juristische Personen umfassen soll?
4. In ihrer Stellungnahme DS 222007-01ST führt die Oberbürgermeisterin
weiterhin aus:
„Es sei erneut darauf hingewiesen, dass das Verhältnis zwischen § 24 Abs. 1
Satz 1 Gemeindeordnung NRW und dem allgemeinen Petitionsrecht nach Art.
17 Grundgesetz nicht abschließend geklärt ist, sodass fraglich ist, ob die
Neufassung des § 24 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung NRW einer
Antragsberechtigung von juristischen Personen überhaupt entgegensteht.“
a) Aus welcher Rechtsnorm oder Überlegung glaubt die Oberbürgermeisterin,
in ihrer Funktion das Recht ableiten zu dürfen, den eindeutig definierten
Wortlaut des Landesgesetzes Gemeindeordnung NRW „Einwohner“ anders zu
interpretieren, Verwaltungshandlungen abweichend vom Wortlaut der
gesetzlichen Regelung auszuführen und damit die Rechtmäßigkeit des
Landesgesetzes in Frage zu stellen?
b) Ist es zutreffend, dass die Stadt Bonn ein nach der freiheitlich
demokratischen Grundordnung zustande gekommenes Gesetz solange
auszuführen hat, wie der zuständige Gesetzgeber dieses nicht verändert oder
bis die nach der Gewaltenteilung zuständige Gerichtsbarkeit das Gesetz für
nichtig erklärt hat?
c) Ist es richtig, dass der Oberbürgermeisterin der von ihr im vorliegenden Fall
reklamierte Vorbehalt in der Exekution von rechtmäßigen Gesetzen gar nicht
zusteht?
5.) In welcher wie gearteten, anderen Funktion als der eines Organmitgliedes
sollen die Eingaben "Fahrradgerechter Ausbau der Straße "Kirchberg"
zwischen Heiderhof und Lannesdorf" (DS 220599) und "Priorisierung bei der
Herstellung von Mindestgehwegbreiten von 1,50 Meter gemäß DS 212386 im
Stadtbezirk Bad Godesberg" (DS220547) von den Initiatoren eingereicht
worden sein, die im Übrigen als juristische Person gemäß §24 GO NRW
zweifelsohne nicht für die Gestellung von Bürgeranträgen befugt sind, waren
und auch nicht nach der rechtswidrigen Praxis der Oberbürgermeisterin sein
werden?Seite 2 von 3
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6. Wie wird die Oberbürgermeisterin künftig ermitteln, ob die von
Bürgerantragstellern gemachten Angaben zu Ihrer Einwohnereigenschaft
zutreffend sind?
Begründung
Ergibt sich aus der Stellungnahme der Verwaltung DS 222007-01ST.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 22:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de