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222006-85 AA · Änderungsantrag

Änderungsanträge der Koalition: Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006

Nummer
222006-85 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
20.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 21.03.2023 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 222006 Zielbeschluss Bonner Klimaplan

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Änderungsantrag
öffentlich
222006-85 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Friederike Dietsch
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Luca Samlidis
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Hanno von Raußendorf
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Dominik Maxein
20.03.2023
Änderungsanträge der Koalition: Zielbeschluss
Bonner Klimaplan
Antrag zur Vorlage 222006
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
21.03.2023 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Steckbrief 1.2.1.1. Programm klimaneutrale Stadtverwaltung etablieren
Das Programm zum klimaneutralen Konzern ist als Teil des Plans
"Klimaneutrale Stadtverwaltung" zu sehen. Die neu zu schaffenden VZÄ
decken beide Arbeitsbereiche ab.
2. Steckbrief 1.2.3.1. Verwaltungsinterne Kommunikation und Vernetzung
fördern
Die vorgesehenen Mittel sind zur internen Kommunikation der
Verwaltung zu nutzen. Die Verwaltung wird gebeten, einen Vorschlag für
ein effizientes Programm zu erarbeiten, das der internen Kommunikation
innerhalb der Stadtverwaltung zu Klimamaßnahmen dient.
3. Erweiterung Handlungsfeld 2: Projektförderung für sozial und
ökologisch nachhaltige zivilgesellschaftliche Vorhaben
Die Verwaltung erarbeitet ein Förderprogramm für Projekte von
Organisationen, Institutionen, Vereine, Jugendzentren in nicht-städtischer
Trägerschaft und sonstige Zusammenschlüsse ohne Rechtsform mit Sitz
in Bonn. Ziel soll sein, Projekte im Sinne ökologischer und sozialer
Nachhaltigkeit mit Geldbeträgen bis 3000 Euro pro Projekt zu
unterstützen. Das Programm soll außerdem Klimapatenschaften für
Ortsteile (Quartiere) durch Vereine oder vergleichbare
zivilgesellschaftliche Organisationen fördern. Diese Vereine übernehmen
die Aufgabe, die Menschen für die Herausforderungen des Klimawandels
und das Ziel der Klimaneutralität zu sensibilisieren und die EntwicklungSeite 1 von 6
Seite 2
ihres Ortsteils hin zu Klimaneutralität und Nachhaltigkeit vorantreiben.
Dazu führen sie eigene Veranstaltungen und Projekte durch und
unterstützen andere Klima- und Nachhaltigkeitsprojekte im Ortsteil.
Für jede Klimapatenschaft werden Projektmittel bis zur Höhe der
Arbeitgeberkosten eines Minijobs gewährt, um die ehrenamtlichen Kräfte
zu unterstützen und eine kontinuierliche Arbeit zu gewährleisten.
Klimapatenschaften sollen zunächst für Ortsteile vergeben werden, für
die bislang keine besondere städtische Unterstützung bei der Klima- und
Nachhaltigkeitstransformation geplant ist (z.B. Klima-Quartiersbüros,
Bönnsche Viertel). Die Vereine des Ortsteils sind rechtzeitig vor der
Vergabe der Klimapatenschaft einzuladen, sich zu bewerben; falls ein
Ortsausschuss besteht, ist dieser vor der Vergabe zu hören. Für die
ersten Klimapatenschaften werden für 2024 von den Mitteln des
Programms 100.000 Euro vorgesehen.
Insgesamt sind konsumtive Sachkosten von 100.000 Euro für 2023 und
500.000 für 2024 einzuplanen, die aus ursprünglich vorgesehenen
Klimaplan-Mitteln umgeschichtet werden. Die Beantragung der Mittel ist
möglichst unbürokratisch zu ermöglichen. Die Mittel werden aus den
ursprünglich für 1.1.2.5 Klimafonds angedachten Ressourcen
bereitgestellt.
Diese Aktivität wird unter das Handlungsfeld "Gesellschaft" gefasst und
als eigener Steckbrief angelegt. Es wird mit einem zusätzlichen VZÄ
gerechnet.
4. Steckbrief 2.1.1.1. Klimabüros im Quartier – Räume für
Innovation, Vernetzung und neues Handeln
Alle Quartiersmaßnahmen des Klimaplans sind, wenn nach eingehender
Prüfung keine wesentlichen Punkte entgegenstehen, organisatorisch
zusammen zu denken und dem AUKLA zum erneuten Beschluss
vorzulegen. Doppelstrukturen sollen vermieden, Synergien forciert
werden. Wenn unterschiedliche Stellen in der Bonner Stadtverwaltung
Quartiersarbeit leisten, ist diese Arbeit zu koordinieren. Hier soll die
Verwaltung einen Vorschlag erarbeiten, der die Umsetzung der
Zielsetzungen sicherstellt, möglicherweise durch das Programmbüro
Klimaneutrales Bonn 2035. Im Bezug auf den Klimaplan gilt dieser
Änderungsantrag insbesondere für die Aktivitäten 2.1.1.1., 4.2.2.1.,
4.2.2.2., 4.3.1.1., 5.2.1.3. und 6.2.1.1.
Von der Formulierung "Büros" wird Abstand genommen.Seite 2 von 6
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5. Steckbrief 3.2.2.1.: Einführung eines Gebietsmanagements für
Klimaschutz und Klimaanpassung in bestehenden und neuen
Gewerbegebieten
Für die Einführung des o.g. Gebietsmanagements wird mit 1 VZÄ (vorher
2) gerechnet.
6. Steckbrief 3.3.2.1.: Förderung des betrieblichen
Mobilitätsmanagements in Bonner Unternehmen
Die Verwaltung wird gebeten, die in dem Steckbrief genannten
rechtlichen Fragestellungen im Vorfeld zu klären und den Steckbrief
anschließend als neue Vorlage einzubringen. Es soll geprüft werden, ob
Fördermittel in Anspruch genommen werden können.
7. Steckbrief 5.2.1.1. Kommunale gesamtstädtische Wärmeplanung
Folgende Punkte werden ergänzt:
• Bei der Wärmeplanung soll der Einsatz von Wasserstoff nur dann
betrachtet werden, wenn Alternativen der direkten Elektrifizierung
durch Wärmepumpen und Geothermie nicht in Frage kommen.
• Möglichkeiten der dezentralen Wärmeversorgung sollen für
Bezirke der Stadt analysiert werden, an denen die Nutzung und
der Ausbau des Fernwärmenetzes nicht realisierbar sind.
• Aufgrund der anstehenden Umgestaltung der Bad Godesberger
Innenstadt wird als Pilotprojekt geprüft, inwieweit im
Geltungsbereich des "Masterplans Innenstadt Bad Godesberg" ein
Wärmenetz realisiert werden kann.
8. Steckbrief 5.2.1.2.: Vertiefungsstudie Erneuerbare Energien
• Die Potenzialanalysen für Windkraft werden erweitert um
Kleinwindkraftanlagen. Hier sollen besonders Potenziale in
Gewerbe- und Industriegebieten identifiziert werden.
• Die Potenzialanalysen für Solarenergie sollen einen besonderen
Fokus auf das Potenzial von Freiflächen-Photovoltaik auf 200-
Meter-Korridoren entlang von Autobahnen und überregionalen,
zweispurigen Schienen legen.Seite 3 von 6
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• Möglichkeiten der Integration von Speichern sollen im Sinne der
Sektorenkopplung aufgezeigt werden.
9. Steckbrief 5.2.2.1.: Durchführung einer Flächenanalyse zur
Identifizierung von Flächenpotenzialen für Erneuerbare Energien
und Energiespeicher
Diese Analyse wird gemeinsam mit der Vertiefungsstudie Erneuerbare
Energien (5.2.1.2.) beauftragt.
10. Steckbrief 5.3.2.1.: Aktivierungsoffensive PV mit Ausweitung des
Förderprogramms
Die Förderung von Mieterinnen und Mietern ist als Schwerpunkt zu
betrachten.
11. Steckbrief 6.1.1.2.: Verstetigung, Etablierung und Ausweitung
von Homeoffice und anderen Formen mobilen Arbeitens
Ergänzend wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, in welchen Stadtteilen
dezentrale Co-working-Spaces für Mitarbeiter:innen der Verwaltung und
der städtischen Tochterunternehmen sinnhaft eingerichtet werden
können. Es ist dabei auch zu prüfen, ob Arbeitsplätze in bereits
bestehenden Co-Working-Spaces genutzt werden können.
12. Steckbrief 6.1.1.3.: Mobilitätsmanagement an Kitas, Schulen und
bei Veranstaltungen
Bei der weiteren Planung finden nicht nur ökologische Aspekte
Berücksichtigung, sondern auch die Stärkung und Verbesserung der
Verkehrssicherheit.
13. Steckbrief 6.4.3.1.: Optimierung urbaner Wirtschaftsverkehre
1. Statt des ersten Handlungsschrittes verfolgt die Verwaltung eine
Informationsoffensive mit integrierter Kampagne zur Flottenumstellung
bei Bonner Unternehmen. Zeitaufwändige Beratungsleistungen und
eigene Fördermittel werden nicht angeboten. Der zweite Handlungsschritt
wird schnellstmöglich umgesetzt und als Pilotprojekt für drei ausgewählte
Quartiere betrachtet. Das daraus resultierende Konzept wird dem AUKLA
und dem MoVe zur weiteren Beratung vorgelegt. Bei der Erstellung des
Konzepts sollen die Mikrodepots insbesondere im Vergleich zu einer
Ausweitung der Packstationen oder ähnlicher Verteiler im Stadtgebiet
betrachtet werden. Es ist zu prüfen, welche Bus- und Bahnhaltestellen für
Packstationen beziehungsweise ähnliche Verteiler geeignet sein könnten.
Sachkosten für den Doppelhaushalt werden auf 60.000 Euro für die in
Auftrag zu gebende Studie reduziert. Für die Begleitung des Pilotprojekts
wird ein VZÄ zur Verfügung gestellt.
2. Es soll geprüft werden, ob und wie die Mikrodepots auch dem Bonner
Einzelhandel für die Lieferung von Einkäufen an die Kund:innen zurSeite 4 von 6
Seite 5
Verfügung stehen können.
Begründung
Zu 1: Steckbrief 1.2.1.1.: Begründung erfolgt mündlich.
Zu 2: Steckbrief 1.2.3.1.: Die interne Kommunikation der Klimamaßnahmen ist
zentral. Deshalb sollen Informationen auf unterschiedlichen Kanälen einfach
und verständlich bereitgestellt werden.
Zu 3: Erweiterung Handlungsfeld 2: Begründung erfolgt mündlich.
Zu 4: Steckbrief 2.1.1.1.: Die “Klimabüros” sollen möglichst große Teile der
Bonner Bevölkerung ansprechen. Die Bezeichnung “Büro” klingt nach
Bürokratie und ist somit wenig attraktiv. Es soll eine ansprechendere
Bezeichnung wie z.B. “Klimazentren” oder andere gefunden werden.
Zu 5: Steckbrief 3.2.2.1.: Begründung erfolgt mündlich.
Zu 6: Steckbrief: 3.3.2.1.: Begründung erfolgt mündlich.
Zu 7: Steckbrief 5.2.1.1.: Aufgrund der energieintensiven Herstellung grünen
Wasserstoffs ist eine direkte Elektrifizierung, wo möglich, zu bevorzugen. Da
der (Welt-)Markt für grünen Wasserstoff gerade erst entsteht, ist noch nicht
abzuschätzen, woher Wasserstoff bezogen werden kann. Bevorzugt muss
Wasserstoff daher überall dort eingesetzt werden, wo es keine Alternative zur
Dekabonisierung gibt.
Mitgedacht werden müssen auch z.B. Randbezirke der Stadt, an denen der
Anschluss und der Ausbau des Fernwärmenetzes nicht möglich sind. Die
Wärmeleitplanung soll Möglichkeiten der dezentralen Wärmeversorgung
(Nahwärmeinseln im Quartier) aufzeigen. Hier können auch
genossenschaftliche Modelle praktikabel sein.
Zu 8: Steckbrief 5.2.1.2.: In einer dicht besiedelten Stadt wie Bonn ist das
Potenzial für Windkraftanlagen, die heute oft eine Nabenhöhe von 200 Metern
oder mehr haben, begrenzt. Eine zusätzliche Alternative können
Kleinwindkraftanlagen sein. Sie haben eine Nennleistung bis zu 100 kW und
benötigen lediglich eine Baugenehmigung, da sie nicht raumbedeutsam sind.
Ein Markt für diese Art der Windkraftanlagen entsteht momentan. Besonders in
Gewerbegebieten kann dies eine Chance sein, um Windkraftpotenziale in Bonn
zu heben.
Seit dem 1. Januar 2023 können laut §35 BauGB Freiflächen-
Photovoltaikanlagen in 200 Meter-Korridoren entlang von Autobahnen und
überregionalen, zweispurigen Schienen ohne Bauleitplanung gebaut werden.Seite 5 von 6
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Dies ermöglicht es, Freiflächen-PV-Anlagen deutlich schneller als gewöhnlich
zu realisieren. Die Stadt Bonn und die Stadtwerke Bonn sollten dieses
Potenzial nutzen, um den Anteil erneuerbarer Energien schnell zu steigern.
Zu 9: Steckbrief 5.2.2.1.: Begründung erfolgt mündlich.
Zu 10: Steckbrief 5.3.2.1.: Begründung erfolgt mündlich.
Zu 11: Steckbrief 6.1.1.2.: Begründung erfolgt mündlich.
Zu 12: Steckbrief 6.1.1.3.: Begründung erfolgt mündlich.
Zu 13: Steckbrief 6.4.3.1.: Begründung erfolgt mündlich.
Anlage/n
KeineSeite 6 von 6

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Datenstand: 03.11.2026, 01:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de