222006-85 AA · Änderungsantrag
Änderungsanträge der Koalition: Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006
Kerndaten
- Nummer
- 222006-85 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 20.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Änderungsantrag öffentlich 222006-85 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Friederike Dietsch SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Luca Samlidis DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Hanno von Raußendorf Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Dominik Maxein 20.03.2023 Änderungsanträge der Koalition: Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006 Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 21.03.2023 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags 1. Steckbrief 1.2.1.1. Programm klimaneutrale Stadtverwaltung etablieren Das Programm zum klimaneutralen Konzern ist als Teil des Plans "Klimaneutrale Stadtverwaltung" zu sehen. Die neu zu schaffenden VZÄ decken beide Arbeitsbereiche ab. 2. Steckbrief 1.2.3.1. Verwaltungsinterne Kommunikation und Vernetzung fördern Die vorgesehenen Mittel sind zur internen Kommunikation der Verwaltung zu nutzen. Die Verwaltung wird gebeten, einen Vorschlag für ein effizientes Programm zu erarbeiten, das der internen Kommunikation innerhalb der Stadtverwaltung zu Klimamaßnahmen dient. 3. Erweiterung Handlungsfeld 2: Projektförderung für sozial und ökologisch nachhaltige zivilgesellschaftliche Vorhaben Die Verwaltung erarbeitet ein Förderprogramm für Projekte von Organisationen, Institutionen, Vereine, Jugendzentren in nicht-städtischer Trägerschaft und sonstige Zusammenschlüsse ohne Rechtsform mit Sitz in Bonn. Ziel soll sein, Projekte im Sinne ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit mit Geldbeträgen bis 3000 Euro pro Projekt zu unterstützen. Das Programm soll außerdem Klimapatenschaften für Ortsteile (Quartiere) durch Vereine oder vergleichbare zivilgesellschaftliche Organisationen fördern. Diese Vereine übernehmen die Aufgabe, die Menschen für die Herausforderungen des Klimawandels und das Ziel der Klimaneutralität zu sensibilisieren und die EntwicklungSeite 1 von 6 Seite 2 ihres Ortsteils hin zu Klimaneutralität und Nachhaltigkeit vorantreiben. Dazu führen sie eigene Veranstaltungen und Projekte durch und unterstützen andere Klima- und Nachhaltigkeitsprojekte im Ortsteil. Für jede Klimapatenschaft werden Projektmittel bis zur Höhe der Arbeitgeberkosten eines Minijobs gewährt, um die ehrenamtlichen Kräfte zu unterstützen und eine kontinuierliche Arbeit zu gewährleisten. Klimapatenschaften sollen zunächst für Ortsteile vergeben werden, für die bislang keine besondere städtische Unterstützung bei der Klima- und Nachhaltigkeitstransformation geplant ist (z.B. Klima-Quartiersbüros, Bönnsche Viertel). Die Vereine des Ortsteils sind rechtzeitig vor der Vergabe der Klimapatenschaft einzuladen, sich zu bewerben; falls ein Ortsausschuss besteht, ist dieser vor der Vergabe zu hören. Für die ersten Klimapatenschaften werden für 2024 von den Mitteln des Programms 100.000 Euro vorgesehen. Insgesamt sind konsumtive Sachkosten von 100.000 Euro für 2023 und 500.000 für 2024 einzuplanen, die aus ursprünglich vorgesehenen Klimaplan-Mitteln umgeschichtet werden. Die Beantragung der Mittel ist möglichst unbürokratisch zu ermöglichen. Die Mittel werden aus den ursprünglich für 1.1.2.5 Klimafonds angedachten Ressourcen bereitgestellt. Diese Aktivität wird unter das Handlungsfeld "Gesellschaft" gefasst und als eigener Steckbrief angelegt. Es wird mit einem zusätzlichen VZÄ gerechnet. 4. Steckbrief 2.1.1.1. Klimabüros im Quartier – Räume für Innovation, Vernetzung und neues Handeln Alle Quartiersmaßnahmen des Klimaplans sind, wenn nach eingehender Prüfung keine wesentlichen Punkte entgegenstehen, organisatorisch zusammen zu denken und dem AUKLA zum erneuten Beschluss vorzulegen. Doppelstrukturen sollen vermieden, Synergien forciert werden. Wenn unterschiedliche Stellen in der Bonner Stadtverwaltung Quartiersarbeit leisten, ist diese Arbeit zu koordinieren. Hier soll die Verwaltung einen Vorschlag erarbeiten, der die Umsetzung der Zielsetzungen sicherstellt, möglicherweise durch das Programmbüro Klimaneutrales Bonn 2035. Im Bezug auf den Klimaplan gilt dieser Änderungsantrag insbesondere für die Aktivitäten 2.1.1.1., 4.2.2.1., 4.2.2.2., 4.3.1.1., 5.2.1.3. und 6.2.1.1. Von der Formulierung "Büros" wird Abstand genommen.Seite 2 von 6 Seite 3 5. Steckbrief 3.2.2.1.: Einführung eines Gebietsmanagements für Klimaschutz und Klimaanpassung in bestehenden und neuen Gewerbegebieten Für die Einführung des o.g. Gebietsmanagements wird mit 1 VZÄ (vorher 2) gerechnet. 6. Steckbrief 3.3.2.1.: Förderung des betrieblichen Mobilitätsmanagements in Bonner Unternehmen Die Verwaltung wird gebeten, die in dem Steckbrief genannten rechtlichen Fragestellungen im Vorfeld zu klären und den Steckbrief anschließend als neue Vorlage einzubringen. Es soll geprüft werden, ob Fördermittel in Anspruch genommen werden können. 7. Steckbrief 5.2.1.1. Kommunale gesamtstädtische Wärmeplanung Folgende Punkte werden ergänzt: • Bei der Wärmeplanung soll der Einsatz von Wasserstoff nur dann betrachtet werden, wenn Alternativen der direkten Elektrifizierung durch Wärmepumpen und Geothermie nicht in Frage kommen. • Möglichkeiten der dezentralen Wärmeversorgung sollen für Bezirke der Stadt analysiert werden, an denen die Nutzung und der Ausbau des Fernwärmenetzes nicht realisierbar sind. • Aufgrund der anstehenden Umgestaltung der Bad Godesberger Innenstadt wird als Pilotprojekt geprüft, inwieweit im Geltungsbereich des "Masterplans Innenstadt Bad Godesberg" ein Wärmenetz realisiert werden kann. 8. Steckbrief 5.2.1.2.: Vertiefungsstudie Erneuerbare Energien • Die Potenzialanalysen für Windkraft werden erweitert um Kleinwindkraftanlagen. Hier sollen besonders Potenziale in Gewerbe- und Industriegebieten identifiziert werden. • Die Potenzialanalysen für Solarenergie sollen einen besonderen Fokus auf das Potenzial von Freiflächen-Photovoltaik auf 200- Meter-Korridoren entlang von Autobahnen und überregionalen, zweispurigen Schienen legen.Seite 3 von 6 Seite 4 • Möglichkeiten der Integration von Speichern sollen im Sinne der Sektorenkopplung aufgezeigt werden. 9. Steckbrief 5.2.2.1.: Durchführung einer Flächenanalyse zur Identifizierung von Flächenpotenzialen für Erneuerbare Energien und Energiespeicher Diese Analyse wird gemeinsam mit der Vertiefungsstudie Erneuerbare Energien (5.2.1.2.) beauftragt. 10. Steckbrief 5.3.2.1.: Aktivierungsoffensive PV mit Ausweitung des Förderprogramms Die Förderung von Mieterinnen und Mietern ist als Schwerpunkt zu betrachten. 11. Steckbrief 6.1.1.2.: Verstetigung, Etablierung und Ausweitung von Homeoffice und anderen Formen mobilen Arbeitens Ergänzend wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, in welchen Stadtteilen dezentrale Co-working-Spaces für Mitarbeiter:innen der Verwaltung und der städtischen Tochterunternehmen sinnhaft eingerichtet werden können. Es ist dabei auch zu prüfen, ob Arbeitsplätze in bereits bestehenden Co-Working-Spaces genutzt werden können. 12. Steckbrief 6.1.1.3.: Mobilitätsmanagement an Kitas, Schulen und bei Veranstaltungen Bei der weiteren Planung finden nicht nur ökologische Aspekte Berücksichtigung, sondern auch die Stärkung und Verbesserung der Verkehrssicherheit. 13. Steckbrief 6.4.3.1.: Optimierung urbaner Wirtschaftsverkehre 1. Statt des ersten Handlungsschrittes verfolgt die Verwaltung eine Informationsoffensive mit integrierter Kampagne zur Flottenumstellung bei Bonner Unternehmen. Zeitaufwändige Beratungsleistungen und eigene Fördermittel werden nicht angeboten. Der zweite Handlungsschritt wird schnellstmöglich umgesetzt und als Pilotprojekt für drei ausgewählte Quartiere betrachtet. Das daraus resultierende Konzept wird dem AUKLA und dem MoVe zur weiteren Beratung vorgelegt. Bei der Erstellung des Konzepts sollen die Mikrodepots insbesondere im Vergleich zu einer Ausweitung der Packstationen oder ähnlicher Verteiler im Stadtgebiet betrachtet werden. Es ist zu prüfen, welche Bus- und Bahnhaltestellen für Packstationen beziehungsweise ähnliche Verteiler geeignet sein könnten. Sachkosten für den Doppelhaushalt werden auf 60.000 Euro für die in Auftrag zu gebende Studie reduziert. Für die Begleitung des Pilotprojekts wird ein VZÄ zur Verfügung gestellt. 2. Es soll geprüft werden, ob und wie die Mikrodepots auch dem Bonner Einzelhandel für die Lieferung von Einkäufen an die Kund:innen zurSeite 4 von 6 Seite 5 Verfügung stehen können. Begründung Zu 1: Steckbrief 1.2.1.1.: Begründung erfolgt mündlich. Zu 2: Steckbrief 1.2.3.1.: Die interne Kommunikation der Klimamaßnahmen ist zentral. Deshalb sollen Informationen auf unterschiedlichen Kanälen einfach und verständlich bereitgestellt werden. Zu 3: Erweiterung Handlungsfeld 2: Begründung erfolgt mündlich. Zu 4: Steckbrief 2.1.1.1.: Die “Klimabüros” sollen möglichst große Teile der Bonner Bevölkerung ansprechen. Die Bezeichnung “Büro” klingt nach Bürokratie und ist somit wenig attraktiv. Es soll eine ansprechendere Bezeichnung wie z.B. “Klimazentren” oder andere gefunden werden. Zu 5: Steckbrief 3.2.2.1.: Begründung erfolgt mündlich. Zu 6: Steckbrief: 3.3.2.1.: Begründung erfolgt mündlich. Zu 7: Steckbrief 5.2.1.1.: Aufgrund der energieintensiven Herstellung grünen Wasserstoffs ist eine direkte Elektrifizierung, wo möglich, zu bevorzugen. Da der (Welt-)Markt für grünen Wasserstoff gerade erst entsteht, ist noch nicht abzuschätzen, woher Wasserstoff bezogen werden kann. Bevorzugt muss Wasserstoff daher überall dort eingesetzt werden, wo es keine Alternative zur Dekabonisierung gibt. Mitgedacht werden müssen auch z.B. Randbezirke der Stadt, an denen der Anschluss und der Ausbau des Fernwärmenetzes nicht möglich sind. Die Wärmeleitplanung soll Möglichkeiten der dezentralen Wärmeversorgung (Nahwärmeinseln im Quartier) aufzeigen. Hier können auch genossenschaftliche Modelle praktikabel sein. Zu 8: Steckbrief 5.2.1.2.: In einer dicht besiedelten Stadt wie Bonn ist das Potenzial für Windkraftanlagen, die heute oft eine Nabenhöhe von 200 Metern oder mehr haben, begrenzt. Eine zusätzliche Alternative können Kleinwindkraftanlagen sein. Sie haben eine Nennleistung bis zu 100 kW und benötigen lediglich eine Baugenehmigung, da sie nicht raumbedeutsam sind. Ein Markt für diese Art der Windkraftanlagen entsteht momentan. Besonders in Gewerbegebieten kann dies eine Chance sein, um Windkraftpotenziale in Bonn zu heben. Seit dem 1. Januar 2023 können laut §35 BauGB Freiflächen- Photovoltaikanlagen in 200 Meter-Korridoren entlang von Autobahnen und überregionalen, zweispurigen Schienen ohne Bauleitplanung gebaut werden.Seite 5 von 6 Seite 6 Dies ermöglicht es, Freiflächen-PV-Anlagen deutlich schneller als gewöhnlich zu realisieren. Die Stadt Bonn und die Stadtwerke Bonn sollten dieses Potenzial nutzen, um den Anteil erneuerbarer Energien schnell zu steigern. Zu 9: Steckbrief 5.2.2.1.: Begründung erfolgt mündlich. Zu 10: Steckbrief 5.3.2.1.: Begründung erfolgt mündlich. Zu 11: Steckbrief 6.1.1.2.: Begründung erfolgt mündlich. Zu 12: Steckbrief 6.1.1.3.: Begründung erfolgt mündlich. Zu 13: Steckbrief 6.4.3.1.: Begründung erfolgt mündlich. Anlage/n KeineSeite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de