222006-81 AA · Änderungsantrag
Koalitions-ÄA zu Vorhaben 4.3.1.3 und 5.4.2.1. Beratungs- und Förderprogramm für energetische Sanierung und Heizungstausch in Altbauten * Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006
Kerndaten
- Nummer
- 222006-81 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 20.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Änderungsantrag öffentlich 222006-81 AA Antragsteller/in: Dr. Dominik Maxein Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Luca Samlidis Hanno von Raußendorf DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Friederike Dietsch Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN 20.03.2023 Koalitions-ÄA zu Vorhaben 4.3.1.3 und 5.4.2.1. Beratungs- und Förderprogramm für energetische Sanierung und Heizungstausch in Altbauten * Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006 Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 21.03.2023 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Der Steckbrief 4.3.1.3 (Förderprogramm für die sozialverträgliche energetische Altbaumodernisierung (Zielgruppe private Vermieter*innen) wird inhaltlich und bezüglich der Mittel in den Steckbrief 5.4.2.1. Austausch-Kampagne Heizöl- und Erdgas-Heizungen zusammengefasst. Der Steckbrief 5.4.2.1. wird umbenannt in “Beratungs- und Förderprogramm für energetische Sanierung und Heizungstausch in Altbauten”. Dadurch wird das Beratungsangebot zielführend mit dem Förderprogramm zusammengelegt. Die Stadtverwaltung entwirft bis Ende 2023 das Förderprogramm, welches die folgenden Ziele soweit wie möglich umsetzt, und legt es den politischen Gremien zur Entscheidung vor: • Das Programm soll sich zunächst auf Häuser mit besonders hohem Energie-Einsparpotential und alten Heizungsanlagen beziehen, z. B. solche, die vor 1980 errichtet wurden. • Der Fokus der Umsetzung liegt zunächst auf der Isolierung der Altbauten, da diese gerade bei alten Heizungsanlagen einen großen Einspareffekt bringt und oft Voraussetzung für einen Heizungswechsel ist. Die Mittel dazu kommen aus dem bisherigen Klimaplan-Paket 4.3.1.3. • Aus dem Klimaplan-Paket 5.4.2.1. stammt die Beratungsleistung, die darauf abzielt zu prüfen, welche klimaneutrale Heizungstechnik an dieser Stelle im gesamtstädtischen Interesse besonders förderwürdig istSeite 1 von 3 Seite 2 (Wärmepumpe mit Solar, Wärme Gemeinschaft, Quartierslösung, Nahwärme, Fernwärme). • Das Förderprogramm soll den Zusammenschluss von Nachbarschaften in "Wärmegemeinschaften" besonders fördern, weil größere Anlagen wesentlich effizienter arbeiten, besonders im Bereich der Erdwärme. • Die Förderung soll weitgehend nicht als Zuschuss, sondern als kostengünstiges Darlehen erfolgen. Die Höhe der Rückzahlung soll sich an den eingesparten Energiekosten orientieren. Für den Heizungstausch könnten Mietmodelle eine alternative Umsetzung sein. Das Programm soll sich so zumindest teilweise refinanzieren und der Fördertopf sich wieder füllen. Zur Umsetzung ist insbesondere zu prüfen, ob der Fördertopf bei einer städtischen Tochtergesellschaft, beispielsweise der SWB Energie & Wasser, angesiedelt werden kann oder ob eine weitere Marktöffnung sinnvoll und notwendig ist. • Um den sozialen Aspekt zu berücksichtigen, sollen Haushalte, die sich den Sanierung und Heizungstausch aus Eigenmitteln leisten können, von der Förderung ausgenommen werden, nicht jedoch von der Beratung. Im Sinne des bisherigen Steckbriefs 4.3.1.3. soll das Förderprogramm ausdrücklich auch private Vermieter*innen ansprechen. Begründung Dieser Antrag zielt darauf ab, dass die energetische Sanierung und der Heizungstausch vor allem bei den Häusern vorangetrieben wird, bei denen ein großes Einsparpotential besteht und/oder deren Heizungsanlage aus klimapolitischer Sicht besonders dringend getauscht werden muss. Die Isolierung der Häuser ist prioritär voranzutreiben und erst nach der baldigen Fertigstellung der kommunalen Wärmeplanung den Rest-Energiebedarf mit neuen Heizungsanlagen abzudecken. Das Förderprogramm trägt der Tatsache Rechnung, dass sich die energetischen Maßnahmen zwar langfristig meist finanziell lohnen, sich manche Vermieter*innen und Hausbesitzer*innen die anfängliche Investition aber nicht leisten können. Über diese Hürde soll die Förderung in Form eines Darlehens oder rückzahlbaren Zuschusses hinweghelfen. Die Rückzahlungsmodalitäten sollen sich entsprechend an den eingesparten Energiekosten orientieren. Die Rückzahlungen sollen für die Förderung neuer Projekte des Programms eingesetzt werden. Heizungstausch auf Kreditbasis oder als Mietmodell gibt es unter dem Stichwort “Contracting” bereits auf dem Markt, allerdings nach rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Dabei kommt es daher auch zu einem Einbau neuer Gasheizungen, was dem Ziel der Klimaneutralität entgegenläuft. Da die Stadt selbst vermutlich nicht als ein solcher Anbieter auftreten oder Förderungen als Darlehen vergeben darf, sollte sie mit Contracting-Anbietern zusammenarbeiten, zum Beispiel mit den Stadtwerken. Auf diese Weise sollenSeite 2 von 3 Seite 3 mit dem städtischen Ziel der Klimaneutralität und der städtischen Wärmeplanung kompatible Maßnahmen gefördert werden. Wo Vermieter:innen sich die Sanierung zwar leisten können, aber nicht die Energie aufbringen, diese ohne Hilfe durchzuführen, soll Beratung aktiv werden. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de