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222006-78 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Zielbeschluss Bonner Klimaplan - Übersicht der geänderten Empfehlungen der vorberatenden Gremien

Nummer
222006-78 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 21.03.2023 Kenntnisnahme
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  1. 222006 Zielbeschluss Bonner Klimaplan

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
222006-78 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
Zielbeschluss Bonner Klimaplan - Übersicht der
geänderten Empfehlungen der vorberatenden
Gremien
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
21.03.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Im Folgenden sind die empfohlenen Maßgaben der folgenden Gremien
dargestellt:
1. Bezirksvertretung Bad Godesberg
2. Ausschuss für Wohnen, Planung, Bauen
3. Schulausschuss
4. Sozialausschuss
5. Bezirksvertretung Beuel
6. Ausschuss für Mobilität und Verkehr
7. Betriebsausschuss SGB
8. Sportausschuss
Es ist anzumerken, dass die Sitzung des Finanzausschusses (22.03.) nach der
Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda (21.03.)
tagt und somit die etwaigen Maßgaben des Finanzausschusses separat als
Empfehlung in die Ratssitzung (23.03.) eingehen.
1. Maßgaben nach Beschluss der Bezirksvertretung Bad GodesbergSeite 1 von 10
Seite 2
1.1. ) aus 222006-10 AA der FDP*
Die Verwaltung ermittelt zur Integration in den Klimaplan mittels einer
sortierfähigen Excelliste liegenschaftsscharf die
Jahresenergieverbräuche ihrer sämtlichen Liegenschaften sowie der
Liegenschaften ihrer Konzerntöchter und unterscheidet dabei nach den
Energiequellen Strom in kWh/a, Gas in m³/a, Biogas in m³/a, Heizöl in
l/a. Für derzeit stillgelegte Liegenschaften werden historische
Verbräuche aus dem Betrieb herangezogen. Des Weiteren rechnet die
Verwaltung die individuellen Verbräuche der Liegenschaften um in CO2-
Equivalente.
1.2. ) aus 222006-11 AA der FDP*
a) Die Verwaltung integriert ihre Erkenntnisse aus der Großen Anfrage
der CDU, DS 222077-01 und ergänzt diese um die hieraus bis 2035
entstehenden CO2-Emissionen, sowie Einsparmöglichkeiten durch z.B.
Photovoltaik auf z.B. Betriebsgebäuden oder Randbereichen der
Freiflächen der Bäder.
b) Die Verwaltung verfährt analog mit dem Melbbad, das ja hoffentlich
bis 2035 wieder in Betrieb geht
c) Die Verwaltung ergänzt diese Angaben mit Daten zum
Energieverbrauch der Taglufthalle am Friesdorfer Freibad. Diesen möge
sie ermitteln durch das Delta zwischen
d) Die Verwaltung bringt unverzüglich einen Zwischenzähler an, mit dem
Energieverbrauch von Servatiusschule + Freibad + Traglufthalle
abzüglich des Energieverbrauchs von Servatiusschule + Freibad vor
Einsatz der Traglufthalle.die Energieverbräuche von Servatiusschule
und Freibad Friesdorf getrennt ermittelt werden können und ergänzt den
Klimaplan mit den Daten aus der dann möglichen Messung für das
Schwimmbad nach Abschluss der Badesaison 2023.
e) Die Verwaltung ergänzt Ihre Angaben um Daten zu den Bonner
Schulschwimmbädern. Auch hierzu sind Differenzbetrachtungen
möglich aus langen Renovierungsphasen, in denen die Bäder nicht
betrieben wurden.
1.3. ) aus 222006-12 AA der FDP*
Die Verwaltung ermittelt zur Integration in den Klimaplan die
Energieverbräuche der Bonner Kläranlagen nebst ihrer durch den
Betrieb entstehenden CO2-Emissionen und beschreibt
Kompensationsmöglichkeiten hierfür.
1.4. ) aus 222006-13 AA der FDP*
Zur Integration in den Klimaplan ermittelt die Verwaltung für alle ihre
Bereiche, sowie für sämtliche Konzerntöchter
• die Mitarbeitendenzahlen, geclustert nach Herkunftsort auf der Basis
fünfstelliger Postleitzahlen,Seite 2 von 10
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• die Zahl der Mitarbeitenden mit Dienstwagen,
• die Zahl der Mitarbeitenden mit Parkberechtigung für Fahrzeuge des
MIV
• die Zahl der Mitarbeitenden mit Jobticket,
• die Zahl der Mitarbeitenden, die nachweislich Mitfahrgelegenheiten
nutzen
• Die Zahl der Mitarbeitenden, die nachweislich das Rad für die Fahrt zur
Arbeitsstelle nutzen
und beschreibt, welche Programme sie betreibt, um Mitarbeitende auf
jeweils klimaschonendere Fortbewegungsmöglichkeiten umzustellen.
1.5.) aus 222006-38 AA der FDP (geändert beschlossen)
Folgende Maßnahmen werden aus dem Arbeitsprogramm gestrichen
bzw. die VZÄ und Sachmittelinvestiv/ konsumtiv um den jeweils
angegebenen Satz gekürzt:
Nr. Maßnahme VZÄ Einsparung
konsumtiv
Einsparung
investiv
1.1.1.1 Bürger*innenbefragung zur
Klimaneutralität durchführen 0,25 50.000 €
1.1.3.1 Kommunikationsstrategie
Klimaplan 1 220.000 € 10.000 €
1.3.1.1
Mitwirkungsmaßnahmen zur
Begleitung des gesamt städtischen
Transformationsprozesses
1,5 200.000 €
2.1.2.1 Mitmachinitiative klimaneutrales
Bonn 2 535.000 €
2.3.1.2
Kommunale Sport- und
Kulturprojekte für den Klimaschutz
entwickeln und umsetzen
2,5 100.000 €
2.3.2.1
Gem. Regiebuch "Kultur und
Nachhaltigkeit" entwickeln und auf
dieser Grundlage beraten,
weiterbilden, vernetzen
1,5 120.000 €
3.3.2.2
Reallabor "Klimafreundlich
handeln am Arbeitsplatz -
Aktivitäten zur
Mitarbeiter*innenbeteiligungen an
Unternehmenstransformationen
fördern"
0,5 20.000 €
3.4.1.1
Klimapartnerschaft mit Gewerbe-
und Industrie: Umstellung
industriellerer
Produktionsprozesse auf die
verstärkte Nutzung regenerativer
Energieträger
1 20.000 €
3.4.2.1
Reallabor "Klimafreundlich
handeln am Arbeitsplatz -
Aktivitäten zur
Mitarbeiter*innenbeteiligungen an
0,5 20.000 €Seite 3 von 10
Seite 4
Unternehmenstransformationen
fördern"
6.1.1.3
Mobilitätsmanagement an Kitas,
Schulen, städtischen
Einrichtungen und bei
Veranstaltungen
2,5 500.000 €
6.2.1.1
Konzept zur Schaffung,
Wiederherstellung und Erhalt
verkehrssparender
Siedlungsstrukturen
6 0 €
6.4.3.1 Optimierung urbaner
Wirtschaftsverkehre 4 400.000 €
gesamt: 26,25 1.865.000 € 410.000 €
Einsparung gesamt (3.850.000
Euro):
1.575.000
€** 1.865.000 € 410.000 €
**Annahme: Personalkosten von 60.000 Euro/ VZÄ
1.6.) aus 222006-39 AA der SPD
Der Steckbrief „5.2.1.1 Kommunale gesamtstädtische Wärmeplanung“
wird wie folgt ergänzt:
Aufgrund der anstehenden Umgestaltung der Bad Godesberger
Innenstadt wird als Pilotprojekt geprüft, inwieweit im Geltungsbereich
des Masterplans Innenstadt Bad Godesberg ein Wärmenetz realisiert
werden kann.
*Hinweis: Die Änderungsanträge sind unter TOP 6.2 bereits enthalten. Bei
entsprechender Beschlussfassung kann die Abstimmung zu den
Änderungsanträgen TOP 6.2.17, 6.2.19, 6.2.21 und 6.2.23 entfallen.
2. Maßgaben nach Beschluss des Ausschusses für Wohnen, Planung,
Bauen
2.1. aus 222006-67 AA der Koalition
a) Die Chancen im Blick – Strategien und Instrumente 5.1.1 Ergänzung
in Graue Energie senken
Zur Erreichung der Klimaziele ist die weitestgehende Nutzung der
vorhandenen Bausubstanz ein wichtiger Faktor. In Deutschland
entstehen jedes Jahr 230 Mio. t Bau-und Abbruchabfälle, was 55% der
Gesamtabfallmenge ausmacht. Statt Abriss der Bestandbauten
verwendet Erhalt, Sanierung, Um- und Ergänzungsbau die bereits im
Material und Bauprozess gespeicherte graue Energie. Weiterhin kannSeite 4 von 10
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der Bedarf an besonders klimaschädlichen und energieintensiven
Baustoffen wie Beton und Stahl vermindert werden.
b) Ergänzung in Steckbrief 4.2.2.3 Weiterentwicklung der Energieleitlinie
Neubau zur Anwendung in der Bauleitplanung sowie bei der Vergabe
städtischer Grundstücke
Im Rahmen der Schaffung neuen Baurechts bei städtebaulichen
Verträgen und Grundstücksvergaben ist der Erhalt von
Bestandsgebäuden bzw. deren Umbau, Ergänzung und Sanierung
prioritär zu fordern.
In städtebaulichen Wettbewerben sind bestanderhaltende Planungen
ausdrücklich zu favorisieren, eine Nichtberücksichtigung derselben ist
zu begründen. Sollte ein Abbruch oder Teilabbruch unvermeidlich sein,
ist ein verbindliches Recyclingkonzept zu entwickeln und vorzulegen, so
dass zumindest möglichst viele Baustoffe in den Materialkreislauf
zurückgeführt werden können.
c) Bei Beschreibung, zusätzlicher Punkt:· Erhalt von Bausubstanz statt
Abriss.
2.2. aus 222006-68 AA der Koalition
Im Arbeitsprogramm (Band 2) wird das Projekt 4.2.1.1.
Umsetzungsstrategie systematische Erschließung der
Flächenoptimierungspotenziale wie folgt geändert:
I. Das Projekt erhält den Namen „Arbeitsgruppe Innenentwicklung“.
II. Die Verwaltung wird beauftragt, das Konzept des Projektes so zu
ändern, dass anstelle der Entwicklung einer Umsetzungsstrategie, von
weiteren Konzepten und Detailanalysen oder theoretischer
Umsetzungsinstrumente, die Findung, Planung und Umsetzung von
konkreten Wohnbauprojekten zur Nachverdichtung in den Fokus
genommen wird.
Dazu soll in der Stadtverwaltung eine Arbeitsgruppe Innenentwicklung
eingerichtet werden. Die Arbeitsgruppe ist ein multiprofessionelles Team
aus Stadtplanung, Immobilien-/Wohnungswirtschaft, Architektur,
Projektentwicklung und umfasst 4,25 VZÄ-Stellen (inkl. eigener
Teamleitung).
Die Arbeitsgruppe soll systematisch Potenzialflächen für den Wohnbau
identifizieren und erste konkrete Umsetzungsideen entwickeln,
Eigentümer aktiv ansprechen, ggf. Investoren suchen, bei Fördermittel
beraten und bis zur Planungsvereinbarung im Prozess der
Baurechtschaffung unterstützen. Bei den ersten Projekten kann sie auch
im weiteren Verfahren begleiten.Seite 5 von 10
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3. Maßgaben nach Beschluss des Schulausschusses
3.1. aus 222006-29 AA der Koalition
Beim Steckbrief 2.2.1.1 zu „Schulische Klima-Bildung zu Ernährung,
Konsum und klima-schonendem Verhalten“ wird der Steckbrief zum
Zeitaufwand insofern geändert, dass das eingeplante 0,5
Vollzeitäquivalent dem Amt 67 (Amt für Umwelt und Stadtgrün dort dem
Haus der Natur) zugesprochen wird und beim Schulamt entfällt.
3.2. aus 222006-30 AA der Koalition
Der Steckbrief 6.1.1.3 wird um das Projekt „sichere und gesunde
Schulwege“ ergänzt. Zielsetzung dieses Projektes soll es sein, die
Schüler*innen in ihrer Autonomie und Selbstwirksamkeit zu stärken, um
den Umstieg auf den Umweltverbund zu erleichtern. Dies soll
beispielsweise durch die Beteiligung von Schüler*innen bei der
Verbesserung der Infrastruktur durch Sofortmaßnahmen erfolgen.
3.3. aus 222006-31 AA der Koalition
Beim Steckbrief 2.2.1.1 zu „Schulische Klima-Bildung zu Ernährung,
Konsum und klima-schonendem Verhalten“ wird der Steckbrief zum
Lernmodul „Go Solar“ insofern geändert, dass zunächst die Bonneum
Schulen auf freiwilliger Basis eine Photovoltaik-Inselanlage mit Speicher
für den naturwissenschaftlichen Unterricht erhalten.
3.4. aus 222006-32 AA der Koalition
Die Verwaltung wird beauftragt,
1) eine neue Ausschreibungspraxis zur ökologischen und
klimaschonenden Gemeinschaftsverpflegung (siehe DS 212329) bzw.
den Aktivitäten der Biostadt Bonn umzusetzen.
2) ob in Umsetzung des Antrags „Mehr Bio und Regionalität bei
städtischen Veranstaltungen (DS 221765) die Verwaltung begleitend zu
der im Steckbrief „Wirtschaft“ Nr. 3.6.1.1 genannten Potenzialanalyse
beim Einsatz regionaler und im Öko-Landbau erzeugter Nahrungsmittel
mit gutem Beispiel vorangehen kann.
4. Maßgaben nach Beschluss des Sozialausschusses
4.1. aus 222006-41 AA der Koalition*
1. Soziale Infrastrukturen während der Klimatransformation unterstützen
Die Verwaltung wird gebeten, bis zum Winterbeginn 2023 konkrete kurz-
wie auch langfristige Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung
sozialer Infrastrukturen während der Klimatransformation zu erarbeiten.
Die Höhe der hierfür erforderlichen Mittel soll mitgeteilt werden.Seite 6 von 10
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2. Gemeinschaftliches Handeln und Unterstützung der
Gemeinwohlökonomie
Für gemeinschaftliches Handeln und zur Unterstützung einer
Gemeinwohlökonomie sind sowohl die gemeinnützigen Gesellschaften
und karitativen Träger als auch die Privatwirtschaft anzusprechen und
einzubeziehen. Im Klimaplan wird keine Aktivität und keine Summe
hierfür hinterlegt. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, dies bis zum
Winterbeginn 2023 nachzuholen.
3. Handlungsfeld 1.4. „Soziale Gerechtigkeit und Teilhabe im
Klimaschutzprozess“
Die Verwaltung konzipiert bis zum Ende der Sommerpause 2023 ein
Verfahren, welches im Rahmen des Klimaplans ineffiziente
Elektrogeräte durch entsprechende neue und energiesparende zu
ersetzen hilft. Das Verfahren soll besonders Menschen, die unter der
Armutsgrenze leben, Transfer-Empfänger*innen, Menschen mit Bonn-
Ausweis sowie finanzschwache Träger der sozialen Arbeit und Non-
Profit-Organisationen den Neukauf sparsamer Elektrogeräte durch ein
Darlehen aus Umschichtungen im Klimaplan ermöglichen. Hierbei sind
die Stadtwerke Bonn, aber auch das Jobcenter als
Grundsicherungsträger einzubeziehen. Die Tilgung erfolgt z.B. durch
einen Contracting-Vertrag (Entrichtung von Energiekosten mit einem
Tilgungsanteil) unter Berücksichtigung eines aus städtischen Mitteln für
den Klimaplan auszugleichenden Tilgungsverzichts von bis zu 50
Prozent.
4. Steckbrief 4.2.2.4: „Initiative Sparen jetzt!“
Die Zielgruppe wird erweitert um Mieter*innen mit Bonn-Ausweis. Die
Verwaltung wird beauftragt, mindestens 50.000 Euro aus dem
Sachmittel-Ansatz für die Zurverfügungstellung von „smarten“
Thermostaten vorzusehen, und entwickelt ein Konzept für die Vergabe
an Interessierte.
5. Steckbrief 4.3.1.3 „Förderprogramm für die sozialverträgliche
energetische Altbaumodernisierung“ (Zielgruppe private
Vermieter*innen)
Zur Verhinderung von sozial unverträglichen (Mitnahme-)Effekten bei
der Inanspruchnahme von Modernisierungsmitteln aus dem Klimaplan
schafft die Verwaltung eine rechtssichere vertragliche Grundlage, die
die Fördermittelempfänger*innen als Bewilligungsvoraussetzung
verpflichtet, dauerhaft auf Modernisierungs-Mieterhöhungen aus der
bezuschussten Maßnahme zu verzichten.
6. Steckbrief 2.1.1.1. „Klimabüros im Quartier – Räume für Innovation,
Vernetzung und neues Handeln“
Die im Klimaplan aufgeführten Klimabüros werden in bereits bestehende
Beratungsstrukturen (z.B. Quartiersmanagement, Quartiersbüro) im
Quartier integriert. Bei der Konzeption von Klimabüros wird die
städtische Planung für Quartiersentwicklung aufgegriffen undSeite 7 von 10
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berücksichtigt.
7a. Steckbriefe 6.3.1.1. „Qualitative Verbesserung und quantitativer
Ausbau des ÖPNV-Angebots“ und 6.3.2.3. „Qualitative und quantitative
Verbesserung der Bedingungen für den Fußverkehr“
Wir denken bei der Mobilitätswende (bauliche) Barrierefreiheit mit.
Menschen mit Behinderungen müssen alle Orte barrierefrei erreichen
können. Dies gilt für Fahrdienste und Notfallrettung sowie auch für die
Transfers von Menschen zu und von den Fahrzeugen. Diese
Erreichbarkeit muss dauerhaft gewährleistet sein.
7b. Steckbrief 6.3.3.2. „Eine für Alle: Mobilitätsapp für Bonn und die
Region“
Die App soll barrierefrei gestaltet und weiterentwickelt werden. Die
Weiterentwicklung der App erfolgt im Dialog mit den Nutzer*innen.
*Hinweis: Der Änderungsantrag ist unter TOP 6.2 bereits enthalten. Bei
entsprechender Beschlussfassung kann die Abstimmung zu dem
Änderungsantrag TOP 6.2.51 entfallen.
5.Maßgaben nach Beschluss der Bezirksvertretung Beuel
5.1. aus 222006-65 AA der Koalition
Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen der Maßnahmen 4.2.1
„Flächenoptimierung als Beitrag zur klimaneutralen Stadtentwicklung“
sowie 6.2.1 „Stadt- und Verkehrsentwicklung integriert planen“ des
Bonner Klimaplans eine Initiative gestapeltes Gewerbe zu realisieren.
Die Initiative soll unterschiedliche Anknüpfungspunkte für gestapeltes
Gewerbe im Flächenbestand nutzen. Insbesondere sollen interessierte
Gewerbebetriebe vernetzt, auf geeignete Flächen aufmerksam gemacht
und bei der Realisierung beraten werden.
6. Maßgaben nach Beschluss des Ausschusses für Mobilität und Verkehr
6.1. aus 222006-30 AA der Koalition
Der Steckbrief 6.1.1.3 wird um das Projekt „sichere und gesunde
Schulwege“ ergänzt. Zielsetzung dieses Projektes soll es sein, die
Schüler*innen in ihrer Autonomie und Selbstwirksamkeit zu stärken, um
den Umstieg auf den Umweltverbund zu erleichtern. Dies soll
beispielsweise durch die Beteiligung von Schüler*innen bei der
Verbesserung der Infrastruktur durch Sofortmaßnahmen erfolgen.
6.2. aus 222006-71 AA der Koalition
Steckbrief 6.3.3.2. Eine für Alle: Mobilitätsapp für Bonn und die RegionSeite 8 von 10
Seite 9
Es soll keine zusätzliche App geschaffen werden. Die Mittel werden
dafür eingesetzt, das bestehende Angebot zu stärken oder die im
Steckbrief genannten Anforderungen in eine bestehende App zu
integrieren. Hierbei werden Projekte in regionaler Kooperation forciert.
6.3. aus 222006-72 AA der Koalition
In Steckbrief 6.1.1.1 (Betriebliches Mobilitätsmanagement bei der Stadt
Bonn ausbauen) soll der zusätzlich eingestellte Personalaufwand auf
eine neue Stelle gekürzt werden (vorher zwei). Auch in Steckbrief
6.5.1.1 (Förderung Ausbau öffentlicher, halb-öffentlicher und privater
Ladeinfrastruktur) soll der zusätzliche Personalaufwand auf ein
Vollzeitäquivalent beschränkt werden (ursprünglich zwei). Der Steckbrief
6.3.2.2. (Aufbau eines gesamtstädtischen Parkraummanagements) soll
durch zwei zusätzliche neue Stellen verstärkt werden.
Infolgedessen wird der Steckbrief 6.1.1.1 folgendermaßen angepasst:
Die Nutzung des Umweltverbundes durch die städtischen
Mitarbeiter:innen auf dem Weg zur Arbeit, ggf. auch zu deren
Ausübung, wird gefördert. Die individuellen Bedürfnisse und
Lebenssituation sind dabei zu berücksichtigen, so dass auch weitere,
als die hier aufgeführten Maßnahmen möglich sind, die dazu führen, die
Nutzung des Umweltverbundes auf dem Weg zur Arbeit und während
der Arbeit zu erleichtern. Die Summe der Maßnahmen soll etwa 50%
der Mitarbeitenden deutliche Anreize dazu bieten.
Folgende Maßnahmen sollen besonders priorisiert werden:
- Stärkung der Attraktivität des ÖPNVs (bspw. durch Beibehaltung eines
günstigen Jobtickets)
- Stärkung der Attraktivität des Fahrrads (bspw. durch Abstellplätze für
Fahrräder (auch Fahrradanhänger und Lastenräder), ggfs. mit
Lademöglichkeiten für Akkus; Bikeleasing und Anerkennung von
privaten Fahrrädern zur dienstlichen Nutzung; Zertifizierung als
fahrradfreundlicher Arbeitgeber)
- Im Zuge von Sanierungs- oder Neubautätigkeiten
Umkleidemöglichkeiten und Spinde
7. Maßgaben nach Beschluss des Betriebsausschuss SGB
7.1. aus 222006-73 AA
Steckbrief 4.1.1.1. Entwicklung und Umsetzung einer Strategie für einen
klimaneutralen Gebäudebestand
Das Arbeitspaket 4.1.1.1 wird wie folgt ergänzt:
Der Großteil der eingeplanten Mittel soll im Rahmen eines
Sofortprogramms zur Sanierung (insbesondere Dämmung und Einbau
neuer Heizungsanlagen) von städtischen Gebäuden mit besondersSeite 9 von 10
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schlechter Energiebilanz eingesetzt werden. Hierzu greift die
Verwaltung der detaillierten Priorisierung vor und wählt aufgrund
vorliegender Informationen, des Wissens im SGB und einfacher
Kriterien Gebäude aus, bei denen eine Sanierung offenbar dringend
erforderlich ist. Priorität sollen Gebäude haben, die für die Erfüllung von
kommunalen Pflichtaufgaben gebraucht werden (Schulen,
Kindergärten). Weitere Kriterien sollten besonders alte Heizsysteme und
der Zeitpunkt des Baus bzw. der letzten (energie-relevanten) Sanierung
sein. Parallel läuft die zuvor erläuterte Evaluierung des Bestands,
sodass bis 2025 eine Art Pipeline-Struktur der Sanierung aufgebaut
wird. Das Ziel einer jährlichen Sanierungsquote von 4% soll nicht erst ab
Fertigstellung des Konzeptes, sondern bereits ab 2024 gewertet
werden.
Im Rahmen der Strategie sollen um der in 5.1.1 genannten
Herausforderung der Klimawirkungen aus grauer Energie zu begegnen,
die Treibhausgaswirkungen von Bau- und Umbaumaßnahmen im
Rahmen der Erarbeitung der Strategie für einen klimaneutralen
Gebäudebestand und der Überarbeitung des Planungsleitfadens in allen
Entscheidungen berücksichtigt werden. Neben der systematischen
Erfassung der Treibhausgaswirkungen von geplanten Bau- und
Umbaumaßnahmen, soll dem Erhalt von Bausubstanz bzw. deren
Umbau, Ergänzung und Sanierung Priorität eingeräumt werden. Die
Planung soll auf eine lange Lebensdauer und Nutzbarkeit von
Gebäuden abzielen.
8. Maßgaben nach Beschluss des Sportausschusses
8.1. aus 222006-55 AA der Koalition
Die Sportfördermittel werden für das Jahr 2023 um 60.000 € und für das
Jahr 2024 um 100.000 € erhöht. Die Deckung erfolgt aus den Mitteln
des Klimaplans 2.3.1.1. Im Sinne der Klimabemühungen der Stadt
sollen hierüber zusätzliche Anreize gesetzt werden. Diese
zweckgebundene Mittelerhöhung kann gemäß den in den Punkten 8
und 9 der Sportförderrichtlinien gewährten Zuschüssen für Projekte und
Sportveranstaltungen für die Berücksichtigung von
Nachhaltigkeitskriterien eingesetzt werden. Weiterhin können die Mittel
für die in den Punkten 3.1, 3.3 und 4. der Sportförderrichtlinien
gelisteten klimaförderlichen Teilmaßnahmen zur Erreichung der
Klimaneutralität genutzt werden.
Anlage/n
KeineSeite 10 von 10

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Datenstand: 02.11.2026, 22:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de