222006-78 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Zielbeschluss Bonner Klimaplan - Übersicht der geänderten Empfehlungen der vorberatenden Gremien
Kerndaten
- Nummer
- 222006-78 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 222006-78 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB Zielbeschluss Bonner Klimaplan - Übersicht der geänderten Empfehlungen der vorberatenden Gremien Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 21.03.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Im Folgenden sind die empfohlenen Maßgaben der folgenden Gremien dargestellt: 1. Bezirksvertretung Bad Godesberg 2. Ausschuss für Wohnen, Planung, Bauen 3. Schulausschuss 4. Sozialausschuss 5. Bezirksvertretung Beuel 6. Ausschuss für Mobilität und Verkehr 7. Betriebsausschuss SGB 8. Sportausschuss Es ist anzumerken, dass die Sitzung des Finanzausschusses (22.03.) nach der Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda (21.03.) tagt und somit die etwaigen Maßgaben des Finanzausschusses separat als Empfehlung in die Ratssitzung (23.03.) eingehen. 1. Maßgaben nach Beschluss der Bezirksvertretung Bad GodesbergSeite 1 von 10 Seite 2 1.1. ) aus 222006-10 AA der FDP* Die Verwaltung ermittelt zur Integration in den Klimaplan mittels einer sortierfähigen Excelliste liegenschaftsscharf die Jahresenergieverbräuche ihrer sämtlichen Liegenschaften sowie der Liegenschaften ihrer Konzerntöchter und unterscheidet dabei nach den Energiequellen Strom in kWh/a, Gas in m³/a, Biogas in m³/a, Heizöl in l/a. Für derzeit stillgelegte Liegenschaften werden historische Verbräuche aus dem Betrieb herangezogen. Des Weiteren rechnet die Verwaltung die individuellen Verbräuche der Liegenschaften um in CO2- Equivalente. 1.2. ) aus 222006-11 AA der FDP* a) Die Verwaltung integriert ihre Erkenntnisse aus der Großen Anfrage der CDU, DS 222077-01 und ergänzt diese um die hieraus bis 2035 entstehenden CO2-Emissionen, sowie Einsparmöglichkeiten durch z.B. Photovoltaik auf z.B. Betriebsgebäuden oder Randbereichen der Freiflächen der Bäder. b) Die Verwaltung verfährt analog mit dem Melbbad, das ja hoffentlich bis 2035 wieder in Betrieb geht c) Die Verwaltung ergänzt diese Angaben mit Daten zum Energieverbrauch der Taglufthalle am Friesdorfer Freibad. Diesen möge sie ermitteln durch das Delta zwischen d) Die Verwaltung bringt unverzüglich einen Zwischenzähler an, mit dem Energieverbrauch von Servatiusschule + Freibad + Traglufthalle abzüglich des Energieverbrauchs von Servatiusschule + Freibad vor Einsatz der Traglufthalle.die Energieverbräuche von Servatiusschule und Freibad Friesdorf getrennt ermittelt werden können und ergänzt den Klimaplan mit den Daten aus der dann möglichen Messung für das Schwimmbad nach Abschluss der Badesaison 2023. e) Die Verwaltung ergänzt Ihre Angaben um Daten zu den Bonner Schulschwimmbädern. Auch hierzu sind Differenzbetrachtungen möglich aus langen Renovierungsphasen, in denen die Bäder nicht betrieben wurden. 1.3. ) aus 222006-12 AA der FDP* Die Verwaltung ermittelt zur Integration in den Klimaplan die Energieverbräuche der Bonner Kläranlagen nebst ihrer durch den Betrieb entstehenden CO2-Emissionen und beschreibt Kompensationsmöglichkeiten hierfür. 1.4. ) aus 222006-13 AA der FDP* Zur Integration in den Klimaplan ermittelt die Verwaltung für alle ihre Bereiche, sowie für sämtliche Konzerntöchter • die Mitarbeitendenzahlen, geclustert nach Herkunftsort auf der Basis fünfstelliger Postleitzahlen,Seite 2 von 10 Seite 3 • die Zahl der Mitarbeitenden mit Dienstwagen, • die Zahl der Mitarbeitenden mit Parkberechtigung für Fahrzeuge des MIV • die Zahl der Mitarbeitenden mit Jobticket, • die Zahl der Mitarbeitenden, die nachweislich Mitfahrgelegenheiten nutzen • Die Zahl der Mitarbeitenden, die nachweislich das Rad für die Fahrt zur Arbeitsstelle nutzen und beschreibt, welche Programme sie betreibt, um Mitarbeitende auf jeweils klimaschonendere Fortbewegungsmöglichkeiten umzustellen. 1.5.) aus 222006-38 AA der FDP (geändert beschlossen) Folgende Maßnahmen werden aus dem Arbeitsprogramm gestrichen bzw. die VZÄ und Sachmittelinvestiv/ konsumtiv um den jeweils angegebenen Satz gekürzt: Nr. Maßnahme VZÄ Einsparung konsumtiv Einsparung investiv 1.1.1.1 Bürger*innenbefragung zur Klimaneutralität durchführen 0,25 50.000 € 1.1.3.1 Kommunikationsstrategie Klimaplan 1 220.000 € 10.000 € 1.3.1.1 Mitwirkungsmaßnahmen zur Begleitung des gesamt städtischen Transformationsprozesses 1,5 200.000 € 2.1.2.1 Mitmachinitiative klimaneutrales Bonn 2 535.000 € 2.3.1.2 Kommunale Sport- und Kulturprojekte für den Klimaschutz entwickeln und umsetzen 2,5 100.000 € 2.3.2.1 Gem. Regiebuch "Kultur und Nachhaltigkeit" entwickeln und auf dieser Grundlage beraten, weiterbilden, vernetzen 1,5 120.000 € 3.3.2.2 Reallabor "Klimafreundlich handeln am Arbeitsplatz - Aktivitäten zur Mitarbeiter*innenbeteiligungen an Unternehmenstransformationen fördern" 0,5 20.000 € 3.4.1.1 Klimapartnerschaft mit Gewerbe- und Industrie: Umstellung industriellerer Produktionsprozesse auf die verstärkte Nutzung regenerativer Energieträger 1 20.000 € 3.4.2.1 Reallabor "Klimafreundlich handeln am Arbeitsplatz - Aktivitäten zur Mitarbeiter*innenbeteiligungen an 0,5 20.000 €Seite 3 von 10 Seite 4 Unternehmenstransformationen fördern" 6.1.1.3 Mobilitätsmanagement an Kitas, Schulen, städtischen Einrichtungen und bei Veranstaltungen 2,5 500.000 € 6.2.1.1 Konzept zur Schaffung, Wiederherstellung und Erhalt verkehrssparender Siedlungsstrukturen 6 0 € 6.4.3.1 Optimierung urbaner Wirtschaftsverkehre 4 400.000 € gesamt: 26,25 1.865.000 € 410.000 € Einsparung gesamt (3.850.000 Euro): 1.575.000 €** 1.865.000 € 410.000 € **Annahme: Personalkosten von 60.000 Euro/ VZÄ 1.6.) aus 222006-39 AA der SPD Der Steckbrief „5.2.1.1 Kommunale gesamtstädtische Wärmeplanung“ wird wie folgt ergänzt: Aufgrund der anstehenden Umgestaltung der Bad Godesberger Innenstadt wird als Pilotprojekt geprüft, inwieweit im Geltungsbereich des Masterplans Innenstadt Bad Godesberg ein Wärmenetz realisiert werden kann. *Hinweis: Die Änderungsanträge sind unter TOP 6.2 bereits enthalten. Bei entsprechender Beschlussfassung kann die Abstimmung zu den Änderungsanträgen TOP 6.2.17, 6.2.19, 6.2.21 und 6.2.23 entfallen. 2. Maßgaben nach Beschluss des Ausschusses für Wohnen, Planung, Bauen 2.1. aus 222006-67 AA der Koalition a) Die Chancen im Blick – Strategien und Instrumente 5.1.1 Ergänzung in Graue Energie senken Zur Erreichung der Klimaziele ist die weitestgehende Nutzung der vorhandenen Bausubstanz ein wichtiger Faktor. In Deutschland entstehen jedes Jahr 230 Mio. t Bau-und Abbruchabfälle, was 55% der Gesamtabfallmenge ausmacht. Statt Abriss der Bestandbauten verwendet Erhalt, Sanierung, Um- und Ergänzungsbau die bereits im Material und Bauprozess gespeicherte graue Energie. Weiterhin kannSeite 4 von 10 Seite 5 der Bedarf an besonders klimaschädlichen und energieintensiven Baustoffen wie Beton und Stahl vermindert werden. b) Ergänzung in Steckbrief 4.2.2.3 Weiterentwicklung der Energieleitlinie Neubau zur Anwendung in der Bauleitplanung sowie bei der Vergabe städtischer Grundstücke Im Rahmen der Schaffung neuen Baurechts bei städtebaulichen Verträgen und Grundstücksvergaben ist der Erhalt von Bestandsgebäuden bzw. deren Umbau, Ergänzung und Sanierung prioritär zu fordern. In städtebaulichen Wettbewerben sind bestanderhaltende Planungen ausdrücklich zu favorisieren, eine Nichtberücksichtigung derselben ist zu begründen. Sollte ein Abbruch oder Teilabbruch unvermeidlich sein, ist ein verbindliches Recyclingkonzept zu entwickeln und vorzulegen, so dass zumindest möglichst viele Baustoffe in den Materialkreislauf zurückgeführt werden können. c) Bei Beschreibung, zusätzlicher Punkt:· Erhalt von Bausubstanz statt Abriss. 2.2. aus 222006-68 AA der Koalition Im Arbeitsprogramm (Band 2) wird das Projekt 4.2.1.1. Umsetzungsstrategie systematische Erschließung der Flächenoptimierungspotenziale wie folgt geändert: I. Das Projekt erhält den Namen „Arbeitsgruppe Innenentwicklung“. II. Die Verwaltung wird beauftragt, das Konzept des Projektes so zu ändern, dass anstelle der Entwicklung einer Umsetzungsstrategie, von weiteren Konzepten und Detailanalysen oder theoretischer Umsetzungsinstrumente, die Findung, Planung und Umsetzung von konkreten Wohnbauprojekten zur Nachverdichtung in den Fokus genommen wird. Dazu soll in der Stadtverwaltung eine Arbeitsgruppe Innenentwicklung eingerichtet werden. Die Arbeitsgruppe ist ein multiprofessionelles Team aus Stadtplanung, Immobilien-/Wohnungswirtschaft, Architektur, Projektentwicklung und umfasst 4,25 VZÄ-Stellen (inkl. eigener Teamleitung). Die Arbeitsgruppe soll systematisch Potenzialflächen für den Wohnbau identifizieren und erste konkrete Umsetzungsideen entwickeln, Eigentümer aktiv ansprechen, ggf. Investoren suchen, bei Fördermittel beraten und bis zur Planungsvereinbarung im Prozess der Baurechtschaffung unterstützen. Bei den ersten Projekten kann sie auch im weiteren Verfahren begleiten.Seite 5 von 10 Seite 6 3. Maßgaben nach Beschluss des Schulausschusses 3.1. aus 222006-29 AA der Koalition Beim Steckbrief 2.2.1.1 zu „Schulische Klima-Bildung zu Ernährung, Konsum und klima-schonendem Verhalten“ wird der Steckbrief zum Zeitaufwand insofern geändert, dass das eingeplante 0,5 Vollzeitäquivalent dem Amt 67 (Amt für Umwelt und Stadtgrün dort dem Haus der Natur) zugesprochen wird und beim Schulamt entfällt. 3.2. aus 222006-30 AA der Koalition Der Steckbrief 6.1.1.3 wird um das Projekt „sichere und gesunde Schulwege“ ergänzt. Zielsetzung dieses Projektes soll es sein, die Schüler*innen in ihrer Autonomie und Selbstwirksamkeit zu stärken, um den Umstieg auf den Umweltverbund zu erleichtern. Dies soll beispielsweise durch die Beteiligung von Schüler*innen bei der Verbesserung der Infrastruktur durch Sofortmaßnahmen erfolgen. 3.3. aus 222006-31 AA der Koalition Beim Steckbrief 2.2.1.1 zu „Schulische Klima-Bildung zu Ernährung, Konsum und klima-schonendem Verhalten“ wird der Steckbrief zum Lernmodul „Go Solar“ insofern geändert, dass zunächst die Bonneum Schulen auf freiwilliger Basis eine Photovoltaik-Inselanlage mit Speicher für den naturwissenschaftlichen Unterricht erhalten. 3.4. aus 222006-32 AA der Koalition Die Verwaltung wird beauftragt, 1) eine neue Ausschreibungspraxis zur ökologischen und klimaschonenden Gemeinschaftsverpflegung (siehe DS 212329) bzw. den Aktivitäten der Biostadt Bonn umzusetzen. 2) ob in Umsetzung des Antrags „Mehr Bio und Regionalität bei städtischen Veranstaltungen (DS 221765) die Verwaltung begleitend zu der im Steckbrief „Wirtschaft“ Nr. 3.6.1.1 genannten Potenzialanalyse beim Einsatz regionaler und im Öko-Landbau erzeugter Nahrungsmittel mit gutem Beispiel vorangehen kann. 4. Maßgaben nach Beschluss des Sozialausschusses 4.1. aus 222006-41 AA der Koalition* 1. Soziale Infrastrukturen während der Klimatransformation unterstützen Die Verwaltung wird gebeten, bis zum Winterbeginn 2023 konkrete kurz- wie auch langfristige Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung sozialer Infrastrukturen während der Klimatransformation zu erarbeiten. Die Höhe der hierfür erforderlichen Mittel soll mitgeteilt werden.Seite 6 von 10 Seite 7 2. Gemeinschaftliches Handeln und Unterstützung der Gemeinwohlökonomie Für gemeinschaftliches Handeln und zur Unterstützung einer Gemeinwohlökonomie sind sowohl die gemeinnützigen Gesellschaften und karitativen Träger als auch die Privatwirtschaft anzusprechen und einzubeziehen. Im Klimaplan wird keine Aktivität und keine Summe hierfür hinterlegt. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, dies bis zum Winterbeginn 2023 nachzuholen. 3. Handlungsfeld 1.4. „Soziale Gerechtigkeit und Teilhabe im Klimaschutzprozess“ Die Verwaltung konzipiert bis zum Ende der Sommerpause 2023 ein Verfahren, welches im Rahmen des Klimaplans ineffiziente Elektrogeräte durch entsprechende neue und energiesparende zu ersetzen hilft. Das Verfahren soll besonders Menschen, die unter der Armutsgrenze leben, Transfer-Empfänger*innen, Menschen mit Bonn- Ausweis sowie finanzschwache Träger der sozialen Arbeit und Non- Profit-Organisationen den Neukauf sparsamer Elektrogeräte durch ein Darlehen aus Umschichtungen im Klimaplan ermöglichen. Hierbei sind die Stadtwerke Bonn, aber auch das Jobcenter als Grundsicherungsträger einzubeziehen. Die Tilgung erfolgt z.B. durch einen Contracting-Vertrag (Entrichtung von Energiekosten mit einem Tilgungsanteil) unter Berücksichtigung eines aus städtischen Mitteln für den Klimaplan auszugleichenden Tilgungsverzichts von bis zu 50 Prozent. 4. Steckbrief 4.2.2.4: „Initiative Sparen jetzt!“ Die Zielgruppe wird erweitert um Mieter*innen mit Bonn-Ausweis. Die Verwaltung wird beauftragt, mindestens 50.000 Euro aus dem Sachmittel-Ansatz für die Zurverfügungstellung von „smarten“ Thermostaten vorzusehen, und entwickelt ein Konzept für die Vergabe an Interessierte. 5. Steckbrief 4.3.1.3 „Förderprogramm für die sozialverträgliche energetische Altbaumodernisierung“ (Zielgruppe private Vermieter*innen) Zur Verhinderung von sozial unverträglichen (Mitnahme-)Effekten bei der Inanspruchnahme von Modernisierungsmitteln aus dem Klimaplan schafft die Verwaltung eine rechtssichere vertragliche Grundlage, die die Fördermittelempfänger*innen als Bewilligungsvoraussetzung verpflichtet, dauerhaft auf Modernisierungs-Mieterhöhungen aus der bezuschussten Maßnahme zu verzichten. 6. Steckbrief 2.1.1.1. „Klimabüros im Quartier – Räume für Innovation, Vernetzung und neues Handeln“ Die im Klimaplan aufgeführten Klimabüros werden in bereits bestehende Beratungsstrukturen (z.B. Quartiersmanagement, Quartiersbüro) im Quartier integriert. Bei der Konzeption von Klimabüros wird die städtische Planung für Quartiersentwicklung aufgegriffen undSeite 7 von 10 Seite 8 berücksichtigt. 7a. Steckbriefe 6.3.1.1. „Qualitative Verbesserung und quantitativer Ausbau des ÖPNV-Angebots“ und 6.3.2.3. „Qualitative und quantitative Verbesserung der Bedingungen für den Fußverkehr“ Wir denken bei der Mobilitätswende (bauliche) Barrierefreiheit mit. Menschen mit Behinderungen müssen alle Orte barrierefrei erreichen können. Dies gilt für Fahrdienste und Notfallrettung sowie auch für die Transfers von Menschen zu und von den Fahrzeugen. Diese Erreichbarkeit muss dauerhaft gewährleistet sein. 7b. Steckbrief 6.3.3.2. „Eine für Alle: Mobilitätsapp für Bonn und die Region“ Die App soll barrierefrei gestaltet und weiterentwickelt werden. Die Weiterentwicklung der App erfolgt im Dialog mit den Nutzer*innen. *Hinweis: Der Änderungsantrag ist unter TOP 6.2 bereits enthalten. Bei entsprechender Beschlussfassung kann die Abstimmung zu dem Änderungsantrag TOP 6.2.51 entfallen. 5.Maßgaben nach Beschluss der Bezirksvertretung Beuel 5.1. aus 222006-65 AA der Koalition Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen der Maßnahmen 4.2.1 „Flächenoptimierung als Beitrag zur klimaneutralen Stadtentwicklung“ sowie 6.2.1 „Stadt- und Verkehrsentwicklung integriert planen“ des Bonner Klimaplans eine Initiative gestapeltes Gewerbe zu realisieren. Die Initiative soll unterschiedliche Anknüpfungspunkte für gestapeltes Gewerbe im Flächenbestand nutzen. Insbesondere sollen interessierte Gewerbebetriebe vernetzt, auf geeignete Flächen aufmerksam gemacht und bei der Realisierung beraten werden. 6. Maßgaben nach Beschluss des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 6.1. aus 222006-30 AA der Koalition Der Steckbrief 6.1.1.3 wird um das Projekt „sichere und gesunde Schulwege“ ergänzt. Zielsetzung dieses Projektes soll es sein, die Schüler*innen in ihrer Autonomie und Selbstwirksamkeit zu stärken, um den Umstieg auf den Umweltverbund zu erleichtern. Dies soll beispielsweise durch die Beteiligung von Schüler*innen bei der Verbesserung der Infrastruktur durch Sofortmaßnahmen erfolgen. 6.2. aus 222006-71 AA der Koalition Steckbrief 6.3.3.2. Eine für Alle: Mobilitätsapp für Bonn und die RegionSeite 8 von 10 Seite 9 Es soll keine zusätzliche App geschaffen werden. Die Mittel werden dafür eingesetzt, das bestehende Angebot zu stärken oder die im Steckbrief genannten Anforderungen in eine bestehende App zu integrieren. Hierbei werden Projekte in regionaler Kooperation forciert. 6.3. aus 222006-72 AA der Koalition In Steckbrief 6.1.1.1 (Betriebliches Mobilitätsmanagement bei der Stadt Bonn ausbauen) soll der zusätzlich eingestellte Personalaufwand auf eine neue Stelle gekürzt werden (vorher zwei). Auch in Steckbrief 6.5.1.1 (Förderung Ausbau öffentlicher, halb-öffentlicher und privater Ladeinfrastruktur) soll der zusätzliche Personalaufwand auf ein Vollzeitäquivalent beschränkt werden (ursprünglich zwei). Der Steckbrief 6.3.2.2. (Aufbau eines gesamtstädtischen Parkraummanagements) soll durch zwei zusätzliche neue Stellen verstärkt werden. Infolgedessen wird der Steckbrief 6.1.1.1 folgendermaßen angepasst: Die Nutzung des Umweltverbundes durch die städtischen Mitarbeiter:innen auf dem Weg zur Arbeit, ggf. auch zu deren Ausübung, wird gefördert. Die individuellen Bedürfnisse und Lebenssituation sind dabei zu berücksichtigen, so dass auch weitere, als die hier aufgeführten Maßnahmen möglich sind, die dazu führen, die Nutzung des Umweltverbundes auf dem Weg zur Arbeit und während der Arbeit zu erleichtern. Die Summe der Maßnahmen soll etwa 50% der Mitarbeitenden deutliche Anreize dazu bieten. Folgende Maßnahmen sollen besonders priorisiert werden: - Stärkung der Attraktivität des ÖPNVs (bspw. durch Beibehaltung eines günstigen Jobtickets) - Stärkung der Attraktivität des Fahrrads (bspw. durch Abstellplätze für Fahrräder (auch Fahrradanhänger und Lastenräder), ggfs. mit Lademöglichkeiten für Akkus; Bikeleasing und Anerkennung von privaten Fahrrädern zur dienstlichen Nutzung; Zertifizierung als fahrradfreundlicher Arbeitgeber) - Im Zuge von Sanierungs- oder Neubautätigkeiten Umkleidemöglichkeiten und Spinde 7. Maßgaben nach Beschluss des Betriebsausschuss SGB 7.1. aus 222006-73 AA Steckbrief 4.1.1.1. Entwicklung und Umsetzung einer Strategie für einen klimaneutralen Gebäudebestand Das Arbeitspaket 4.1.1.1 wird wie folgt ergänzt: Der Großteil der eingeplanten Mittel soll im Rahmen eines Sofortprogramms zur Sanierung (insbesondere Dämmung und Einbau neuer Heizungsanlagen) von städtischen Gebäuden mit besondersSeite 9 von 10 Seite 10 schlechter Energiebilanz eingesetzt werden. Hierzu greift die Verwaltung der detaillierten Priorisierung vor und wählt aufgrund vorliegender Informationen, des Wissens im SGB und einfacher Kriterien Gebäude aus, bei denen eine Sanierung offenbar dringend erforderlich ist. Priorität sollen Gebäude haben, die für die Erfüllung von kommunalen Pflichtaufgaben gebraucht werden (Schulen, Kindergärten). Weitere Kriterien sollten besonders alte Heizsysteme und der Zeitpunkt des Baus bzw. der letzten (energie-relevanten) Sanierung sein. Parallel läuft die zuvor erläuterte Evaluierung des Bestands, sodass bis 2025 eine Art Pipeline-Struktur der Sanierung aufgebaut wird. Das Ziel einer jährlichen Sanierungsquote von 4% soll nicht erst ab Fertigstellung des Konzeptes, sondern bereits ab 2024 gewertet werden. Im Rahmen der Strategie sollen um der in 5.1.1 genannten Herausforderung der Klimawirkungen aus grauer Energie zu begegnen, die Treibhausgaswirkungen von Bau- und Umbaumaßnahmen im Rahmen der Erarbeitung der Strategie für einen klimaneutralen Gebäudebestand und der Überarbeitung des Planungsleitfadens in allen Entscheidungen berücksichtigt werden. Neben der systematischen Erfassung der Treibhausgaswirkungen von geplanten Bau- und Umbaumaßnahmen, soll dem Erhalt von Bausubstanz bzw. deren Umbau, Ergänzung und Sanierung Priorität eingeräumt werden. Die Planung soll auf eine lange Lebensdauer und Nutzbarkeit von Gebäuden abzielen. 8. Maßgaben nach Beschluss des Sportausschusses 8.1. aus 222006-55 AA der Koalition Die Sportfördermittel werden für das Jahr 2023 um 60.000 € und für das Jahr 2024 um 100.000 € erhöht. Die Deckung erfolgt aus den Mitteln des Klimaplans 2.3.1.1. Im Sinne der Klimabemühungen der Stadt sollen hierüber zusätzliche Anreize gesetzt werden. Diese zweckgebundene Mittelerhöhung kann gemäß den in den Punkten 8 und 9 der Sportförderrichtlinien gewährten Zuschüssen für Projekte und Sportveranstaltungen für die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien eingesetzt werden. Weiterhin können die Mittel für die in den Punkten 3.1, 3.3 und 4. der Sportförderrichtlinien gelisteten klimaförderlichen Teilmaßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität genutzt werden. Anlage/n KeineSeite 10 von 10
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