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222006-77 ST · Stellungnahme der Verwaltung

ST zu 222006-40 Große Anfrage: BBB-Anfrage zum Zielbeschluss Bonner Klimaplan

Nummer
222006-77 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
22.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 26.04.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 222006 Zielbeschluss Bonner Klimaplan

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
222006-77 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
ST zu 222006-40 Große Anfrage:
BBB-Anfrage zum Zielbeschluss Bonner Klimaplan
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
22.03.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Kosten in welcher Höhe sind insgesamt für die externe Erstellung des
Klimaplans angefallen und wie gliedern sich diese im Einzelnen auf?
Der Hauptausschuss anstelle des Rates der Bundesstadt Bonn hat im Mai
2020 im Rahmen des Beschlusses des „Klimanotstand und Umsetzung
Klimamaßnahmen“ (DS 1912774) die Verwaltung beauftragt, die
Einzelmaßnahmen in einen "auf Klimaneutralität bis 2035 ausgerichteten
Umsetzungsplan einzubetten, der sowohl die Operationalisierung als auch die
Finanzierung beschreibt". Der entsprechende Auftrag wurde am 15.12.2021
durch die damalige Leistelle Klimaschutz im Amt für Umwelt und Stadtgrün an
ein Konsortium aus (Gertec/Wuppertal Institut/Jung Stadtkonzepte) vergeben.
Die Honorarkosten für die Erstellung des Klimaplans (Gesamtstrategie und
Arbeitsprogramm) betragen 104.185,00€ brutto (Aufwandsschätzung laut
Angebot 89.012,00€ zzgl. Mehraufwand in Höhe von 15.172,50€). Der
Mehraufwand ergibt sich aus einem intensiven Abstimmungsbedarf zwischen
dem Konsortium, den beteiligten Fachämtern und den Tochterunternehmen.
2. Wie hoch ist der Anteil der im Klimaplan vorgesehenen Mittel getrennt nach
investiven und konsumtiven Kosten in 2023/2024 insgesamt und speziell bei
städtischen Liegenschaften, der unmittelbar zur THG-Minderung beiträgt und
um welche investiven Maßnahmen handelt es sich dabei im Einzelnen?
Für eine detaillierte Zusammenstellung der konsumtiven und investiven Kosten
ist auf die Stellungnahme der Verwaltung zu weitergehenden Informationen zu
den Personal- und Finanzbedarfen hinzuweisen (222006-15 ST).
Die Verwaltung weist darauf hin, dass das Arbeitsprogramm des Klimaplans
sowohl Steckbriefe beinhaltet, die direkt bzw. quantifizierbar auf THG-
Einsparung einzahlen, als auch Steckbriefe, die den Transformationsprozess
der Zivilgesellschaft mittel- bis langfristig anstoßen (und somit auf die THG-
Einsparung einzahlen). Die Aktivitäten funktionieren ergänzend zueinander undSeite 1 von 4
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sind gleichermaßen relevant. Durch die Einbettung in eine gesamtheitliche
Strategie ist gewährleistet, dass die Aktivitäten sinnvoll ineinandergreifen und
somit dem Ziel der Klimaneutralität dienen. Darüber hinaus wird bei mehreren
Maßnahmen zwar eine unmittelbare THG-Einsparung erzielt, die jedoch mit
einem vertretbaren Aufwand nicht valide durch das Konsortium zu beziffern
war.
Gesamtes Arbeitsprogramm:
· konsumtiv insgesamt in 23/24: 22.217.000 €
· davon Aktivitäten mit direkten und quantifizierbaren THG-Einsparung:
13.640.000 €
· investiv insgesamt in 23/24: 27.646.700 €
· davon Aktivitäten mit direkten und quantifizierbaren THG-Einsparung:
24.746.700 €
Das Arbeitsprogramm der Kernverwaltung im Klimaplan sieht keine investiven
Mittel für das Städtische Gebäudemanagement vor, da diese über den
Wirtschaftsplan des SGB abgebildete werden.
3. Kosten in welcher Höhe und für welche Konzepte entfallen von den
insgesamt in 2023/2024 vorgesehenen Mittel des Klimaplans in Höhe von ca.
50 Mio. Euro auf die Beauftragung externen Sachverstandes und welche der im
Klimaplan aufgeführten Konzepte werden mit eigenem Personal durch die
Programmbüros der Oberbürgermeisterin erstellt?
Das Konsortium schlägt bei einigen Aktivitäten in Band 2 des Klimaplans vor,
Gutachten extern beauftragen zu lassen. Mit dem Zielbeschluss über den
Bonner Klimaplan wird die Verwaltung beauftragt, diese Aktivitäten jeweils zu
konkretisieren. Dabei wird zu prüfen sein, welche Anteile aus eigenen
Personalressourcen und welche Anteile über Beauftragung Externer geleistet
werden. Da die Verwaltung gehalten ist, vor Umsetzung der jeweiligen Aktivität
eine Vorlage einzubringen, wird eine Beantwortung der Frage erst in diesem
Arbeitsschritt möglich sein.
4. Wie teilen sich die im Klimaplan vorgesehenen rund 393 Mio. Euro ab 2025
ff. auf die dann kommenden Haushaltsjahre auf und wie hoch ist der Anteil
getrennt nach investiven und konsumtiven Kosten, der unmittelbar zur THG-
Minderung beiträgt?
Nach dem jetzigen Arbeitsstand des Klimaplans wird davon ausgegangen, dass
ab 2025 rechnerisch und durchschnittlich (!) konsumtiv 16.370.000 € pro Jahr
und investiv 22.650.000 € pro Jahr für die jetzt vorgeschlagenen Aktivitäten des
Arbeitsprogramms, die unmittelbar auf die THG-Einsparung einzahlen,
erforderlich sind.Seite 2 von 4
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Mit Konkretisierung des Arbeitsprogramms und den daraus resultierenden
Ergebnissen, wie zum Beispiel der Strategie für einen Klimaneutralen
Gebäudebestand (4.1.1.1) und der Entwicklung einer interdisziplinären
Umsetzungsstrategie für die integrierte, klimafreundliche Quartiersentwicklung
(4.2.2.1) sind die erforderlichen Finanzbedarfe zu ermitteln und bei der
Anmeldung zukünftiger Haushaltsmittel zu berücksichtigen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass von einer signifikanten Zunahme von
Fördermöglichkeiten auf landes-, bundes- und europäischer Ebene
ausgegangen werden kann, die zur Finanzierung der kommunalen Aufgaben
genutzt werden können.
5. Welche 15 städtischen Gebäude mit der höchsten absoluten Emissionshöhe
umfasst die Empfehlung der Trianel im Zeitraum bis 2025 (Präsentation zu
DS222473), welche dieser Gebäude wurden seit 2019 mit welchem finanziellen
Aufwand bereits saniert, wie hoch schätzt die Oberbürgermeisterin den
finanziellen Aufwand für die verbleibenden Gebäude und werden im
Wirtschaftsplan 2023 des SGB hierfür ausreichend Mittel zur Verfügung
gestellt?
Der Klimaplan sieht die Erarbeitung einer Strategie für einen klimaneutralen
Gebäudebestand des SGB vor. Vor diesem Hintergrund ist die Empfehlung der
Trianel zu sehen, im Rahmen dieser Strategie auch die Wirkung von
Sanierungsmaßnahmen auf den Energiebedarf zu beleuchten. Als
vorbereitende Maßnahme der Erarbeitung einer Strategie für einen
klimaneutralen Gebäudebestand der SGB wurden die Energieverbräuche des
Gebäudebestands der SGB erhoben und energetische Effekte möglicher
Sanierungen abgeschätzt. Auf dieser Grundlage wurde die theoretische
Betrachtung angestellt, welche Sanierungsmaßnahmen zur Einhaltung des 1,5
Grad Pfades notwendig wären. Demnach könnten als eine Möglichkeit bis 2025
die 15 Gebäude mit denabsolut höchsten Emissionen saniert werden. Dabei
handelt es sich überwiegend um große Schulgebäude. Gleichzeitig wird es im
Rahmen der Entwicklung einer Strategie für einen klimaneutralen
Gebäudebestand der Stadt Bonn notwendig sein, andere Aspekte z. B. die der
Nutzung, insbesondere der Sicherung des Schulbetriebes, zu berücksichtigen.
Daher wird es erst im Rahmen der nachgelagerten Erarbeitung der Strategie für
einen klimaneutralen Gebäudebestand möglich sein, eine detaillierte
Sanierungsplanung zu erarbeiten. Darin werden dann auch die finanziellen
Aufwände kalkuliert, um Eingang in die Wirtschafts- und Mittelfristplanung zu
finden.
6. Wie viele und welche weiteren städtischen Gebäude beinhaltet die
Sanierungs-Empfehlung der Trianel bis 2027, wie hoch schätzt die
Oberbürgermeisterin die hiermit verbundenen Kosten und sind die hierfür
erforderlichen Mittel in der mittelfristigen Finanzplanung eingestellt?
Angaben zu weiteren Sanierungs-Empfehlungen können erst nach der
Erarbeitung der Strategie für einen klimaneutralen Gebäudebestand gemacht
werden. Die Auswertungen im Rahmen des Projekts „Klimaneutraler Konzern“
durch Trianel sind noch nicht abgeschlossen.Seite 3 von 4
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Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 10:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de