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222006-76 AA · Änderungsantrag

CDU-Änderungsantrag: Ergänzung der Beschlussvorlage, Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006

Nummer
222006-76 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
16.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 23.03.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Hauptausschusses 16.03.2023 Empfehlung
  3. Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 21.03.2023 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 222006 Zielbeschluss Bonner Klimaplan

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Änderungsantrag
öffentlich
222006-76 AA
Antragsteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
MdL Guido Déus
Julia Polley
Jürgen Wehlus
Christian Gold
CDU-Änderungsantrag: Ergänzung der
Beschlussvorlage, Zielbeschluss Bonner Klimaplan
Antrag zur Vorlage 222006
Beratungsfolge
Hauptausschuss 16.03.2023 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
21.03.2023 Empfehlung
Rat 23.03.2023 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Beschlussvorlage wird um die fett gedruckten Sätze ergänzt:
1. Der Rat der Bundesstadt Bonn nimmt das Gutachten zur gesamtstädtischen
Klimaneutralität (Anlage 1 bis 3) zur Kenntnis und bestätigt das Ziel der
Klimaneutralität Bonns bis 2035 unter Einhaltung des 1,5-Grad-Budget-Ziels.
Diese Kenntnisnahme bedeutet keine generelle Zustimmung zu allen
Aussagen oder Maßnahmen der Anlagen 1-3.
Das Ziel der Klimaneutralität der Stadtverwaltung Bonns und ihrer
Tochterunternehmen ist bis 2035 gemäß dem Ratsbeschluss aus 2019
umzusetzen. Dabei ist der Klimaplan so zu gestalten, dass die Stadt Bonn
deutlich erkennbar eine Vorreiterrolle einnimmt.
Das Ziel der Klimaneutralität bis 2035 bezogen auf die Stadtgesellschaft
sollte vorangetrieben werden, kann jedoch nur erreicht werden, wenn sich
die von übergeordneten Ebenen gesetzten Rahmenbedingungen so
ändern, dass dies möglich erscheint (z.B. durch die Erhöhung von
Fördermitteln).Seite 1 von 4
Seite 2
2. Der Rat der Bundesstadt Bonn beauftragt die Verwaltung mit der Initiierung
des „Arbeitsprogramms Klimaschutz“ der Bonner Stadtverwaltung (Anlage 2).
Vor Umsetzung der jeweiligen Aktivitäten sind die erforderlichen
Beschlussvorlagen in die zuständigen Gremien einzubringen.
Bei den Aktivitäten aus dem "Arbeitsprogramm Klimaschutz"
(Anlage 2) müssen die Schwerpunkte auf die direkte Einsparung
von CO2 innerhalb der Stadtverwaltung und den städtischen
Tochtergesellschaften sowie auf die Bereitstellung von Mitteln für
Förderprogramme gesetzt werden. Die energetische Sanierung der
Gebäude muss sichtbar vorankommen. Eine Verbesserung des
ÖPNV-Angebotes muss im Rahmen des Arbeitsprogramms durch
konkrete Maßnahmen geplant, entwickelt und umgesetzt werden, so
dass ein Umstieg bequemer und attraktiver wird. Bei allen
Aktivitäten ist der soziale Faktor zu berücksichtigen, um
größtmögliche Akzeptanz zu schaffen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Aktivitäten aus diesen
Schwerpunktbereichen nach ihrem tatsächlichen Wirkungsgrad zu
priorisieren. Diese Übersicht ist den jeweiligen Gremien zur
Beschlussfassung vorzulegen und ersetzt nicht o.g. Beschlussvorlagen,
die vor Umsetzung der jeweiligen Aktivitäten einzubringen sind.
3. Der Rat der Bundesstadt Bonn nimmt zur Kenntnis, dass zur Umsetzung des
Arbeitsprogramms Klimaschutz für die Jahre 2023/24 konsumtiv insgesamt
22,2 Mio. € und investiv insgesamt 27,6 Mio. € erforderlich sind. Die Verwaltung
hat diese Mittel im Entwurf des Doppelhaushalts 2023/24 eingestellt.
Diese Mittel werden zugunsten des Hauptausschusses gesperrt und erst
im Rahmen der Beschlussvorlagen für die jeweiligen Aktivitäten
freigegeben.
Die zur Verfügung stehenden Mittel sollen größtenteils für neu zu
definierende Förderprogramme eingesetzt werden oder existierende
Förderprogramme stärken. Die Ausführungsbestimmungen sind jeweils
durch Beschlussfassung der zuständigen Gremien festzulegen.
4. Das mit dem Klimaplan beauftragte Konsortium hat ermittelt, dass für dieSeite 2 von 4
Seite 3
Umsetzung des Arbeitsprogramms Klimaschutz ein Gesamtpersonalbedarf von
168 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) besteht. Der Rat der Bundesstadt Bonn nimmt
zur Kenntnis, dass davon ca. 55 zusätzliche VZÄ in der Kernverwaltung
notwendig sein werden. Die stellenplanmäßigen Voraussetzungen sind über
eine Nachmeldung zur Fortschreibung des Stellenplans 2023/24 zu schaffen.
Die Verwaltung hat für Personalkosten für das Jahr 2023 insgesamt 1 Mio. €
und für das Jahr 2024 insgesamt 5 Mio. € (für dann ca. 55 VZÄ) im Entwurf des
Doppelhaushalts 2023/24 eingestellt und in der mittelfristigen Finanzplanung
berücksichtigt.
Diese Stellen werden zugunsten des Hauptausschusses gesperrt und erst
nach entsprechender Beschlussfassung über die jeweiligen Aktivitäten
des „Arbeitsprogramms Klimaschutz“ freigegeben. Hierbei legt die
Verwaltung jeweils dar, ob es möglich wäre, die jeweilige Aufgabe durch
bestehende Strukturen, in interkommunaler Zusammenarbeit oder über
einen Dienstleister durchführen zu lassen und wie hoch die Schätzkosten
für einen Dienstleister wären.
5. Über die Umsetzung, Zielerreichung und Wirksamkeit des Klimaplan 2035
wird in den politischen Gremien jährlich berichtet und ein geeignetes digitales
Monitoring-Tool eingeführt. Auf Basis der Berichte wird eine Fortschreibung
des Klimaplans erarbeitet, welche beschreibt, wie die Klimaneutralität bis 2035
erreicht werden kann.
Die Verwaltung wird beauftragt, den zuständigen Gremien in den
Beschlussvorlagen für die jeweiligen Aktivitäten, die genauen
Jahreszwischenziele inklusive der zu erwartenden CO2- Einsparung
darzustellen. Es muss leicht erkenntlich sein, ob Zeitpläne eingehalten
werden oder ob eine Beschleunigung notwendig ist, um das Ziel der
Klimaneutralität zu erreichen.
Begründung
Die Stadtverwaltung Bonn und ihre Tochtergesellschaften müssen anders als
bislang erkennbar eine Vorreiterrolle in Sachen Klimaneutralität einnehmen. Auf
diese hat der Rat und die Stadtverwaltung direkten Einfluss.
Bisher ist die Stadtverwaltung im Bereich Klimaneutralität eher Schlusslicht.
Obwohl der Grundsatzbeschluss zur Klimaneutralität 2035 bereits im November
2019 gefällt wurde, ist bis heute außer der Vorlage dieser 465 Seiten Papier
nicht viel geschehen. Hierfür hat die Verwaltung 3 Jahre bzw. 1/5 der bis 2035
zur Verfügung stehenden Zeit benötigt.Seite 3 von 4
Seite 4
Lediglich 65 der 1035 Objekte des SGB sind mit PV-Anlagen ausgestattet,
einige Objekte werden immer noch mit Ölheizungen betrieben. In Schulen und
anderen städtischen Gebäuden lässt sich oftmals die Heizung nicht vernünftig
regeln. Fenster der städtischen Gebäude haben teils noch Einfachverglasung.
Daher ist es wichtig, dass die Stadt Bonn Maßnahmen zum direkten Einsparen
von Treibhausgasen prioritär behandelt und beschleunigt. Es muss endlich von
der Produktion von Strategien und Papieren in einen Umsetzungsprozess
eingestiegen werden.
Mit der Auflage von Förderprogrammen kann zusätzlich die Öffentlichkeit
erreicht und animiert werden, ebenfalls zeitnah in die Klimaneutralität zu
investieren und weiteres Kapital hierfür gehoben werden.
Die Klimaneutralität ist nur erreichbar, wenn eine freiwillige Veränderung des
Mobilitätsverhaltens eintritt. Dafür ist eine Verbesserung des ÖPNV-Angebots
deutlich über die Lead-City-Maßnahmen erforderlich und ausreichend
Schnittstellen wie z.B. Park & Ride-Anlagen notwendig. Der ÖPNV muss
taktverdichtet, verständlicher, verlässlicher, sauberer, bequemer und
kostengünstiger werden.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 07:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de