222006-73 AA · Änderungsantrag
Änderungsantrag der Koalition - Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006, hier: klimaneutraler Gebäudebestand
Kerndaten
- Nummer
- 222006-73 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 15.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 222006-73 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Nicole Unterseh Andreas Goltz SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Gieslint Grenz DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn David Rupp Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Martin Saul Änderungsantrag der Koalition - Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006, hier: klimaneutraler Gebäudebestand Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB 16.03.2023 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Steckbrief 4.1.1.1. Entwicklung und Umsetzung einer Strategie für einen klimaneutralen Gebäudebestand Das Arbeitspaket 4.1.1.1 wird wie folgt ergänzt: Der Großteil der eingeplanten Mittel soll im Rahmen eines Sofortprogramms zur Sanierung (insbesondere Dämmung und Einbau neuer Heizungsanlagen) von städtischen Gebäuden mit besonders schlechter Energiebilanz eingesetzt werden. Hierzu greift die Verwaltung der detaillierten Priorisierung vor und wählt aufgrund vorliegender Informationen, des Wissens im SGB und einfacher Kriterien Gebäude aus, bei denen eine Sanierung offenbar dringend erforderlich ist. Priorität sollen Gebäude haben, die für die Erfüllung von kommunalen Pflichtaufgaben gebraucht werden (Schulen, Kindergärten). Weitere Kriterien sollten besonders alte Heizsysteme und der Zeitpunkt des Baus bzw. der letzten (energie-relevanten) Sanierung sein. Parallel läuft die zuvor erläuterte Evaluierung des Bestands, sodass bis 2025 eine Art Pipeline- Struktur der Sanierung aufgebaut wird. Das Ziel einer jährlichen Sanierungsquote von 4% soll nicht erst ab Fertigstellung des Konzeptes, sondern bereits ab 2024 gewertet werden. Im Rahmen der Strategie sollen um der in 5.1.1 genannten Herausforderung der Klimawirkungen aus grauer Energie zu begegnen, die Treibhausgaswirkungen von Bau- und Umbaumaßnahmen im Rahmen der Erarbeitung der Strategie für einen klimaneutralen Gebäudebestand und der Überarbeitung des Planungsleitfadens in allen Entscheidungen berücksichtigt werden. Neben der systematischen Erfassung der Treibhausgaswirkungen von geplanten Bau- und Umbaumaßnahmen, soll dem Erhalt von Bausubstanz bzw. deren Umbau, Ergänzung und Sanierung Priorität eingeräumt werden. Die Planung soll auf eine lange Lebensdauer und Nutzbarkeit von GebäudenSeite 1 von 2 Seite 2 abzielen. Begründung Das im Klimaplan vorgesehene Vorgehen sieht vor, zuerst die Bestandserfassung abzuschließen und mit der Sanierung städtischer Gebäude nicht vor 2025 zu beginnen. Das erscheint angesichts des Anspruches „Die Stadt als Vorbild“ und der Amortisierung der Maßnahmen als Einsparmaßnahmen zu kurz gedacht. Zudem ist die Sanierung öffentlicher Gebäude eine Daueraufgabe, die konsequent in eine Pipeline- Struktur hinein optimiert werden sollte. Während das Bauteam bereits saniert, kann das Planungsteam die nächsten Maßnahmen planen und das Erfassungsteam fortlaufend den Zustand der Gebäude erfassen. Es erscheint den Antragstellenden nicht angemessen, den Beginn der Sanierung um drei Jahre in die Zukunft zu schieben, wo doch im Zuge der Umstellung auf hochkalorisches Gas bereits fast flächendeckend Daten zu Heizungsanlagen vorliegen. Außerdem lässt das Datum der letzten energetischen Sanierung Schlüsse zu, in welchem Zustand sich die Isolierung eines Gebäudes befindet. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de