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222006-70 AA · Änderungsantrag

CDU-Änderungsantrag: Bonner Klimaplan

Nummer
222006-70 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
14.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 15.03.2023 Anhörung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 62 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 222006 Zielbeschluss Bonner Klimaplan

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Änderungsantrag
öffentlich
222006-70 AA
Antragsteller/in:
Hans Seidl
Marco Rudolph
CDU Bezirksfraktion Beuel
14.03.2023 gez. Mohn
CDU-Änderungsantrag: Bonner Klimaplan
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 15.03.2023 Anhörung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Der Rat der Bundesstadt Bonn bestätigt das Ziel der Klimaneutralität bis
2035.
2. Der Rat der Bundesstadt Bonn nimmt zur Kenntnis: – das Gutachten zur
gesamtstädtischen Klimaneutralität (Anlagen 1 bis 3) – dass zur Umsetzung
des Arbeitsprogramms Klimaschutz für die Jahre 2023/24 konsumtiv insgesamt
22,2 Mio. €und investiv insgesamt 27,6 Mio. € erforderlich sind – dass zur
Umsetzung des Arbeitsprogramms Klimaschutz ein Gesamtpersonalbedarf von
168 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) besteht
3. Der Rat der Bundesstadt Bonn beauftragt die Verwaltung Beschlüsse für
Aktivitäten zur Erreichung des vorgegebenen Ziels vorzulegen. Hierbei müssen
Ordnungspolitische Regeln eingehalten werden. JedemBeschluss sind die
Vollkosten als Teil des Beschlusses beizufügen und zu begründen.
4. Für den Stadtbezirk Beuel wird ein Projekt mit einem Budget von 200.000
Euro mit der Zielsetzung definiert, das Beueler Rathaus bis spätestens 2035 als
Null-Emissionengebäude umzurüsten.
5. Für den Stadtbezirk Beuel wird ein Projekt mit einem Budget von 50.000
Euro mit der Zielsetzung definiert, bis 2035 die städtischen Schulen und
Kindergärten im Stadtbezirk Beuel mit Photovoltaik auszustatten
6. Es wird ein Projekt mit einem Budget von 100.000 Euro mit der Zielsetzung
definiert, die Erweiterungsflächen 2 und 3 der Landwirtschaftskammer Roleber
in Zusammenarbeit mit dem Eigentümer mit heimischen, klimaresistenten
Bäumen aufzuforsten.
Begründung
Der Text der Beschlussvorlage ist gekennzeichnet durch Elemente, die
erläuternden Charakter haben. Begründungen werden nicht mitbeschlossen
und gehören somit nicht in den Beschlusstext. Elemente, die zur Kenntnis
genommen werden sollen, werden eben nicht beschlossen sondern zurSeite 1 von 2
Seite 2
Kenntnis genommen. Daher haben wir sie von den „reinen“ Beschlusspunkten
getrennt. Der ÄA soll den VW-Antrag ersetzen bei Beibehaltung der Anlagen.
Die Begründungen zu den Punkten 4-6 erfolgen mündlich.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 21:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de