222006-55 AA · Änderungsantrag
Koalitions-Änderungsantrag –Zielbeschluss Bonner Klimaplan (Erhöhung Sportfördermittel) Antrag zur Vorlage 222006
Kerndaten
- Nummer
- 222006-55 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 07.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Sportausschusses Empfehlung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 222006-55 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Corinna Dahmen SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Fenja Wittneven-Welter DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Tobias Haßdenteufel Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Beate Saul 07.03.2023 Koalitions-Änderungsantrag –Zielbeschluss Bonner Klimaplan (Erhöhung Sportfördermittel) Antrag zur Vorlage 222006 Beratungsfolge Sportausschuss 09.03.2023 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Die Sportfördermittel werden für das Jahr 2023 um 60.000 € und für das Jahr 2024 um 100.000 € erhöht. Die Deckung erfolgt aus den Mitteln des Klimaplans 2.3.1.1. Im Sinne der Klimabemühungen der Stadt sollen hierüber zusätzliche Anreize gesetzt werden. Diese zweckgebundene Mittelerhöhung kann gemäß den in den Punkten 8 und 9 der Sportförderrichtlinien gewährten Zuschüssen für Projekte und Sportveranstaltungen für die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien eingesetzt werden. Weiterhin können die Mittel für die in den Punkten 3.1, 3.3 und 4. der Sportförderrichtlinien gelisteten klimaförderlichen Teilmaßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität genutzt werden. Begründung Bei einer Ausweitung der Aktivitäten der Vereine mit dem Ziel der Nachhaltigkeit, zum Beispiel auch bei sportlichen Veranstaltungen und Projekten, für die gemäß Förderrichtlinie ein Zuschuss beantragt wird, stehen derzeit nicht ausreichend Fördermittel zur Verfügung. Der Stadtsportbund hat vier Handlungsfelder zur Erhöhung der Nachhaltigkeit im Sport identifiziert und dazu Ziele und Aktionstipps formuliert (https://www.ssb-bonn.de/themen/sport- und-nachhaltigkeit), die als Nachhaltigkeitskriterien für die Sportförderung herangezogen werden können. Die Ziffern 3.1 und 3.3 der Sportförderrichtlinien sehen bereits heute Fördermöglichkeiten vor, damit die Vereine motiviert werden, Maßnahmen zur nachhaltigen Senkung der Energiekosten und des Wasserverbrauchs umzusetzen. Aus diesem Grund sollten die Sportfördermittel in diesen Bereichen erhöht werden.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de