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222006-51 ST · Stellungnahme der Verwaltung

ST zu 03 AA: BBB-Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan

Nummer
222006-51 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
07.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 21.03.2023 Kenntnisnahme
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  1. 222006 Zielbeschluss Bonner Klimaplan

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
222006-51 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
ST zu 03 AA:
BBB-Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner
Klimaplan
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
09.03.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, für folgende Veränderungen des
Klimaplans Sorge zu tragen:
1. Konzentration des Bonner Klimaschutzprogramms auf die wesentlichen
Klimaschutzziele unter Vermeidung von Wiederholungen, so dass das Bonner
Klimaschutzprogramm für jeden interessierten Bürger leichter lesbar wird (s.
Begründung).
Gemeinsam mit den verschiedenen Bänden des Klimaplans wurde eine
Zusammenfassung bereitgestellt, die zentrale Punkte des Klimaplans
wiedergibt. Zudem wird unter anderem im Rahmen des Steckbriefes 1.1.3.1
"Kommunikationsstrategie Klimaplan" geplant, Bürger*innen über das Ziel der
Klimaneutralität und die dafür vorgesehenen Maßnahmen zu informieren sowie
dazu zu motivieren, selbst aktiv zu werden.
2. Priorisierung von Maßnahmen im Band 2, die eine unmittelbare, sofortige
Treibhausgas (THG)-Minderung zum Ziel haben. Von diesen Maßnahmen mit
direkter Auswirkung auf die CO2-Reduktion sollen die Maßnahmen
unterschieden werden, die der Kommunikationsstrategie dienen und damit
höchstens eine erhoffte, aber ungewisse indirekte Minderungswirkung auf die
Treibhausgasemission haben.
3. Die Maßnahmen der Kommunikationsstrategie sollten überprüft und
drastisch reduziert werden auf nur sinnvolle und unerlässliche, um Kosten
einzusparen.
4. Die finanziellen Mittel für den Klimaschutz (THG-Minderung) sollten zu 85%
der unmittelbaren THG-Minderung zu Gute kommen, z.B. für die
Gebäudesanierung, PV-Anlagen, CO2-freie Wärmegewinnung,
ingenieurtechnische Leistungen. Nur 15% sollten für zusätzliche
Verwaltungsarbeit und der Kommunikationsstrategie bereitgestellt werden.Seite 1 von 5
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zu Fragen 2-4:
Der Klimaplan für die Stadt Bonn umfasst eine Klimaneutralitätsstrategie bis
2035. Dazu zählen sowohl Steckbriefe, die direkt auf THG-Einsparung
einzahlen, als auch Steckbriefe, die den Transformationsprozess der
Zivilgesellschaft mittel- bis langfristig anstoßen (und somit auf die THG-
Einsparung einzahlen). Die Aktivitäten funktionieren ergänzend zueinander und
sind gleichermaßen relevant. Durch die Einbettung in eine gesamtheitliche
Strategie ist gewährleistet, dass die Aktivitäten sinnvoll ineinandergreifen und
somit dem Ziel der Klimaneutralität dienen. THG-Einsparungen sind demnach
ein wesentliches, aber nicht das alleinige Kriterium zur Priorisierung von
Aktivitäten.
Ein zentrales Ergebnis des Mitwirkungsverfahrens „Bonn4Future – Wir fürs
Klima“ ist die Bedeutung einer zielgerichteten Kommunikation an die
Bonnerinnen und Bonner.
5. Die verwaltungstechnische Organisationsstruktur zur Vorbereitung und
Umsetzung der Maßnahmen wird verschlankt und auf das Wesentliche
reduziert. Zuständigkeit und Verantwortlichkeit müssen eindeutig erkennbar
sein.
Aus Band 2 des Klimaplans (Arbeitsprogramm Klimaschutz) gehen die
Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten für die Umsetzung hervor. Die
Federführung weniger Maßnahmen befindet sich aktuell noch in Klärung. Vor
Umsetzung dieser Aktivitäten werden diese Zuständigkeiten verwaltungsintern
festgelegt.
6. In das Arbeitsprogramm werden weitere Maßnahmen zur direkten THG-
Minderung aufgenommen. Einige Beispiele seien genannt:
I. Ausbau des Bonner Stromnetzes für den erhöhten (Stark)Strombedarf durch
Wallboxen und Wärmepumpen. Angebot von spezifischen Produkten durch die
SWB wie Kauf, Pacht, Contracting-Modelle für Heizungsanlagen bei
Einzelgebäuden.
Der Ausbau des Stromnetzes fällt in die Zuständigkeit des Netzbetreibers Bonn
Netz GmbH und ist damit nicht Gegenstand des Arbeitsprogramms der
Kernverwaltung.
II. Reduzierung der Anzahl von Neubauten auf das unbedingt notwendige Maß
(80% des gesamten Energieverbrauches innerhalb des Lebenszyklus von
Neubauten entfallen auf Herstellung, Transport und Entsorgung von
Baustoffen, s. Klimaplan Band 1, S. 31)
Im Rahmen des Steckbriefs 1.2.1.2. "Etablierung einer
Klimaschutzrelevanzprüfung zur Priorisierung von klimarelevanten
Beschlüssen" wird bspw. bei Hochbauprojekten eine AlternativenprüfungSeite 2 von 5
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Bestandssanierung vs. Neubau beachtet. Hier wird somit dem Umgang mit der
Grauen Energie Rechnung getragen.
III. Erstellung eines „strategischen Wärmeplanes“ zur Ermittlung vorhandener
Wärmequellen, d.h. Anbindung von nutzbaren (Ab)Wärmequellen (z.B.
Rechenzentren, Krankenhäuser, Betriebe) an die Wärmenetze
Der Steckbrief 5.2.1.1. "Kommunale gesamtstädtische Wärmeplanung" umfasst
die Erstellung einer integrierten, kommunalen, gesamtstädtischen
Wärmeplanung. Die Untersuchung von Möglichkeiten zur Nutzung von
Abwärme sind ebenfalls Teil des Steckbriefes.
IV. Nutzung von Umweltwärme mittels Großwärmepumpen. So entstehen z.B.
an den Klärwerken erhebliche Wärmemengen; auch könnte großflächig
Erdwärme z.B. unter landwirtschaftlichen Flächen mit Wärmepumpen
kombiniert werden. Die Stadtverwaltung sollte mögliche Flächen ermitteln.
Weitere Beispiele für Großwärmepumpen aus Klimaplan, Band 1, S.151:
Plittersdorf Rheinwasser, Kühlwasser des HKW-Nord, Nutzung Abwärme aus
städtischem Abwasser
Im Zuge der Aufstellung eines mit Bundesmitteln geförderten
Klimaschutzteilkonzeptes für die Kläranlage Salierweg 2011ff wurden ein
umfassender Energiecheck und vorhandene CO2-Emissionen ermittelt und
Maßnahmen zur CO2-Reduktion umfassend aufgestellt und auf die Umsetzung
als Sofortmaßnahmen, kurz- bzw. mittelfristige und abhängige Maßnahmen
geprüft.
Dies waren u.a.,
--Nutzung der Abwärme aus der KVA und dem BHKW für die Beheizung
des Römerbades
Eine konkrete Maßnahme daraus wurde gemeinsam mit den SWB und dem
Sport- und Bäderamt als nicht umsetzbar und nicht wirtschaftlich eingestuft,
unter anderem, weil die erforderliche Heizleistung nicht erbracht wird. Die
Leistung der Freibadheizung im Winter beträgt 800 kW. Die Kläranlage kann
zwar im Sommer eine derartige Heizleistung abgeben, jedoch nicht im Winter.
--Nutzung der Wärme aus Abwasser und Einspeisung in das
Fernwärmenetz der SWB
Die Berechnungen im Auslauf der Kläranlage Salierweg ergaben bei einer
Temperaturspreizung von 2°C eine Wärmeerzeugung von 40,3 GWh pro Jahr
Wärme auf Niedrigtemperaturniveau. Legt man einen Wärmeleistungsbedarf
von Einfamilienhäusern mit 20 kW im Winter zugrunde, könnten damit 230
Einfamilienhäuser beheizt werden. Diese Maßnahme wurden nach mehreren
Gesprächen mit den SWB und weiteren Prüfungen von den SWB nicht
weiterverfolgt, weil sie nicht wirtschaftlich waren.
Da am Standort Salierweg bereits ein Überangebot an Wärme (Ausnahme inSeite 3 von 5
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den Wintermonaten mit Temperaturen unterhalb des Gefrierpunktes) besteht,
kam auch eine Nutzung im internen Wärmenetz der Kläranlage nicht infrage.
Allerdings wurden auf der KAS in den letzten Jahren andere Maßnahmen zur
CO2-Emissionenminderung umgesetzt (siehe 222006-12 AA).
Die Wärmenutzung aus Abwasser im Auslauf der Kläranlagen und
vorhandenem nahe gelegenen Fernwärmenetz an geeigneten Standorten
besitzt Potential und wird auch in Bonn weiterverfolgt.
Dabei empfiehlt sich aus folgenden Gründen ausschließlich der Einsatz im
Auslauf der Kläranlagen:
- Das gesamte Einzugsgebiet kann zur Abwärmenutzung herangezogen
werden.
- Die Abwassertemperatur unterliegt geringen Schwankungen, liegt nie
unterhalb von 8°C und eine Temperaturspreizung von mind. 3 °C ist
möglich.
- Die Wärmetauscher kommen nur mit gereinigtem Abwasser in Berührung,
sodass eine Beeinträchtigung und Verschmutzung nahezu ausgeschlossen
wird.
- Es findet keine negative Beeinflussung der biologischen Reinigung durch
die Abkühlung des Abwassers in der Kläranlage statt.
- Die Auslaufkanäle sind im Gegensatz zu den Mischwasserkanälen im
Bonner Stadtgebiet dauerhaft zu einem großen Prozentsatz gefüllt.
Zum Abwasserwärmenutzungssystem werden dann noch entsprechend große
Wärmepumpen und ein nahegelegenes Fernwärmenetz zur Einspeisung der
Wärme benötigt.
Das Tiefbauamt plant aktuell zusammen mit den SWB ein Pilotprojekt im
Auslaufkanal der Kläranlage Bad Godesberg für das nahegelegene
Fernwärmenetz.
Bei der Erdwärmenutzung müssten durch umfangreiche Untersuchungen und
Erdbohrungen zunächst entsprechende Flächen in Abwasseranlagen ausfindig
gemacht werden, falls man ein gesamtstädtisches Programm auflegt, welches
dann gesamtstädtisch abgearbeitet werden könnte. Ein großer Rückstau bei
der prioritären Abarbeitung von Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen für
die Sicherung des Kläranlagen- und Kanalbetriebes verhindert eine zeitnahe
Befassung mit zusätzlichen Themen ohne zusätzliches Personal im
Ingenieurbereich der Stadtentwässerung der Stadt Bonn.
V. Vermehrung des Baumbestandes und von Gehölzen auf Bonner Stadtgebiet
zur natürlichen CO2 – Bindung in Biomasse (Klimaplan, Band 1, S.20:
Kompensation der nicht vermeidbaren THG-Emission)Seite 4 von 5
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Baumpflanzungen in der Stadt leisten einen wichtigen Beitrag für das
Stadtklima durch Beschattung und Verdunstung. Eine nennenswerte
Kompensation der nicht vermeidbaren THG-Emission durch Einzelbäume in
Straßen oder Grünanlagen ist aber nicht bzw. nur bedingt möglich. Im Rahmen
des Klimaplans soll eine Potenzialstudie zu natürlichen CO2-Senken für das
Gebiet der Bundesstadt Bonn erstellt werden. Dazu gehört u.a. die Bindung von
CO2 in Biomasse etwa durch Aufforstungen, die aufgrund der
Flächenknappheit im Stadtgebiet nur begrenzt möglich sind.
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 01:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de