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222006-43 ST · Stellungnahme der Verwaltung

ST zu 17 AA: FDP-Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan, hier: Mobilitätsangebote Antrag zur Vorlage

Nummer
222006-43 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
07.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 14.03.2023 Kenntnisnahme
  2. Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 21.03.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 222006 Zielbeschluss Bonner Klimaplan

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
222006-43 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
ST zu 17 AA:
FDP-Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner
Klimaplan, hier: Mobilitätsangebote
Antrag zur Vorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
09.03.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 14.03.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
In Band 1, S. 47 stellt die Verwaltung fest, Zitat: „Die kommunale Ebene
beziehungsweise die Zuständigkeit der Bonner Verwaltung ist dabei ganz
zentrale Handlungs- und Umsetzungsebene für die Etablierung eines auf
Suffizienz ausgerichteten Mobilitätssystems.“ Und weiter: „Essenziell für klima-
schonende Mobilität ist ein guter Zugang zu den in Bonn bereits vorhandenen
klimaschonenden Mobilitätsangeboten – dies muss entsprechend kommuniziert
werden und führt nicht unmittelbar zur Nutzung solcher Angebote.“
Zu Satz 1 möge die Verwaltung konkreter in dem Klimaplan ausführen, was sie
in den 13 Jahren bis 2035 zu planen und umzusetzen gedenkt und zu welchen
Kosten. Hierbei ist einzugehen auf:
• Plan zur Umstellung der SWB-Busflotte sowie der Flotten von
Konzessionären auf klimaschonende Antriebe
• Erweiterung, Attraktivierung und Beschleunigung des Busverkehrs
• Erweiterung, Attraktivierung und Beschleunigung des
Stadtbahnangebots
• Seilbahnangebot
• Fahrradnutzung unter besonderer Würdigung der jahreszeit- und
witterungsabhängigen Nutzung
• Vorhaltung von Kapazitätsreserven im ÖPNV für die rückläufige
Fahrradnutzung in der kalten Monaten sowie in Abhängigkeit von der
Witterung
• Carsharing
• Bike und Rollervermietung
Satz 2 möge die Verwaltung erläuternd im Klimaplan ausführen.Seite 1 von 2
Seite 2
Der Klimaplan besteht aus einer gesamtheitlichen Klimaneutralitätsstrategie bis
2035 (Band 1) sowie einem „Arbeitsprogramm Klimaschutz“ mit dem
Planungshorizont 2023 bis 2025 (Band 2).
Die Maßnahme 6.1.2. „Umstellung kommunaler Fuhrpark“ ist beispielsweise
zunächst Bestandteil der Gesamtstrategie, jedoch noch nicht des
Arbeitsprogramms. Im Rahmen der Fortschreibung des Klimaplans sind zu der
Maßnahme konkrete Aktivitäten zu entwickeln. Auch wenn bisher kein eigener
Steckbrief für das Arbeitsprogramm vorliegt, wurden in diesem Feld schon
Maßnahmen durchgeführt. Ein großer Teil des kommunalen Fuhrparks,
insbesondere im PKW-Bereich, ist bspw. schon auf Elektromobilität umgestellt.
Aktivitäten (wie bspw. 6.3.1.1. Qualitative Verbesserung und quantitativer
Ausbau des ÖPNV Angebotes oder 6.3.3.1. Flächendeckender Ausbau
Mobilstationen) sind Teil des Arbeitsprogramms und werden im Rahmen der
Erarbeitung des jeweiligen Umsetzungsbeschlusses weiter konkretisiert und
ausdifferenziert.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 02:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de