222006-41 AA · Änderungsantrag
Änderungsantrag der Koalition - Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006, hier: Stärkung sozialer Aspekte und Teilhabe in der Klimaneutralitäts-Strategie
Kerndaten
- Nummer
- 222006-41 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 01.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Änderungsantrag öffentlich 222006-41 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Eva Kuzu Prof. Dr. Detmar Jobst SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Peter Kox Max Biniek DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Claudia Falk Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Fabio Sánchez Copano 01.03.23 Änderungsantrag der Koalition - Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006, hier: Stärkung sozialer Aspekte und Teilhabe in der Klimaneutralitäts-Strategie Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 01.03.2023 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 21.03.2023 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags 1. Soziale Infrastrukturen während der Klimatransformation unterstützen Die Verwaltung wird gebeten, bis zum Winterbeginn 2023 konkrete kurz- wie auch langfristige Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung sozialer Infrastrukturen während der Klimatransformation zu erarbeiten. Die Höhe der hierfür erforderlichen Mittel soll mitgeteilt werden. 2. Gemeinschaftliches Handeln und Unterstützung der Gemeinwohlökonomie Für gemeinschaftliches Handeln und zur Unterstützung einer Gemeinwohlökonomie sind sowohl die gemeinnützigen Gesellschaften und karitativen Träger als auch die Privatwirtschaft anzusprechen und einzubeziehen. Im Klimaplan wird keine Aktivität und keine Summe hierfür hinterlegt. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, dies bis zum Winterbeginn 2023 nachzuholen. 3. Handlungsfeld 1.4. „Soziale Gerechtigkeit und Teilhabe im Klimaschutzprozess“ Die Verwaltung konzipiert bis zum Ende der Sommerpause 2023 ein Verfahren, welches im Rahmen des Klimaplans ineffiziente Elektrogeräte durch entsprechende neue und energiesparende zu ersetzen hilft. Das Verfahren soll besonders Menschen, die unter der Armutsgrenze leben, Transfer-Seite 1 von 4 Seite 2 Empfänger*innen, Menschen mit Bonn-Ausweis sowie finanzschwache Träger der sozialen Arbeit und Non-Profit-Organisationen den Neukauf sparsamer Elektrogeräte durch ein Darlehen aus Umschichtungen im Klimaplan ermöglichen. Hierbei sind die Stadtwerke Bonn, aber auch das Jobcenter als Grundsicherungsträger einzubeziehen. Die Tilgung erfolgt z.B. durch einen Contracting-Vertrag (Entrichtung von Energiekosten mit einem Tilgungsanteil) unter Berücksichtigung eines aus städtischen Mitteln für den Klimaplan auszugleichenden Tilgungsverzichts von bis zu 50 Prozent. 4. Steckbrief 4.2.2.4: „Initiative Sparen jetzt!“ Die Zielgruppe wird erweitert um Mieter*innen mit Bonn-Ausweis. Die Verwaltung wird beauftragt, mindestens 50.000 Euro aus dem Sachmittel- Ansatz für die Zurverfügungstellung von „smarten“ Thermostaten vorzusehen, und entwickelt ein Konzept für die Vergabe an Interessierte. 5. Steckbrief 4.3.1.3 „Förderprogramm für die sozialverträgliche energetische Altbaumodernisierung“ (Zielgruppe private Vermieter*innen) Zur Verhinderung von sozial unverträglichen (Mitnahme-)Effekten bei der Inanspruchnahme von Modernisierungsmitteln aus dem Klimaplan schafft die Verwaltung eine rechtssichere vertragliche Grundlage, die die Fördermittelempfänger*innen als Bewilligungsvoraussetzung verpflichtet, dauerhaft auf Modernisierungs-Mieterhöhungen aus der bezuschussten Maßnahme zu verzichten. 6. Steckbrief 2.1.1.1. „Klimabüros im Quartier – Räume für Innovation, Vernetzung und neues Handeln“ Die im Klimaplan aufgeführten Klimabüros werden in bereits bestehende Beratungsstrukturen (z.B. Quartiersmanagement, Quartiersbüro) im Quartier integriert. Bei der Konzeption von Klimabüros wird die städtische Planung für Quartiersentwicklung aufgegriffen und berücksichtigt. 7a. Steckbriefe 6.3.1.1. „Qualitative Verbesserung und quantitativer Ausbau des ÖPNV-Angebots“ und 6.3.2.3. „Qualitative und quantitative Verbesserung der Bedingungen für den Fußverkehr“ Wir denken bei der Mobilitätswende (bauliche) Barrierefreiheit mit. Menschen mit Behinderungen müssen alle Orte barrierefrei erreichen können. Dies gilt für Fahrdienste und Notfallrettung sowie auch für die Transfers von Menschen zu und von den Fahrzeugen. Diese Erreichbarkeit muss dauerhaft gewährleistet sein. 7b. Steckbrief 6.3.3.2. „Eine für Alle: Mobilitätsapp für Bonn und die Region“ Die App soll barrierefrei gestaltet und weiterentwickelt werden. Die Weiterentwicklung der App erfolgt im Dialog mit den Nutzer*innen. BegründungSeite 2 von 4 Seite 3 Zu 1.: Um Unterstützung und Förderung sozialer Infrastrukturen bei der Klimatransformation zu verwirklichen ist es notwendig, Vereine und Träger der sozialen Arbeit und der Wohlfahrt entsprechend ihrer Bedürfnisse zu unterstützen. Hierbei soll an bestehende Projekte angeknüpft werden. Der Klimaplan führt aus: „Gerade vor dem Hintergrund der stark steigenden Energiepreise geraten diese Einrichtungen unter Druck. Mehrkosten müssen über Mitgliedbeiträge oder andere Beiträge aufgefangen werden. Hierdurch werden zunehmend Menschen mit geringen Einkommen von der Teilhabe am sozialen Geschehen ausgeschlossen. Das Ziel ist, Vereine und private soziale Organisationen in Bonn im Rahmen der Umsetzung des Klimaplans aktiv einzubinden und zu unterstützen.“ (Klimaplan 8.5.4.2 (Bd. 1)) Zu 2.: “Gemeinschaftliches Handeln fördert den sozialen Zusammenhalt. Unternehmen und Organisation mit einer Gemeinwohlorientierung sind dabei wichtige Akteure. (…) Unternehmen verpflichten sich der Gemeinwohlökonomie und richten ihr unternehmerisches Handeln am Gemeinwohl aus. Die Maßnahme soll Aktivitäten bündeln, um Initiativen mit Gemeinwohlausrichtung sowie die Gemeinwohlökonomie zu fördern“. Klimaplan 8.5.4.1 (Bd. 1) Zu 3.: Viele Menschen besitzen und betreiben ineffektive elektrische Geräte wie alte Kühlschränke und Waschmaschinen ohne Energiesparprogramme, aber auch Computer, Lampen/Birnen und Fernseher mit unzeitgemäß hohem Stromverbrauch. Besonders ärmere Menschen sollten nicht unter hohen Energiepreisen leiden müssen, sondern am Klimaplan teilnehmen können und auf diese Weise ihren CO2-Verbrauch senken. Zu 4.: „Sparen jetzt!“ ist ein sinnvolles Anliegen, das allerdings nicht nur mit Kampagnen, sondern auch konkret angegangen werden sollte – ebendort, wo Energie verbraucht und auch gespart werden kann. Heizungsanlagen gehören dabei zu den großen CO2-Emittenten, auf deren Art Mieter*innen keinen Einfluss haben, deren Inanspruchnahme sie aber beeinflussen können. Smarte Thermostate helfen dabei, den Verbrauch zu regulieren. Das ist nicht nur gut für das Klima, sondern auch für den Geldbeutel. Zu 5.: Ergibt sich aus dem Antrag Zu 6.: Der Aufbau von Doppelstrukturen soll vermieden werden. Energieberatung sollte Teil eines allgemeinen Beratungswesens werden. Zu 7a.:Seite 3 von 4 Seite 4 Klimaschutz im Bereich Mobilität geht häufig mit erhöhter Barrierefreiheit einher. Mehr Platz für Fußgehende bedeutet oft breitere Fußwege, von der auch Rollstuhlfahrende, Menschen mit anderen Hilfsmitteln oder auch solche mit Begleitpersonen sehr profitieren (Steckbrief 6.3.2.3. Qualitative und quantitative Verbesserung der Bedingungen für den Fußverkehr). Nur leider ist das nicht immer ein Selbstläufer. Wenn wir Busse und Bahnen anschaffen, in denen weiterhin nur eine einzige Person im Rollstuhl mitfahren kann und es eng wird, wenn noch weitere Menschen mit Rollator, Kinderwagen... einsteigen, dann denkt das behinderte Menschen nicht mit. Barrierefreiheit direkt mitzudenken, hat aber für alle Menschen viele Vorteile. Bei der Sanierung von Bushaltestellen und Bahnhöfen sollten diese stufenlos (also abgeflacht und ggf mit genügend Aufzügen) und mit funktionierendem Blindenleitsystem ausgestattet werden. (Steckbrief 6.3.1.1. Qualitative Verbesserung und quantitativer Ausbau des ÖPNV-Angebotes, hier Barrierefreiheit). Wir müssen anerkennen, dass es auch in Zukunft Menschen geben wird, die auf ein Auto oder auch Behindertenfahrdienste angewiesen sind. Zu 7b.: Zu einer barrierefreien App gehören u.a. folgende Aspekte: Screenreader- Kompatibilität, Version in Leichter Sprache, graphische Darstellungen, die Auswahl von Schriftgröße und Helligkeit und Ähnliches. Solche Hilfen bedeutet mehr Barrierefreiheit. Auch Angaben zu Barrierefreiheit an Haltestellen, Bahnhöfen & Co können mitaufgenommen werden. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de