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222006-41 AA · Änderungsantrag

Änderungsantrag der Koalition - Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006, hier: Stärkung sozialer Aspekte und Teilhabe in der Klimaneutralitäts-Strategie

Nummer
222006-41 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
01.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 01.03.2023 Empfehlung
  2. Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 21.03.2023 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 222006 Zielbeschluss Bonner Klimaplan

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Änderungsantrag
öffentlich
222006-41 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Eva Kuzu
Prof. Dr. Detmar Jobst
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Peter Kox
Max Biniek
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Claudia Falk
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Fabio Sánchez Copano
01.03.23
Änderungsantrag der Koalition - Zielbeschluss
Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006, hier:
Stärkung sozialer Aspekte und Teilhabe in der
Klimaneutralitäts-Strategie
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
01.03.2023 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
21.03.2023 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Soziale Infrastrukturen während der Klimatransformation unterstützen
Die Verwaltung wird gebeten, bis zum Winterbeginn 2023 konkrete kurz- wie
auch langfristige Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung sozialer
Infrastrukturen während der Klimatransformation zu erarbeiten. Die Höhe der
hierfür erforderlichen Mittel soll mitgeteilt werden.
2. Gemeinschaftliches Handeln und Unterstützung der
Gemeinwohlökonomie
Für gemeinschaftliches Handeln und zur Unterstützung einer
Gemeinwohlökonomie sind sowohl die gemeinnützigen Gesellschaften und
karitativen Träger als auch die Privatwirtschaft anzusprechen und
einzubeziehen. Im Klimaplan wird keine Aktivität und keine Summe hierfür
hinterlegt. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, dies bis zum Winterbeginn
2023 nachzuholen.
3. Handlungsfeld 1.4. „Soziale Gerechtigkeit und Teilhabe im
Klimaschutzprozess“
Die Verwaltung konzipiert bis zum Ende der Sommerpause 2023 ein Verfahren,
welches im Rahmen des Klimaplans ineffiziente Elektrogeräte durch
entsprechende neue und energiesparende zu ersetzen hilft. Das Verfahren soll
besonders Menschen, die unter der Armutsgrenze leben, Transfer-Seite 1 von 4
Seite 2
Empfänger*innen, Menschen mit Bonn-Ausweis sowie finanzschwache Träger
der sozialen Arbeit und Non-Profit-Organisationen den Neukauf sparsamer
Elektrogeräte durch ein Darlehen aus Umschichtungen im Klimaplan
ermöglichen. Hierbei sind die Stadtwerke Bonn, aber auch das Jobcenter als
Grundsicherungsträger einzubeziehen. Die Tilgung erfolgt z.B. durch einen
Contracting-Vertrag (Entrichtung von Energiekosten mit einem Tilgungsanteil)
unter Berücksichtigung eines aus städtischen Mitteln für den Klimaplan
auszugleichenden Tilgungsverzichts von bis zu 50 Prozent.
4. Steckbrief 4.2.2.4: „Initiative Sparen jetzt!“
Die Zielgruppe wird erweitert um Mieter*innen mit Bonn-Ausweis. Die
Verwaltung wird beauftragt, mindestens 50.000 Euro aus dem Sachmittel-
Ansatz für die Zurverfügungstellung von „smarten“ Thermostaten vorzusehen,
und entwickelt ein Konzept für die Vergabe an Interessierte.
5. Steckbrief 4.3.1.3 „Förderprogramm für die sozialverträgliche
energetische Altbaumodernisierung“ (Zielgruppe private Vermieter*innen)
Zur Verhinderung von sozial unverträglichen (Mitnahme-)Effekten bei der
Inanspruchnahme von Modernisierungsmitteln aus dem Klimaplan schafft die
Verwaltung eine rechtssichere vertragliche Grundlage, die die
Fördermittelempfänger*innen als Bewilligungsvoraussetzung verpflichtet,
dauerhaft auf Modernisierungs-Mieterhöhungen aus der bezuschussten
Maßnahme zu verzichten.
6. Steckbrief 2.1.1.1. „Klimabüros im Quartier – Räume für Innovation,
Vernetzung und neues Handeln“
Die im Klimaplan aufgeführten Klimabüros werden in bereits bestehende
Beratungsstrukturen (z.B. Quartiersmanagement, Quartiersbüro) im Quartier
integriert. Bei der Konzeption von Klimabüros wird die städtische Planung für
Quartiersentwicklung aufgegriffen und berücksichtigt.
7a. Steckbriefe 6.3.1.1. „Qualitative Verbesserung und quantitativer
Ausbau des ÖPNV-Angebots“ und 6.3.2.3. „Qualitative und quantitative
Verbesserung der Bedingungen für den Fußverkehr“
Wir denken bei der Mobilitätswende (bauliche) Barrierefreiheit mit. Menschen
mit Behinderungen müssen alle Orte barrierefrei erreichen können. Dies gilt für
Fahrdienste und Notfallrettung sowie auch für die Transfers von Menschen zu
und von den Fahrzeugen. Diese Erreichbarkeit muss dauerhaft gewährleistet
sein.
7b. Steckbrief 6.3.3.2. „Eine für Alle: Mobilitätsapp für Bonn und die
Region“
Die App soll barrierefrei gestaltet und weiterentwickelt werden. Die
Weiterentwicklung der App erfolgt im Dialog mit den Nutzer*innen.
BegründungSeite 2 von 4
Seite 3
Zu 1.:
Um Unterstützung und Förderung sozialer Infrastrukturen bei der
Klimatransformation zu verwirklichen ist es notwendig, Vereine und Träger der
sozialen Arbeit und der Wohlfahrt entsprechend ihrer Bedürfnisse zu
unterstützen. Hierbei soll an bestehende Projekte angeknüpft werden. Der
Klimaplan führt aus: „Gerade vor dem Hintergrund der stark steigenden
Energiepreise geraten diese Einrichtungen unter Druck. Mehrkosten müssen
über Mitgliedbeiträge oder andere Beiträge aufgefangen werden. Hierdurch
werden zunehmend Menschen mit geringen Einkommen von der Teilhabe am
sozialen Geschehen ausgeschlossen. Das Ziel ist, Vereine und private soziale
Organisationen in Bonn im Rahmen der Umsetzung des Klimaplans aktiv
einzubinden und zu unterstützen.“ (Klimaplan 8.5.4.2 (Bd. 1))
Zu 2.:
“Gemeinschaftliches Handeln fördert den sozialen Zusammenhalt.
Unternehmen und Organisation mit einer Gemeinwohlorientierung sind dabei
wichtige Akteure. (…) Unternehmen verpflichten sich der Gemeinwohlökonomie
und richten ihr unternehmerisches Handeln am Gemeinwohl aus. Die
Maßnahme soll Aktivitäten bündeln, um Initiativen mit Gemeinwohlausrichtung
sowie die Gemeinwohlökonomie zu fördern“. Klimaplan 8.5.4.1 (Bd. 1)
Zu 3.:
Viele Menschen besitzen und betreiben ineffektive elektrische Geräte wie alte
Kühlschränke und Waschmaschinen ohne Energiesparprogramme, aber auch
Computer, Lampen/Birnen und Fernseher mit unzeitgemäß hohem
Stromverbrauch. Besonders ärmere Menschen sollten nicht unter hohen
Energiepreisen leiden müssen, sondern am Klimaplan teilnehmen können und
auf diese Weise ihren CO2-Verbrauch senken.
Zu 4.:
„Sparen jetzt!“ ist ein sinnvolles Anliegen, das allerdings nicht nur mit
Kampagnen, sondern auch konkret angegangen werden sollte – ebendort, wo
Energie verbraucht und auch gespart werden kann. Heizungsanlagen gehören
dabei zu den großen CO2-Emittenten, auf deren Art Mieter*innen keinen
Einfluss haben, deren Inanspruchnahme sie aber beeinflussen können. Smarte
Thermostate helfen dabei, den Verbrauch zu regulieren. Das ist nicht nur gut
für das Klima, sondern auch für den Geldbeutel.
Zu 5.:
Ergibt sich aus dem Antrag
Zu 6.:
Der Aufbau von Doppelstrukturen soll vermieden werden. Energieberatung
sollte Teil eines allgemeinen Beratungswesens werden.
Zu 7a.:Seite 3 von 4
Seite 4
Klimaschutz im Bereich Mobilität geht häufig mit erhöhter Barrierefreiheit
einher. Mehr Platz für Fußgehende bedeutet oft breitere Fußwege, von der
auch Rollstuhlfahrende, Menschen mit anderen Hilfsmitteln oder auch solche
mit Begleitpersonen sehr profitieren (Steckbrief 6.3.2.3. Qualitative und
quantitative Verbesserung der Bedingungen für den Fußverkehr).
Nur leider ist das nicht immer ein Selbstläufer. Wenn wir Busse und Bahnen
anschaffen, in denen weiterhin nur eine einzige Person im Rollstuhl mitfahren
kann und es eng wird, wenn noch weitere Menschen mit Rollator,
Kinderwagen... einsteigen, dann denkt das behinderte Menschen nicht mit.
Barrierefreiheit direkt mitzudenken, hat aber für alle Menschen viele Vorteile.
Bei der Sanierung von Bushaltestellen und Bahnhöfen sollten diese stufenlos
(also abgeflacht und ggf mit genügend Aufzügen) und mit funktionierendem
Blindenleitsystem ausgestattet werden. (Steckbrief 6.3.1.1. Qualitative
Verbesserung und quantitativer Ausbau des ÖPNV-Angebotes, hier
Barrierefreiheit).
Wir müssen anerkennen, dass es auch in Zukunft Menschen geben wird, die
auf ein Auto oder auch Behindertenfahrdienste angewiesen sind.
Zu 7b.:
Zu einer barrierefreien App gehören u.a. folgende Aspekte: Screenreader-
Kompatibilität, Version in Leichter Sprache, graphische Darstellungen, die
Auswahl von Schriftgröße und Helligkeit und Ähnliches. Solche Hilfen bedeutet
mehr Barrierefreiheit.
Auch Angaben zu Barrierefreiheit an Haltestellen, Bahnhöfen & Co können
mitaufgenommen werden.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 00:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de