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222006-36 ST · Stellungnahme der Verwaltung

ST zu AA 13: FDP-Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan; hier: Stadtverwaltung inklusive Konzerntöchter als Vorbild für Arbeitgeber

Nummer
222006-36 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
01.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 21.03.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 01.03.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 222006 Zielbeschluss Bonner Klimaplan

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
222006-36 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
ST zu AA 13: FDP-Änderungsantrag: Zielbeschluss
Bonner Klimaplan; hier: Stadtverwaltung inklusive
Konzerntöchter als Vorbild für Arbeitgeber
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 01.03.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
09.03.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
DieVerwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:
Zur Integration in den Klimaplan ermittelt die Verwaltung für alle ihre Bereiche,
sowie für sämtliche Konzerntöchter
· die Mitarbeitendenzahlen, geclustert nach Herkunftsort auf der Basis
fünfstelliger Postleitzahlen,
· die Zahl der Mitarbeitenden mit Dienstwagen,
· die Zahl der Mitarbeitenden mit Parkberechtigung für Fahrzeuge des MIV
· die Zahl der Mitarbeitenden mit Jobticket,
· die Zahl der Mitarbeitenden, die nachweislich Mitfahrgelegenheiten nutzen
· Die Zahl der Mitarbeitenden, die nachweislich das Rad für die Fahrt zur
Arbeitsstelle nutzen
und beschreibt, welche Programme sie betreibt, um Mitarbeitende auf jeweils
klimaschonendere Fortbewegungsmöglichkeiten umzustellen.
1. Die Verwaltung unternimmt bereits heute, losgelöst vom Klimaplan, eine
Vielzahl von Maßnahmen, um ein klimaschonendes Mobilitätsverhalten der
Mitarbeitenden zu fördern. Die im Antrag benannten Daten sind daher bereits
erhoben worden:
MA-Zahl nach Wohnorten Liegen der Verwaltung vorSeite 1 von 3
Seite 2
[1]Mobilitätsanalyse 09/2021 Jobwärts
[2]Mobilitätsanalyse 09/2021 Jobwärts
2. Beispielhaft seien zudem folgende Maßnahmen benannt:
Teilnahme „Jobwärts“
Die Bundesstadt Bonn ist Teilnehmende am Programm „Jobwärts“. Durch
Jobwärts wurde in 2021 eine Mobilitätsanalyse des Fahrverhaltens der
Mitarbeitenden durchgeführt. Daraus konnten die möglichen Ziele für die
Nutzung von Alternativen zum Individualverkehr abgeleitet werden.
Außerdem werden regelmäßige Mobilitätstestwochen angeboten, bei denen
diverse Fahrräder- E-Bikes, Lastenräder und E-Roller ausgeliehen und
getestet werden können.
Fahrradleasing für die Mitarbeitenden
Seit Oktober 2022 besteht das Angebot eines Fahrradleasings für die
Mitarbeitenden. Dabei können die Mitarbeitenden mittels
Entgeltumwandlung ein Fahrrad oder E-Bike leasen. Dadurch wird der
Umstieg auf das Fahrrad und die damit zusammenhängende Nutzung für
den Weg zur Arbeit attraktiver.
goFLUX Mitfahr-APP
Die Mitarbeitenden haben seit dem 01.02.2023 die Möglichkeit die Mitfahr-APP
goFLUX zu nutzen. Dies ist ein Gemeinschaftsprojekt mit der SWB und der
Firma goFLUX. Ziel soll es sein, den Individualverkehr durch die Gründung
von Fahrgemeinschaften zu entlasten. Die Pilotphase geht bis zum
31.07.2023. Nach Evaluation des Nutzungsverhaltens wird über ein
dauerhaftes Angebot nachgedacht.
JobTicket
Das JobTicket für die Mitarbeitenden wird durch die Stadt Bonn subventioniert,
so dass die Mitarbeitenden einen reduzierteren Preis in Höhe von 30,00 €
monatlich zahlen müssen. Ausbildungskräfte erhalten das JobTicket
kostenlos. Dies ist ein maßgeblicher Schritt zur Intensivierung der
MA-Zahl mit Dienstwagen 0
MA-Zahl mit Parkberechtigung 437
MA-Zahl mit JobTicket 3.362
MA-Zahl Mitfahrgelegenheiten ca. 1 % [1]1
MA-Zahl Radnutzung ca. 20 % [2]2Seite 2 von 3
Seite 3
Arbeitgeberattraktivität.
Anerkennung von privaten Fahrrädern zur dienstlichen Nutzung
Die dienstliche Nutzung von privaten Fahrrädern soll zukünftig anerkannt
werden. Die Mitarbeitenden erhalten dann für den Einsatz des Privat-
Fahrrades eine Entschädigung gemäß Landesreisekostengesetz (LRKG
NRW). Dadurch soll der Mitarbeitende zusätzlich motiviert werden, dass
Fahrrad für den Weg zur Arbeitsstätte zu nutzen, um es dann auch für
dienstliche Fahrten einzusetzen.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 04:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de