222006-28 AA · Änderungsantrag
FDP-AA zum Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006; hier: Bd. 2, Unterpunkt 2.1.2.2 Kampagne zur Abfallvermeidung und verbesserten Mülltrennung (60 TEUR)
Kerndaten
- Nummer
- 222006-28 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 13.02.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Änderungsantrag öffentlich 222006-28 AA Antragsteller/in: Petra Nöhring Wolfgang Heedt FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 13.02.2023 FDP-AA zum Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006; hier: Bd. 2, Unterpunkt 2.1.2.2 Kampagne zur Abfallvermeidung und verbesserten Mülltrennung (60 TEUR) Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 09.03.2023 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Die Verwaltung wird aufgefordert, spezifischer zu werden und Angaben hinzuzufügen, die dann auch für das Controlling genutzt werden können. Hierzu zählen mindestens: 1. Anzahl der Adressaten, unterschieden nach den Zielgruppen Private Haushalte, Stadtverwaltung, Dienstleistung, Heil- und Pflegeeinrichtungen, Handel, Handwerk, Industrie 2. Beschreibung der Informationsdefizite in jeder der Zielgruppen (Reason why) 3. Detaillierte Aufstellung von Kennziffern, die mit der Maßnahme verändert werden sollen 4. Zielwerte für die Kennziffern 5. Beschreibung, wie das Delta zwischen Ist- und Zielwerten verändert werden soll 6. Informationskanäle, die genutzt werden sollen 7. Angestrebte Kontaktzahlen 8. Ressourceneinsatz, unterschieden nach a) Personalaufwand in VZÄ UND Euro zur Begleitung und Wirkungskontrolle der Maßnahme sowie Information über Herkunft der Ressource (Personalbestand, Personalaufwuchs) b) Sachmittelaufwand c) Zukauf (Agenturen, Druck, Programmierung etc.)Seite 1 von 2 Seite 2 Begründung Um bereits bei der Maßnahme selbst ressourcenschonend auf allen Ebenen vorzugehen muss Klarheit bestehen über deren Zielsetzung sowie Ressourcenverbrauch und Wirkung. Die geforderten Kennziffern müssen erkennen lassen, bei welchen Zielgruppen mit der Maßnahme die größte Hebelwirkung erzielt werden kann, sodass die eingesetzten Mittel auch die größte Wirkung entfalten. Sollte das nicht möglich sein, die Maßnahme also nachweislich keine oder nur eine fragwürdige Wirkung entfalten, dann ist diese Maßnahme im Sinne der Schonung von Personal- und Rohstoffressourcen abzulehnen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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