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222006-28 AA · Änderungsantrag

FDP-AA zum Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006; hier: Bd. 2, Unterpunkt 2.1.2.2 Kampagne zur Abfallvermeidung und verbesserten Mülltrennung (60 TEUR)

Nummer
222006-28 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
13.02.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 21.03.2023 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 60,3 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 222006 Zielbeschluss Bonner Klimaplan

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Änderungsantrag
öffentlich
222006-28 AA
Antragsteller/in:
Petra Nöhring
Wolfgang Heedt
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
13.02.2023
FDP-AA zum Zielbeschluss Bonner Klimaplan
Antrag zur Vorlage 222006; hier: Bd. 2, Unterpunkt
2.1.2.2 Kampagne zur Abfallvermeidung und
verbesserten Mülltrennung (60 TEUR)
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
09.03.2023 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Verwaltung wird aufgefordert, spezifischer zu werden und Angaben
hinzuzufügen, die dann auch für das Controlling genutzt werden können. Hierzu
zählen mindestens:
1. Anzahl der Adressaten, unterschieden nach den Zielgruppen Private
Haushalte, Stadtverwaltung, Dienstleistung, Heil- und
Pflegeeinrichtungen, Handel, Handwerk, Industrie
2. Beschreibung der Informationsdefizite in jeder der Zielgruppen (Reason
why)
3. Detaillierte Aufstellung von Kennziffern, die mit der Maßnahme
verändert werden sollen
4. Zielwerte für die Kennziffern
5. Beschreibung, wie das Delta zwischen Ist- und Zielwerten verändert
werden soll
6. Informationskanäle, die genutzt werden sollen
7. Angestrebte Kontaktzahlen
8. Ressourceneinsatz, unterschieden nach
a) Personalaufwand in VZÄ UND Euro zur Begleitung und
Wirkungskontrolle der Maßnahme sowie Information über
Herkunft der Ressource (Personalbestand,
Personalaufwuchs)
b) Sachmittelaufwand
c) Zukauf (Agenturen, Druck, Programmierung etc.)Seite 1 von 2
Seite 2
Begründung
Um bereits bei der Maßnahme selbst ressourcenschonend auf allen Ebenen
vorzugehen muss Klarheit bestehen über deren Zielsetzung sowie
Ressourcenverbrauch und Wirkung. Die geforderten Kennziffern müssen
erkennen lassen, bei welchen Zielgruppen mit der Maßnahme die größte
Hebelwirkung erzielt werden kann, sodass die eingesetzten Mittel auch die
größte Wirkung entfalten. Sollte das nicht möglich sein, die Maßnahme also
nachweislich keine oder nur eine fragwürdige Wirkung entfalten, dann ist diese
Maßnahme im Sinne der Schonung von Personal- und Rohstoffressourcen
abzulehnen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 01:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de