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222006-24 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zu CDU-Änderungsantrag (222006-22 AA): Fragen zur Bonner THG-Bilanzierung - Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006

Nummer
222006-24 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
10.02.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 16.03.2023 Kenntnisnahme
  2. Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 21.03.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 222006 Zielbeschluss Bonner Klimaplan

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
222006-24 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
Stellungnahme zu CDU-Änderungsantrag (222006-
22 AA): Fragen zur Bonner THG-Bilanzierung -
Zielbeschluss Bonner Klimaplan
Antrag zur Vorlage 222006
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
09.03.2023 Kenntnisnahme
Hauptausschuss 16.03.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:
1. Ist es richtig, dass in der Bonner THG-Bilanz folgende Punkte nicht
berücksichtigt sind, da der Ausstoß nicht auf Bonner Stadtgebiet erfolgt:
a) THG-Ausstoß zur Herstellung von Beton, Stahl, Dämmmaterial usw., das als
Baustoff für Gebäude auf dem Stadtgebiet der Bundesstadt Bonn, solange
diese Stoffe außerhalb des Bonner Stadtgebietes hergestellt werden.
Das ist richtig, insofern die Produktion der genannten Güter außerhalb des
Stadtgebietes erfolgt.
b) THG-Ausstoß für die Herstellung von PKW, LKW, Bussen und Bahnen, inkl.
Batterien für die E-Mobilität, solange diese außerhalb des Bonner
Stadtgebietes hergestellt werden
Auch das ist richtig, insofern die Produktion der genannten Güter außerhalb
des Stadtgebietes erfolgt.
2. Ist der heutige THG-Ausstoß der Bonner Klärschlammverbrennung in der
THG-Bilanz enthalten?Seite 1 von 2
Seite 2
Ja
.
3. Ist es richtig, dass bei einer zukünftigen Klärschlammverbrennung in Köln,
die Werte der heutigen Klärschlammverbrennung aus der Bonner Bilanz
ersatzlos herausfallen?
Die Emissionen würden nicht mehr in Bonn anfallen, aber nicht ersatzlos
herausfallen. Die THG-Emissionen aus der Klärschlammverbrennung wären
dann von der Stadt Köln zu bilanzieren.
4. Haben Ausgleichsmaßnahmen/Kompensationsmaßnahmen umgekehrt
Einfluss auf die Bonner THG-Bilanz, wenn diese außerhalb des Bonner
Stadtgebietes vorgenommen werden?
Beim verwendeten BISKO-Standard für die kommunale THG-Bilanzierung
werden Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Stadtgebietes nicht auf das
Bilanzierungsergebnis angerechnet.
5. Wenn Strom aus einem Kohlekraftwerk in Bonn verbraucht wird, hat dies
direkten Einfluss auf die Bonner THG-Bilanz oder wird hier lediglich der
bundesweite Strommix zugrunde gelegt?
Ein Kohlekraftwerk, sei es in der niederrheinischen Bucht oder auch auf Bonner
Stadtgebiet, hat nach der BISKO-Methodik keinen Einfluss auf die Bonner
THG-Bilanz. Die bilanziellen Auswirkungen der Stromerzeugungsanlagen auf
Bonner Stadtgebiet sowie auch die der von den Stadtwerken zugekauften
Strommengen mit Herkunftsnachweisen werden in einer Nebenbilanz
außerhalb des BISKO-Standards nachrichtlich dargestellt (Energie- und
Treibhausgas-Bilanzierung Bonn Fortschreibung bis 2020, Kapitel 7.1 Seite 12)
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de