222006-24 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zu CDU-Änderungsantrag (222006-22 AA): Fragen zur Bonner THG-Bilanzierung - Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006
Kerndaten
- Nummer
- 222006-24 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 10.02.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
- Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 222006-24 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB Stellungnahme zu CDU-Änderungsantrag (222006- 22 AA): Fragen zur Bonner THG-Bilanzierung - Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006 Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 09.03.2023 Kenntnisnahme Hauptausschuss 16.03.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: 1. Ist es richtig, dass in der Bonner THG-Bilanz folgende Punkte nicht berücksichtigt sind, da der Ausstoß nicht auf Bonner Stadtgebiet erfolgt: a) THG-Ausstoß zur Herstellung von Beton, Stahl, Dämmmaterial usw., das als Baustoff für Gebäude auf dem Stadtgebiet der Bundesstadt Bonn, solange diese Stoffe außerhalb des Bonner Stadtgebietes hergestellt werden. Das ist richtig, insofern die Produktion der genannten Güter außerhalb des Stadtgebietes erfolgt. b) THG-Ausstoß für die Herstellung von PKW, LKW, Bussen und Bahnen, inkl. Batterien für die E-Mobilität, solange diese außerhalb des Bonner Stadtgebietes hergestellt werden Auch das ist richtig, insofern die Produktion der genannten Güter außerhalb des Stadtgebietes erfolgt. 2. Ist der heutige THG-Ausstoß der Bonner Klärschlammverbrennung in der THG-Bilanz enthalten?Seite 1 von 2 Seite 2 Ja . 3. Ist es richtig, dass bei einer zukünftigen Klärschlammverbrennung in Köln, die Werte der heutigen Klärschlammverbrennung aus der Bonner Bilanz ersatzlos herausfallen? Die Emissionen würden nicht mehr in Bonn anfallen, aber nicht ersatzlos herausfallen. Die THG-Emissionen aus der Klärschlammverbrennung wären dann von der Stadt Köln zu bilanzieren. 4. Haben Ausgleichsmaßnahmen/Kompensationsmaßnahmen umgekehrt Einfluss auf die Bonner THG-Bilanz, wenn diese außerhalb des Bonner Stadtgebietes vorgenommen werden? Beim verwendeten BISKO-Standard für die kommunale THG-Bilanzierung werden Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Stadtgebietes nicht auf das Bilanzierungsergebnis angerechnet. 5. Wenn Strom aus einem Kohlekraftwerk in Bonn verbraucht wird, hat dies direkten Einfluss auf die Bonner THG-Bilanz oder wird hier lediglich der bundesweite Strommix zugrunde gelegt? Ein Kohlekraftwerk, sei es in der niederrheinischen Bucht oder auch auf Bonner Stadtgebiet, hat nach der BISKO-Methodik keinen Einfluss auf die Bonner THG-Bilanz. Die bilanziellen Auswirkungen der Stromerzeugungsanlagen auf Bonner Stadtgebiet sowie auch die der von den Stadtwerken zugekauften Strommengen mit Herkunftsnachweisen werden in einer Nebenbilanz außerhalb des BISKO-Standards nachrichtlich dargestellt (Energie- und Treibhausgas-Bilanzierung Bonn Fortschreibung bis 2020, Kapitel 7.1 Seite 12) Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de