222006-19 AA · Änderungsantrag
FDP Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan; hier: Nutzung von Arbeitszimmern als Gästezimmer Antrag zur Vorlage
Kerndaten
- Nummer
- 222006-19 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 01.02.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Änderungsantrag öffentlich 222006-19 AA Antragsteller/in: Petra Nöhring Wolfgang Heedt Aaron Eßelborn FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 31.01.2023 FDP Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan; hier: Nutzung von Arbeitszimmern als Gästezimmer Antrag zur Vorlage Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 09.03.2023 Empfehlung Unterausschuss für Digitalisierung und Organisation 09.03.2023 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Die Kürze der Darstellung des Sachverhalts in Bd. 1 auf Seite 43 ist irreführend. Die Verwaltung wird daher aufgefordert, den Passus zu streichen, da falsche Erwartungen geweckt und bei einer räumlichen Umgestaltung u.U. die Nichtanerkennung des häuslichen Arbeitszimmers droht. Begründung Schwierig wird es, wenn ein solches gemischt genutztes Zimmer steuerlich als häusliches Arbeitszimmer deklariert wird, um entsprechend Werbungskosten geltend zu machen. Eine private Nutzung von 10% ist möglich. Das Arbeitszimmer muss nämlich "fast ausschließlich" beruflich genutzt werden. Es werden häufig Werbungskosten angesetzt, die einer Prüfung durch das Finanzamt nicht standhalten und von diesem dann einfach nicht anerkannt werden. Für die Anerkennung notwendig ist auf jeden Fall die Einrichtung als Büro mit z.B. einem Schreibtisch. Ob eine Schlafcouch, die auch als Sitzgelegenheit dienen kann, dann schon zu Nichtanerkennung führen kann, wird wie so häufig auf den Einzelfall ankommen. Es gibt z.B. ein BFH-Urteil, in dem sogar der Abzug an dem Einrichtungsdetail eines Kachelofens scheiterte. Der Charakter eines Arbeitszimmers muss also gegeben sein und nicht etwa der eines Gästezimmers. Dazu kommt, dass trotz des Arbeitszimmers genug Wohnraum für den Steuerpflichtigen und seine Familie bleiben muss. Bevor das Finanzamt das häusliche Arbeitszimmer anerkennt, wird einSeite 1 von 2 Seite 2 entsprechender Nachweis z.B. mit einer Skizze oder Fotos geführt werden müssen. Wer dann falsche Angaben macht, hat ein Problem und verstößt gegen Gesetze. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de