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222006-17 AA · Änderungsantrag

FDP-Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplanhier: Mobilitätsangebote Antrag zur Vorlage

Nummer
222006-17 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
31.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 21.03.2023 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 14.03.2023 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 222006 Zielbeschluss Bonner Klimaplan

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Änderungsantrag
öffentlich
222006-17 AA
Antragsteller/in:
Petra Nöhring
Wolfgang Heedt
Alessandro Balan
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
31.01.2023
FDP-Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner
Klimaplanhier: Mobilitätsangebote
Antrag zur Vorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
09.03.2023 Empfehlung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 14.03.2023 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
In Band 1, S. 47 stellt die Verwaltung fest, Zitat: „Die kommunale Ebene
beziehungsweise die Zuständigkeit der Bonner Verwaltung ist dabei ganz
zentrale Handlungs- und Umsetzungsebene für die Etablierung eines auf
Suffizienz ausgerichteten Mobilitätssystems.“ Und weiter: „Essenziell für klima-
schonende Mobilität ist ein guter Zugang zu den in Bonn bereits vorhandenen
klimaschonenden Mobilitätsangeboten – dies muss entsprechend kommuniziert
werden und führt nicht unmittelbar zur Nutzung solcher Angebote.“
Zu Satz 1 möge die Verwaltung konkreter in dem Klimaplan ausführen, was sie
in den 13 Jahren bis 2035 zu planen und umzusetzen gedenkt und zu welchen
Kosten. Hierbei ist einzugehen auf:
• Plan zur Umstellung der SWB-Busflotte sowie der Flotten von
Konzessionären auf klimaschonende Antriebe
• Erweiterung, Attraktivierung und Beschleunigung des Busverkehrs
• Erweiterung, Attraktivierung und Beschleunigung des
Stadtbahnangebots
• Seilbahnangebot
• Fahrradnutzung unter besonderer Würdigung der jahreszeit- und
witterungsabhängigen Nutzung
• Vorhaltung von Kapazitätsreserven im ÖPNV für die rückläufige
Fahrradnutzung in der kalten Monaten sowie in Abhängigkeit von der
Witterung
• Carsharing
• Bike und Rollervermietung
Satz 2 möge die Verwaltung erläuternd im Klimaplan ausführen.Seite 1 von 2
Seite 2
Begründung
Im Bereich Mobilität ist es der Substanz des Klimaplans zuträglich, es würden
hier, im Sinne eines Businessplans, konkrete Aktivitäten aufgelistet.
Insbesondere bei der Fahrradnutzung möge die Verwaltung auf die Jahreszeit-
und Wetterabhängigkeit eingehen, die aus den Zeitreihen aller im Stadtgebiet
verteilten Fahrradzählstellen abzulesen ist und begründen, welche
Konsequenzen die Jahreszeit- und Wetterabhängigkeit des Radverkehrs für
den ÖPNV und den MIV haben.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 05:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de