222006-03 AA · Änderungsantrag
BBB-Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan
Kerndaten
- Nummer
- 222006-03 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 12.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Änderungsantrag öffentlich 222006-03 AA Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Elisabeth Struwe 12.01.2023 BBB-Änderungsantrag: Zielbeschluss Bonner Klimaplan Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 17.01.2023 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt für folgende Veränderungen des Klimaplans Sorge zu tragen: 1. Konzentration des Bonner Klimaschutzprogramms auf die wesentlichen Klimaschutzziele unter Vermeidung von Wiederholungen, so dass das Bonner Klimaschutzprogramm für jeden interessierten Bürger leichter lesbar wird (s. Begründung). 2. Priorisierung von Maßnahmen im Band 2, die eine unmittelbare, sofortige Treibhausgas (THG)-Minderung zum Ziel haben. Von diesen Maßnahmen mit direkter Auswirkung auf die CO2-Reduktion sollen die Maßnahmen unterschieden werden, die der Kommunikationsstrategie dienen und damit höchstens eine erhoffte, aber ungewisse indirekte Minderungswirkung auf die Treibhausgasemission haben. 3. Die Maßnahmen der Kommunikationsstrategie sollten überprüft und drastisch reduziert werden auf nur sinnvolle und unerlässliche, um Kosten einzusparen. 4. Die finanziellen Mittel für den Klimaschutz (THG-Minderung) sollten zu 85% der unmittelbaren THG-Minderung zu Gute kommen, z.B. für die Gebäudesanierung, PV-Anlagen, CO 2 - freie Wärmegewinnung, ingenieurtechnische Leistungen. Nur 15% sollten für zusätzliche Verwaltungsarbeit und der Kommunikationsstrategie bereitgestellt werden. 5. Die verwaltungstechnische Organisationsstruktur zur Vorbereitung und Umsetzung der Maßnahmen wird verschlankt und auf das Wesentliche reduziert. Zuständigkeit und Verantwortlichkeit müssen eindeutig erkennbar sein.Seite 1 von 4 Seite 2 6. In das Arbeitsprogramm werden weitere Maßnahmen zur direkten THG- Minderung aufgenommen. Einige Beispiele seien genannt: I. Ausbau des Bonner Stromnetzes für den erhöhten (Stark)Strombedarf durch Wallboxen und Wärmepumpen. Angebot von spezifischen Produkten durch die SWB wie Kauf, Pacht, Contracting-Modelle für Heizungsanlagen bei Einzelgebäuden. II. Reduzierung der Anzahl von Neubauten auf das unbedingt notwendige Maß (80% des gesamten Energieverbrauches innerhalb des Lebenszyklus von Neubauten entfallen auf Herstellung, Transport und Entsorgung von Baustoffen, s. Klimaplan Band 1, S. 31) III. Erstellung eines „strategischen Wärmeplanes“ zur Ermittlung vorhandener Wärmequellen, d.h. Anbindung von nutzbaren (Ab)Wärmequellen (z.B. Rechenzentren, Krankenhäuser, Betriebe) an die Wärmenetze IV. Nutzung von Umweltwärme mittels Großwärmepumpen. So entstehen z.B. an den Klärwerken erhebliche Wärmemengen; auch könnte großflächig Erdwärme z.B. unter landwirtschaftlichen Flächen mit Wärmepumpen kombiniert werden. Die Stadtverwaltung sollte mögliche Flächen ermitteln. Weitere Beispiele für Großwärmepumpen aus Klimaplan, Band 1, S.151: Plittersdorf Rheinwasser, Kühlwasser des HKW-Nord, Nutzung Abwärme aus städtischem Abwasser V. Vermehrung des Baumbestandes und von Gehölzen auf Bonner Stadtgebiet zur natürlichen CO2 – Bindung in Biomasse (Klimaplan, Band 1, S.20: Kompensation der nicht vermeidbaren THG-Emission) Begründung Zu 1 Im Klimaplan wird mehrfach auf die Transformation und Partizipation der Stadtgesellschaft an den Klimazielen hingewiesen. Wenn sich die Bürgerinnen und Bürger als gleichberechtigte Partner in diesem Transformationsprozess wahrgenommen fühlen sollen, muss auch das gesamte Programm (mit den vorgesehenen Maßnahmen) so vermittelt werden, dass es für jeden innerhalb einer zumutbaren Zeit lesbar ist. Die sogenannte Zusammenfassung gibt aber nur Absichtsbekundungen wieder ohne Details. Der undurchschaubare überbordende Gesamtplan von 450 Seiten leistet aber dem Gefühl der paternalistischen Bevormundung Vorschub. Als Beispiel eines gelungenen Klimaschutzprogrammes sei das „Tübingen klimaneutral 2030“ genannt, das übersichtlich ohne viele Worthülsen zahlreiche konkrete Maßnahmen auf nur 45 Seiten darstellt. Auch die Stadt Köln kommt mit einem Gesamtplan von 87 Seiten aus. Zu 4 Die Stadt kann es sich nicht leisten, bei dem bereits aktuell hohen Schuldenstand und im Vergleich zu anderen Kommunen ähnlicher GrößeSeite 2 von 4 Seite 3 außerordentlich großem Verwaltungsapparat noch mehr Stellen zu schaffen. Wenn überhaupt, sollten es nur zusätzliche Stellen im ingenieurtechnischen Kontext sein. Die bereits jetzt absehbar zusätzlich aufzubringenden Mittel auf Grund von Energie- und Personalkostensteigerungen und die aller Voraussicht nach höheren Zuschüsse für Bus und Bahn machen deutlich, dass die Stadt keinen Spielraum mehr hat für Maßnahmen, die nicht eine direkte Einsparung des Energieverbrauches versprechen. Zu 5 Im Folgenden werden Beispiele genannt, deren Liste sich beliebig vervollständigen ließe: Beispiel für überflüssige Maßnahmen 2.2.1.1. Schulische Klima-Bildung Das Thema Umweltschutz, Erderwärmung, Müllvermeidung u.Ä. sind bereits jetzt zentrale Themen in den Lehrplänen von Erdkunde, Biologie und Politik. Die schulische Bildung ist somit intensiv damit befasst. Beispiele für Doppelungen bzw. komprimierbare und zusammenfassbare Arbeitsaufträge a) 3.3.2.2. „Klimafreundlich handeln am Arbeitsplatz“ Aktivitäten zur Mitarbeiter*innenbeteiligung an Unternehmenstransformationen fördern 0,5,VZÄ dauerhaft, jährlich 20.000€ für die Beratung von 10 Unternehmen 3.3.2.1. „Klimafreundlich handeln am Arbeitsplatz“ Aktivitäten zur Mitarbeiter*innenbeteiligung an Unternehmenstransformationen fördern 0,5,VZÄ dauerhaft, jährlich 20.000€ für die Beratung von 5 Unternehmen b) 2.3.1.1. Förderung von Nachhaltigkeitsprojekten und -veranstaltungen im Bereich Sport und Kultur 1 VZÄ, 160.000€ Sachkosten 2.3.1.2. Kommunale Sport- und Kulturprojekte für den Klimaschutz entwickeln und umsetzen 2,5 VZÄ, 100.000€ SachkostenSeite 3 von 4 Seite 4 c) 2.2.1.1. Schulische Klima-Bildung 0.5 VZÄ , 461.700€ Kosten 2.2.1.2. Schulische und außerschulische Klima-Bildung 1 VZÄ, 50.000€ Kosten d) 3.2.4.1. Beratungs- und Informationsangebote (klimaneutrales Wirtschaften) für Start-ups und Bestandsunternehmen bis zu 2 VZÄ dauerhaft, 20.000€ für 2023/24 3.4.1.1. Klimapartnerschaft mit Gewerbe- und Industrie (klima- und ressourcenschonende Produktion) 1 VZÄ dauerhaft, 20.000€ für 2023/24 Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de