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222006-02 · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme des Klimaschutzbeirates zum Klimaplan

Nummer
222006-02
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Unterausschusses für Digitalisierung und Organisation 18.01.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 01.03.2023 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Schulausschusses 23.02.2023 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 02.03.2023 Kenntnisnahme
  5. Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 21.03.2023 Kenntnisnahme
  6. Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz 01.03.2023 Kenntnisnahme
  7. Sitzung des Hauptausschusses 16.03.2023 Kenntnisnahme
  8. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 22.03.2023 Kenntnisnahme
  9. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 15.03.2023 Kenntnisnahme
  10. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 07.03.2023 Kenntnisnahme
  11. Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 02.03.2023 Kenntnisnahme
  12. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 16.03.2023 Kenntnisnahme
  13. Sitzung des Sportausschusses 26.01.2023 Kenntnisnahme
  14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 14.03.2023 Kenntnisnahme
  15. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 01.03.2023 Kenntnisnahme
  16. Sitzung des Betriebsausschusses für Seniorenzentren 24.01.2023 Kenntnisnahme
  17. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 15.03.2023 Kenntnisnahme
  18. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 28.02.2023 Kenntnisnahme
  19. Sitzung des Kulturausschusses 28.02.2023 Kenntnisnahme
  20. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 15.03.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 222006 Zielbeschluss Bonner Klimaplan

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
222006-02
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
Stellungnahme des Klimaschutzbeirates zum
Klimaplan
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
17.01.2023 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bad Godesberg 18.01.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.01.2023 Kenntnisnahme
Unterausschuss für Digitalisierung und
Organisation
18.01.2023 Kenntnisnahme
Schulausschuss 19.01.2023 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Hardtberg 24.01.2023 Kenntnisnahme
Kulturausschuss 24.01.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
24.01.2023 Kenntnisnahme
Betriebsausschuss für Seniorenzentren 24.01.2023 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Beuel 25.01.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 26.01.2023 Kenntnisnahme
Betriebsausschuss SGB 26.01.2023 Kenntnisnahme
Sportausschuss 26.01.2023 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
31.01.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
01.02.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 01.02.2023 Kenntnisnahme
Unterausschuss Denkmalschutz 01.02.2023 Kenntnisnahme
Hauptausschuss 02.02.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
08.02.2023 Kenntnisnahme
Der Klimaschutzbeirat hat in zwei Sitzungen am 13. Dezember 2022 und 10.
Januar 2023 eine Stellungnahme zum Klimaplan erarbeitet und verabschiedet.
Die Verwaltung gibt diese als externes Dokument zur Kenntnis.
*********
Der Klimaschutzbeirat wurde Anfang 2013 gegründet. Er leistet als
ehrenamtliches Expert*innengremium einen Beitrag zur Beratung von Politik
und Verwaltung. Weitere Informationen zum Klimaschutzbeirat, Protokolle undSeite 1 von 9
Seite 2
bisherige Empfehlungen können hier abgerufen
werden: www.bonn.de/klimaschutzbeirat
Anlage/n
1 20230110 KSB Kommentierung Klimaplan_final (öffentlich)Seite 2 von 9
Seite 1
Stellungnahme des Klimaschutzbeirates der Stadt Bonn
zum Bonner Klimaplan 2035
(verabschiedet am 10. Januar 2023; die Beschlussfassung erfolgte kapitelweise)
Autor*innen der Arbeitsgruppen im Klimaschutzbeirat: Stephan Herpertz, Dietrich Kolk, Karl-Heinz Rochlitz, Mathias Johnen; mit
Ergänzungen durch Dr. Gesa Maschkowski
1. Einleitung / Allgemeines1
Das Ziel der Bundesstadt Bonn, 2035 klimaneutral zu werden, ist ein sehr ambitioniertes, aber
auch notwendiges Ziel, um der Klimakrise zu begegnen.
Der dazu von einem Konsortium erstellte, sehr umfassende Klimaplan wurde am 13.12.2022
im Klimaschutzbeirat der Stadt Bonn (KSB) bewertet. Der Klimaplan findet bei den Mitgliedern
des KSB grundsätzlich eine breite Zustimmung. Viele der beschriebenen Maßnahmen sind
sehr wichtig, in einigen Fällen wegweisend.
Allerdings kann es nicht ausbleiben, dass bei einem so umfassenden Werk die notwendige
Detailtiefe nicht erreicht wird bzw. Lücken bei der Analyse von Zielgruppen und Akteur:innen
sowie bei den Maßnahmen entstehen.
Das zeigt die folgende detailliertere inhaltliche Bewertung des Klimaplans durch den KSB.
Der Klimaschutzbeirat arbeitet rein ehrenamtlich, er kann weder eine Bürgerbeteiligung noch
eine Stakeholder-Beteiligung ersetzen.
2. Governance2
Der Klimaschutzbeirat unterstützt die Inhalte des Klimaplans in Bezug auf die Belange von
Governance grundsätzlich. Es braucht eine umfassende zielorientierte Gesamtsteuerung,
damit Synergien gesehen werden und gleichzeitig Blockaden verhindert werden können. Die
Governance sollte auch für das prozessbezogene Krisenmanagement zuständig sein. Der
KSB begrüßt, dass es ein kontinuierliches Monitoring geben soll. Beim Thema
Gemeinwohlökonomie sollte nachgearbeitet werden.
Der KSB empfiehlt:
· Die notwendige Kommunikationsarbeit für den Klimaplan der Stadt Bonn muss mit den
dafür erforderlichen Ressourcen ausgestattet werden, damit sie professionell und
kontinuierlich erfolgen kann.
· Die Ergebnisse des Monitorings sollten regelmäßig dem KSB vorgestellt werden. Aufgrund
dieser Monitoring-Ergebnisse kann der KSB weitere Empfehlungen für Politik und
Verwaltung erarbeiten.
1 Einstimmig beschlossen
2 Einstimmig beschlossenSeite 3 von 9
Seite 2
· Die Ergebnisse von Bonn4Future und zukünftiger Mitwirkungsverfahren sollen in den
Klimaplan weiterhin sichtbar integriert werden und neue Steckbriefe ebenfalls.
· Auch die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung, z. B. bei Planfeststellungsverfahren,
sollte mitbedacht werden.
3. Gesellschaft3
Der Klimaschutzbeirat unterstützt die Inhalte des Klimaplans in Bezug auf gesellschaftliche
Belange grundsätzlich.
Der KSB empfiehlt:
· Überarbeitungs- und Beteiligungsbedarf sehen wir bei den Aktivitäten 2.2.1.1 und 2.2.1.2
zur schulischen Klimabildung sowie dem Konzept der stadtweiten Mitmachinitiative
2.1.2.1:
o Der pädagogische Ansatz mit einem Fokus auf individuelle Verhaltenskorrektur
greift zu kurz, da dies die Verlagerung der Verantwortung auf Kinder und
Jugendliche bedeuten würde. Eine transformative Bildung und Bildung für
Nachhaltige Entwicklung (BNE) befähigen zur Veränderung des Lebensumfeldes
z. B. der Schule, Nachbarschaft oder Kita.
o Vor der weiteren Konzeption der Maßnahmen sollten Bonner Expert:innen,
Akteur:innen und Betroffene aus dem Bildungsbereich beteiligt werden, damit
Wissen, Erfahrungen und gute Beispiele aus Bonn einfließen können.
o Eine 0,5er Stelle kann nicht 6 stadtweite Bildungsprogramme koordinieren.
Entweder kann die Person ein Netzwerk für Klimabildung koordinieren, oder sie
kann maximal ein konkretes Bildungsprogramm erarbeiten. Für alle weiteren
Programme bräuchte es die Antragstellung, Finanzierung und Kooperation mit
externen Bildungsträgern/ Vereinen - z. B. für das genannte Schulgartennetzwerk.
o Außerschulische Lernorte gibt es in dieser Menge in Bonn leider nicht. Biohöfe,
verpackungsfreie Läden oder Repair Cafés haben keine freien Kapazitäten, um
auch noch Bildungsmaßnahmen für Schüler:innen anzubieten. Hier muss in
bestehende oder neue außerschulische Bildungsorte investiert werden, zum
Beispiel einen Schulbauernhof für Bonn, ein Schüler:innen-Repair-Café sowie den
Ausbau der Angebote des Hauses der Natur. Vorhandene Außerschulische
Lernorte außerhalb Bonns sollten berücksichtigt werden und vor allem als positive
Beispiele für die Einrichtung ähnlicher Orte in Bonn dienen.
Damit eine erfolgreiche und schnelle Umsetzung möglich wird, hält der KSB die Identifizierung
und Einbindung aller und vor allem der größeren gesellschaftlichen Akteure in der Stadt für
notwendig: konfessionelle Vereinigungen, Bürgervereine, Sportvereine, die Universität, WiLa
Bonn, Abenteuer Lernen e. V., das durch Bonn4Future aufgebaute Netzwerk
Jugendbeteiligung mit seiner Erfahrung in der Ansprache von Jugendlichen über digitale und
3 Einstimmig beschlossen bei einer EnthaltungSeite 4 von 9
Seite 3
soziale Medien (www.bonn4future.de), die Verbraucherzentrale und Vertreter:innen von
weiteren Bildungseinrichtungen (2.1.1.1, 2.1.2.1)
· Die Finanzierung der für die Umsetzung nötigen Stellen im Quartiersmanagement, in
Klimabüros u. ä. Einrichtungen muss langfristig erfolgen, weil der Erfolg der Beratung von
vertrauenswürdigen, stabilen Beziehungen mit den Berater:innen abhängt (2.1.1.1, 2.2,
2.3).
· Die Jugendarbeit muss in diesem Rahmen neu gedacht und in manchen Stadtteilen ggf.
auf- bzw. ausgebaut werden (2.1.1.1, 2.2.1.2).
· Damit die Menschen dieser Stadt für die Umsetzung motiviert und effizient angesprochen
werden, ist auch eine emotionale Ansprache notwendig, wie sie zum Beispiel über das
Orchester im Wandel erfolgt. Weitere Akteure wie auch das Schauspielhaus Bonn und das
Junge Theater sind zu finden und ggf. einzubinden (2.3).
· Vorarbeiten, die im Rahmen von Bonn4Future gelaufen sind, wie der Aufbau eines
Netzwerkes Jugendbeteiligung, die Bonn4Future Projektwerkstatt sowie
Medienansprache mit Schüler:innen sollten weitergeführt werden.
4. Wirtschaft4
Der KSB unterstützt grundsätzlich die Inhalte des nun vorliegenden Klimaplans. Er kann
jedoch alleine wegen der knappen Zeit zwischen der Vorlage des Klimaplans und der jetzigen
Kommentierung und Abgabe von Empfehlungen nur ein erstes Schlaglicht setzen.
Die Wirtschaft geht weiterhin berechtigt davon aus, in die Aktivitäten und Umsetzungen aus
dem Klimaplan so breit wie möglich und unverzüglich als Antreiber, Ideengeber, (Ver-)Mittler,
Multiplikator, Inhaber bereits bestehender, erprobter Instrumente und Gremien sowie als
Regulativ eingebunden zu werden.
Bei der Umsetzung gilt es, sowohl den dringenden Zielen des Klimaschutzes als auch den
Erfordernissen einer funktionierenden und sich verändernden Wirtschaft Rechnung zu tragen.
Ziel ist dabei die Erreichung der Klimaneutralität der Stadt Bonn 2035.
Der KSB empfiehlt:
· Die Stadt sollte ein freiwilliges Instrumentarium etablieren, um alle Betriebe der lokalen
Wirtschaft auf dem Weg zur Klimaneutralität zu begleiten. Ein Vorbild dafür könnte der
Klimapakt in Düsseldorf sein, der von der HWK Düsseldorf ins Leben gerufen wurde. Dabei
wird pro teilnehmendem Betrieb ausgehend von einer Ausgangsbilanz ein Reduktionspfad
entwickelt und der Betrieb auf dem Weg zur Klimaneutralität durch eine externe, durch die
Stadt finanzierte Beratung begleitet.
· Ein Schwerpunkt muss auf ein zielgerichtetes, kontinuierliches Monitoring bei der
Umsetzung der Maßnahmen und Projekte aus dem Klimaplan gerichtet werden. Es sollte
dabei die Möglichkeit der Erkennung von positiven Beispielen zur Veranschaulichung über
Best Practice und Leuchtturmprojekte geschaffen werden, um schnellstmöglich
wahrnehmbar umgesetzt zu werden. Die breitflächig in diversen Steckbriefen angelegte
4 Einstimmig beschlossenSeite 5 von 9
Seite 4
vorlaufende Analyse (vgl. z. B. Steckbrief 3.6.1.1) führt demgegenüber zu der Gefahr einer
weiteren Verzögerung.
· Es bedarf des Ausbaus einer nachhaltigen, regionalen (Ernährungs-) Wirtschaft und dem
vorausgehend der Planung und Umsetzung eines Food Hub inklusive Veredelung und
Logistik. Denn solange keine hinreichende Angebotsmenge regionaler, vorverarbeiteter
Produkte für B2B (business to business) oder B2C (business to consumer) vorhanden ist,
bedarf es auch (noch) keiner im Klimaplan vorgeschlagenen Kampagne zur
Sensibilisierung von Verbraucher:innen (Anmerkung zu Steckbrief 3.6.1.1) Diese würde
nur soziale Ungleichheiten verstärken. Vorrangig sind Bildungs- und Beratungsangebote
für die Umstellung von landwirtschaftlichen Betrieben und Großküchen und der o. g. Food
Hub, um das Angebot an hochwertigen regionalen und nachhaltigen Lebensmitteln für alle
Bonner:innen zu verbessern.
· Die insbesondere auch im vierten Klimaforum von Bonn4Future (B4F) erarbeiteten
Ergebnisse aus den Themenfeldern "Wirtschaft" sowie "Ernährung und Landwirtschaft" im
dortigen “Aktionsplan für eine klimaneutrale und lebenswerte Stadt” müssen in die
Steckbriefe des Klimaplans eingearbeitet werden. Beispielhaft genannt sei eine
Empfehlung aus B4F zu einer gezielten Förderung von Unternehmen, die sich auch für
Klimaneutralität und Gemeinwohlökonomie engagieren.
· Im Klimaplan vorgesehene Beratungsangebote wie z.B. in den Steckbriefen 3.2.2.1,
3.2.4.1, 3.3.2.1, 3.4.1.1 sind für Kleinbetriebe und Freiberufler:innen zu erweitern, soweit
das noch nicht verbindlich beschlossen oder umgesetzt ist.
· Es fehlen außerdem die vom Klimaschutzbeirat am 22.02.22 bereits vorgeschlagenen
Runden Tische Landwirtschaft, Gemeinschaftsverpflegung und Lebensmittelreste sowie
die Prüfung eines Moratoriums zur Erhaltung von landwirtschaftlichen Flächen (siehe
DS220540 im Allris: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2019295).
5. Gebäude & Energie5
Der Klimaplan enthält im Themenfeld Gebäude/ Energie zahlreiche wichtige und sinnvolle
sowie auch einige wegweisende Maßnahmen wie z.B. 4.2.1.2 Initiative flächensparendes
Wohnen; 5.3.2.1 Aktivierungsoffensive PV.
Auch die technologieoffene Ausgestaltung der Maßnahmen 5.2.1.1 „Kommunale
gesamtstädtische Wärmeplanung“ und 5.2.1.2 „Vertiefungsstudie Erneuerbare Energien“ ist
hervorzuheben. Jedoch sind hinsichtlich der Zielgruppen, Akteur:innen und der Maßnahmen
selbst erhebliche Lücken in diesen Themenfeldern des Klimaplans zu finden.
Die Mieter:innen und Eigentümer:innen mit geringeren Einkommen werden im Klimaplan als
Zielgruppen genannt; zu den auf diese Gruppen abzielenden Aktivitäten gehören z.B. die o.g.
Aktivierungsoffensive PV, das Förderprogramm Altbausanierung und verschiedene
Beteiligungs- und Mitwirkungsangebote. Weitere Maßnahmen sind darüber hinaus zu
entwickeln.
5 Einstimmig beschlossenSeite 6 von 9
Seite 5
Eine weitere Maßnahmen- und Zielgruppen-Lücke ist die Beratung von Kleingewerben und
Freiberufler:innen.
Außerdem wird insbesondere bei der Beschreibung der Ausgangssituation in den Steckbriefen
die teilweise jahrzehntelange erfolgreiche Arbeit wesentlicher Akteur:innen in Bonn nicht
beschrieben. Folglich sind bei der Umsetzung der Maßnahmen diese Akteur:innen auch nicht
berücksichtigt (z.B. spezifische Beratungsangebote der Handwerkskammer zu Köln,
Energieberatungsstelle der Verbraucherzentrale in Bonn, Arbeitskreis „Energiesperren
vermeiden“, Umweltprogramm Tabiat - richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund -
oder Klimaprogramme der Kirchen, wie z.B. "Grüner Hahn" der Ev. Kirchen). Hier besteht
sonst die Gefahr, dass wichtige Expertise verloren geht.
Durch den dann notwendigen Neuaufbau von Know-how und ggf. auch durch den Verlust von
Landes- und Bundes-Fördermitteln, die die Stadt Bonn bzw. die Bonner Energie-Agentur
(BEA) zurzeit nutzen, wird die Umsetzung der Maßnahmen mit höheren Kosten verbunden
sein.
Der KSB empfiehlt:
· Der KSB empfiehlt der Politik, für die Themenbereiche Energie und Gebäude die
Verwaltung und die Bonner Energie Agentur mit folgenden Aufgaben zu beauftragen:
o Einer kurzfristigen Neubewertung der Ausgangssituation für die Bereiche Gebäude
und Energie sowie der Identifizierung anderer bisher nicht genannter Akteur:innen
sowie einer Abfrage bei diesen „neuen“ Akteur:innen, wie und in welchem Umfang
sie die Umsetzung des Klimaplans unterstützen können und welche zusätzlichen
Mittel und (personellen) Ressourcen ggf. dafür notwendig sind. Hierbei sind
insbesondere die Akteur:innen in die Pflicht zu nehmen, die bereits kommunal
gefördert werden.
o Ein Beratungs- und Unterstützungsangebot für Mieter:innen und Menschen mit
geringem Einkommen in den Klimaplan zu implementieren.
Unterstützungsangebote wären z. B. Förderprogramme zum Austausch alter Kühl-
und Gefriergeräte. Hierbei soll auf bereits laufende Projekte zurückgegriffen und
vorhandene Strukturen und Akteur:innen sollen integriert werden. So haben sich
im Mitwirkungsverfahren Bonn4Future die Bürger:innen mehrfach mit der Situation
von Mieter:innen befasst und dafür im letzten Klimaforum auch Aktionspläne
erarbeitet. So wäre zum Beispiel die Qualifizierung von Multiplikator:innen, die
Mieter:innen und Vermieter:innen an einen Tisch bringen, sinnvoll. Das Gleiche gilt
für den Aufbau von quartiersnahen Wohnungstauschbörsen zur
Wohnraumoptimierung.
o Im Rahmen des Klimaplans ein Beratungsangebot (Initialberatung als aufsuchende
Beratung) für kleine Unternehmen und Freiberufler zu schaffen. Beratungsthemen
wären dann Möglichkeiten zur Energie- und Ressourceneinsparung sowie die
klimafreundliche Mobilität. Dieses Beratungsangebot sollte bei der BEA
angesiedelt sein.
· Mit dem Ziel, die graue Energie und damit die Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren,
sollte der Einsatz sekundärer Baustoffe oder nachwachsender Rohstoffe beim BauenSeite 7 von 9
Seite 6
Vorrang haben. Ein Ansatz wäre hier zum Beispiel eine Abfrage bei berufsständigen
Verbänden und bei bereits in diesem Bereich tätigen Bonner Unternehmen, z.B.
Planungsbüros, Handwerksbetrieben, Baustoff-Produzenten.
6. Mobilität6
Der Klimaschutzbeirat begrüßt, dass der Klimaplan das Themenfeld Mobilität ganzheitlich und
innovativ angeht und die seit Jahrzehnten anerkannte Strategie „zuerst Verkehr vermeiden,
dann verlagern, verträglicher gestalten“ positiv umsetzt. Der Logik des Klimaplans mit
„Steckbriefen“ folgend, stehen allerdings zum Teil weniger wichtige Themen gleichrangig
neben den zentralen, grundsätzlich notwendigen Aufgaben des Ausbaus von Bus und Bahn
sowie Rad- und Fuß-Verkehrsnetzen.
Insbesondere aus dem Umland und ins Umland, aber auch beim Umsteigen für ÖPNV-
Verbindungen innerhalb Bonns benötigt man mit dem ÖPNV heute oft noch ein Mehrfaches
der Zeit, die man mit dem Auto unterwegs wäre. Insbesondere Umsteigevorgänge machen
ÖPNV-Verbindungen wenig attraktiv: Abhilfe schaffen in Zukunft vor allem kürzere Takte und
Pünktlichkeit. Der Klimaplan muss mehr betonen, Autoverkehre schon aus den
Umlandkommunen in die Stadt Bonn – und umgekehrt beim Freizeitverkehr – zu vermeiden
und auf den Umweltverbund zu verlagern. Eine sorgfältige Analyse des derzeitigen ÖPNV ist
die Voraussetzung für eine realistische Operationalisierung der Mobilitätswende. Erst dadurch
wird klar, welche Maßnahmen zu welchen Zeitpunkten bis 2035 für nachhaltige
Verbesserungen des ÖPNV-Angebots sorgen können. Im Klimaplan fehlt, dass die beiden
wichtigsten Schienenstrecken, die links- und die rechtsrheinische Bahnstrecke, erst in den
30er Jahren eine deutliche Verbesserung erfahren können, so dass Bonn und der Rhein-Sieg-
Kreis in den nächsten gut zehn Jahren vor allem auf den Ausbau von Stadt- und
Straßenbahnen setzen müssen.
Der Klimaplan stellt zu Recht fest: Auch Fußgänger und Radfahrer benötigen durchgängige
Netze. Der Radverkehr braucht insbesondere den Ausbau seiner Infrastruktur. Stärker zu
berücksichtigen ist, dass das Pedelec den Aktionsradius des Fahrrads für viele Menschen
deutlich erweitert hat, aber auch bessere Radwege erfordert. Wo für den Radverkehr kein
Platz gewonnen werden kann, auch nicht zulasten des motorisierten Verkehrs, muss für ein
gleichberechtigtes Miteinander der Verkehrsarten gesorgt werden, insbesondere durch ein
Regeltempo 30 innerorts und ggf. eine verstärkte Nutzung von Fahrrad-Überholverboten.
Zu wenig verdeutlicht der Klimaplan, wie sehr die Stadt Bonn für das Erreichen der
Klimaneutralität bis 2035 auch auf die bundes- und landespolitische Umsetzung des
Klimaschutzes angewiesen ist: Das betrifft neben niedrigeren ÖPNV-Tarifen und der
Einführung von Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in der Stadt insbesondere den derzeit auf
Bonner Stadtgebiet und im Umland geplanten massiven Autobahnausbau (A 565, A59, A553).
Dieser ist aus mehreren Gründen kontraproduktiv zum Klimaplan: Infrastruktur auszubauen
und später instandzuhalten, ist massiv klimaschädlich. Weiter anwachsender motorisierter
Verkehr ist in Bonn nicht mehr unterzubringen, weil Bonn den Rückbau des innerstädtischen
für den MIV zur Verfügung stehenden Straßennetzes braucht, um ÖPNV, Fuß- und
6 Beschlossen bei 5 Enthaltungen und 4 Gegenstimmen (Fesser (Handwerkskammer zu Köln), Fester
(Kreishandwerkerschaft Bonn/Rhein-Sieg), Heider (IHK Bonn/Rhein-Sieg), Johnen (DEHOGA))Seite 8 von 9
Seite 7
Radverkehr ausbauen und Straßenräume für die Klimafolgenanpassung nachhaltiger
gestalten zu können.
Der KSB empfiehlt:
· Ergänzend zum Klimaplan und auf ihn aufbauend, muss ein konkreter Plan für den
weiteren Ausbau des ÖPNV in Stadt und Umland entwickelt, breit diskutiert und rasch
umgesetzt werden.
· Dafür sind Infrastrukturprojekte notwendig und beschleunigt zu realisieren wie die geplante
Seilbahn, Verlängerungen bestehender Stadtbahnen (u.a. Buschdorf,
Dottendorf/Friesdorf, Mehlem) und der Bau neuer regionaler Bahnstrecken (u.a.
rechtsrheinische Rheinuferbahn, Westbahn). Im Klimaplan müssen konkrete Zeitpunkte
für die jeweilige Umsetzung benannt werden.
· Die Takte der bestehenden Bahnen und Buslinien müssen zeitnah und über bestehende
Planungen hinaus verdichtet werden.
· Für alle ÖPNV-Maßnahmen sind insbesondere Dialog und Vernetzung aller Akteure
(Stadt, Landkreis, SWB, DB Netz AG, go.Rheinland, Verkehrsunternehmen) mit dem Ziel
auch kurzfristiger Verbesserungen wichtig.
· In der Region sind als Gemeinschaftsaufgabe aller Kommunen Park-and-Ride-, vor allem
aber auch Bike-and-Ride-Konzepte zu realisieren. Umsteigen auf den Umweltverbund ist
schon im Umland wichtig, weil man kurz vor dem Ziel in der Stadt nicht mehr umsteigt.
· Neben attraktiven und sicheren Radwegen ist insbesondere die Durchgängigkeit des
Radverkehrsnetzes zu gewährleisten. Der Radentscheid ist beschleunigt umzusetzen. Es
sind deutlich mehr wettergeschützte und sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und
höherwertige Pedelecs zu schaffen.
· Eine neue, möglichst klimagerecht zu bauende „Umweltbrücke“ über den Rhein ist auch
im Klimaplan anzustreben.
· Für den Fußverkehr sind möglichst rasch ausreichend breite, barrierefreie Gehwege durch
die Zurückdrängung des Gehwegparkens und durch Parkraumkonzepte zu realisieren.
· Stadt und Umland müssen gemeinsam für zukunftsweisende Verkehrsplanung auch auf
Bundes- und Landesebene sorgen: keine weiterem Autobahnaus- oder
gar -neubauprojekte, beschleunigter Ausbau des DB- und S-Bahn-Netzes in der
Gesamtregion, Umstrukturierung der ÖPNV-Finanzierung zur Absenkung der ÖPNV-
Tarife.
· „Mobilität“ und „Verkehr“ sollten im Klimaplan nicht synonym verwendet werden: Mobilität
kann vor allem beim nichtmotorisierten Verkehr sehr positiv sein, Verkehr ist umso
negativer, je mehr Ressourcen für ihn verbraucht werden.
· Eine smarte integrierte Verkehrsregelung zugunsten aller Verkehrsteilnehmer:innen ist
herzustellen.Seite 9 von 9

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Datenstand: 03.11.2026, 03:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de