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222002 · Mitteilungsvorlage

Sachstand einer legalen Graffitiwand im Derletal

Nummer
222002
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
17.10.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 22.11.2022 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
222002
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Sachstand einer legalen Graffitiwand im Derletal
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 22.11.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Nach Beschluss des Haushalts 2021/22 wurde gem. DS 210624 die Planung
der Graffitiwand im Derletal beauftragt. Im Rahmen der Grundlagenermittlung
wurden noch einmal die Einschränkungen durch den Landschaftsschutz, unter
welchem das Derletal steht, geprüft. Hierbei kam die Untere
Naturschutzbehörde zu folgendem Ergebnis: Die Errichtung einer Graffitiwand
ist geeignet, den Charakter des Landschaftsschutzgebiets negativ zu verändern
und läuft dem besonderen Schutzzweck zuwider. Eine Ausnahmegenehmigung
kann daher nicht in Aussicht gestellt werden.
Gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG kann auf Antrag eine Befreiung von den Verboten
erteilt werden, wenn dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen
Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist
oder die Durchführung der Vorschriften zu einer unzumutbaren Belastung
führen würde, die mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege
vereinbar ist.
Ein öffentliches Interesse, dass dem Landschaftsschutz an dieser Stelle
überwiegt, liegt nicht vor. Die Voraussetzungen für eine landschaftsrechtliche
Befreiung sind nicht gegeben, weshalb diese nicht in Aussicht gestellt werden
kann.
Aus diesem Grund wurden diverse Alternativstandorte geprüft. Hierbei sieht die
Verwaltung den Luftlinie lediglich 500 m entfernten Park Medinghoven als am
geeignetsten an. Dieser grenzt unmittelbar an eine Förderschule, eine
Realschule, eine Kirche sowie den Burgpark an. Weiterhin kommt an dieser
Stelle die Fußgängerbrücke über den KAD aus dem Wohngebiet Europaring
an. Der Park wird aktuell wenig genutzt. Die ermittelten Nutzergruppen sind in
erster Linie die Schüler*innen sowie Hundebesitzende. Aus diesem Grund hat
die Verwaltung mit der DS 200253 den Auftrag erhalten, die Parkanlage
aufzuwerten.
Die Verwaltung sieht eine Belebung der Parkanlage, indem für Jugendlichen
und junge Erwachsenen an dieser Stelle ein Angebot geschaffen wird, sich
kreativ zu verwirklichen.
Weiterhin gibt es im gesamten Stadtgebiet den Bedarf an Außensportgeräten,
welche an vielen Stellen in Widerspruch zur bisherigen Parknutzung etc.
stehen. Die Verwaltung sieht an dieser Stelle eine gute Möglichkeit, mit
Outdoorfitnessgeräten über eine Calisthenicsanlage bis hin zu einer kleinen
Parcours-Anlage, in welche die Graffitiwall integriert werden kann, einSeite 1 von 2
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umfangreiches Angebot zu schaffen, sodass sich hieraus ein rundes in sich
stimmiges Gesamtkonzept zu Wiederbelebung der Parkanlage erstellen lässt.
Somit würde es ein umfassendes Angebot für die o.g. Nutzergruppe geben, wie
es aktuell noch im Stadtbezirk Hardtberg fehlt.
Da der Park mit seinem Baumbestand eine hohe Qualität darstellt, hat der
beauftragte Landschaftsarchitekt die Aufgabe, die Anlage sensibel in den
Bestand einzufügen.
Es ist geplant, einen Vorentwurf bis Anfang Februar 2023 zu erstellen, sodass
dieser in der Februarsitzung vorgestellt werden kann. Ziel ist es, die Anlage bis
Frühjahr 2024 fertig zu stellen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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