222002 · Mitteilungsvorlage
Sachstand einer legalen Graffitiwand im Derletal
Kerndaten
- Nummer
- 222002
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 17.10.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Dateien
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Volltext
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Mitteilungsvorlage öffentlich 222002 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Sachstand einer legalen Graffitiwand im Derletal Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 22.11.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Nach Beschluss des Haushalts 2021/22 wurde gem. DS 210624 die Planung der Graffitiwand im Derletal beauftragt. Im Rahmen der Grundlagenermittlung wurden noch einmal die Einschränkungen durch den Landschaftsschutz, unter welchem das Derletal steht, geprüft. Hierbei kam die Untere Naturschutzbehörde zu folgendem Ergebnis: Die Errichtung einer Graffitiwand ist geeignet, den Charakter des Landschaftsschutzgebiets negativ zu verändern und läuft dem besonderen Schutzzweck zuwider. Eine Ausnahmegenehmigung kann daher nicht in Aussicht gestellt werden. Gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG kann auf Antrag eine Befreiung von den Verboten erteilt werden, wenn dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder die Durchführung der Vorschriften zu einer unzumutbaren Belastung führen würde, die mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist. Ein öffentliches Interesse, dass dem Landschaftsschutz an dieser Stelle überwiegt, liegt nicht vor. Die Voraussetzungen für eine landschaftsrechtliche Befreiung sind nicht gegeben, weshalb diese nicht in Aussicht gestellt werden kann. Aus diesem Grund wurden diverse Alternativstandorte geprüft. Hierbei sieht die Verwaltung den Luftlinie lediglich 500 m entfernten Park Medinghoven als am geeignetsten an. Dieser grenzt unmittelbar an eine Förderschule, eine Realschule, eine Kirche sowie den Burgpark an. Weiterhin kommt an dieser Stelle die Fußgängerbrücke über den KAD aus dem Wohngebiet Europaring an. Der Park wird aktuell wenig genutzt. Die ermittelten Nutzergruppen sind in erster Linie die Schüler*innen sowie Hundebesitzende. Aus diesem Grund hat die Verwaltung mit der DS 200253 den Auftrag erhalten, die Parkanlage aufzuwerten. Die Verwaltung sieht eine Belebung der Parkanlage, indem für Jugendlichen und junge Erwachsenen an dieser Stelle ein Angebot geschaffen wird, sich kreativ zu verwirklichen. Weiterhin gibt es im gesamten Stadtgebiet den Bedarf an Außensportgeräten, welche an vielen Stellen in Widerspruch zur bisherigen Parknutzung etc. stehen. Die Verwaltung sieht an dieser Stelle eine gute Möglichkeit, mit Outdoorfitnessgeräten über eine Calisthenicsanlage bis hin zu einer kleinen Parcours-Anlage, in welche die Graffitiwall integriert werden kann, einSeite 1 von 2 Seite 2 umfangreiches Angebot zu schaffen, sodass sich hieraus ein rundes in sich stimmiges Gesamtkonzept zu Wiederbelebung der Parkanlage erstellen lässt. Somit würde es ein umfassendes Angebot für die o.g. Nutzergruppe geben, wie es aktuell noch im Stadtbezirk Hardtberg fehlt. Da der Park mit seinem Baumbestand eine hohe Qualität darstellt, hat der beauftragte Landschaftsarchitekt die Aufgabe, die Anlage sensibel in den Bestand einzufügen. Es ist geplant, einen Vorentwurf bis Anfang Februar 2023 zu erstellen, sodass dieser in der Februarsitzung vorgestellt werden kann. Ziel ist es, die Anlage bis Frühjahr 2024 fertig zu stellen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de