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221999 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Beuel, Siegburger Straße 335 a - Neuerrichtung einer Terrassenüberdachung im Staffelgeschoss Az.: 40328/2022

Nummer
221999
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
12.10.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 16.11.2022 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
221999
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Beuel, Siegburger Straße 335
a
- Neuerrichtung einer Terrassenüberdachung im
Staffelgeschoss
Az.: 40328/2022
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 16.11.2022 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung
beabsichtigt, den Antrag auf Vorbescheid abzulehnen, weil das Vorhaben den
planungsrechtlichen Vorgaben widerspricht.
Begründung
Beabsichtigt ist die Neuerrichtung einer Überdachung der Dachterrasse im
Staffelgeschoss.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr.
8124-2 und ist planungsrechtlich nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) zu
beurteilen.
Der vorgenannte Bebauungsplan legt das Gebiet als allgemeines Wohngebiet
mit maximal zweigeschossiger Bebauung fest.
Das Vorhaben widerspricht den planungsrechtlichen Vorgaben, indem das
angefragte Terrassendach die rückwärtige Baugrenze um circa 2,6 Meter
überschreitet.
Das Bestandsgebäude wurde als zweigeschossiges Gebäude samt allseits
zurückgesetztem Staffelgeschoss genehmigt.
Im vorliegenden Fall bestehen jedoch Bedenken gegen die zusätzliche
Überbauung der Terrassenanlage im Bereich des derzeit allseits deutlich
zurückgesetzten Staffelgeschosses mit einer massiven Dachkonstruktion.
Würde das Vorhaben zugelassen, könnte es als Referenzobjekt, bzw. als
Vorbild für weitere massive Überdachungen zugrunde gelegt werden. Wenn
alle Wohnungseigentümer im Staffelgeschoss eine derartige massiveSeite 1 von 4
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Überdachung vornähmen, würde das Gesamtgebäude äußerlich in Summe als
dreigeschossiger Baukörper wahrgenommen.
Dieser – allgemein dann als dreigeschossig einzuordnenden – Bauweise kann
nicht entsprochen werden, da sie einem Grundzug der Planung widerspricht.
Daher beabsichtigt die Verwaltung, den Bauantrag zum o. g. Vorhaben
abzulehnen.
Anlage/n
1 Auszug Liegenschaftskataster Siegburger Straße 335 a (öffentlich)
2 Ansichten Siegburger Straße 335 a (öffentlich)Seite 2 von 4
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Datenstand: 02.11.2026, 23:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de