221999 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Beuel, Siegburger Straße 335 a - Neuerrichtung einer Terrassenüberdachung im Staffelgeschoss Az.: 40328/2022
Kerndaten
- Nummer
- 221999
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 12.10.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.100 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 221999 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Beuel, Siegburger Straße 335 a - Neuerrichtung einer Terrassenüberdachung im Staffelgeschoss Az.: 40328/2022 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 16.11.2022 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, den Antrag auf Vorbescheid abzulehnen, weil das Vorhaben den planungsrechtlichen Vorgaben widerspricht. Begründung Beabsichtigt ist die Neuerrichtung einer Überdachung der Dachterrasse im Staffelgeschoss. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 8124-2 und ist planungsrechtlich nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Der vorgenannte Bebauungsplan legt das Gebiet als allgemeines Wohngebiet mit maximal zweigeschossiger Bebauung fest. Das Vorhaben widerspricht den planungsrechtlichen Vorgaben, indem das angefragte Terrassendach die rückwärtige Baugrenze um circa 2,6 Meter überschreitet. Das Bestandsgebäude wurde als zweigeschossiges Gebäude samt allseits zurückgesetztem Staffelgeschoss genehmigt. Im vorliegenden Fall bestehen jedoch Bedenken gegen die zusätzliche Überbauung der Terrassenanlage im Bereich des derzeit allseits deutlich zurückgesetzten Staffelgeschosses mit einer massiven Dachkonstruktion. Würde das Vorhaben zugelassen, könnte es als Referenzobjekt, bzw. als Vorbild für weitere massive Überdachungen zugrunde gelegt werden. Wenn alle Wohnungseigentümer im Staffelgeschoss eine derartige massiveSeite 1 von 4 Seite 2 Überdachung vornähmen, würde das Gesamtgebäude äußerlich in Summe als dreigeschossiger Baukörper wahrgenommen. Dieser – allgemein dann als dreigeschossig einzuordnenden – Bauweise kann nicht entsprochen werden, da sie einem Grundzug der Planung widerspricht. Daher beabsichtigt die Verwaltung, den Bauantrag zum o. g. Vorhaben abzulehnen. Anlage/n 1 Auszug Liegenschaftskataster Siegburger Straße 335 a (öffentlich) 2 Ansichten Siegburger Straße 335 a (öffentlich)Seite 2 von 4 Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de