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221994 · Große Anfrage

BBB-Anfrage Sport- bzw. Tanzveranstaltungen auf öffentlichen Plätzen

Nummer
221994
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
06.10.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 27.10.2022 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 221994-01 ST BBB-Anfrage Sport- bzw. Tanzveranstaltungen auf öffentlichen Plätzen

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Große Anfrage
öffentlich
221994
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Albert Weidmann
06.10.22
BBB-Anfrage Sport- bzw. Tanzveranstaltungen auf
öffentlichen Plätzen
Beratungsfolge
Rat 27.10.2022 Kenntnisnahme
Fragestellung
Frage 1:
a) Ist ein privates Treffen auf öffentlich zugänglicher Fläche zur Ausübung von
sportlichen Aktivitäten bzw. zum Zwecke des geselligen Beisammenseins,
welches nicht öffentlich beworben wird, eine Veranstaltung, die bei der
Stadtverwaltung angemeldet werden muss und wenn ja, auf Grund welcher,
wie lautenden rechtlichen Regelung bzw. Überlegung kommt die
Oberbürgermeisterin zu dieser Auffassung?
b) Stuft die Verwaltung private, geschlossene WhatsApp-Gruppen oder
Facebook-Gruppen über die sich Freunde von verschiedenen Tanzrichtungen
zu privaten, nichtkommerziellen Treffen verabreden, als Zusammenschlüsse,
die sich an Jedermann, also mithin an eine breite Öffentlichkeit wenden, ein
und wenn ja, wie begründet sie dies?
c) Wie und an Hand welcher Kriterien/Vergleichsvorgänge prüft die
Stadtverwaltung, ob es sich bei einem Treffen auf öffentlich zugänglicher
Fläche zur Ausübung von sportlichen Aktivitäten bzw. zum Zwecke des
geselligen Beisammenseins um eine kommerzielle bzw. eine Nutzung über den
Allgemeingebrauch hinaus handelt?
d) Bis zu welcher Personenanzahl ist ein privates Treffen auf öffentlicher
Fläche z.B. zur Ausübung von sportlichen Aktivitäten z.B. zum Tanzen bzw.
zum Zwecke des geselligen Beisammenseins genehmigungsfrei?
Frage 2:
Wurde für die SSB-Veranstaltung* „Sport im Park“, die am 5. August 2022 am
Alten Zoll stattfand (20 Meter von jener Stelle entfernt, an der am Tag zuvor
eine Salsa-Tanz-Veranstaltung aufgelöst worden war) und in öffentlicher Weise
vom SSB beworben worden war(https://facebook.com/sportimparkbonn/), eine
Genehmigung seitens der Stadtverwaltung erteilt und wenn ja, wann und mit
welchen etwaigen Auflagen (Teilnehmerzahl, Musikanlage, Lautstärke, Dauer
etc.) ist diese beschieden worden?
Frage 3:
Hat die Verwaltung mit den Initiatoren des am 4. August 2022 am Alten ZollSeite 1 von 2
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aufgelösten Tanztreffens zwischenzeitlich Kontakt aufgenommen und diesen
Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt, wie deren Zusammenkünfte für den
Tanzsport künftig regelkonform angeboten werden können und wenn nein,
warum nicht?**
Frage 4:
An welchen Stellen der Stadt sind öffentliche Tanztreffen aus Sicht der
Verwaltung unter welchen Bedingungen möglich?
Begründung
Mit der Anfrage möchte die BBB-Fraktion die Bedingungen für die Nutzung von
öffentlichen Flächen wie Parks durch Spiel und Sport durch Gruppen in
Erfahrung bringen als auch nähere Informationen darüber erhalten, ob und
wenn ja, wie die Stadtverwaltung die Initiatoren von nicht kommerziellen
Tanztreffen in Bonn wie unterstützt.
*(Bei der SSB Veranstaltung handelte es sich um eine Veranstaltung für
lateinamerikanisches Volkstanzen „Zumba“ mit Musikgerät)
**(Siehe Ankündigung einer Lösungssuche durch die Verwaltung im Bonner
General-Anzeiger vom 26. August 2022, Seite 18. Artikel „Nach dem Streit:
Stadt Bonn sucht Lösung für Salsa-Tänzer“)
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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