221994 · Große Anfrage
BBB-Anfrage Sport- bzw. Tanzveranstaltungen auf öffentlichen Plätzen
Kerndaten
- Nummer
- 221994
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 06.10.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
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Große Anfrage öffentlich 221994 Fragesteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Albert Weidmann 06.10.22 BBB-Anfrage Sport- bzw. Tanzveranstaltungen auf öffentlichen Plätzen Beratungsfolge Rat 27.10.2022 Kenntnisnahme Fragestellung Frage 1: a) Ist ein privates Treffen auf öffentlich zugänglicher Fläche zur Ausübung von sportlichen Aktivitäten bzw. zum Zwecke des geselligen Beisammenseins, welches nicht öffentlich beworben wird, eine Veranstaltung, die bei der Stadtverwaltung angemeldet werden muss und wenn ja, auf Grund welcher, wie lautenden rechtlichen Regelung bzw. Überlegung kommt die Oberbürgermeisterin zu dieser Auffassung? b) Stuft die Verwaltung private, geschlossene WhatsApp-Gruppen oder Facebook-Gruppen über die sich Freunde von verschiedenen Tanzrichtungen zu privaten, nichtkommerziellen Treffen verabreden, als Zusammenschlüsse, die sich an Jedermann, also mithin an eine breite Öffentlichkeit wenden, ein und wenn ja, wie begründet sie dies? c) Wie und an Hand welcher Kriterien/Vergleichsvorgänge prüft die Stadtverwaltung, ob es sich bei einem Treffen auf öffentlich zugänglicher Fläche zur Ausübung von sportlichen Aktivitäten bzw. zum Zwecke des geselligen Beisammenseins um eine kommerzielle bzw. eine Nutzung über den Allgemeingebrauch hinaus handelt? d) Bis zu welcher Personenanzahl ist ein privates Treffen auf öffentlicher Fläche z.B. zur Ausübung von sportlichen Aktivitäten z.B. zum Tanzen bzw. zum Zwecke des geselligen Beisammenseins genehmigungsfrei? Frage 2: Wurde für die SSB-Veranstaltung* „Sport im Park“, die am 5. August 2022 am Alten Zoll stattfand (20 Meter von jener Stelle entfernt, an der am Tag zuvor eine Salsa-Tanz-Veranstaltung aufgelöst worden war) und in öffentlicher Weise vom SSB beworben worden war(https://facebook.com/sportimparkbonn/), eine Genehmigung seitens der Stadtverwaltung erteilt und wenn ja, wann und mit welchen etwaigen Auflagen (Teilnehmerzahl, Musikanlage, Lautstärke, Dauer etc.) ist diese beschieden worden? Frage 3: Hat die Verwaltung mit den Initiatoren des am 4. August 2022 am Alten ZollSeite 1 von 2 Seite 2 aufgelösten Tanztreffens zwischenzeitlich Kontakt aufgenommen und diesen Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt, wie deren Zusammenkünfte für den Tanzsport künftig regelkonform angeboten werden können und wenn nein, warum nicht?** Frage 4: An welchen Stellen der Stadt sind öffentliche Tanztreffen aus Sicht der Verwaltung unter welchen Bedingungen möglich? Begründung Mit der Anfrage möchte die BBB-Fraktion die Bedingungen für die Nutzung von öffentlichen Flächen wie Parks durch Spiel und Sport durch Gruppen in Erfahrung bringen als auch nähere Informationen darüber erhalten, ob und wenn ja, wie die Stadtverwaltung die Initiatoren von nicht kommerziellen Tanztreffen in Bonn wie unterstützt. *(Bei der SSB Veranstaltung handelte es sich um eine Veranstaltung für lateinamerikanisches Volkstanzen „Zumba“ mit Musikgerät) **(Siehe Ankündigung einer Lösungssuche durch die Verwaltung im Bonner General-Anzeiger vom 26. August 2022, Seite 18. Artikel „Nach dem Streit: Stadt Bonn sucht Lösung für Salsa-Tänzer“) Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de