221990-03 AA · Änderungsantrag
Änderungsantrag der Koalition – Kostenloses Parken für Carsharing-PKWs auf städtisch bewirtschafteten Flächen (ursprünglich Koalitionsantrag - Carsharing: Parken in Bewohnerparkgebieten 221990)
Kerndaten
- Nummer
- 221990-03 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 24.05.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 221990-03 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Rolf Beu SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Gabi Mayer DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Patrick Tollasz Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Karin Langer 24.05.2023 Änderungsantrag der Koalition – Kostenloses Parken für Carsharing-PKWs auf städtisch bewirtschafteten Flächen (ursprünglich Koalitionsantrag - Carsharing: Parken in Bewohnerparkgebieten 221990) Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 24.05.2023 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Parken für Carsharing-PKWs soll auf allen städtisch bewirtschafteten Flächen (bspw. von der Stadt betriebenen Parkscheinautomaten) kostenlos möglich sein. Dies gilt nicht für reine Anwohnerparkgebiete sondern nur für sogenannte Flächen nach dem „Mischprinzip“, in denen auch kostenpflichtiges Parken per Parkscheinautomat möglich ist. Nach einem Jahr soll eine Evaluierung dieser Maßnahme stattfinden. Begründung Die Nutzung von Carsharing soll in Bonn deutlich ausgeweitet werden, da so private PKW ersetzt werden können. Durch diesen Antrag wird es für Anwohner:innen möglich, dass sie zum Ein- oder Ausladen das Carsharing- Auto vor ihrer Wohnung parken können. Sie werden in dieser Hinsicht nicht mehr gegenüber Anwohner:innen mit Auto benachteiligt. Auch auf anderen bewirtschafteten Flächen kann mit Carsharing-Autos in Zukunft kostenlos geparkt werden, was Carsharing attraktiver macht und diesen wichtigen Baustein der Mobilitätswende fördert. Weiterhin werden die Kosten für Freefloating-Anbieter durch die Kombination aus diesem Antrag und der Einführung der Sondernutzungssatzung leichter kalkulierbar: Auf der einen Seite fallen die bisherigen Parkkosten weg, auf der anderen Seite werden durch die Sondernutzungssatzung fixe monatliche Gebühren eingeführt. Falls die Sondernutzungsgebühr eingeführt werden würde ohne das Parken kostenlos zu machen, wäre zu befürchten, dass Freefloating-Carsharing- Angebote nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können.Seite 1 von 2 Seite 2 Im Gegensatz zum ursprünglichen Antrag sind jetzt bewirtschaftete Parkflächen neu enthalten, dafür reine Bewohnerparkgebiete nicht mehr beinhaltet. Dies begründet sich dadurch, dass in bewirtschafteten Gebieten die unbürokratische Umsetzung durch die Parkgebührenordnung möglich ist. In reinen Bewohnerparkgebieten müssten voraussichtlich Veränderungen in Form von neuen Schildern vorgenommen werden. Dies erscheint ineffizient, da mittelfristig alle Gebiete als Mischzonen ausgestaltet werden. Auf Parkplätzen mit Höchstparkdauer soll diese für Carsharing-Autos auch weiterhin bestehen. Auch für Transporter bleiben die Gebühren bestehen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de