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221990-03 AA · Änderungsantrag

Änderungsantrag der Koalition – Kostenloses Parken für Carsharing-PKWs auf städtisch bewirtschafteten Flächen (ursprünglich Koalitionsantrag - Carsharing: Parken in Bewohnerparkgebieten 221990)

Nummer
221990-03 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
24.05.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 24.05.2023 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 61,1 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 221990 Koalitionsantrag - Carsharing: Parken in Bewohnerparkgebieten

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Änderungsantrag
öffentlich
221990-03 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Rolf Beu
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Gabi Mayer
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Patrick Tollasz
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Karin Langer
24.05.2023
Änderungsantrag der Koalition – Kostenloses
Parken für Carsharing-PKWs auf städtisch
bewirtschafteten Flächen (ursprünglich
Koalitionsantrag - Carsharing: Parken in
Bewohnerparkgebieten 221990)
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 24.05.2023 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Parken für Carsharing-PKWs soll auf allen städtisch bewirtschafteten
Flächen (bspw. von der Stadt betriebenen Parkscheinautomaten) kostenlos
möglich sein. Dies gilt nicht für reine Anwohnerparkgebiete sondern nur für
sogenannte Flächen nach dem „Mischprinzip“, in denen auch kostenpflichtiges
Parken per Parkscheinautomat möglich ist. Nach einem Jahr soll eine
Evaluierung dieser Maßnahme stattfinden.
Begründung
Die Nutzung von Carsharing soll in Bonn deutlich ausgeweitet werden, da so
private PKW ersetzt werden können. Durch diesen Antrag wird es für
Anwohner:innen möglich, dass sie zum Ein- oder Ausladen das Carsharing-
Auto vor ihrer Wohnung parken können. Sie werden in dieser Hinsicht nicht
mehr gegenüber Anwohner:innen mit Auto benachteiligt. Auch auf anderen
bewirtschafteten Flächen kann mit Carsharing-Autos in Zukunft kostenlos
geparkt werden, was Carsharing attraktiver macht und diesen wichtigen
Baustein der Mobilitätswende fördert. Weiterhin werden die Kosten für
Freefloating-Anbieter durch die Kombination aus diesem Antrag und der
Einführung der Sondernutzungssatzung leichter kalkulierbar: Auf der einen
Seite fallen die bisherigen Parkkosten weg, auf der anderen Seite werden
durch die Sondernutzungssatzung fixe monatliche Gebühren eingeführt. Falls
die Sondernutzungsgebühr eingeführt werden würde ohne das Parken
kostenlos zu machen, wäre zu befürchten, dass Freefloating-Carsharing-
Angebote nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können.Seite 1 von 2
Seite 2
Im Gegensatz zum ursprünglichen Antrag sind jetzt bewirtschaftete Parkflächen
neu enthalten, dafür reine Bewohnerparkgebiete nicht mehr beinhaltet. Dies
begründet sich dadurch, dass in bewirtschafteten Gebieten die unbürokratische
Umsetzung durch die Parkgebührenordnung möglich ist. In reinen
Bewohnerparkgebieten müssten voraussichtlich Veränderungen in Form von
neuen Schildern vorgenommen werden. Dies erscheint ineffizient, da
mittelfristig alle Gebiete als Mischzonen ausgestaltet werden. Auf Parkplätzen
mit Höchstparkdauer soll diese für Carsharing-Autos auch weiterhin bestehen.
Auch für Transporter bleiben die Gebühren bestehen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de