221989-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Koalitionsantrag: Schieneninfrastruktur der S 23 nutzen - keine wochenlangen innerstädtischen Schienenersatzverkehre
Kerndaten
- Nummer
- 221989-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 26.10.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221989-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Koalitionsantrag: Schieneninfrastruktur der S 23 nutzen - keine wochenlangen innerstädtischen Schienenersatzverkehre Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 26.10.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Aufgrund von geplanten Totalsperrungen auf der Voreifelstrecke (S 23) auf den Teilabschnitten Alfter-Witterschlick bis Meckenheim bzw. zwischen Meckenheim und Rheinbach, wurde seitens der Politik angeregt, einen Pendelverkehr auf der nachfragestarken Relation Bonn Hbf bis Bonn-Duisdorf einzusetzen. Auf diese Weise wird eine weitere Belastung des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) in Bonn und des innerstädtischen Busliniennetzes durch einen Schienenersatzverkehr (SEV) vermieden. Hierzu wurde seitens der Verwaltung der Aufgabenträger Nahverkehr Rheinland (NVR) um Prüfung und Stellungnahme gebeten. Im Gegensatz zum damaligen Kenntnisstand haben sich die Planungen der DB Netz AG bezüglich der Bauarbeiten auf der Voreifelstrecke geändert. Es wird lediglich eine Totalsperrung vom 03.07. bis 07.07.2023 zwischen Meckenheim und Rheinbach erfolgen, um die Anlagenverfügbarkeit der Weichen zukünftig sicherzustellen. Die bisher geplante Totalsperrung vom 22.06. bis 04.08.2022 zwischen Alfter- Witterschlick und Meckenheim findet hingegen nicht statt, da die Preisveränderungen am Markt, die Herausforderungen bei der Materialbeschaffung sowie die voranschreitenden Planungen der Elektrifizierung der Strecke eine Neubewertung und -planung erfordern. Die Einrichtung eines Schienenersatzverkehres zwischen Bonn und Meckenheim über einen längeren Zeitraum ist in 2023 aufgrund dessen nicht mehr vonnöten. Dies bedeutet, dass auch die Prüfung und Einrichtung eines Inselbetriebes zwischen Bonn Hbf und BN-Duisdorf für den oben genannten Zeitraum nicht mehr notwendig ist. Für die viertägige Totalsperrung vom 03.07. bis 07.07.2023 hat der Nahverkehr Rheinland zugesagt, die DB Regio als zuständiges Eisenbahnverkehrsunternehmen darum zu bitten, bei der DB Netz AG die Einrichtung eines Pendelverkehrs einzufordern. Hintergrund ist, dass die DB Netz AG einer pauschalen Zusage zum Inselbetrieb kritisch gegenübersteht, da dieser einer Sondergenehmigung bedarf und somit in den Regelbetrieb der Baumaßnahme eingreift. EineSeite 1 von 2 Seite 2 steigende Komplexität der Baumaßnahmen und das grundsätzlich gestiegene Bauvolumen bedeuten für alle Beteiligten des Betriebs sowieso schon eine stärkere Belastung. Zwar wurde auf der Strecke in 2015 / 2016 schon einmal ein Inselbetrieb mit einer Sondergenehmigung realisiert, allerdings ist dies rechtlich nicht mehr möglich. Eine Prüfung zum Inselbetrieb wurde seitens der DB Netz AG prinzipiell jedoch unter Beachtung der konkreten Situation vor Ort (Betriebsstelle BN-Duisdorf) sowie unter Einhaltung von fahrdienstlichen und sicherheitsrelevanten Regelwerken im Rahmen zukünftig anstehender größerer Streckensperrungen zugesagt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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