221988 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Bebauung Gelände der ehemaligen Stadtgärtnerei
Kerndaten
- Nummer
- 221988
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 05.10.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 221988 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 05.10.2022 Bürgerantrag: Bebauung Gelände der ehemaligen Stadtgärtnerei Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 26.10.2022 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Beantragt werden: 1. Umfassende Beteiligung der Bonner Bürgerinnen und Bürger vor einem Grundsatzbeschluss über die Zukunft der ehemaligen Stadtgärtnerei 2. Faktenbasierte Entscheidung auf der Grundlage von Gutachten und Kostentransparenz Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3 1 per Mail: buergerantrag@bonn.de buergerbeteiligung@bonn.de Bürger*innenbüro Bundesstadt Bonn Amt OB-22 53103 Bonn Bonn, 05.10.2022 Bürgerantrag gem. § 24 Gemeindeordnung NRW: Bürger*innenbeteiligung vor einem Grundsatzbeschluss zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der Veräußerung im Erbbaurecht und für die Entwicklung der Flächen der ehemaligen Stadt- gärtnerei in Bonn-Dransdorf, Auf dem Dransdorfer Berg, Anträge: 1. Umfassende Beteiligung der Bonner Bürgerinnen und Bürger vor einem Grundsatzbe- schluss über die Zukunft der ehemaligen Stadtgärtnerei 2. Faktenbasierte Entscheidung auf der Grundlage von Gutachten und Kostentransparenz Sehr geehrte Damen und Herren, auf der Tagesordnung für die Sitzung des Rats der Stadt Bonn am 27.10.2022 steht eine Beschluss- vorlage für einen Grundsatzbeschluss über die Zukunft des Geländes der ehemaligen Stadtgärtnerei. Gemäß dieser Beschlussvorlage soll die Verwaltung beauftragt werden, gemeinsam mit der Montag Stiftung Urbane Räume gAG (Montag Stiftung) und dem Verein Neue Stadtgärtnerei e.V. (NSG) einen städtebaulichen Entwurf zu entwickeln, der die Grundlage für das Verfahren zur Aufstellung eines Be- bauungsplanes bilden soll. Das von der Montag Stiftung und dem Verein NSG vorgelegte Konzept für die ehemalige Stadtgärtne- rei sieht drei Projektbereiche vor: 1. Umweltbildungszentrum, 2. innovative urbane Landwirtschaft und 3. Wohnen. Der Projektbereich „Umweltbildungszentrum“ ist aus umweltpolitscher Sicht zu begrüßen. Er steht im Einklang mit der Bedeutung des Meßdorfer Feldes als wichtige Frischluftschneise und Naherholungs- gebiet für Bonn. Der Projektbereich „innovative urbane Landwirtschaft“ ist hingegen aus ökologischer Sicht kritisch zu betrachten, da die Gefahr besteht, dass wertvoller alte Baumbestand im südlichen Teil der ehemaligen Stadtgärtnerei fast vollständig beseitigt wird. Bonn braucht zur Bewältigung des Klimawandels nicht weniger, sondern mehr Bäume.Seite 2 von 3 2 Der dritte Projektbereich „Wohnen“ ist ökologisch nicht vertretbar. Eine Wohnbebauung stünde im eklatanten Widerspruch zum Gutachten „Integriertes Freiraumsystem der Stadt Bonn (IFS)“ und zu den Ergebnissen des von der Stadt Bonn in Auftrag gegebenen Projekts ZURES, das ebenfalls die hohe Bedeutung des Geländes als Kaltluftentstehungsgebiet und als Frischluftschneise für Bonn und den Klimaschutz eindeutig bestätigt hat. Zudem würde eine Wohnbebauung auf dem Gelände der ehemaligen Stadtgärtnerei unweigerlich Be- gehrlichkeiten für Wohnbebauungen auch an anderen Stellen des Meßdorfer Feldes nach sich ziehen (sog. „Salamitaktik“). Für den Erhalt der Frischluftschneise müssen aber alle Freiflächen auf dem Feld erhalten bleiben. Selbst bei gemeinwohlorientierten Wohnmodellen stünden dort privat genutzte Woh- nungen mitten in der grünen Freifläche und Frischluftschneise, die von zentraler Bedeutung ist für alle Bürgerinnen und Bürger Bonns. Wir leben in einer Zeit, in der der Klimawandel auch in Bonn zunehmend deutlicher spürbar wird. Die Diskussion um die Zukunft des Geländes der ehemaligen Stadtgärtnerei darf daher nicht nur im Rat der Stadt Bonn, in der Bezirksvertretung und in den Ratsgremien geführt werden, sondern es sind auch die von den Entscheidungen betroffenen Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen. Dies gilt umso mehr für Planungen, die eine Wohnbebauung auf dem Gelände der ehemaligen Stadtgärtnerei vorse- hen und im Widerspruch zu bisherigen Gutachten stehen. Der Grundsatzbeschluss zur Zukunft der ehemaligen Stadtgärtnerei muss wegen ökologischer Dringlichkeit daher zukunftsorientiert und sehr genau und kritisch geprüft werden unter intensiver und umfänglicher Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Zudem gilt: Eine solche Diskussion muss geführt werden, bevor durch einen Vertrags- abschluss mit der Montag Stiftung und dem Verein NSG vollendete Tatsachen geschaffen wer- den mit weitreichenden Folgen für das Bonner Klima und die Lebensqualität aller Bonner Bür- gerinnen und Bürger. Außerdem muss die öffentliche Diskussion faktenbasiert erfolgen. Dies beinhaltet u.a., dass die unter Punkt 2 des Grundsatzbeschlusses vorgesehenen Gutachten eingeholt, veröffentlicht und für die öf- fentliche Diskussion in der Bürgerschaft zur Verfügung stehen müssen, bevor Verträge mit der Mon- tag Stiftung und dem Verein NSG abgeschlossen werden. Notwendig ist darüber hinaus eine Ermitt- lung und transparente Darstellung der mit dem Grundsatzbeschluss verbundenen Kosten. Wir beantragen daher, dass der Ausschuss für Bürger*innenbeteiligung über die nachfolgenden An- träge einzeln beschließen möge: 1. Angesichts der Tragweite der Entscheidung für die Zukunft des Geländes der ehemaligen Stadt- gärtnerei - und damit auch für den Klimaschutz und die Lebensqualität aller Bürgerinnen und Bür- ger – ist eine alleinige Behandlung des Themas im Rat, in der Bezirksvertretung Bonn und in Aus- schüssen nicht ausreichend. Aufgrund des hohen öffentlichen Interesses sind die Bürgerinnen und Bürger Bonns in alle Planungen hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung des Geländes der ehemaligen Stadtgärtnerei bereits frühzeitig, d.h. vor einem Vertragsabschluss mit der Montag Stiftung und dem Verein NSG einzubeziehen. U.a. ist vor einer Beschlussfassung des Stadtrates die Öffentlichkeit in einer Bürgerversammlung zu informieren. Dies entspricht auch dem hohen Stellenwert, den die derzeitige Ratskoalition der Bürger*innenbeteiligung zumisst. 2. Die Entscheidung über die Zukunft des Geländes muss faktenbasiert erfolgen. Daher müssen die in der Beschlussvorlage für den Grundsatzbeschluss aufgeführten Gutachten vor einem Vertrags- abschluss mit der Montag Stiftung und dem Verein NSG vorliegen und öffentlich im Rahmen von Bürgerversammlungen vorgestellt und diskutiert werden. Auch die zu erwartenden Kosten sind zu ermitteln und es ist darzustellen, wer sie zu tragen hat. Nur so kann Transparenz über die Um- setzbarkeit eines solchen Grundsatzbeschlusses und die sich daraus ergebenden Kosten herge- stellt werden. Wir bestätigen, dass wir seit mindestens drei Monate in Bonn wohnen. gezeichnet:Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de