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221988 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Bebauung Gelände der ehemaligen Stadtgärtnerei

Nummer
221988
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
05.10.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 05.10.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 26.10.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 26.10.2022 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 221988-01 ST Bebauung Gelände der ehemaligen Stadtgärtnerei

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
221988
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
05.10.2022
Bürgerantrag: Bebauung Gelände der ehemaligen
Stadtgärtnerei
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
26.10.2022 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Beantragt werden:
1. Umfassende Beteiligung der Bonner Bürgerinnen und Bürger vor einem
Grundsatzbeschluss über die Zukunft der ehemaligen Stadtgärtnerei
2. Faktenbasierte Entscheidung auf der Grundlage von Gutachten und
Kostentransparenz
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3
1
per Mail:
buergerantrag@bonn.de
buergerbeteiligung@bonn.de
Bürger*innenbüro
Bundesstadt Bonn
Amt OB-22
53103 Bonn
Bonn, 05.10.2022
Bürgerantrag gem. § 24 Gemeindeordnung NRW:
Bürger*innenbeteiligung vor einem Grundsatzbeschluss zum weiteren Vorgehen hinsichtlich
der Veräußerung im Erbbaurecht und für die Entwicklung der Flächen der ehemaligen Stadt-
gärtnerei in Bonn-Dransdorf, Auf dem Dransdorfer Berg,
Anträge:
1. Umfassende Beteiligung der Bonner Bürgerinnen und Bürger vor einem Grundsatzbe-
schluss über die Zukunft der ehemaligen Stadtgärtnerei
2. Faktenbasierte Entscheidung auf der Grundlage von Gutachten und Kostentransparenz
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf der Tagesordnung für die Sitzung des Rats der Stadt Bonn am 27.10.2022 steht eine Beschluss-
vorlage für einen Grundsatzbeschluss über die Zukunft des Geländes der ehemaligen Stadtgärtnerei.
Gemäß dieser Beschlussvorlage soll die Verwaltung beauftragt werden, gemeinsam mit der Montag
Stiftung Urbane Räume gAG (Montag Stiftung) und dem Verein Neue Stadtgärtnerei e.V. (NSG) einen
städtebaulichen Entwurf zu entwickeln, der die Grundlage für das Verfahren zur Aufstellung eines Be-
bauungsplanes bilden soll.
Das von der Montag Stiftung und dem Verein NSG vorgelegte Konzept für die ehemalige Stadtgärtne-
rei sieht drei Projektbereiche vor: 1. Umweltbildungszentrum, 2. innovative urbane Landwirtschaft und
3. Wohnen.
Der Projektbereich „Umweltbildungszentrum“ ist aus umweltpolitscher Sicht zu begrüßen. Er steht im
Einklang mit der Bedeutung des Meßdorfer Feldes als wichtige Frischluftschneise und Naherholungs-
gebiet für Bonn.
Der Projektbereich „innovative urbane Landwirtschaft“ ist hingegen aus ökologischer Sicht kritisch zu
betrachten, da die Gefahr besteht, dass wertvoller alte Baumbestand im südlichen Teil der ehemaligen
Stadtgärtnerei fast vollständig beseitigt wird. Bonn braucht zur Bewältigung des Klimawandels nicht
weniger, sondern mehr Bäume.Seite 2 von 3
2
Der dritte Projektbereich „Wohnen“ ist ökologisch nicht vertretbar. Eine Wohnbebauung stünde im
eklatanten Widerspruch zum Gutachten „Integriertes Freiraumsystem der Stadt Bonn (IFS)“ und zu
den Ergebnissen des von der Stadt Bonn in Auftrag gegebenen Projekts ZURES, das ebenfalls die
hohe Bedeutung des Geländes als Kaltluftentstehungsgebiet und als Frischluftschneise für Bonn und
den Klimaschutz eindeutig bestätigt hat.
Zudem würde eine Wohnbebauung auf dem Gelände der ehemaligen Stadtgärtnerei unweigerlich Be-
gehrlichkeiten für Wohnbebauungen auch an anderen Stellen des Meßdorfer Feldes nach sich ziehen
(sog. „Salamitaktik“). Für den Erhalt der Frischluftschneise müssen aber alle Freiflächen auf dem Feld
erhalten bleiben. Selbst bei gemeinwohlorientierten Wohnmodellen stünden dort privat genutzte Woh-
nungen mitten in der grünen Freifläche und Frischluftschneise, die von zentraler Bedeutung ist für alle
Bürgerinnen und Bürger Bonns.
Wir leben in einer Zeit, in der der Klimawandel auch in Bonn zunehmend deutlicher spürbar wird. Die
Diskussion um die Zukunft des Geländes der ehemaligen Stadtgärtnerei darf daher nicht nur im Rat
der Stadt Bonn, in der Bezirksvertretung und in den Ratsgremien geführt werden, sondern es sind
auch die von den Entscheidungen betroffenen Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen. Dies gilt umso
mehr für Planungen, die eine Wohnbebauung auf dem Gelände der ehemaligen Stadtgärtnerei vorse-
hen und im Widerspruch zu bisherigen Gutachten stehen. Der Grundsatzbeschluss zur Zukunft der
ehemaligen Stadtgärtnerei muss wegen ökologischer Dringlichkeit daher zukunftsorientiert und sehr
genau und kritisch geprüft werden unter intensiver und umfänglicher Beteiligung der Bürgerinnen und
Bürger. Zudem gilt: Eine solche Diskussion muss geführt werden, bevor durch einen Vertrags-
abschluss mit der Montag Stiftung und dem Verein NSG vollendete Tatsachen geschaffen wer-
den mit weitreichenden Folgen für das Bonner Klima und die Lebensqualität aller Bonner Bür-
gerinnen und Bürger.
Außerdem muss die öffentliche Diskussion faktenbasiert erfolgen. Dies beinhaltet u.a., dass die unter
Punkt 2 des Grundsatzbeschlusses vorgesehenen Gutachten eingeholt, veröffentlicht und für die öf-
fentliche Diskussion in der Bürgerschaft zur Verfügung stehen müssen, bevor Verträge mit der Mon-
tag Stiftung und dem Verein NSG abgeschlossen werden. Notwendig ist darüber hinaus eine Ermitt-
lung und transparente Darstellung der mit dem Grundsatzbeschluss verbundenen Kosten.
Wir beantragen daher, dass der Ausschuss für Bürger*innenbeteiligung über die nachfolgenden An-
träge einzeln beschließen möge:
1. Angesichts der Tragweite der Entscheidung für die Zukunft des Geländes der ehemaligen Stadt-
gärtnerei - und damit auch für den Klimaschutz und die Lebensqualität aller Bürgerinnen und Bür-
ger – ist eine alleinige Behandlung des Themas im Rat, in der Bezirksvertretung Bonn und in Aus-
schüssen nicht ausreichend. Aufgrund des hohen öffentlichen Interesses sind die Bürgerinnen
und Bürger Bonns in alle Planungen hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung des Geländes der
ehemaligen Stadtgärtnerei bereits frühzeitig, d.h. vor einem Vertragsabschluss mit der Montag
Stiftung und dem Verein NSG einzubeziehen. U.a. ist vor einer Beschlussfassung des Stadtrates
die Öffentlichkeit in einer Bürgerversammlung zu informieren. Dies entspricht auch dem hohen
Stellenwert, den die derzeitige Ratskoalition der Bürger*innenbeteiligung zumisst.
2. Die Entscheidung über die Zukunft des Geländes muss faktenbasiert erfolgen. Daher müssen die
in der Beschlussvorlage für den Grundsatzbeschluss aufgeführten Gutachten vor einem Vertrags-
abschluss mit der Montag Stiftung und dem Verein NSG vorliegen und öffentlich im Rahmen von
Bürgerversammlungen vorgestellt und diskutiert werden. Auch die zu erwartenden Kosten sind zu
ermitteln und es ist darzustellen, wer sie zu tragen hat. Nur so kann Transparenz über die Um-
setzbarkeit eines solchen Grundsatzbeschlusses und die sich daraus ergebenden Kosten herge-
stellt werden.
Wir bestätigen, dass wir seit mindestens drei Monate in Bonn wohnen.
gezeichnet:Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 22:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de