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221981-01 · Mitteilungsvorlage

Kurfürstliches Gärtnerhäuschen

Nummer
221981-01
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
07.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 06.12.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 221981 Grüne/SPD/u.w.-Antrag: Kurfürstliches Gärtnerhäuschen

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
221981-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Kurfürstliches Gärtnerhäuschen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 06.12.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zum Beschluss der BV Bonn, DS-Nr.: 221981 in der Sitzung am 27.10.2022:
"1. Fenster und insbesondere die Fensterläden des Kurfürstlichen
Gärtnerhäuschen sind unverzüglich fachgerecht zu streichen.
2. Die darüber hinaus notwendigen Sanierungsarbeiten sind einzuplanen. Dies
betrifft insbesondere notwendige Reparaturen an der Fassade der Rückseite,
aber auch den Anbau (sh. Fotos). Die Ursachen für die Schäden sind zu
ermitteln. Die Verwaltung informiert die BV in einer der kommenden Sitzungen
über diese, die überschlägigen Kosten der Maßnahmen und den Zeitplan für
ihre Durchführung."
teilt die Verwaltung folgendes mit:
Zu 1.
Der notwendige Wartungsanstrich an den Schlagläden, Fenster und Türen wird
beauftragt.
Zu 2.
Die Graffitis auf der Seite des Anbaus werden umgehend entfernt, die
Fachfirma ist bereits beauftragt. Das abgängige Tor auf der Rückseite zum
Beethovenplatz wird ertüchtigt. Um den Umfang der erforderlichen
Dacharbeiten einschätzen zu können, wird ein Termin mit einem
Dachdeckerbetrieb vereinbart. Bezüglich der Ertüchtigung der Innenarchitektur
sind weitere Abstimmungen mit dem Nutzer erforderlich.
Die Mängel sind zum einen dem Alter des Gebäudes und zum anderen der
Lage am Baumschulwäldchen geschuldet. Auf den Dachflächen sammelt sich
im Laufe des Jahres Laub, was die Moosbildung verstärkt und zur
Durchfeuchtung der Bausubstanz von oben führt. Des Weiteren liegt mit hoher
Wahrscheinlichkeit keine adäquate Abdichtung der Grundmauern vor, was bei
denkmalgeschützten alten Bauwerken sehr häufig der Fall ist.
Da es sich bei dem Gebäude um ein Denkmal handelt, ist vor Beginn der
Arbeiten eine denkmalrechtliche Erlaubnis einzuholen. Die Kosten für die
Maßnahmen sind von dieser und der darin beschriebenen Vorgehensweise
abhängig.Seite 1 von 2
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Die Verwaltung wird nach Vorliegen der Kosten für die Gesamtmaßnahme und
sobald die Termine für die Umsetzung feststehen, die Bezirksvertretung Bonn
entsprechend informieren.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 11:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de