221981-01 · Mitteilungsvorlage
Kurfürstliches Gärtnerhäuschen
Kerndaten
- Nummer
- 221981-01
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 07.11.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Mitteilungsvorlage öffentlich 221981-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Kurfürstliches Gärtnerhäuschen Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 06.12.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zum Beschluss der BV Bonn, DS-Nr.: 221981 in der Sitzung am 27.10.2022: "1. Fenster und insbesondere die Fensterläden des Kurfürstlichen Gärtnerhäuschen sind unverzüglich fachgerecht zu streichen. 2. Die darüber hinaus notwendigen Sanierungsarbeiten sind einzuplanen. Dies betrifft insbesondere notwendige Reparaturen an der Fassade der Rückseite, aber auch den Anbau (sh. Fotos). Die Ursachen für die Schäden sind zu ermitteln. Die Verwaltung informiert die BV in einer der kommenden Sitzungen über diese, die überschlägigen Kosten der Maßnahmen und den Zeitplan für ihre Durchführung." teilt die Verwaltung folgendes mit: Zu 1. Der notwendige Wartungsanstrich an den Schlagläden, Fenster und Türen wird beauftragt. Zu 2. Die Graffitis auf der Seite des Anbaus werden umgehend entfernt, die Fachfirma ist bereits beauftragt. Das abgängige Tor auf der Rückseite zum Beethovenplatz wird ertüchtigt. Um den Umfang der erforderlichen Dacharbeiten einschätzen zu können, wird ein Termin mit einem Dachdeckerbetrieb vereinbart. Bezüglich der Ertüchtigung der Innenarchitektur sind weitere Abstimmungen mit dem Nutzer erforderlich. Die Mängel sind zum einen dem Alter des Gebäudes und zum anderen der Lage am Baumschulwäldchen geschuldet. Auf den Dachflächen sammelt sich im Laufe des Jahres Laub, was die Moosbildung verstärkt und zur Durchfeuchtung der Bausubstanz von oben führt. Des Weiteren liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit keine adäquate Abdichtung der Grundmauern vor, was bei denkmalgeschützten alten Bauwerken sehr häufig der Fall ist. Da es sich bei dem Gebäude um ein Denkmal handelt, ist vor Beginn der Arbeiten eine denkmalrechtliche Erlaubnis einzuholen. Die Kosten für die Maßnahmen sind von dieser und der darin beschriebenen Vorgehensweise abhängig.Seite 1 von 2 Seite 2 Die Verwaltung wird nach Vorliegen der Kosten für die Gesamtmaßnahme und sobald die Termine für die Umsetzung feststehen, die Bezirksvertretung Bonn entsprechend informieren. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de